Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?

Hallo.

Vor drei Wochen hat mir eine Frau das Vorfahrt nicht gegeben und hat mein Auto rechts hinten aufgeprallt. Hintere rechte Tür, Rahmen des Autos wie das Rad sind kaputt, aber nach Radwechsel fährt das Auto noch "einwandfrei". Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Jetzt laut das Werkstatt und der Gutachter geht um eine Wirtschaftliche Totalschaden, da die hintere Achse auch beschädigt ist. Das kann ich aber nicht glauben, weil wie gesagt, habe ich auf den Fahrzeug weil fahren nicht bemerkt und auch weil die Fraus VW Polo nur Kunststoff-Schaden hat. Es war kein 50+50 Aufprall, sondern seitlich weil sie hat aus 0 vielleicht nach 30km/h gekommt.

Also hier kommt die Frage: ich habe den Werkstat gefragt, ob kann ich jetzt trotzdem das Auto fahren aber sie hat mir gesagt das ist natürlich nicht möglich weil es sich um ein Totalschaden handelt und laut der Gutachter darf das Fahrzeug nicht gefahren sein. Aber ist es wirklich so? Kann auch das Werkstatt meine TÜV-Plakette entfernen, so das ich kann das Auto nicht mehr fahren? Oder was wenn sie hat mein Auto noch mehr beschädigt, so dass es sich um eine Wirtschaftliche Totalschaden handelt und sie wollen mir seine Gebrauchtwagen verkaufen (sie hat mir schon was angebieten)?

Ich gehe morgen dort und wollte diese Fragen beantwortet haben, so dass kann ich besser aushandeln.

Jetzt habe ich leider nich genug geld ein Neuwagen zu kaufen und Gebrauchtwagen will uch nicht mehr. Also die einige Möglichkeit die sich gibt ist mein Auto billig reparieren zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Beste Antwort im Thema

und wenn ein Gutachter am Fahrzeug einen Achs-Schaden feststellt, dann ist es völlig unerheblich, was du glaubst.

Der glaubt es nämlich nicht nur, der hat es ja in der Tat festgestellt, dass es so ist. Mit dem Glauben ist es so eine Sache - auch wenn Du über längere Strecke einmal Glück gehabt hast, muss das nicht heißen, dass sich deine Hinterachse nicht jeden Moment während der Fahrt verabschiedet und Du somit den Ritt auf der Kanonenkugel startest - ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein schönes Erlebnis ist.

Wenn aber das Geld von der Versicherung reicht, dass Auto wieder fahrbereit zu machen, kannst du es natürlich reparieren. Totalschaden ist es ja meistens nur, weil die Menge an Neuteilen je nach Fahrzeugalter schnell den FZG-Wert übersteigt - aber du musst ja keine Neuteile nehmen..

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Ich hatte mir selbst die Renault Werkstatt gesucht und sie hatten ein "sehr guter Gutachter" der mit sie arbeitet. Und nach ein paar wenige Tagen ist es eine wirtschaftliche Totalschaden mit tolles Angebot für ein Gebrauchtwagen. Bis jetzt kein Anwalt - wie mehrmals geschrieben, habe ich kein Geld des könnte ich für Anwälte wegschmeißen. Oder zahlt das auch die gegnerische Versicherung?

Die Anwaltskosten sind von der gegnerischen HP-Versicherung zu tragen.

lass hier echt lieber einen anwalt ran.. dein geschriebens würde sonst nur für allgemeines gelächter sorgen.. das ist ja finster..

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 20:50:51 Uhr:


Ich hatte mir selbst die Renault Werkstatt gesucht und sie hatten ein "sehr guter Gutachter" der mit sie arbeitet. Und nach ein paar wenige Tagen ist es eine wirtschaftliche Totalschaden mit tolles Angebot für ein Gebrauchtwagen. Bis jetzt kein Anwalt - wie mehrmals geschrieben, habe ich kein Geld des könnte ich für Anwälte wegschmeißen. Oder zahlt das auch die gegnerische Versicherung?

Du begreifst es immer noch nicht: Das ist nicht erst nach ein paar Tagen ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden, es war schon immer einer!

Deinen Anwalt zahlt tatsächlich die Versicherung der Dame, falls Dich tatsächlich keine Schuld trifft. Sonst sieht es natürlich anders aus, dann geht es anteilig. Und ja, Du solltest Dir einen spezialisierten Anwalt nehmen. Ich glaube kaum, dass Du das alleine so auf die Reihe kriegst, dass Du wenigstens möglichst viel von Deinem Schaden erstattet bekommst. Ist nicht böse gemeint, aber Du vermittelst hier den Eindruck.

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Zitat:

@beachi schrieb am 19. Dezember 2018 um 21:06:20 Uhr:


lass hier echt lieber einen anwalt ran.. dein geschriebens würde sonst nur für allgemeines gelächter sorgen.. das ist ja finster..

Ich habe mir mal erlaubt, das zu markieren. Deutsch scheint nicht sein Hobby zu sein, richtig. Aber wer im Glashaus sitzt...

Sorry für das OT, aber diesen Anwort-Stil und das TE-Bashing kenne ich eigentlich nur aus dem V&S.

Wäre echt schön, wenn das sachlich weiterdiskutiert würde.

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 07:31:34 Uhr:



Jetzt laut das Werkstatt und der Gutachter geht um eine Wirtschaftliche Totalschaden,
(...)
Also die einige Möglichkeit die sich gibt ist mein Auto billig reparieren zu lassen.

Ist das wirklich so?

Wie hoch sind die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten, und wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Zitat:

Ist das wirklich so?

