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Vollkaskoschaden - künstlicher wirtschaftlicher Totalschaden?

Themenstarteram 15. August 2019 um 14:01

Guten Tag zusammen!

Hatte vor kurzer Zeit mit meinem 1er BMW Bj: 2014, welchen ich vor einem Jahr für 17.000€ gekauft habe, einen selbstverschuldeten Unfall. Dabei hab ich leicht mit der linken Seite die Leitplanke in einer Baustelle touchiert, wodurch die ganze linke Seite verkratzt wurde. Ich bin mit dem Wagen zu bmw gefahren, die aber haben mich zum Gutachter der Versicherung verwiesen und beiläufig hat der Meister mir gesagt das der Schaden sich auf 10.000-13.000€ belaufe.

Einen Tag später kam ein Gutachter, welchen die Versicherung beauftragt hatte, vorbei und wir redeten über den Schaden und er war Ähnlicher Auffassung wie der bmw Mitarbeiter.

Das Auto wurde letztes Jahr sehr günstig für 17.000€ gekauft und ich habe insgesamt 12.000€ an BMW Performance Teilen verbaut (unter anderem: M Sport Bremse, Sommer/Winter 18“ M Felgen, Original Carbon teile von bmw etc. ...)

Jetzt kam letzte Woche das Gutachten von der Versicherung:

Schaden 20.000€

Wiederbeschaffungswert: 17.000€

Restwert: 8.500€

Auszahlung Differenz: 8.500€

Habe mir das Gutachten zusammen mit einigen Leuten (insb. anderen Gutachter und bmw Händler) angeschaut wobei sich alle der selben Meinung sind. Der Schaden ist künstlich in die Höhe getrieben.

Das Auto steht wirklich perfekt und mit sehr sehr guter Ausstattung da, leider ist die Abrechnung jetzt sehr ärgerlich, weil mit 8.500€ kann ich nicht alles reparieren lassen. Damit der Schaden vollständig behoben werden kann, brauche ich ~13.000€.

Habe schon mit einem Anwalt gespeochen, aber dieser ist der Meinung das ich da nichts dran ändern kann. Hat jemand ähnlich Erfahrung gemacht oder gibt es einen der sich auskennt? Bzw muss ich mich wirklich mit einem Totalschaden abfrühstücken lassen, damit sie Versicherung nicht so viel Reparatur zahlen muss?

Würde mich über eine Antwort freuen!

Gruß Stefan :-)

Beste Antwort im Thema

naja, 20.000 € Schaden sehe ich bei gerader Achse hier aber auch erst einmal nicht.

Kann aber täuschen !

beachi hat das hier korrekt beschrieben.

Wenn dir eine Werkstatt das Auto bis zur Höhe des WBW reparieren kann, steht dir diese Option ja offen.

Lass dich hier aber nicht auf irgendwelche krummen Dinger ein und vor allen Dingen lass dir hier keinen vom Pferd erzählen. Seitenwand von links, Tür links und Seitenwand hinten links sowie die Rad/-Reifenkombinationen links müssen neu.

Das ist so zu reparieren und das hat auch so in der Rechnung zu stehen.

Nix anderes.........

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am 15. August 2019 um 14:24

...warum nimmst du nicht das Angebot mit 8.500,- aus der Restwertbörse, dazu die 8.500,- von der Versicherung und kaufst dir für 17.000,- € was neues gebrauchtes?

Zubehör, wie die den 2. Satz Felgen kannste ja vielleicht noch extra verkaufen.

Zubehör-Krempel der nachträglich angebaut wurde, wird halt in so einem Fall selten z.B. von Aufkäufern honoriert.

GDV AKB 2015

A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur A.2.5.2.1

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.

b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.6 und A.2.5.1.7).

Ich versteh das Problem nicht so ganz.

Wenn der Gutachter einen Restwert von 17.000 in sein Gutachten geschrieben hat kannst du bis zu diesem Betrag reparieren lassen. Bedingung vollständige fachmännische Reparatur mit ordentlicher Rechnung. Im Zweifelsfall kann er die Reparatur ja dann begutachten.

