Woher soll ich beim Abbiegen wissen, dass es dort ein Tempolimit gibt?

Servus,

hier in meiner kleinen bayerischen Kleinstadt gibt es sehr viele Tempolimits, die für eine bestimmte Strecke gelten (z. B. Tempo 30 vor einer Schule auf einer Strecke von 150 Metern). Häufig münden jedoch andere Straßen ein und nach der Kreuzung wiederholt sich das Schild nicht!

Woher soll der Autofahrer, der auf die Straße mit Tempolimit abgebogen ist wissen, dass er dort z. B. nur 30 fahren darf? Denn angeblich heben Einmündungen Tempolimits nicht auf (Halteverbote jedoch schon?!). Ich bin verwirrt, zu mal die mobilen Blitzer häufig NACH der Kreuzung stehen.

Beste Antwort im Thema

Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.

Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".

Jedes Mal dasselbe hier.

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Wenn es einen legalen Weg gibt, eine Sanktion zu vermeiden, dann ist es nur legitim und rechtsstaatlich, diesen auch zu nutzen. Der Versuch ist nicht strafbar.
Wo kämen wir den hin, wenn rechtsstaatliche Grundsätze an ethisch-moralische Befindlichkeiten geknüpft wären.

Oh, du wirst gleich staunen:

Recht entstammt immer der Moral.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. März 2019 um 17:37:55 Uhr:


Oh, du wirst gleich staunen:

Recht entstammt immer der Moral.

Es gibt Ausnahmen, z. B. Verwaltungsrecht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. März 2019 um 17:32:51 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. März 2019 um 17:23:10 Uhr:


Weil die Messung in einem Bereich war, in dem bei Beachtung des Rechts als Ganzem eben nur die allgemeine zHG von 50 galt.

Nur wenn er Abbieger gewesen wäre. Für ihn galt jedoch TL30.

Nicht ganz. Nach der DDR-StVO endet das an der Einmündung. Im Osten war das also klar geregelt. Hier verstößt das fehlende Wiederholungsschild gegen die Beschilderungsrichtlinien und führt zu einer widersprüchlichen Situation. Auf diesem Beschilderungsfehler wird nun - von der Höhe der Übertretung her gesehen - ein Tatvorwurf gegenüber dem VT aufgebaut. Nach den Richtlinien für die V-Kontrollen ist vor der Messung die korrekte Beschilderung zu prüfen und zu dokumentieren. Da liegen nun mehrere Rechtsverstöße auf der Behördenseite. Wenn schon die Behörde nicht in der Lage ist, das vor Ort richtig einzuschätzen, dann soll der VT das aber ad hoc können? Das wären die Früchte des verbotenen Baumes. Sowas gehört eingestellt oder zumindest auf das Maß reduziert, was zu Gunsten des VT hier zu Grunde gelegt werden kann, also zHG 50.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 15. März 2019 um 17:51:15 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. März 2019 um 17:37:55 Uhr:


Oh, du wirst gleich staunen:

Recht entstammt immer der Moral.


Es gibt Ausnahmen, z. B. Verwaltungsrecht.

Und auch das Steuerrecht.

Man kann es auch so ausdrücken: Wenn es diesem Staat ("der Staat bin ich"?) nicht zu dumm ist, sich nicht an seine eigenen Verwaltungsvorschriften zu halten, ist es mir als Bürger nicht zu dumm, im Falle eines Falles einen Ausweg zu suchen.

Hier habe ich im Owi-Verfahren mal bemängelt, dass das 70er Schild überwiegend vom Ortsschild verdeckt sei. Nein, alles korrekt, schrieb der Landkreis - und ein paar Tage später hatte das 70er Schild einen neuen Platz - nun deutlich sichtbar.

In der Praxis kannst du im Bußgeldverfahren vortragen, was du willst, ist bei der Behörde fast immer vollkommen egal. Hatte sogar schon einen Fall, wo der Fahrer anhand des Fotos von der Behörde eindeutig identifiziert wurde und dem Richter hingegen ein einfacher Blick reichte für den Freispruch.

Warum das so gehandhabt wird? Die Verfahrenskosten vor Gericht trägt in solchen Fällen das Land, nicht die Bußgeldbehörde. Stellen sie das Verfahren jedoch selbst ein, dürfen die auch die Anwaltskosten tragen.

So ist es.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. März 2019 um 20:6:22 Uhr:


Nach der DDR-StVO endet das an der Einmündung.

Seit kurzem gelten in der Zone dieselben Regeln wie in den gebrauchten Ländern. Und es ändert nichts daran, dass der TE vom TL wusste. Stattdessen wird hier nach noch mehr Verwaltung gerufen, obwohl das vollkommen unnötig ist, wenn sich jeder an bestehende Regeln halten würde. Und weil der Staat alles beweisen muss, wenn jemand einen Regelverstoß begeht, dafür braucht er dann die passenden Werkzeuge, die da heissen:

Totalüberwachung.

Ich will das aber nicht. Du etwa wieder?

Hier hat Vater Staat seine eigenen Regeln nicht eingehalten und verlangt vom Bürger, dass er die widersprüchliche Situation besser und schneller als seine Behörden richtig einschätzt. Das Einhalten von Regeln ist eben keine Einbahnstrasse.

Es ist übrigens nicht so, dass das Recht komplett gleich ist. Aber das führt hier zu weit. Sinnvoll und ohne Mehraufwand könnte diese klarstellende Regelung der DDR-StVO mit einem "Federstrich" des Verordnungsgebers schmerzfrei als geltendes Recht eingeführt werden (damals ist die nämlich nicht ganz zufällig als Weiterentwicklung und Vereinfachung der gemeinsamen Ursprünge von Verkehrsfachleuten entwickelt worden). Die unfehlbare Verwaltung hat schließlich niemals solche "Fallen" wie vorgeschriebene aber nicht vorhandene Wiederholungsschilder für die Kämmerei ausgetüfftelt.

Ich kann diesen Punkt durchaus verstehen.

Wünsche mir aber die nötige Trennschärfe: Ein Argument für den konkreten Fall des TE liefert das alles nicht.

Nö, er sucht eigentlich nur eine Ausrede. Finde ich persönlich gut, leben schließlich ganze Berufszweige von diesen kleinen Sündern.

Ich finde schon, dass die fehlerhafte Beschilderung ein Argument ist.

Stimmt, hier aber allenfalls ein formales, denn die Beschränkung war ihm ja hinreichend bekannt. Mit RS-Versicherung immer einen Versuch wert.

Beitrag wegen Troll-Alarm editiert
twindance/MT-Moderation

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