Wird Verstoß gegen §1 Straßenverkehrsordnung nicht geahndet ?

Hallo Miteinander,

Abriß :Motorrad steht vorschriftsmäßig auf der Straße - Hintermann fährt
bis Kontakt auf - Plane läßt sich nicht abheben - ( Bilder unten ) - Polizei kommt -
vorher hat Hintermann zurück gesetzt - Polizei werden Bilder gezeigt -
Kommentar: nichts passiert , Sie kommen ja raus. Regen Sie sich nicht auf.
Keine mündliche Verwarnung an Fahrer, daß das nicht richtig ist oder ähnlich.
Fragen : Darf jetzt gegen § 1 StVO verstoßen werden ?
Ist doch schon Nötigung ?
Danke für die Antworten schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bikeparaglide

Beste Antwort im Thema

da fällt mir spontan echt nur der begriff "heulsuse" ein ! sorry!

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@HerrLehmann1973
Was ich bei den von dir geschilderten Vorsatztaten vermisse ist ein Tatmotiv, welches sich gegen die geschädigte Person richtet.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Ja, im Gegensatz zu diversen Teilnehmern, die mit hanebüchenen Vergleichen um die Ecke kommen, die weder zum Sachverhalt passen, noch annähernd zur Klärung der Thematik beitragen.

Sie waren nicht hanebüchen, sie entsprechen dem Sachverhalt, sie sollte als einfach zu verstehende Beispiele dienen, wo die Grenzen in einer Betrachtung / Bewertung gezogen sind.

Man kann es versuchen ins Lächerliche zu ziehen um es nicht verstehen zu müssen, wäre aber durch Einsatz von ein wenig Verstand begreifbar gewesen.

Zitat:

Also Thema Stopschild: WENN Du ein Stopschild überfährst und damit einen Unfall verursachst, weil Du den anderen nicht gesehen hast, ist das vielleicht (grob) fahrlässig.

Richtig

Zitat:

Wenn Du aber ein Stopschild überfährst, obwohl Du weißt, dass da ein Auto kommt, dass Dir dann ins Auto kracht, dann nimmst DU dem anderen vorsätzlich die Vorfahrt.

Und hier sind schon etliche Dinge miteinander verwürfelt, die so nicht passen und nicht stimmen.

Vorsatz kann man vereinfacht mit "Absicht" gleichsetzen.

Ich kann absichtlich ein Stoppschild missachten, muss aber deshalb noch lange nicht absichtlich auch jemanden schädigen wollen.

Das entspricht dem üblichen Verhalten bei Leuten, die das Stoppschild nicht so genau handhaben, wie es das Ding fordert. Sie halten absichtlich nicht an, gerade weil sie sich sicher sind, dass frei ist.

Passiert dann doch ein Unfall, weil eben nicht so ganz frei war, dann hat man eine vorsätzliche Missachtung des Stoppschilds mit einer fahrlässigen Schädigung.

(Als reines Verständnisbeispiel, in der Realität wird der Nachweis einer vorsätzlichen Missachtung kaum möglich sein und aufgrund der Einmaligkeit und Auffälligkeit dieses Schildes wird dann alles auch "grob fahrlässig"😉

---

Zitat:

... obwohl Du weißt, dass da ein Auto kommt, dass Dir dann ins Auto kracht,...

Das ist auch kein Vorsatz, das nennt sich "billigend in Kauf genommen". Das ist die Denkweise: "Ja, ich weiß, aber es ist mir egal", feineres Wort dafür ist "Kollateralschaden", absehbar, nicht gewollt, aber nicht vermieden.

Vorsatz bedeutet "ich will den rammen". Eine Tathandlung, um den anderen zu schädigen. Die Schädigung ist gewolltes Ergebnis, das Ziel der Handlung, nicht nur ein ungewollter oder auch in Kauf genommener Nebeneffekt.

Dass man dafür das Stoppschild missachtet, ist keine eigenständige Handlung, sondern nur Notwendigkeit um die gewollte Schädigung überhaupt ausführen zu können.

