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Autoverkauf: Schlagwort Unfallfrei, aber genaue Angaben im Inserat/Vertrag

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 10:50

Hallo Leute,

Ich möchte mein Auto verkaufen. Wenn im Inserat Unfallwagen oder nicht unfallfrei steht, denken die meisten sofort an schrecklich demolierte Autos. Bei meinem Auto habe ich einen unglücklichen Parkrempler erlebt. Der Schaden ist kaum zu sehen und nur kosmetischer Natur (1cm lange und sehr kleine Beule im Kotflügel sowie äußerst geringer Lackschaden in Kotflügel und Tür) jedoch würde eine Reparatur laut Gutachter 1500 Euro kosten (also kein Bagatellschaden).

Ich würde folgendes machen: Inserat als unfallfrei einstellen, in der Beschreibung jedoch klar machen welche Schäden das Auto hat. Beim Telefongespräch explizit auf Schäden hinweisen und später persönlich die Schäden zeigen und das Gutachten vorlegen.

Ich möchte also mit 100% offenen Karten spielen, aber das Wort "Unfallwagen" vermeiden, da es dem Auto überhaupt nicht gerecht wird.

Findet ihr das unfair oder gar rechtlich anfechtbar oder meint ihr, dass das so in Ordnung geht?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Juli 2016 um 15:50:06 Uhr:

Info: Das achte Gebot Gottes

"Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."

Und das drölfte Gebot: du sollst keinen Bullshit schreiben in Foren.

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am 13. Juli 2016 um 10:55

Finde Deine Ansicht richtig und würde es auch so machen.

Das ist fair.

Gruß

"Definition unfallfrei", such Dir was aus :

https://de.search.yahoo.com/search?...

Moin moin,

dann lass doch Unfallfrei weg und schreibe mit normalen Gebrauchsspuren. Wenn du dann einen Käufer hast kannst du ihn immer noch auf die "kleine" Delle und was sonst noch ist hinweisen. Auch im Kaufvertrag sollte es dan stehen damit er dir im Nachhinein nicht ans Bein pinkeln kann.

Du wirst an die Wand gestellt, wenn du Unfallfrei schreibst!

Das dürfte das gefundene Fressen sein für jemanden, der gern bis zum Gericht streitet. Dort bekommt er nämlich Recht!

Zitat:

@checker001 schrieb am 13. Juli 2016 um 12:58:43 Uhr:

Moin moin,

dann lass doch Unfallfrei weg

Ich denke, es geht ihm um die auszuwählende Rubrik in Onlineportalen, da kann er nur zwischen Unfallwagen und Unfallfrei wählen...

Das Einstellen des Fahrzeugs in eine bestimmte Rubrik eines Portals begründet keine Rechtsansprüche. Ausschlaggebend ist letztlich, was im Kaufvertrag steht. Ich würde das Fahrzeug deshalb nicht in die Rubrik Unfallwegen einstellen, sondern - wie das ja planst - die Schäden in den Kaufvertrag aufnehmen.

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 12:19

Wow, danke für die schnellen Antworten!

Ich werde es dann so machen wie beschrieben!

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 12:24

Zitat:

 

Ich denke, es geht ihm um die auszuwählende Rubrik in Onlineportalen, da kann er nur zwischen Unfallwagen und Unfallfrei wählen...

Das Einstellen des Fahrzeugs in eine bestimmte Rubrik eines Portals begründet keine Rechtsansprüche. Ausschlaggebend ist letztlich, was im Kaufvertrag steht. Ich würde das Fahrzeug deshalb nicht in die Rubrik Unfallwegen einstellen, sondern - wie das ja planst - die Schäden in den Kaufvertrag aufnehmen.

Ja genau darum geht's! Das habe ich vielleicht nicht 100 prozentig klar ausgedrückt. Im Kaufvertrag schreibe ich es wahrheitsgemäß hin und auch nicht versteckt im kleingedruckten. Also es geht wie lemonshark schreibt um die "Rubrik"

am 13. Juli 2016 um 13:13

Solche Vögel mag ich ja.

Leute wie der TE untergraben mit solchen Taschenspielertricks die Suchergebnisse sämtlicher Marktplätze.

Wenn ich ein unfallfreies Fahrzeug suche, dann möchte ich bei der Sichtung der Treffer nicht meine Zeit damit verschwenden, Anzeigen durchzustöbern, in denen dann irgendwo im Text mal der Unfallschaden erwähnt wird.

Das kostet den Interessenten nur Zeit und Nerven.

@zille:

Es macht schon einen Unterschied, ob es ein kosmetischer Schaden ist, oder das Auto komplett defekt ist und gegen die Wand gefahren wurde.

Und sicherlich sind die auch Meinungen was ein Unfallwagen ist unterschiedlich.

Für mich: Unfallwagen = nicht mehr fahrbar/verkehrssicher in dem Zustand wie er jetzt ist

Für dich: Unfallwagen = Auto hat Beschädigungen.

am 13. Juli 2016 um 13:37

querys, unfallfrei ist keine Auslegungssache zwischen dir und mir sondern klar definiert:

"Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Dazu zählen keineswegs nur massive Schäden, die tragende Teile beschädigt haben, sondern auch typische Kleinschäden wie Parkrempler etc. Um das Prädikat "unfallfrei" zu verdienen, muss der Wagen also ohne vorhergegange Beschädigungen sein."

am 13. Juli 2016 um 13:44

Info : Mobile beschädigte Fahrzeuge anzeigen oder verbergen

Fahrzeug mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z.B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug.

am 13. Juli 2016 um 13:50

Info: Das achte Gebot Gottes

"Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Juli 2016 um 15:50:06 Uhr:

Info: Das achte Gebot Gottes

"Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."

Und das drölfte Gebot: du sollst keinen Bullshit schreiben in Foren.

@Tommy91:

Es geht mich ja nichts an, aber warum läßt du den Schaden nicht einfach richten, bevor du den Wagen zum Verkauf anbietest?

Bei einem Schaden von so geringfügiger Größe würde ich das schon machen.

Nur weil das im Gutachten steht muss ja nicht zwangsläufig jeder Lackierer 1.500 € dafür nehmen.

Das Geld holst du dann eben beim Verkaufspreis wieder rein...und hast keinen Ärger...

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