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Wirtschaftlicher Totalschaden - Fahrzeug reparieren

Themenstarteram 9. Mai 2023 um 14:21

Hallo Zusammen,

ich hatte einen Autounfall. Schuld ist der Unfallgegner. Beide Fahrzeuge sind Totalschaden. Gutachten für mein Fahrzeug wurde durch von mir beauftragten Gutachter erstellt.

Mein Fahrzeug ist ein Ford B-Max aus dem Jahr 2016 mit ca. 61.000 km. Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer sind ca. 13.000 Euro. Wiederbeschaffungswert ca. 14.000 Euro laut Gutachter.

Als Ergebnis ist ein wirtschaftlicher Totalschaden ermittelt worden. Überlegung ist jetzt ob ich das Fahrzeug reparieren lasse oder nicht? Schaden laut Gutachten habe ich angehängt.

Ich bin ein Laie was zum einen die Fragestellung an sich angeht als auch was Autos generell angeht. Mit dem Wagen war ich sehr zufrieden.

Gedanken die aus meiner Sicht für eine Reparatur sprechen:

- Ich muss nicht nach einem neuen Auto suchen

- Gebrauchtwagenmarkt ist nach allem was ich gehört habe ziemlich mau aktuell.

Kann aber gar nicht einschätzen was man bei so einer Überlegung noch beachten sollte.

Vielen Dank und viele Grüße

Schaden-b-max
Schaden b-max2
Schaden b-max3
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36 Antworten

mea culpa - hab das "unechter Totalschaden" glatt überlesen bzw. sofort wieder vergessen. Das Alter schlägt unbarmherzig zu.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Mai 2023 um 18:23:54 Uhr:

mea culpa - hab das "unechter Totalschaden" glatt überlesen bzw. sofort wieder vergessen. Das Alter schlägt unbarmherzig zu.

 

Frag mich mal...

:D

Themenstarteram 15. Mai 2023 um 11:28

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich habe mich nun entschlossen das Fahrzeug nicht zu reparieren.

Im Gutachten sind jetzt ja verschiedene Restwertkäufer aufgeführt. Das höchste Angebot muss ich ja annehmen.

Wie ist da der Ablauf. Ich ruf die an und die holen das Fahrzeug? Muss ich hier auf etwas achten? Muss ich da einen schriftlichen Vertrag vorlegen? Wie läuft das mit abmelden etc?

Danke.

Ich würde das ganz konkret mit der eigenen Versicherung absprechen. Am Besten, die geben Dir die genaue Vorgehensweise schriftlich. Nicht, dass Dir im Nachhinein vorgeworfen wird, dass Du etwas hättest anders machen sollen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. Mai 2023 um 13:38:33 Uhr:

Ich würde das ganz konkret mit der eigenen Versicherung absprechen. Am Besten, die geben Dir die genaue Vorgehensweise schriftlich. Nicht, dass Dir im Nachhinein vorgeworfen wird, dass Du etwas hättest anders machen sollen.

warum mit der eigenen Versicherung? Das hier ist doch ein KH Schaden

Oh, da hast Du natürlich Recht. Mein Fehler. Der Ansprechpartner sollte die Versicherung sein, die den Schaden zu regulieren hat. Wenn es sich dabei nicht um die eigene Versicherung handelt, sollte man umso vorsichtiger sein, dass kein Fehler unterläuft.

Joh, so ist es besser formuliert :)

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