Zitat:

Denn nichts anderes ist es bei der Garageneinfahrt. Mit dem Befahren des fremdem Grundstücks HAST Du doch schon vorsätzlich die Eigentumsrechte des anderen verletzt, weil Du wider besseres Wissen das Grundstück des anderen zum Abstellen Deines Autos missbrauchst. Es sei denn DU erkennst nicht, dass es sich hier um ein fremdes Grundstück handelt.

Ja, vielleicht auch nur "billigend in Kauf genommen" aber das spielt hier keine sonderliche Rolle, dem widerspreche ich auch nicht. Vorsatz im falschen Parken - ja.

Aber damit ist der Vorsatz auch schon wieder zu Ende. Eine sich aus dem Falschparken ergebende Behinderung ist nicht zwingend vorsätzlich.

Das kann einfache Fahrlässigkeit sein: man hat die Situation betrachtet und war der Meinung, dass der eigene Wagen nicht stört,

oder auch grobe Fahrlässigkeit: man hätte erkennen können, dass der Wagen stört,

bis zum billigend in Kauf genommen: man hat erkannt, dass der Wagen stört, aber es war egal.

Vorsatz in der Behinderung bedeutet jedoch, dass man jemanden behindern wollte und das falsche Parken nur eine dafür notwendige Vorbereitungshandlung war.

Wenn jemand behauptet, dass er vorsätzlich behindert wurde, dann fragt man völlig berechtigt, was man vorher mit dem angestellt hat, dass der einen nun willentlich behindern muss.

Dass da irgend ein Fremder in oder vor meiner Ausfahrt steht, macht der doch nicht, um mich zu behindern, sondern um sich eine Zeitung am Kiosk 2 Häuser weiter zu kaufen.

Ich versuch's auch mal...😁

Stellt jemand seinen Karren vor eine fremde Garage, dann macht der das in der Hoffnung, daß während seine Parkzeit dort kein Auto die Garage zu frequentieren beabsichtigt. Will dann doch jemand da rein oder raus, dann wird der FAHRLÄSSIG behindert.

Anders ist es, wenn man sich vor eine Garage stellt, aus der gerade jemand sein Auto herausfahren möchte, oder von der er weiß, daß jemand in naher Zukunft dort raus oder rein möchte, und zwar in der Absicht diesen daran zu hindern. Dann behindert man den VORSÄTZLICH.

Also, eigentlich ganz einfach, man muß nur bereit sein mal mehr wie fünf Sekunden darüber nachzudenken...😉

Zitat:

Das kann einfache Fahrlässigkeit sein: man hat die Situation betrachtet und war der Meinung, dass der eigene Wagen nicht stört,

oder auch grobe Fahrlässigkeit: man hätte erkennen können, dass der Wagen stört,

bis zum billigend in Kauf genommen: man hat erkannt, dass der Wagen stört, aber es war egal.

Vorsatz in der Behinderung bedeutet jedoch, dass man jemanden behindern wollte und das falsche Parken nur eine dafür notwendige Vorbereitungshandlung war.

Deine Unterteilung ist noch zu ergänzen.

Man handelt auch dann mit Vorsatz, wenn man vorhersehen könnte, daß die eigenen Handlungen

bestimmte Wirkungen nach sich ziehen

. Nimmt man diese Umstände auch noch "

billigend in Kauf

" handelt man mit

bedingtem Vorsatz

. Billigend in Kauf nehmen als alleiniges gibt es nicht, da es immer mit einem Vorsatz verbunden ist. Wer etwas billigend in Kauf nimmt, muß auch wissen, daß bestimmte Umstände eintreten können. Man handelt nach dem Motto: "was soll`s".

Wer absichtlich ein Stop-Schild überfährt und darauf hofft, daß "schon nichts passiert", haftet nur wegen

bewußter Fahrlässigkeit

und nicht wegen Vorsatz oder billigend in Kauf nehmen.

Zitat:

Zitat:
... obwohl Du weißt, dass da ein Auto kommt, dass Dir dann ins Auto kracht,...
Das ist auch kein Vorsatz, das nennt sich "billigend in Kauf genommen". Das ist die Denkweise: "Ja, ich weiß, aber es ist mir egal", feineres Wort dafür ist "Kollateralschaden", absehbar, nicht gewollt, aber nicht vermieden.


