Woher gebrauchtes Motorsteuergerät?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo brauche für meinen 1,6 TDI eine neues Motorsteuergerät ( gebraucht)! Kann mir jemand sagen welches ich brauche, es werden div angeboten auch viele mit nummer. Nur leider ist es für mich etwas verwirrend, dachte "Golf 6 1,6 TDI" und gut ist. Glaube aber das es nicht so einfach ist.

Vielleicht macht sich jemand die Mühe um mich aufzuklären.

Danke
--Geprüft durch Duden.

23 Antworten

Bin nu etwas schlauer ...🙂😁

Es ist richtig das das MSG mit der WFS kodiert werden muss.Mein "Kodierer" nimmt pro Vorgang 70€

VW macht das update auf das neue MST und die Teile (Diffusor) wirft er mir kommentarlos in den Kofferraum ...

Laut VW ist die Änderung im MSG in einem "Bereich" wo nie jemand wieder reinschaut oder es ändert......

Klar ist allerdings das die Zulassung mit dem alten MSG verloren geht, allerdings kann nichts und niemand dies jemals nachvollziehen oder gar beweisen.

Wenn ich also ca 250 € für ein gebr. MSG rechne, komme ich auf ca 400 € für alles!

Das ist es mir auf jedemfall wert, für die Gewissheit das mein Golf auch so ist wie er eben ist!

Für mich ist diese Update-Spinnerei, totaler Schwachsinn mit der Gewissheit das der Kunde die Zeche zahlt (Materialverschleiß,Verbrauch,Wertverlust, usw.)

Wenn es für VW gut ist, ist es für den Kunden schlecht.

Ich gebe dir vollkommen recht und habe schon ähnliche Überlegungen angestellt. Allerdings haben einige chiptuner zu mir gesagt ein fullbackup im ausgebauten zustand wäre schon möglich. Rückspielen theoretisch auch, garantie wollte dafür jezt aber noch keiner übernehmen, da noch keiner weiss was vw mit den steuergeräten macht.

Meiner ist eh aus der Garantie, von daher hat nach dem Update eh keiner was an meinem MSG verloren.

Und jede freie WK kann mir sicher genauso gut weiter helfen wenn´s mal Probleme gibt

Nein ich meinte was VW mit den Steuergeräten beim Update auf die "neue" Software macht. Ob ein Rückspielen der alten SW dann noch möglich ist.

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Die neue Software soll eine andere Kennung haben, als die vorherige.
Angeblich soll u.a. bei der HU (nur?) diese Kennung bei den betroffenen Fahrzeugen ausgelesen werden.
Neue Kennung = Plakette. Alte Kennung = keine Plakette, erloschene Betriebserlaubnis.

Überprüfungsmöglichkeit erscheint plausibel, weil das Fortbestehen der Betriebserlaubnis davon abhängt.
Wenn das nicht - z.B. bei der HU - überprüfbar wäre, könnte sich der ganze Schmonsens erspart werden.

Bei Zutreffen dieser Angaben müßte die alte Software vollständig (100%) gedumpt werden.
Die neue Software ebenso.
Dann müßte die alte Software - jedoch versehen mit neuer Kennung - wieder geflasht werden.
Ansonsten wäre - spätestens bei der nächsten HU - Ende der Fahnenstange.

Mit einem Fahrzeug sind wir von der VW-Betrügerei betroffen.
Möglicherweise ist es sinnvoller, noch bis zum Fristende der Änderungsdurchführung zu warten?
Bis dahin sollten zuverlässige Erfahrungswerte vorliegen, was wie geprüft wird bzw. geprüft werden kann.

Habe 2 Fahrzeuge die davon betroffen sind, IV Golf 1,6 + Polo 1,6 , abwarten und dann mal sehen.

Zitat:

@theilem schrieb am 11. April 2016 um 08:00:25 Uhr:


Habe 2 Fahrzeuge die davon betroffen sind, IV Golf 1,6 + Polo 1,6 , abwarten und dann mal sehen.

Wie wir hier wartest du ab und wirst Bescheid wissen was wie zu tun sein wird.
Alles erledigt. Geschafft. Freudige Gesichter.
Sofort werden wir von der neuen, blauen Plakette rechts überholt.
SCNR

Zitat:

@P990i schrieb am 11. April 2016 um 07:25:16 Uhr:


Die neue Software soll eine andere Kennung haben, als die vorherige.
Angeblich soll u.a. bei der HU (nur?) diese Kennung bei den betroffenen Fahrzeugen ausgelesen werden.
Neue Kennung = Plakette. Alte Kennung = keine Plakette, erloschene Betriebserlaubnis.

Hallo, das lese ich zum ersten Mal.
Klingt zwar plausibel aber würde ja auch bei den Prüforganisationen ganz schönen Aufwand bedeuten, weil deren Geräte bis jetzt nur Readiness Codes lesen.
Woher hast du deine Infos?

Als die VW-Betrügerei aufkam, war das u.a. Thema in der Presse, weil Leistungsverluste und/oder Mehrverbrauch, mithin "allerlei private Gegenmaßnahmen" im Raum standen.
Ich habe es nur am Rande mitgelesen, dem grunde nach gemerkt, jedoch nicht archiviert.
Wenn ich mich richtig erinnere, war es in Threads hier im Forum auch Thema.

Ein technisches Problem wäre das Auslesen einer solchen Kennung nicht, m.E. auch nicht ein riesiger technischer Aufwand.

Das war und ist für mich der Grund, erstmal zuzuwarten:
- Was an Software aufgespielt wird und wie sich das Fahrzeug danach verhält.
- Welche Überprüfungsmöglichkeiten der stattgehabten Änderung danach zur Anwendung kommen.

Sinnvollerweise müßte diese Überprüfung den Prüforganisationen anläßilich von Pflichtüberprüfungen wie der HU/AU übertragen werden. Wahrscheinlich fliegen damit auch alle nicht eingetragenen Chipper auf.
Könnte sich - für die "andere Seite" - daher durchaus lohnen.

Es sei denn das ganze wird nur eine Alibiveranstaltung zugunsten von VW.
Dann ist es sowieso egal.

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