Die Fachleute mögen mich korrigieren wenn ich falsch liege.

Sonst rechnen die Gutachter ja alle Reparaturen auf Billiglöhne runter.

Die Versicherung rechnet es sich halt mal wieder zu ihren Gunsten gut.

Wär der Schaden 13T€, müssten sie damit leben, 13 T€ zu zahlen.Jetzt sehen sie die Chance, mit 8,5 T€ wegzukommen.

Ist ja kein Problem wenn er sowieso reparieren lassen will.

Doch, ist es!

 

 

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 15. August 2019 um 16:56:37 Uhr:

Ist ja kein Problem wenn er sowieso reparieren lassen will.

— editiert —

VG

Zitat:

@sailor701 schrieb am 15. August 2019 um 17:24:04 Uhr:

Warum?

Seh hier auch kein Problem bei der Reparatur, wenn er das Auto behalten und fachgerecht reparieren will (130% Regel)

VG

gibt es nicht bei Kasko!

Ah sorry man sollte genau lesen hab selbstverschuldet nicht gesehen...

Danke, hab es editiert.

@Stefanxx1997 du kannst bis zur höhe des wiederbeschaffungswertes ohne probleme reparieren lassen. die reparatur muss gemäß gutachten erfolgen und durch eine ordentliche rechnung belegt sein.

Moin!

Was sagt uns dass? Wenn man so viel in ein Fahrzeug steckt, macht es bereits Sinn sich ein Wertgutachten erstellen zu lassen; und das dann der Versicherung schicken. Vielleicht kann es dann dazu kommen, dass ein kleiner Betrag als Risiko zu zahlen ist. Aber nein, man will ja alles recht billig haben!

G

Ich gehe stark davon aus, dass das Gutachten von einem Heini mit grün/weißem Logo auf dem Kittel erstellt wurde.

Kläre ab, ob du eine Werkstattbindung in deinem VK-Vertrag hast.

Wenn ja, siehe dir die Stundenverrechnungssätze genau an und lasse das Gutachten ggf. von einem SV prüfen.

Es hat mittlerweile Methode, dass Versicherer bzw. deren Erfüllungsgehilfen im Haftpflicht- als auch im Kaskobereich Schäden künstlich in den wirtschaftlichen Totalschaden buxieren!

Zitat:

@hjluecke schrieb am 15. August 2019 um 18:22:23 Uhr:

Moin!

Was sagt uns dass? Wenn man so viel in ein Fahrzeug steckt, macht es bereits Sinn sich ein Wertgutachten erstellen zu lassen; und das dann der Versicherung schicken. Vielleicht kann es dann dazu kommen, dass ein kleiner Betrag als Risiko zu zahlen ist. Aber nein, man will ja alles recht billig haben!

G

es muss nicht unbedingt ein wertgutachten sein. das lohnt bei exoten oder oldtimern.. hier wäre noch die frage, ob überhaupt die summe der nachträglich angebauten teile versichert war. meistens sind zubehörteile in der vom te genannten höhe in standardtarifen nicht zwingend versichert. manchmal bis 2500, manchmal bis 5000 euro.. in premiumtarifen auch höher. da muss dann der versicherer informiert werden und versichert sowas gegen beitragszuschlag. vielleicht wurde das hier versäumt und daher nur so "wenig" entschädigt.

Themenstarteram 15. August 2019 um 17:29

Habe keine werkstattbindung. Der grün/weiße Gutachter hat die angebauten teile alle mitberücksichtig. Im persönlichen Gespräch vor Ort sagte er mir was von 15.000€ Schaden und 20.000 Restwert. Aber drei Tage später hat mir die Versicherung dann das obige an Gutachtenwert geschickt...

also ganz klar einen Totalschaden gemacht.

Schaden sollen 20.000€ sein... (siehe Bilder)

Achse hat nichts abbekommen, wurde schon vermessen

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