Wird Verstoß gegen §1 Straßenverkehrsordnung nicht geahndet ?
Hallo Miteinander,
Abriß :Motorrad steht vorschriftsmäßig auf der Straße - Hintermann fährt
bis Kontakt auf - Plane läßt sich nicht abheben - ( Bilder unten ) - Polizei kommt -
vorher hat Hintermann zurück gesetzt - Polizei werden Bilder gezeigt -
Kommentar: nichts passiert , Sie kommen ja raus. Regen Sie sich nicht auf.
Keine mündliche Verwarnung an Fahrer, daß das nicht richtig ist oder ähnlich.
Fragen : Darf jetzt gegen § 1 StVO verstoßen werden ?
Ist doch schon Nötigung ?
Danke für die Antworten schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bikeparaglide
Beste Antwort im Thema
da fällt mir spontan echt nur der begriff "heulsuse" ein ! sorry!
56 Antworten
Solche Leute wie du regen mich auf....
Die Gesetzte ALLE auswendig können und wegen jedem scheiß gleich Rumbellen und dann Hier uns belästigen wenns nicht so läuft wie du willst.
DAS IST MIR SCHEIßEGAL - DIE POLIZEI HAT GESPROCHEN - PASTA.
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
DAS IST MIR SCHEIßEGAL - DIE POLIZEI HAT GESPROCHEN - PASTA.
Was haben denn nun wieder Nudeln mit der ganzen Sache zu tun? 😕 😁
Vielleicht klärt uns der TE ja noch darüber auf, warum er eine Abdeckplane verwendet, welche das Kennzeichen verdeckt. Dann erübrigen sich weitere Spekulationen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Fahrzeug wurde im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und mit einer Plane abgedeckt, welche nicht nur das Fahrzeug vor Wettereinflüssen schützt, sondern auch das Kennzeichen verbirgt. Wie sollen die Ordnungsbehörden in diesem Fall prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt zugelassen ist...?Hier muß die Frage erlaubt sein, warum der Fahrzeughalter auch das Kennzeichen verdeckt, wenn es ihm lediglich um den Wetterschutz geht.
Vielleicht indem sie die Plane mal anheben (ggf. wenn der Fliesenfritze wieder weg ist 😉 ) Wie soll der Fahrzeughalter denn die Plane befestigen, ohne das Kennzeichen zu verdecken? Und was soll er denn da verbergen? Das Bernsteinzimmer vielleicht?
Generell finde ich Leute, die andere zuparken (z. B. indem sie "mal eben" die Garage zustellen und dann nicht aufzufinden sind) ziemlich assig, weil sie mal wieder ihre eigene Bequemlichkeit über den rechtlich gesicherten Nutzen eines anderen stellen. Und es besteht bei der Riesenparklücke dem Photo nach zuurteilen auch kein Grund, mit dem anderen auf "Tuchfühlung" zu gehen. Wenn der Fliesenmann schon nicht eiparken kann, hätte er wenigstens nach dem Parkvorgang sehen können, dass er auf dem anderen draufsitzt. Dann zu sagen: "shit on it, der wird schon nicht gleich losfahren, weil unter einer Plane OHNE Sichtfenster kann ja nur n Stapel Kisten sein" zeugt schon von ziemlich viel Ignoranz.
Ich bin kein Biker; kann schon sein, dass man son Ding locker weggehoben bekommt, zumal man ja nur mutmaßen kann, was sich an Maschine da unter der Plane verbirgt. Der Thread hier ist schon ein bißchen Jammern auf hohem Niveau. In jedem Fall hat der Betreffende aber ggf. schon ein Problem, wenn er seine Karre von Mr. Fliese da eigenmächtig wegzieht. U. U. macht der nämlich am Ende noch einen Schaden geltend, wenn er drei Kratzer an seiner Stoßstange vorfindet.
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Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Und was soll er denn da verbergen?
Eine abgelaufene HU, ein Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, ...
Mit der Plane soll doch nicht gegen gerechnet werden, dass der Fliesenheini "nichts" gemacht hat, sondern nur die Kirche mal im Dorf bleiben.
Auf der einen Seite die schärfste Bestrafung unter maximaler Gesetzesauslegung fordern, wenn es gegen Andere geht (und dann auch nur 10 Euro Verwarnungsgeld drin sind) aber selber es mit den Vorschriften auch nicht sonderlich genau nehmen und diese Forderung an die Polizei einem selber mit über 7fach höherem Faktor auf die Füße fallen kann .
Es geht hier um ein Missverhältnis in der Anforderung an Andere und der eigenen Einstellung.