Wie hoch sind die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten, und wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Beim Gutachter gestellte Reparaturkosten: 8.700 Eur
Wiederbeschaffungswert: 4.200 Eur
Restwert: 1.500 Eur

Ich kann das Auto für 4.200 zurück bekommen und auf alles selbst kümmern, oder für 5.900 ins Werkstatt lassen und "keine Sorge haben" (außer ich habe nur wenig Geld und muss ein neues Auto suchen).

Du hast nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Daher wiederhole ich, was Vorredner schon richtig gemacht haben, dass Du dich an einen Anwalt wenden solltest.

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 22:50:49 Uhr:



Zitat:

Ist das wirklich so?

Wie hoch sind die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten, und wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Beim Gutachter gestellte Reparaturkosten: 8.700 Eur
Wiederbeschaffungswert: 4.200 Eur
Restwert: 1.500 Eur

Ich kann das Auto für 4.200 zurück bekommen und auf alles selbst kümmern, oder für 5.900 ins Werkstatt lassen und "keine Sorge haben" (außer ich habe nur wenig Geld und muss ein neues Auto suchen).

Sorry, aber das ist nun komplett unverständlich. Du musst den Wiederbeschaffungswert bezahlen, damit Du das Auto zurückbekommst?? Üblicherweise würde Dir von der gegnerischen Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (und der liegt hier locker vor) der Wiederbeschaffungswert minus Restwert zustehen, also 2700 Euro, plus einige Entschädigungen (Aufwandpauschale, Nutzungsausfall). Wie und wem Du das Auto dann verkaufst oder ob Du es reparieren lässt, ist der erstmal egal.

Über den Daumen gepeilt: Wenn Du es für 3000 wieder verkehrssicher bekommst, dann könnte sich das lohnen, kommt immer auf den sonstigen Zustand an. Wenn das nicht geht, dann such Dir lieber was Neues (also natürlich gebraucht). Und nimm Dir einen Anwalt (wenn die Schuldfrage klar ist)! Sonst kriegst Du nicht einmal das, was Dir zusteht.

Entschuldigung, ich habe es schlecht geschrieben. Also entweder lasse ich das Fahrzeug bei der Renault Werkstatt und bekomme 5.900 Eur oder nehme ich mein Fahrzeug zurück und bekomme dazu noch 4.200 Eur.

Denkst Du dass ich könnte die hintere Achse (irgendwas ist mit die passiert) für weniger als 4.000 Eur reparieren lassen?

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 23:12:42 Uhr:


Entschuldigung, ich habe es schlecht geschrieben. Also entweder lasse ich das Fahrzeug bei der Renault Werkstatt und bekomme 5.900 Eur oder nehme ich mein Fahrzeug zurück und bekomme dazu noch 4.200 Eur.

Denkst Du dass ich könnte die hintere Achse (irgendwas ist mit die passiert) für weniger als 4.000 Eur reparieren lassen?

Irgendwas passt hier nicht, die Versicherung zahlt Dir nicht den kompletten Wiederbeschaffungswert, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Kann es sein, dass der Wiederbeschaffungswert 5700 Euro beträgt - also 4200+1500 Restwert?

Dass Dir die Werktstatt 5900 bietet, könnte ein Hinweis darauf sein, dass eine Reparatur noch lohnt. Ob die für 4200 machbar ist, kann Dir nur ein Fachmann sagen.

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass Du es nicht mehr über die Versicherung reparieren lassen kannst. Du bekommst bei Verkauf über Restwertbörse 1500 Restwert und 2700 von der VS (+ Nutzungsausfall etc). Fertig ist.

Alternativ könntest Du fiktiv abrechnen. Daher: Anwalt!

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. Dez. 2018 um 23:22:21 Uhr:


Dass Dir die Werktstatt 5900 bietet, könnte ein Hinweis darauf sein, dass eine Reparatur noch lohnt. Ob die für 4200 machbar ist, kann Dir nur ein Fachmann sagen.

Dann aber nicht in einer Renault - Vertragswerkstatt und mit gebrauchten Teilen. Bei knappem Geld lohnt es sich zumindest, sich mal umzuhören. Aber 8.700 € Reparaturkosten auf unter 4.200 € zu drücken, dürfte nicht leicht sein. Auch wenn die Karosseriearbeiten auf das Notwendigste beschränkt werden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Dezember 2018 um 23:36:04 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. Dez. 2018 um 23:22:21 Uhr:


Dass Dir die Werktstatt 5900 bietet, könnte ein Hinweis darauf sein, dass eine Reparatur noch lohnt. Ob die für 4200 machbar ist, kann Dir nur ein Fachmann sagen.

Dann aber nicht in einer Renault - Vertragswerkstatt und mit gebrauchten Teilen. Bei knappem Geld lohnt es sich zumindest, sich mal umzuhören. Aber 8.700 € Reparaturkosten auf unter 4.200 € zu drücken, dürfte nicht leicht sein. Auch wenn die Karosseriearbeiten auf das Notwendigste beschränkt werden.

Grüße vom Ostelch

Wie gesagt, nicht mein Gebiet, ich kann es nicht einschätzen. Aber natürlich lässt sich das nicht mit Neuteilen verbaut von der Markenwerkstatt realisieren, das ist selbst mir klar. Die ermittelten 8700 sind ja kein aus der Luft gegriffener Phantasiepreis. Es kommt halt auch darauf an, ob z.B. die Bremsen neu sind, vielleicht noch fast neue Sommer- und Winterreifen vorhanden etc. Wenn der Zustand vielleicht nicht ganz so gut gewesen sein sollte und in nächster Zeit eh Ersatzteile im Vierstelligen Bereich anstehen, dann sieht es schon wieder anders aus.

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