Wird HU zurückdatiert?
Hi,
ist das richtig, dass die HU bei verspäteter Vorführung nicht mehr zurückdatiert wird? Also wenn ich im März zur HU muss, aber erst im April hin fahre, dann muss ich das nächste mal im April 2018 hin, richtig?
Und Strafe muss ich nur zahlen, wenn mich die Polizei erwischt, oder?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Februar 2016 um 16:02:32 Uhr:
Nachdem jetzt klar ist, dass es eine Rückdatierung nicht gibt könnte man sich auch mal wieder beruhigen.
Wer kommt mit in einen anderen Beitrag?
Wer regt sich denn auf? Der erste Aufreger bist Du, weil Du Dich hier als Foren-Polizei aufspielst.
Wenn Dir Beiträge nicht passen, ignorier sie einfach.
42 Antworten
TüV + AU kosten 91€ . Bei 8 Monaten Verspätung +20% = 18,20€. Wert der TüV-Verlängerug um 8 Monate = 30,30€. Man spart 12,10€. Geringes Risiko für Knöllchen über 25€, weil die Polizei erst ab März wegen Farbwechsel die TüV Plakette auf Parkplätzen kontrolliert.
Zitat:
@Pizer schrieb am 9. Februar 2016 um 23:13:49 Uhr:
TüV + AU kosten 91€ . Bei 8 Monaten Verspätung +20% = 18,20€. Wert der TüV-Verlängerug um 8 Monate = 30,30€. Man spart 12,10€. Geringes Risiko für Knöllchen über 25€, weil die Polizei erst ab März wegen Farbwechsel die TüV Plakette auf Parkplätzen kontrolliert.
Stimmt verziehen des Termins macht wenig Sinn. Da spart man nix. Auch wird ab dem dritten Überziehungsmonat eine Sondergebühr fällig. €15.- glaube ich mich zu erinnern. Allerdings wenn man ein Fz. danach (8Monate) zum Schrott bringt und sich so die Rep. vom Rostloch, Kat oder ähnlichen spart wird ein Schuh draus.
Zitat:
@Pizer schrieb am 9. Februar 2016 um 23:13:49 Uhr:
TüV + AU kosten 91€ . Bei 8 Monaten Verspätung +20% = 18,20€.
nicht ganz.
Die 20%-Aufschlag gelten nur für den HU-Anteil, nicht für den UMA-Anteil.
Bei uns z.B. 14 Euro Aufschlag auf 94 Euro Entgeld (71 Euro HU-Anteil).
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Zitat:
@Genie21 schrieb am 10. Februar 2016 um 06:52:11 Uhr:
Stimmt verziehen des Termins macht wenig Sinn. Da spart man nix. Auch wird ab dem dritten Überziehungsmonat eine Sondergebühr fällig. €15.- glaube ich mich zu erinnern. Allerdings wenn man ein Fz. danach (8Monate) zum Schrott bringt und sich so die Rep. vom Rostloch, Kat oder ähnlichen spart wird ein Schuh draus.Zitat:
@Pizer schrieb am 9. Februar 2016 um 23:13:49 Uhr:
TüV + AU kosten 91€ . Bei 8 Monaten Verspätung +20% = 18,20€. Wert der TüV-Verlängerug um 8 Monate = 30,30€. Man spart 12,10€. Geringes Risiko für Knöllchen über 25€, weil die Polizei erst ab März wegen Farbwechsel die TüV Plakette auf Parkplätzen kontrolliert.
Alles gut...bis es zu einem Unfall o.ä. durch die Versicherung zu regulierendem Schadensereignis kommt. Wenn dann die 2 Monate gesetzlich geduldeter Überziehung überschritten wurden...futsch, die schöne Sparidee!
...und was soll dann raus kommen... wieder mal reine Panikmache - die Versicherung hat zu zahlen und muß erst einmal einen Defekt bzw. sogar nachweisen, dass der Defekt unfallursächlich war... dann können se maximal, im worst case den Versicherungsnehmer/Halter mit 5.000,- EUR in Regress nehmen.
Wobei das keinesfalls von einer abgelaufenen HU abhängig ist... als Fahrer hast Du die Pflicht ein defektes Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen bzw. abzustellen und damit aus dem Verkehr zu ziehen (Fahrer: StVO § 23 Absatz 2, Halter: StVZO § 31 Absatz 2) - wie ernst das von den meisten genommen wird kann man an der von allen immer sorgfältig durchgeführten Abfahrtskontrolle erkennen.
Vermutlich würden die Versicherungen im Fall eines Unfalls nicht einmal von einer abgelaufenen HU Wind bekommen, da die HU irrelevant ist.