Ja, der Fliesenheini war nicht so astrein, aber es war kein Mordversuch, wo ein Biker nach Mutti rufen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ja, der Fliesenheini war nicht so astrein, aber es war kein Mordversuch, wo ein Biker nach Mutti rufen muss.
ne, in diesem Fall ist es was das Zuparken angeht wie schon geschrieben ein bißchen albern, mit dem Abschleppwagen zu kommen.
Allgemein gesprochen finde ich das Parkverhalten von manchen Leuten aber gelinde gesagt unter aller Sau. Heute morgen hatte ich schon wieder son Heini in der Garageneinfahrt stehen. Der saß wenigstens noch drin und ist von alleine weggefahren, als er sah, dass ich an die Garage bin. Aber ich hab auch schon die Bullen rufen müssen, um an mein Auto zu kommen. Da hat der Falschparker selbst nach Hupkonzert nicht reagiert, weil er ggf. 10 Häuser weiter gemütlich beim Kaffee saß und sich gedacht hat: der andere kann ja mal die 5min warten. NEIN, kann er eben nicht. In dem Fall hat die Polizei dann übers Kennzeichen den Halter ermittelt und den dann wohl (aufm Handy?) angerufen, dass er seine Karre wegfahren soll. Die sind nicht mal rausgekommen. Naja, dann war Platz aber mein Termin dann auch GEplatzt. Super!
Aber nochmal zu diesem Fall: Nichtsdestoweniger kann man hier trotzdem nicht sagen, nur weil die falsche Plane drauf war, verliert der TE jeglichen Rechtsanspruch auf die Unversertheit und Beweglichkeit seines Fahrzeugs. Ich wußte z. B. vorher auch nix von einem "Planenverbot", und hätte es genauso gemacht (wenn ich nicht besagte RICHTIGE Garage hätte 😉 )
Insgesamt hat mich gewundert, dass der TE sich aber nicht viel eher über den Kontakt mit der Maschine in Bezug auf mögliche Beschädigungen echauffiert hat. Ich mag auch keine Leute, die nach Gehör einparken (und zwar ohne Piepser 😉 ) nur weil sie selber vielleicht ne Schabbelkiste fahren, bei der jede Delle nur optische Verbesserung bringen kann 😁
Für meinen Geschmack ist der Transit schon am Moped dran und vielleicht hat er nach Gehör eingeparkt?
Das liest sich so, dass er zurück gesetzt hat, bevor die Rennnleitung kam. Sieht schon nach einer Schuldanerekenntnis aus.
Den Artikel des Anwalts aus Süddeutschland finde ich sehr interessant.
Ich darf also jemanden, der unerlaubterweise und ohne zu fragen auf meiner Auffahrt parkt, nicht zuparken.
Und wo parke ich dann?
Bei uns müsste ich mich schon quer oder halb quer dahinterstellen und mit 4,78 Meter Elch ist dann wirklich alles zu.
So dreist war bisher nur ein mal ein Fahrschulwagen. (Fahrlehrer, der sich mit einem Schüler besprach)
Ich wollte aus der Garage raus....das hat den nicht interessiert.
Bin dann hin und habe einigermaßen freundlich kund getan, dass dies ein Privatgrundstpck ist und ich jetzt Parkgebühren einziehen möchte (pro angefangene Stunde 2 Euro). Der war ganz fix weg.
Zitat:
Original geschrieben von Textron
Sieht schon nach einer Schuldanerekenntnis aus.
Ja,
aber auch nur für eine fahrlässig begangene Behinderung im Werte von 10 Euro
Zitat:
Ich darf also jemanden, der unerlaubterweise und ohne zu fragen auf meiner Auffahrt parkt, nicht zuparken.
Jau, ist eine Straftat
Zitat:
Und wo parke ich dann?
Dort, wo Du parken würdest, wenn Du diesen besonderen Parkplatz nicht hättest.
Zitat:
und ich jetzt Parkgebühren einziehen möchte (pro angefangene Stunde 2 Euro). Der war ganz fix weg.
Diese Idee hatte auch schon mal einer bei mir - macht der sicherlich nie wieder 😁
Ich habe da ein etwas anderes Rechtsverständnis.
Einfach dreist irgendwo auf einem Privatgrundstück parken und dann noch Milde erwarten? Passt irgendwo nicht zusammen.
Was hast du mit demjenigen denn gemacht, würde mich mal generell interessieren.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:
Original geschrieben von Textron
Ich habe da ein etwas anderes Rechtsverständnis.
