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A250 sport Totalschaden reparieren lassen?

Themenstarteram 6. September 2019 um 8:30

Hallo zusammen,

ich hatte mit meinem A250sport einen größeren, unverschuldeten Unfall. (EZ 02/18, 20.000km)

Die Reparaturkosten betragen lt. Gutachter brutto 26.000,- (Grenze Totalschaden) D.h. es wäre eine Reparatur möglich, oder aber die Erstattung durch die Versicherung + VK Preis für den kaputten Wagen(gesamt würde ich so ziemlich genau meinen in 2018 gezahlten Kaufpreis erhalten) Ich habe den Wagen per Firmenangehörigengeschäft gekauft (mit 8.000km und 6 Monate alt) Auf dem regulären Gebrauchtmarkt werde ich ihn zu diesem Preis mit der Austattung nicht finden und im MB Mitarbeiter-Portal sind aktuell leider gar keine A250 sport verfügbar.

Was würdet ihr machen? Reparieren lassen und den "Makel" Unfallwagen in Kauf nehmen, oder etwas anderes suchen? Bei der großen Reparatur wird er danach wohl fast wie neu sein, aber es ist und bleibt für den Markt ein Totalschaden-Unfallfahrzeug nehme ich an. (habe nicht vor ihn zu verkaufen, aber man weiß ja nie was in 2 oder 3 Jahren ist)

Beste Antwort im Thema

@guruhu

Allein die Tatsache dass er ein Unfaller ist, kann dir den Verkauf an Privat schon vermiesen. Ich persönlich würde keinen Totalschaden kaufen, auch nicht über den Preis. Dafür ist das Angebot einfach zu groß, genügend Alternativen immer vorhanden.

das ist eine vernünftige und realistische Einstellung.

Und deswegen sind die Minderwerte bei solchen Schäden auch absolut Weltfremd. Hier müsste der Minderwert bei 10.000 € liegen, dann wäre so ein Kauf Interessant.

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Nenne doch mal alle relevanten Daten aus dem Gutachten, das hoffentlich von dir beauftragt wurde und wie ist der jetzige Kilometerstand.

Themenstarteram 6. September 2019 um 9:20

Der jetzige Km-Stand beträgt 20.000 km. Mein Kaufpreis in 2018 war 27.800 € (durch Firmenangehörigen-Geschäft viel gespart) Neupreis lt. Zertifikat 44.286,- €

lt. Gutachten

Reparaturkosten 26.080,71 €

Wertverbesserung (entfällt) 0,00 €

Wertminderung 3.500,00 €

Wiederbeschaffungswert 28.500,00 €

Restwert des Fahrzeugs 8.110,00 €

Gesamtschaden 20.390,00 €

Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten.

du kannst theoretisch im Rahmen der Opfergrenze bis zu einen Betrag in Höhe von 37.000 € reparieren lassen.

Aber ob das wirklich Sinn macht musst du selber entscheiden.

Ich würde mir das gut überlegen bei diesen Zahlen.

Wo kommt denn der WBW her, wenn kein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist? Das wäre ggf. eine Handlungsmöglichkeit...

Reparieren würde ich persönlich nur, wenn ich mir sicher wäre den Wagen so lange weiter zu nutzen (oder die Eltern/Ehefrau/...), bis der bezahlte Minderwert von 3500€ deutlich über dem liegt, was ich an Mindererlös zu erwarten habe (ist der Wagen 10 Jahre alt, mit 250kkm auf der Uhr, wird er quasi zum gleichen Preis an den Exporteur gehen, egal ob Unfaller oder nicht).

Allein die Tatsache dass er ein Unfaller ist, kann dir den Verkauf an Privat schon vermiesen. Ich persönlich würde keinen Totalschaden kaufen, auch nicht über den Preis. Dafür ist das Angebot einfach zu groß, genügend Alternativen immer vorhanden.

Hast du schon mal geprüft, zu welchem Wert du den Unfallwagen verkaufen kannst?

@guruhu

Allein die Tatsache dass er ein Unfaller ist, kann dir den Verkauf an Privat schon vermiesen. Ich persönlich würde keinen Totalschaden kaufen, auch nicht über den Preis. Dafür ist das Angebot einfach zu groß, genügend Alternativen immer vorhanden.

das ist eine vernünftige und realistische Einstellung.

Und deswegen sind die Minderwerte bei solchen Schäden auch absolut Weltfremd. Hier müsste der Minderwert bei 10.000 € liegen, dann wäre so ein Kauf Interessant.