Vorsatz bedeutet "ich will den rammen". Eine Tathandlung, um den anderen zu schädigen. Die Schädigung ist gewolltes Ergebnis, das Ziel der Handlung, nicht nur ein ungewollter oder auch in Kauf genommener Nebeneffekt.

Das sind beides falsche Schlußfolgerungen.

Der obere Absatz beschreibt bedingten Vorsatz, damit ist dein zweiter Absatz auch falsch.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


...

🙄

Hauptsache was schreiben, um das Gegenteil beweisen zu können. Da muss man doch vorher nicht denken.

Was die Behinderung an sich angeht denke ich hat es Hadrian auf den Punkt gebracht. Da brauchen wir wohl keine weitere Erörterung der Stopschildthematik. 😉

Nichtsdestoweniger verletze ich aber doch vorsätzlich die Eigentumsrechte des anderen, wenn ich mich auf dessen Grundstück stelle oder etwa nicht? Ich weiß, da ist ein fremdes Grundstück und ich WILL aber trotzdem da parken wider besseren Wissens.

Das wäre dann aber eine privatrechtliche Sache. Stehst du allerdings auf der Straße , z.B. vor einer Ausfahrt, ist das natürlich ein STVO Tatbestand.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Nichtsdestoweniger verletze ich aber doch vorsätzlich die Eigentumsrechte des anderen, wenn ich mich auf dessen Grundstück stelle oder etwa nicht?

Und warum ist das wichtig ?

Meine Ansprüche und Rechte als "Opfer" regelt sich nach Zivilrecht, werde ich geschädigt, habe ich Anspruch auf Ersatz, werden Besitzrechte gestört, berechtigt es zur Entfernung der Störung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das "aus versehen" oder "mit voller Absicht" gemacht wurde.

Egal wie, man hat als Opfer keine veränderten Rechte oder Ansprüche. Völlig egal ob jemand "aus versehen" in mein Fahrzeug gefahren ist, oder "mit voller Absicht", er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen, nicht weniger, aber auch nicht mehr, auch nicht einen Euro, wenn es "mit Absicht" war.

Man macht sich jetzt die Mühe, um irgendwie - zumindest für sich selbst - den "Beweis" zu haben, dass der das "mit voller Absicht" gemacht hat - und was dann, welcher Unterschied ist das nun?

Das hat nicht mal strafrechtliche Relevanz, da hier alles auf eindeutig erkennbar privatem Grund passiert ist, ist eine Bestrafung ohnehin nicht möglich.

Besitzstörung, Behinderung, Belästigung sind keine Straftaten, sondern Verkehrsordnungswidrigkeiten, die "auf Privat" keine Anwendbarkeit und damit Wirksamkeit haben. Hier wird eine Missetat innerhalb eine Situation im Detail analysiert, die in dieser Situation überhaupt keine strafrechtliche Missetat ist.

Die Detailanalyse zur Gefährdungsbewertung von Spliss bei einem Glatzkopf.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Und warum ist das wichtig ?

Stimmt, der Unterschied ist kein rechtlicher, wohl aber ein charakterlicher. 😉 auch wenn das bei der aktuellen Rechtsprechung nicht zählt.

Für mich persönlich macht es moralisch sehr wohl einen Unterschied, ob ich was übersehen habe, also quasi einem Irrtum (ganz wichtig: nicht Fehler 😉 ) unterliege, grob fahrlässig handle, indem ich den Schaden eines andereren billigend in Kaúf nehme oder vorsätzlich Rechte des anderen missachte.

Sprich um bei dem Beispiel zu bleiben: a) eine Einfahrt zuparke, von der ich nicht erkennen kann, dass es eine solche ist, b) für 5min zum Zeitungholen an die Bude gehe und billigend in Kauf nehme dass u. U. in der Zeit da jemand raus muss (obwohl ich nicht zwangsläufig damit rechne), oder c) als Dauerparker mein Auto so lange in einer Einfahrt stehen lasse, bis mich einer da wegkomplimentiert, also vorsätzlich jemanden behindere 😉

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


auch wenn das bei der aktuellen Rechtsprechung nicht zählt.

Wie sollte das denn "zählen" ?

Einen persönlichen Vorteil für das "Opfer" gibt es ohnehin nicht, somit also eine Strafe.

Im Strafrecht, wo es dann schon einen heftigen Unterschied macht, ist eine dafür notwendige Beweisführung schon verdammt schwer.

