Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht / Strafzettelverweigerung

Grüß Gott!

Neulich soll ich angeblich falsch geparkt haben, Strafe 15 EUR. Leider kann ich das Knöllchen nicht nachvollziehen, im wahrsten Sinne des Wortes. Woher weiß eine Stadt/Kommune wo bei denen welches Straßenschild platziert ist, alsdass man dem Autofahrer eine Strafe aussprechen kann.

Man könnte zwar sagen, dass die Person vom Ordnungsamt (mit angeblichem Zeugen) welches das Knöllchen gegeben hat durchaus vor Ort die Verkehrsregelungen in Augenschein nehmen und richtig deuten konnte, bei meiner Korrespondenz mit der Stadt bezüglich des angedrohten Bußgeldverfahrens, konnte mir jedoch kein Nachweis erbracht werden, welche Straßenbeschilderung an der streitbefangenen Straße ist, sodass zwar deren Ansicht über den Verstoß zwar gut behauptet, aber schlecht belegt ist. Nach dem Motto, kann ja jeder sagen!

Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht?

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Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:54:34 Uhr:


@Ringefahrer123

Nehme dir einen Anwalt. Der wird sich deiner annehmen und eventuell entsprechend Akteneinscht beantragen.

Früher mal (ja, ich bin schon etwas älter) hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Der TE schreibt nichts über den wahren Sachverhalt, er gibt nur an, ER hat das eingeschränkte Halteverbot-Schild nicht gesehen. Die Frage, ob da ein diesbezügliches Schild steht, hat er nicht beantwortet, im Gegenteil, es ist für ihn ohne Belang.

ICH wäre nach Erhalt des Strafzettels nochmal dort hin gefahren und hätte mir die Gegebenheiten genauer angesehen. Sollte ich dabei feststellen, dass da wirklich ein Schild steht, das ich damals nicht gesehen hatte, würde ich mir empfehlen, doch in Zukunft aufmerksamer durch die Welt zu laufen/fahren und sofort das Ticket bezahlen.

Heutzutage schreit man aber gleich nach einem Anwalt, der dann irgendwie versuchen soll, die gerechtfertige "Strafe" abzuwenden.

Gut, dass ich nicht mehr so lange habe 😉, denn mit dieser Art zu denken komme ich absolut nicht klar.
Und Menschen, die so ticken, kommen bei mir auf die Ignorliste.

Wie gesagt:
Früher mal hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Aber dieses Verhalten wird (leider) heute nicht mehr vorgelebt - von niemandem.

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Etwas ähnliches hatte ich vor geraumer Zeit in München. In einer Straße, die eigentlich komplett mit Parkschein bzw. Bewohnerparken ist, war über einen längeren Zeitraum eine Baustelle.

Für diesen Zeitraum wurden die Schilder 314 abgenommen, da die Parkplätze wg. der Baustelle nicht mehr nutzbar waren (mit Bauzaun umrandet). Als die Baustelle beendet war, wurde der Bauzaun weggenommen und der Parkstreifen war wieder da, nur hörte die Beschilderung "Nur mit Parkschein oder Parkausweis" in der Mitte des Parkstreifens auf (dort wo früher der Bauzaun angefangen hat). Diese Gratis-Parkplätze nahm ich dankend an.
Darauf folgten mehrere Knöllchen, ebenso viele Einsprüche von mir und schlussendlich wurden die Verfahren alle eingestellt, nachdem sich die KVÜ das nochmal vor Ort angesehen hat.

Unfehlbar sind die also auch nicht. Hat dann auch grob 1,5 Jahre gedauert, bis die Beschilderung angepasst wurde. Hat mir viel Geld erspart.

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:31:30 Uhr:



Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:27:09 Uhr:


Ok, ich verstehe das jetzt so das die sich nicht dazu Äußern wo wer wie was an Daten gespeichert ist und wer wo wie zugriff hat.

Das Daten bestehen davon kann man ausgehen.
Ich hatte angenommen, so verstand ich deine Anfangsfragestellung:
Du bekommst ein Ticket und niemand weiß von Behördlicher Seite warum und könnte das nicht nachweisen.
Können sie ja, sieht man ja an der ellenlangen Erklärung die man dir zugesendet hat.

Genau, jedoch will ich das nicht einfach nur so "glauben" was man in die briefliche Korrespondenz reinschreibt, sondern es muss auch überprüfbar nachgewiesen und anschließend auch bewiesen werden (mit konkreten Daten sowie deren Herkunft).

Aufgestellte Behauptungen ohne Belege (für die Gegenseite - also mich) sind nicht verwertbar, weil nicht überprüfbar. Ansonsten erfolgt eine "Verurteilung" durch Verwarngeld oder Bußgeld ohne Beweise die dem "Angeklagten" vorgeworfen wird.

Geht mir auch immer so, wenn ich geblitzt werde. Will ich nicht einfach nur so glauben, dass da eine Geschwindigkeitsbeschränkung stand. Kann ja nicht sein,kann ja überhaupt nicht der Realität entsprechen.