Einfach dreist irgendwo auf einem Privatgrundstück parken und dann noch Milde erwarten? Passt irgendwo nicht zusammen.
Weil eine vorsätzlich begangen Straftat im Rahmen einer Selbstjustiz als Antwort auf eine fahrlässige begangene Ordnungswidrigkeit zusammen passt?
Und wie geht es dann weiter, darf der Andere dann mit einem Atomschlag sich gegen die Straftat wehren?
Zitat:
Was hast du mit demjenigen denn gemacht, würde mich mal generell interessieren.
Eine Zahlungspflicht ohne Zahlungsaushang, ohne Gewerbeanmeldung, ... ist nicht nur abmahnfähig.
Steht der Behinderer dann vielleicht auch noch im öffentlichen Verkehrsraum, dann wäre das Kassieren dort nur auf Grundlage einer besonderen Erlaubnis für eine Sondernutzung möglich, da kann man auch mal bei einer Behörde nachfragen.
Ich stand zum Telefonieren auf der Straße, allerdings vor einer Garagenausfahrt, wo keiner erkennbar raus- oder reinfahren wollte (Garage geschlossen) und der Eigentümer kam kassieren, habe dann auch die 2 Euro bezahlt und natürlich auf eine ordnungsgemäße Quittung mit Name und Anschrift bestanden - und bekommen.
Zitat:
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Das sagen auch nur die Leute, die Recht im Sinne von Moral mit Recht im Sinne der geschriebenen Gesetze verwechseln, oder die zu Mitteln greifen, die sie nicht haben, weil sie nicht die Mittel kennen oder im Rahmen der gewünschten Abstrafung als zu gering vorkommen, die sie haben.
Eine Behinderung oder auch Besitzstandsstörung ist unzulässig und es gibt schon einige Gesetze und Möglichkeiten dagegen, die man anwenden kann. Das mit den beiden Russen, Molotov und Kalaschnikov, gegen das störende Fahrzeug gibt es jedoch nicht.
Wer das fordert, sollte eventuell überlegen, wie sein eigenes Fahrzeug wohl aussehen würde, wenn es das gäbe. Schon komisch, dass einem selber dies mal versehentlich passieren kann, aber wenn man "Geschädigter" ist, der Andere das immer nur aus Vorsatz gemacht hat und immer nur um mich zu ärgern.
Kirche im Dorf lassen oder der Atompilz aus dem eigenen Auto aufsteigend ist dann auch nur die "legale" Folge von "hättest Du besser aufgepasst".
Fahrlässig würde ich dieses falsch parken auf einem fremden Grundstück nicht nennen. Das ist eher Vorsatz.
Mit einem bisschen rangieren könnte es ja auch so passen.
Und ich würde gern die Begründung des Fremdparkers hören, wenn er wiederkommt um auszuparken.
/klugsch*modus ein/ Sicherlich hast du aufgrund des fehlenden Gewerbescheins das Ganze zur Anzeige gebracht. Den Namen wirst du ja auf der Quittung gehabt haben. /klugsch*modus aus/
Das mit der Fahrschule hatte bei mir einen anderen Hintergrund. Ich wollte aus meiner Garage raus und der Fahrlehrer hat mich gesehen - und nichts gemacht. Wenn ich schon jemanden behindern würde, fahre ich unverzüglich freiwillig weg. Eben drum, weil ich mich "illegal" auf dem Grundstück aufhalte. Er hat den Wink verstanden.
Unsere Familie ist bereits mehrfach durch Fahrerflucht geschädigt worden. Es war nicht immer einfach, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Das ging ein mal sogar so weit, dass der flüchtige Fahrer meinte, die Polizisten hätten Lackspuren unseres Wagens an seinem angebracht...seine Rechtschutzversicherung durfte sich dann um mehr als nur um den Parkrempler kümmern.
Aber langsam schweifen wir vom Thema ab🙄
Zitat:
Original geschrieben von Textron
Fahrlässig würde ich dieses falsch parken auf einem fremden Grundstück nicht nennen. Das ist eher Vorsatz.
Vorsatz Dich zu behindern, ein "ich will jetzt genau den Textron behindern"?
Wie kommst Du darauf, was hast Du alles angestellt, dass die alle gegen Dich persönlich etwas unternehmen müssen? Muss doch was gewesen sein, alles andere würde doch unter dem Begriff paranoid laufen.
Ich gehe noch nicht mal so weit, dass vorsätzlich falsch geparkt wird. "Ich will jetzt falsch parken" wäre dazu die Ausgangsmotivation.
