Wo genau ist halteverbot?
Hallo zusammen,
ein neues Halteverbotsschild mit Zusatzzeichen sorgt für Fragezeichen bei uns.
Das Schild bedeutet absolutes Halteverbot und halteverbot auf dem Seitenstreifen.
Darf man rechts an den glascontainern nun nicht mehr parken ?
Rechts zusehen sind ja die Glascontainer. Auf diesem Seitenstreifen wird tagsüber geparkt um Glas zu entsorgen und nachts parken dort Anwohner.
Wo dürfte man noch parken?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Mai 2019 um 13:45:29 Uhr:
Stell dir Z. 283 mit NICHT durchgestrichenem Fahrzeug auf dem Zusatzschild vor. Unabhängig von praktischen Erwägungen - kannst du mir soweit folgen, dass in diesem Fall das absolute Haltverbot für den Seitenstreifen gilt?
Nein. Vielmehr könnte man davon ausgehen, auf dem Seitenstreifen sei das Parken vorgesehen - vgl. Zeichen 315.
Zitat:
OK. Und nun streiche das Auto in Gedanken durch und bilde die gegenteilige Aussage.
Ist nicht zielführend. Die amtliche Bedeutung des Zusatzzeichens ist in der StVO hinreichend definiert.
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57 Antworten
Es wird immer abwegiger. Außer dir erkennt da niemand zwei baulich getrennte Fahrbahnen ab den Containern. Es soll offenbar ein Seitenstreifen sein, denn nur so ergibt ja die Beschilderung Sinn. Wären es zwei baulich getrennte Fahrbahnen, dann gäbe es ja keinen Seitenstreifen mehr.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2019 um 22:02:36 Uhr:
Es handelt sich relativ klar um eine eigenständige Straße bzw. Fahrweg, denn das am Ende der ersten Nebenstraße von hinten sichtbare (vermutlich) Z. 267 "Verbot der Einfahrt" lässt wegen des Aufstellungsorts darauf schließen, dass die Einfahrt in diese schmale zweite Straße von hinten erlaubt sein wird.
Nein, denn das Zeichen 267 steht entweder beiderseits der verbotenen Straße oder bei Einzelaufstellung rechts davon. Da es nur eine Fahrbahn gibt, steht es korrekterweise rechts davon.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2019 um 22:02:36 Uhr:
Sollte diese breit genug sein (anhand des Fotos schlecht abschätzbar) und sollte nicht anderweitig, evtl. gemeinsam mit dem unsichtbaren Einbahnstraßenschild, noch ein Haltverbot o. ä. verordnet sein, sähe ich keinen Grund, nicht dort zu parken.
In der Straße gilt doch sowieso schon ein Haltverbot aufgrund § 12 StVO. Es wundert mich, dass du das angeblich nicht mit dem Foto abschätzen kannst. Würde man in Höhe des 30er Zonen-Schildes halten, käme doch nur noch ein Radfahrer vorbei.
Ich bewundere dich dafür, dass du all das so glasklar und ohne Zweifel aus einem Foto ableiten kannst. Doll, doll.
Vielleicht verrät uns der TE den Ort. Und dann schauen wir noch mal in G***le Streetview oder so. Im Augenblick ist die ganze Diskussion wenig mehr als die MT-typische Spekulation.
Ein Danke für die Klärung der Frage mit dem Zusatzschild geht an die Kollegen @franneck1989 und @U.Korsch .
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. Mai 2019 um 00:38:06 Uhr:
Ich bewundere dich dafür, dass du all das so glasklar und ohne Zweifel aus einem Foto ableiten kannst. Doll, doll.
Naja, lies dir noch mal die Antworten der anderen User durch. Du bist offensichtlich der einzige mit dieser abwegigen Interpretation. Und ja, ich traue mir zu, dass man anhand des Fotos erkennen kann, dass beim Parken in Höhe des Zeichens 30er Zone niemals 3 m Restfahrbahnbreite verbleiben.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. Mai 2019 um 00:38:06 Uhr:
Ein Danke für die Klärung der Frage mit dem Zusatzschild geht an die Kollegen @franneck1989 und @U.Korsch
Oooch, jetzt bin ich aber beleidigt, schließlich habe ich dich zuerst auf die Bedeutung dieses Zeichens hingewiesen. Dass du es nicht selbst in der StVO nachlesen wolltest, ist ja nicht mein Fehler. Jetzt kann ich heute Nacht nicht schlafen.