Wende Dich an die zuständige untere Straßenbehörde, da kannst die Standpunkte aller Schilder einsehen.
Vielleicht nehmen die sich ja trotz der aktuellen Lage Zeit für Dich.

Mir fehlt jegliches Verständnis für diese Frage. Auf die Schilder schauen, nachdenken, handeln. Fertig. Meinst Du, Mitarbeiter der Stadt denken sich Gründe für ein Knöllchen aus?

Wenn ich es richtig verstehe, dann stand der TE @RingeFahrer123 an der Stelle des roten Pfeiles, wo auf dem Foto ein weißer Fiat steht.

Das blaue Schild mit dem P und dem Hinweis für die Parkscheibe, hat einen Pfeil nach rechts.
Der Pfeil nach rechts markiert das Ende des Parkbereiches.

Also gilt es nicht für die Fahrzeuge die dahinter stehen.

Ansonsten müsste der Pfeil doch nach links deuten.

Oder liege ich da falsch?

Demnach ist es vermutlich schon so dass das Parken nach diesem Schild unter besonderen Voraussetzungen erlaubt ist. Im Falle des TE vermutlich nur mit Anwohner-Parkausweis. Den der TE wohl nicht besitzt.

Ich verstehe wirklich nicht was der TE hier versucht anzufechten.
Die Sachlage ist eindeutig.

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Er parkte in einer Bewohnerparkzone ohne Bewohnerparkausweis außerhalb der zeitlich limitierten Besucherparkplätze und hat das Prinzip des Haltverbots in der Bewohnerparkzone noch nicht so ganz akzeptiert.

Ok... kann man machen.

Ich muss nicht alles verstehen. 😁

Im Schreiben steht doch alles haarklein erklärt, deutlicher geht es nicht mehr - und eine Zeichnung gibt es auch noch😉,
frische Luft hilft auch manchmal.

Zitat:

wo bei denen in der Gegend welche Schilder stehen, alsdass sich diese Personen darauf berufen und eine Strafe aussprechen. Zählen alleinig die glaubwürdigen Angaben des Ordnungsamtes oder haben die eigene Datenbanken?

Zitat ende

Ich denke immer noch er will wissen ob zum Zeitpunkt des Vorwurfs, den man Ihm macht, auch zu dem Zeitpunkt eine Unterlage existiert die nachweißt, das dieses Schild oder der Bereich der Besucherparkplätze/Anwohnerparkplätze, hier ebenso zeitlich übereinstimmend eine existierende Unterlage von Seiten des Amtes vorzuweisen ist.

Vieleicht bei Nacht und Nebel mit Spaten und Schild oder bei Nacht und Nebel war jemand mit einem Farbeimer unterwegs.^^

Anzunehmen ist von meiner Seite, der TE kann Glauben oder Annehmen, das jemand das Schild oder die Bereiche nach gutdüngen ausgewiesen hat ohne hier eine Unterlage dafür zu fertigen.

Wie bereits beschrieben, all das kann ein Anwalt den er sich nimmt an Unterlagen einfordern.
Vieleicht sogar einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der dann, ich weiß es nicht wie so etwas genau zu registrieren ist, der eventuell feststellt das zwischen zwei wörtern nicht genügend Platz gelassen wurde oder einen Zahlendreher findet und und..................und somit eventuell das amtliche Anfechten könnte.

Das alles für 15 Euro. Eventuell denkt der TE bei dem Schilderwald in Deutschland muß es doch welche geben die nicht nachweißbar sind und er nun an eines geraten ist und bekommt die Strafe erlassen.

Viel Spass dabei. Jedenfalls immer wieder interessant hier auf MotorTalk auf welche Ideen so mancher kommen kann.^^

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 16:32:44 Uhr:


Woher weiß eine Stadt/Kommune wo bei denen welches Straßenschild platziert ist, alsdass man dem Autofahrer eine Strafe aussprechen kann.

Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht?

Da es sich um eine Anwohnerparkzone handelt, gibt es meist sogar eine Übersicht auf den Internet-Seiten der Kommunen, wo welche Zone liegt. Wenn man diese Pläne vor einem Besuch einer Stadt recherchiert, kann man manche Parkgebühr sparen.

Tückisch sind Zeichen 314.1 und Zeichen 290.1, weil man die bei Einfahrt in das Gebiet wahrnehmen muss. Hat man sie übersehen, bekommt man manchmal völlig unerwartet ein Knöllchen. In meiner Nachbarstadt gibt es sogar in so einer Zone ausgeschildert vermeindlich freie Parkplätze. Nur bei der Einfahrt wird man darauf hingewiesen, dass man lediglich 1,5Std mit Parkscheibe da stehen darf. Ziemlich böse Falle für Ortsfremde.

https://upload.wikimedia.org/.../...chaftungszone%2C_StVO_2009.svg.png
https://upload.wikimedia.org/.../...BCr_eine_Zone%2C_StVO_2009.svg.png