Genau aus dem Grunde wird bei "Kleinigkeiten", also bei Ordnungswidrigkeiten nur eine ganz grobe Vereinfachung angewendet: Vorsatz oder nicht mit doppelt oder einfach.

Jetzt soll für den Seelenfrieden eines "Opfers" der ganze Kladeradatsch einer strafrechtlichen Bewertung aus dem Strafrecht auch bei OWIs angewendet werden UND diese OWIs dann auch "auf Privat" gelten.

Aber auch dann sicherlich nur wieder diese OWIs, bei denen man Opfer und nicht Täter ist. Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, Möp außerhalb der Saison, wird es dann auch eng, also hier auch noch eine klare Aufsplittung im OWI-Recht notwendig.

Nun zu dem Ding mit der "Moral", denn abgesehen von rein formalen juristischen Problemen, erreicht man ohnehin nicht das, was "moralisch bewertet werden müsste".

Es bleibt immer das Ergebnis, dass der Seelenfrieden nie hergestellt werden kann.

Wo sollen "korrekte" Strafen liegen, wenn bei vielen die Unantastbarkeit des eigenen heilig Blechle höher bewertet wird, als die körperliche Unversehrtheit eines Menschen, insbesondere, wenn der noch der Täter ist.

Gehe doch mal zu dem Startbeitrag für diesen Thread:
Seelenfrieden wäre doch hier bei vielen nur durch öffentliche Steinigung hergestellt.

Es wurde doch nur wegen dem dusseligen Rechtstaatgehabe auf eine Bestrafung wegen Nötigung mit FE-Entzug und lang andauernder Sperrfrist zurückgezogen, aber nicht die Lächerlichkeit einer 10 Euro Verwarnung, 20 Euro bei Vorsatz.

Dein - und nicht nur Dein - Einwand mit "das müsste bewertet werden" würde ohnehin nur dann eine "Gerechtigkeit" auslösen, wenn das Opfer die Strafe selber bestimmt und öffentliche Steinigung als mögliche Strafe wieder eingeführt wird.

Ich bin mir aber absolut sicher, dass dies irgendwie doch keiner haben will.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Dein - und nicht nur Dein - Einwand mit "das müsste bewertet werden" würde ohnehin nur dann eine "Gerechtigkeit" auslösen, wenn das Opfer die Strafe selber bestimmt und öffentliche Steinigung als mögliche Strafe wieder eingeführt wird.

Ich bin mir aber absolut sicher, dass dies irgendwie doch keiner haben will.

Ja, da haben wir wieder die alte Leier mit härteren Strafen und/oder besserer Erziehung 😉

Ich habe im Übrigen hier mit keinem Ton gesagt, dass ich härtere Strafen fordere, ich habe lediglich geäußert, dass es für mich moralisch ein Unterschied ist, welcher Art oder Ursache die Behinderung ist.

Solche Rachephantasien - in welcher Form, ob mit Steinen oder Geldbußen - sind nicht mein Ding. Das ist was für ohnmächtige Frustrierte, die sich damit irgendwie Luft machen müssen. So weit ist es bei mir Gott sei Dank (noch? 😉 ) nicht. Aber ich weiß, wo ich denjenigen welchen menschlich einzuordnen habe, der in der einen oder anderen Form so missachtend handelt. 😉

Und ich weiß, dass ich MEINE Kinder anders erziehen werde: mit Respekt vor dem anderen, seinem Eigentum, seinen Schwächen und Bedürfnissen und wenn das nur ein paar Leute mehr machen würden, müssten andere Leute hier nicht so oft nach Steinigung schreien. Alles klar? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Alles klar? 🙂

Mir schon, aber wenn ich so sehe, wie der Kampf zwischen Egomanen und Paranoiden immer mehr wird auf den Straßen, dann komme ich da schon ins Grübeln, ob das alles noch in so richtigen Bahnen abläuft.

Und erhebliche Zweifel, ob das jemals wieder in vernünftige Bahnen zu bekommen ist. Angeblich werden die Autofahrer immer älter, wenn man hier einige Beiträge liest, dann doch eher umgekehrt, dann fahren schon sechsjährige mit ihrem "der hat aber angefangen".

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