Bezweifelt doch auch keiner.
Dass man dort nicht parkt, sagt schon der gesunde Menschenverstand.
Ich finde, Genau so wie @Erwachsener, dass dieses Schild entweder falsch ist oder an der falschen Stelle montiert ist.
Wozu soll denn dieser Nebenweg in der vom Photographen abgelichteten Straße dienen, wenn nicht zum Halten und Entsorgung des Glasabfalls?
Wenn das Schild für den Fahrweg sein soll, so hätte man es auf dieser Mittelinsel aufstellen können.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. Mai 2019 um 00:53:11 Uhr:
Wozu soll denn dieser Nebenweg in der vom Photographen abgelichteten Straße dienen, wenn nicht zum Halten und Entsorgung des Glasabfalls?
Das ist nun eine ganz andere Frage. Laut TE parkten die Anwohner dort nachts. Hätte man das Halten zum Befüllen der Container erlauben wollen, dann hätte sich ein eingeschränktes Haltverbot angeboten.
Die Antwort auf die Frage:
"Wofür ist dieses Schild denn gedacht bzw. welchen Teil welcher Straße betrifft es?"
müßte mal von der Behörde erklärt werden.
Finde die abgelichteten Straße etwas merkwürdig, wenn dort weder halten noch parken erlaubt sein sollen.
Aber wie weiter vorne schon erwähnt, steht für mich dieses Schild in falscher Richtung für die abgelichteten Straße.
Aber das ist meine Meinung und vllt. werden wir bald eine Antwort auf unsere Fragen erhalten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Mai 2019 um 00:46:42 Uhr:
Oooch, jetzt bin ich aber beleidigt, schließlich habe ich dich zuerst auf die Bedeutung dieses Zeichens hingewiesen. Dass du es nicht selbst in der StVO nachlesen wolltest, ist ja nicht mein Fehler. Jetzt kann ich heute Nacht nicht schlafen.
Och menno, das wollte ich nicht! Kriegst 'ne Tüte Gummibärchen als Trost. Liegt schon auf dem Scanner, wohin soll ich sie mailen?
Und wenn ich sowas schon lese:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Mai 2019 um 00:46:42 Uhr:
Naja, lies dir noch mal die Antworten der anderen User durch. Du bist offensichtlich der einzige mit dieser abwegigen Interpretation. [...]
Nee, mein Bester. Ich werde mir auch weiterhin erlauben, mir selbst ein Bild zu machen. Was eine Mehrheit meint, ist nicht entscheidend, vor allem nicht bei einer schier unglaublichen Mehrheitsmasse von drei-vier MT-Foristen.
Und ganz speziell an dich ein Hinweis. Wie du in den Wald (den. E.) hineinrufst, so schallt es auch aus ihm heraus. Dein generell unterstellender und herabwürdigender Tonfall ("immer abstruser", "abwegig", ...) entgeht mir nicht, und du wirst es als einer von ganz wenigen Foristen hier ertragen müssen, dass ich entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten entsprechend zurückgebe. Vielleicht nur ein wenig subtiler. Falls du das merkst.
@tottti2402Gib doch mal die Straße bekannt. Vielleicht hilft ein anderer Blick auf die Örtlichkeit, die Frage besser zu bewerten. Bislang ist als belastbares Ergebnis hier nur rausgekommen, dass das Schild ungünstig aufgestellt ist und mehrere Deutungen zulässt.
Ab sofort sollten sich aber zwei hier genau überlegen ob sie ihre Streitigkeiten nicht doch lieber per PN erledigen.
Um genau zu werden: die Höfliche Ausdrucksweise trieft bei beiden zu sehr.............
Moorteufelchen
Bin ich gern dabei. Wer sich mir gegenüber höflich und sachlich äußert, wird dasselbe zurückbekommen. Versprochen!