Wenn man hier irgendwie zum Ziel kommen will, dann über die fragliche Beschilderung (Zeichen 290.1 ?) in Kombination mit den offensichtlich vorhanden Parkflächenmarkierungen. Diese Konstellation kann verkehrsrechtlich problematisch sein und - je nach Ausführung - zu Gunsten des TE ausgelegt werden. Ob die Sache am Ende tatsächlich positiv ausgeht bzw. ob sich der Aufwand lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

Die Frage nach der Art und Weise zur Dokumentation der Beschilderung ist in dieser Sache m.E nicht zielführend. Es gibt da aber in der Tat keine einheitliche Verfahrensweise und es ist auch nicht so, dass jede Behörde über jedes Schild in ihrem Zuständigkeitsbereich Kenntnis hat. Es gibt Städte, da existerien GPS-basierte Verkehrszeichenkataster, die auch auch entsprechend gepflegt werden. Das sind aber Ausnahmen. Die jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen werden aber durchaus dokumentiert - ob sich diese Dokumentation aber immer auf dem aktuellen Stand befindet, ist fraglich. Vielfach wird nicht einmal kontrolliert, was der Bauhofmitarbeiter oder private Dienstleister "da draußen" tatsächlich montiert haben.

Die Verkehrsüberwacher wiederum hinterfragen die Beschilderung vor Ort oftmals nicht, sondern agieren so, wie es von ihnen verlangt wird. Teilweise werden kritische Stimmen auch einfach weggebügelt, nach dem Motto "machen Sie ihren Job, das hat schon alles seine Richtigkeit!".

Im letzten Absatz des Schreibens steht doch, dass dort die VZ 290.1/290.2 gelten und das Parken ohne Bewohnerparkausweis nur in gekennzeichneten, beschilderten Flächen erlaubt ist. Ansonsten max. 20 Minuten zum Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen.

Edith: der TE hat sogar einen Übersichtsplan der eingeschränkten Haltverbotszone mit dem Schreiben bekommen.

Vielleicht sollte der TE mal unverbindlich seinen Augenarzt konsultieren, könnte günstiger sein, als ein Anwald für Verkehrsrecht.

Mir geht es nur darum, ob die dargelegte Wirkung durch die Beschilderung auch erzielt wird. Gerade die Problematik mit Zeichen 290.1 hat durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftungszonen (Zeichen 314.1) einige Änderungen erfahren, die in der Praxis noch nicht "gelebt" werden.

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:31:30 Uhr:


Genau, jedoch will ich das nicht einfach nur so "glauben" was man in die briefliche Korrespondenz reinschreibt, sondern es muss auch überprüfbar nachgewiesen und anschließend auch bewiesen werden (mit konkreten Daten sowie deren Herkunft).

Aufgestellte Behauptungen ohne Belege (für die Gegenseite - also mich) sind nicht verwertbar, weil nicht überprüfbar. Ansonsten erfolgt eine "Verurteilung" durch Verwarngeld oder Bußgeld ohne Beweise die dem "Angeklagten" vorgeworfen wird.

Also,

du nimmst dir nun einen Anwalt, der dann Akteneinsicht für dich erwirkt. Der Anwalt schaut dann in die Unterlagen und wird dir sagen, dass dort die entsprechenden Schilder standen. Dann zahlst du dem Anwalt sein Honorar (zumindest die SB der RV) und dem Amt zahlst du fleissig das Bußgeld und die Auslagen.
Am Ende weisst du zumindest, dass der Anwalt feststellen konnte, dass dort die betreffenden Schilder stehen und du zurecht ein Ticket bekamst. Zwar sind dann nicht mehr 15€ fällig sondern ~250€ aber du bist danach schlauer.

Schau das blaue Schild nochmal ganz genau an...siehst du den "Pfeil"... ein kleines, aber wichtiges Detail. -> Es gilt VOR dem Schild, nicht dahinter.
Und nu sage mir, was ist für dich an diesem Schild nicht überprüfbar? Dass das Schild überhaupt da steht, oder dass du es falsch gedeutet hast? Das Schild ist auf dem Foto sehr deutlich erkennbar, damit auch belegbar. Welchen Beweis, ausser dem selbst gelieferten benötigst du noch?
Ich wäre sehr interessiert an deinem Versuch zu belegen, dass dies Schild dort gar nicht stünde...

solange er das nicht selbst geprüft hat, ist das schild da aber auch nicht da
schrödingers schild halt

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:49:45 Uhr:


solange er das nicht selbst geprüft hat, ist das schild da aber auch nicht da
schrödingers schild halt

Nicht ganz. Das Schild ist nach Schrödinger gleichtzeitig sowohl vorhanden als auch nicht vorhanden. Jewils mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Erst durch Messung...pardon...Überprüfung wird der Zustand eindeutig bestimmt.
Aber die Messung...ups... Prüfung hat das Ordnungsamt bereits vorgenommen.

Ein anderer Grund warum ein Schild nicht deutlich sichtbar ist, liegt an einer gelben Armbinde mit drei schwarzen Punkten. Gern gemeinsam mit einem weissen Stock und Dunkler Brille getragen.

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