Zitat:
@gast356 schrieb am 14. Februar 2016 um 17:01:02 Uhr:
...und was soll dann raus kommen... wieder mal reine Panikmache - die Versicherung hat zu zahlen und muß erst einmal einen Defekt bzw. sogar nachweisen, dass der Defekt unfallursächlich war... dann können se maximal, im worst case den Versicherungsnehmer/Halter mit 5.000,- EUR in Regress nehmen.Wobei das keinesfalls von einer abgelaufenen HU abhängig ist... als Fahrer hast Du die Pflicht ein defektes Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen bzw. abzustellen und damit aus dem Verkehr zu ziehen (Fahrer: StVO § 23 Absatz 2, Halter: StVZO § 31 Absatz 2) - wie ernst das von den meisten genommen wird kann man an der von allen immer sorgfältig durchgeführten Abfahrtskontrolle erkennen.
Vermutlich würden die Versicherungen im Fall eines Unfalls nicht einmal von einer abgelaufenen HU Wind bekommen, da die HU irrelevant ist.
Solange es nur die Haftpflicht betrifft, hast Du Recht. Bei Kaskoschäden wünsche ich dir viel Spaß, zumal die Versicherungen ja gern die volle Schadenshöhe begleichen! 😉
Nebenbei, HU mehr als 8 Monate abgelaufen birgt gute Chancen, zusätzlich zu den 60 € Bußgeld, einen Punkt in Flensburg zu bekommen!
...Vollkasko habe ich nicht, Teilkasko brauche ich nur damit mir jemand meine Glasschäden bezahlt und überziehen bis in den Punktebereich -ab dem 8. Monat ist dir der Punkt sicher, da brauchste keine guten Chancen zu- mache ich auch nicht... außer vielleicht mal bei 2 Bootstrailern, die generell ohne Kennzeichen auf abgesperrtem Privatgrund abgestellt sind.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 14. Februar 2016 um 19:30:13 Uhr:
Solange es nur die Haftpflicht betrifft, hast Du Recht. Bei Kaskoschäden wünsche ich dir viel Spaß, zumal die Versicherungen ja gern die volle Schadenshöhe begleichen! 😉Zitat:
@gast356 schrieb am 14. Februar 2016 um 17:01:02 Uhr:
...und was soll dann raus kommen... wieder mal reine Panikmache - die Versicherung hat zu zahlen und muß erst einmal einen Defekt bzw. sogar nachweisen, dass der Defekt unfallursächlich war... dann können se maximal, im worst case den Versicherungsnehmer/Halter mit 5.000,- EUR in Regress nehmen.Wobei das keinesfalls von einer abgelaufenen HU abhängig ist... als Fahrer hast Du die Pflicht ein defektes Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen bzw. abzustellen und damit aus dem Verkehr zu ziehen (Fahrer: StVO § 23 Absatz 2, Halter: StVZO § 31 Absatz 2) - wie ernst das von den meisten genommen wird kann man an der von allen immer sorgfältig durchgeführten Abfahrtskontrolle erkennen.
Vermutlich würden die Versicherungen im Fall eines Unfalls nicht einmal von einer abgelaufenen HU Wind bekommen, da die HU irrelevant ist.
Nur wegen einer überzogener HU hat die Versicherung auch in der Kasko keine andere Wahl als zu zahlen 🙄
Überziehen einer HU stellt lediglich eine geringfügige OWi dar, da gibt es für die Versicherung weder die Möglichkeit Regressansprüche zu stellen und schon gar nicht eine Leistungsfreiheit.
Und wie sieht es aus, wenn ich im März zum TÜV muss, aber erst im April hin fahre, nicht durch komme und dann im Mai noch mal zur Nachprüfung fahre?
Kriege ich dann eine Plakette von Mai? Für die Nachprüfung habe ich 4 Wochen Zeit, richtig?
Du bekommst den April weil da der Auftrag geöffnet wurde. Und du hast nur 2 Wochen Zeit. Wenn du später kommst wird das eine neue HU zum vollen Preis, dafür aber mit Mai auf der Plakette.
Zitat:
@Provaider schrieb am 26. Februar 2016 um 13:04:14 Uhr:
Du bekommst den April weil da der Auftrag geöffnet wurde. Und du hast nur 2 Wochen Zeit. Wenn du später kommst wird das eine neue HU zum vollen Preis, dafür aber mit Mai auf der Plakette.
Nein, einen Monat hat er Zeit!
Tüv Nord:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorführen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte mögliche Nachprüfungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.
Innerhalb eines Monats, genau. Meine Feder war hinten links kaputt, später die Federn getauscht, noch mal hin und 10 Euro nachbezahlt und dann die Plakette gekriegt.
Das haben wir ihm aber im Astra G Forum schon über drei Seiten erklärt.
cheerio