Hier ist doch nur maximal eine "grobe Fahrlässigkeit" für die Behinderung vorhanden, also ein "nicht richtig aber passt schon, dauert ja nicht lange" ohne dass es tatsächlich richtig passt und der Falschparker hätte das eigentlich auch bemerken können.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Vorsatz Dich zu behindern, ein "ich will jetzt genau den Textron behindern"?Zitat:
Original geschrieben von Textron
Fahrlässig würde ich dieses falsch parken auf einem fremden Grundstück nicht nennen. Das ist eher Vorsatz.
Nein, ein vorsätzliches: ich will mein Auto auf anderleuts Eigentum abstellen und damit zwangsläufig den anderen behindern. Das ist ja wohl vorsätzlich oder nicht?
Hier könnte man allenfalls dann von fahrlässig sprechen, wenn die Garageneinfahrt oder das Privatgrundstück auf den ersten Blick nicht als solches ersichtlich wären.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Nein, ein vorsätzliches: ich will mein Auto auf anderleuts Eigentum abstellen und damit zwangsläufig den anderen behindern. Das ist ja wohl vorsätzlich oder nicht?
Ich will dieses Stoppschild jetzt mal missachten und dann wird aus dem Unfall die vorsätzliche Straftat der Sachbeschädigung bzw. eine gefährliche Körperverletzung (mit einem gefährlichen Gegenstand)
Ich will die 50 km/h-Begrenzung jetzt mal missachten und dann wird aus dem gewiss schrecklichen Unfall mit dem spielenden Kind ein klassischer Mord, und schon bevor überhaupt ein Kind vorhanden ist, hat man allein durch die Geschwindigkeitsübertretung einen versuchten Mord.
Aha
Wie schnell warst Du heute bei welchem Limit unterwegs und wirst Du dich gleich morgen früh der Polizei freiwillig stellen?
Aber ansonsten seit Ihr schon der Meinung, dass das Leben noch frisch ist?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Aber ansonsten seit Ihr schon der Meinung, dass das Leben noch frisch ist?
Ja, im Gegensatz zu diversen Teilnehmern, die mit hanebüchenen Vergleichen um die Ecke kommen, die weder zum Sachverhalt passen, noch annähernd zur Klärung der Thematik beitragen. Aber das sollen sie wohl auch nicht. 😉
Ich weiß auch nicht, ob ich mir so eine verquere Diskussion wirklich antun muss, da Du ja offenkundig den Sachverhalt bewusst nicht verstehen willst. Aber der klügere gibt mal nach und ich stelle mich mal Deinem Vergleich:
Also Thema Stopschild: WENN Du ein Stopschild überfährst und damit einen Unfall verursachst, weil Du den anderen nicht gesehen hast, ist das vielleicht (grob) fahrlässig. Wenn Du aber ein Stopschild überfährst, obwohl Du weißt, dass da ein Auto kommt, dass Dir dann ins Auto kracht, dann nimmst DU dem anderen vorsätzlich die Vorfahrt. Eigentlich wird das wohl keiner machen, weil ihm Auto und Leben lieb sind, aber ist ja DEIN Beispiel.
Das gleiche mit der Geschwindigkeit. Wenn Du wider besseres Wissen dem anderen hinten drauf fährst, weil Du eben 80 fahren möchtest, wo der vor Dir nur 50 fährt ist das dann Vorsatz (quasi wie beim Stock Car Racing). DAS wäre das vergleichbare Pendant, wenn ich Deine "Vergleiche" schon auf die gegebene Situation herunterbrechen muss.
Denn nichts anderes ist es bei der Garageneinfahrt. Mit dem Befahren des fremdem Grundstücks HAST Du doch schon vorsätzlich die Eigentumsrechte des anderen verletzt, weil Du wider besseres Wissen das Grundstück des anderen zum Abstellen Deines Autos missbrauchst. Es sei denn DU erkennst nicht, dass es sich hier um ein fremdes Grundstück handelt.
So, da haben wir dann 2x Vorsatz. Das eine (mit dem Stopschild) wird wohl nur ein im schönsten Doppelsinne Lebensmüder machen, bei dem anderen hast DU aber komischerweise überhaupt keine Skrupel, vorsätzlich! falsch zu handeln. Warum? Wohl nur, weil Du Dir vergleichsweise sicher sein kannst, dass Dir und Deinem Eigentum im letzteren Fall nix passiert. Super Urlaub, solche Leute liebe ich wirklich! Wahrscheinlich holst Du bei Deiner Garage komischerweise selber direkt die Sheriffs, wenn da mal einer steht 😎