Will ich nicht beurteilen. Kann man in Geld auch nicht wirklich. Der Ehemann meiner Cousine würde den Wagen vermutlich auch mit "nur" 3500€ Abschlag kaufen. Vorausgesetzt, der Wagen ist "ihm" in dem Moment das Geld wert. Er hat halt ein sehr gutes Händchen zu beurteilen, ob die Karre noch hält oder nicht. So macht er dann seine Schnäppchen.

Das Problem ist doch, dass man solche Leute beim Verkauf erst mal finden muss. Und diese Leute müssen dann gerade auch genau einen A250 haben. Ob man diese Einschränkungen überhaupt in Geld bemessen kann?

Auf der anderen Seite muss man aber auch klar sagen: Die Vers.gemeinschaft kann dem TE auch nicht das Auto "schenken". Sonst würden sich die Totalschäden wohl relativ schnell häufen. EInfach durch Leute, die den Wagen auffahren und sich dann entsprechen auszahlen lassen. Verkaufe ich den Wagen garantiert erst an seinem Lebensende habe ich zwar auf dem Papier einen Wertverlust, aber so lange ich ihn nicht monetarisiere ist er mir ja "egal"

Themenstarteram 6. September 2019 um 10:03

Dem Gutachten lagen 3 Kauf-Angebote bei. Das beste Angebot sind (die als Restwert angegebenen) 8.110,- €

Somit komme ich in Summe auf die 28.500,-

Zitat:

@bug99 schrieb am 6. September 2019 um 11:34:39 Uhr:

Hast du schon mal geprüft, zu welchem Wert du den Unfallwagen verkaufen kannst?

Themenstarteram 6. September 2019 um 10:10

Mit "nicht verfügbar" meinte ich nur auf das Mercedes Mitarbeiter Portal bezogen. Auf div. anderen Gebrauchtwagen Portalen findet man den A250sport schon noch, aber mit meiner Ausstattung (AMG, Night, Kamera, Panorama Dach, 19" AMG etc.) für 28.500 WBW werde ich da wohl schwer etwas finden. Zumal meiner mit Schaltgetriebe ein ziemlicher Exot "ist". Standard ist wohl automatik / 7gct

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. September 2019 um 11:29:57 Uhr:

Wo kommt denn der WBW her, wenn kein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist? Das wäre ggf. eine Handlungsmöglichkeit...

Reparieren würde ich persönlich nur, wenn ich mir sicher wäre den Wagen so lange weiter zu nutzen (oder die Eltern/Ehefrau/...), bis der bezahlte Minderwert von 3500€ deutlich über dem liegt, was ich an Mindererlös zu erwarten habe (ist der Wagen 10 Jahre alt, mit 250kkm auf der Uhr, wird er quasi zum gleichen Preis an den Exporteur gehen, egal ob Unfaller oder nicht).

Allein die Tatsache dass er ein Unfaller ist, kann dir den Verkauf an Privat schon vermiesen. Ich persönlich würde keinen Totalschaden kaufen, auch nicht über den Preis. Dafür ist das Angebot einfach zu groß, genügend Alternativen immer vorhanden.

Man muss halt schauen, von welchen Dimensionen man spricht. Schwer ist nicht unmöglich. Und einzelne Ausstattungsmerkmale muss man als "großes Ganzes" sehen. kommt immer auf die Relation an. Du kannst nicht als einziger Wagen rosa Ziernähte kaufen und dann erwarten, dass nur der "Wert" von allen anderen Modellen mit rosa Ziernähten herangezogen wird, auch wenn es keine gibt.

Dass du damals einen Schnapper gemacht hast war dann Glück. Einen Anspruch auf einen weiteren hast du natürlich nicht, das ist jetzt schlichtweg Pech. Inwiefern das jetzt auf das Getriebe zutrifft- keine Ahnung.

Ich würde mal den Gutachter fragen, wie er auf den WBW kommt und entsprechendes Problem der Nichtverfügbarkeit kommunizieren. Ggf. muss das Gutachten angepasst werden.

wessen Gutachter war das denn? Wer hat diesen ausgewählt und beauftragt?

Themenstarteram 6. September 2019 um 11:38

Das lief alles über das örtliche Mercedes Autohaus (Rechtsanwalt, Gutachter etc.)

Zitat:

@bug99 schrieb am 6. September 2019 um 13:30:42 Uhr:

wessen Gutachter war das denn? Wer hat diesen ausgewählt und beauftragt?

Die Wertminderung bekommst du nur, wenn repariert wird.

Es wird sich vermutlich nur um merkantilen Minderwert handeln.

Es kommt daher darauf an, was genau beschädigt wurde.

Sind das nur Blechschäden, dann könnte ich damit leben.

Ötti ... > 26.000,- € Sachschaden ... :rolleyes:

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