winterreifenpflicht ?
....mal angenommen es hat morgens geschneit,die straßen werden geräumt und ich fahre dann mit sommerreifen.
die polizei hält mich an......droht mir dann eine strafe ?
wenn ich an letztes jahr denke,die straßen waren frei nur am rand blieb der schnee liegen.
und dieser zustand ging über wochen.
wieso brauch ich dann winterreifen ?
mfg bernd
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen,
wie wir hier alle sehen können sind wieder einmal alle Register der lebenden Individien gezogen worden. Es gibt Befürworter der Wintereifenpflicht, Gegner der selben und auch Verfechter der "ist doch egal welche Reifen ich fahre" Fraktion.
Genauso verhält es sich mit der Annahme von Gesetzen. Geldmacherei, Bevormundung, Deppentum etc. Wie in jeder Diskussion Für und Wider.
Kann man es nicht einfach dabei belassen das Winterreifen für die kalte Jahreszeit und Sommerreifen für die warme Jahreszeit Sinn und Zweck erfüllen?
Hier wurden schon Themen diskutiert bei denen sich das Innengeräusch des Wagens bei verschiedenen Reifenherstellern und Grössen verändert hat.
Ganz klar, ein Luxusproblem.
Das hier allerdings die Sicherheit in einer solchen Spanne von Meinungen teilweise ausgehebelt werden soll nur weil ein Gesetz zu unkonkret sein soll geht mir nicht ein. Währe eine genaue Zeitspanne vorgeschrieben gäbe es auch hier wieder Gegner und Verfechter.
Wer glaubt denn im Ernst es gebe in unserem Zusammenleben die Ideallösung?
Und mal im Ernst. Wer heute noch nicht erkennt was ein Winterreifen ist bzw. ausmacht sollte sich ernsthaft fragen was er noch auf der Strasse macht.
Muss denn wirklich alles vorgeschrieben werden? Was ist ein Winterreifen? Ein Symbol, ein Aufdruck, Werbung? Soll etwa noch die Zusammensetzung des Gummis, der Aufbau der Karkasse usw. vorgeschrieben werden bzw. dem Käufer vor dem Kauf erklärt werden?
Das ist doch Nonsens.
Die Kritiker der Winterreifenpflicht mögen sich einmal fragen warum es denn eine "Pflicht Winterreifen aufzuziehen" überhaupt gibt. In erster Linie doch wohl weil diese Winterreifen für absolut unnötig erachten oder absolute Gegner aller Regeln sind.
Daher begrüsse ich es ausdrücklich das es diese Pflicht nun endlich gibt.
Wer es einmal selbst "probieren" möchte: Beim ADAC z.B. gibt es auch für Nichtmitglieder die Möglichkeit eines Fahrversuchs mit Beschleunigen und Bremsen sowie dem Fahrverhalten von Winterreifen und Sommerreifen bei verschiedenen Fahrbahnzuständen.
Spätestens nach dieser "Erfahrung" sollte dem letzen Kritiker ein Licht aufgehen.
winterliche Grüsse
Ralph
53 Antworten
Der Wortlaut der Neuregelung:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). "
Es ist also präzisiert worden, bei welchen Strassenverhältnisse nur mit M+S-Reifen (vereinfacht ausgedrückt) gefahren werden darf. Und es sind jetzt nicht mehr geeignete Reifen, sondern eben Reifen vorgeschrieben, die den Zusatz M+S tragen. Dazu gehören auch Allwetterreifen.
Nach meiner Auffassung besagt diese Neuregelung, dass ich, wenn ich Stellen auf der Strasse befahre, auf denen sich Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte befinden, M+S-Reifen auf dem Kraftfahrzeug haben muss. An anderen Stellen nicht.
Und wenn nicht irgendwo noch Ausnahmeregelungen getroffen worden sind, müssten künftig alle mit Verbrennungsmotor betriebene Fahrzeuge an derartigen Stellen mit M+S-Reifen unterwegs sein, also auch zB Motorräder und Mofas.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese neue Regelung zur Rechtssicherheit beiträgt. Ausserdem hätte die Polizei viel zu tun, wollte sie jetzt auch noch kontrollieren, ob jemand bei den oben genannten Strassenverhältnissen mit anderen als mit M+S-Reifen fährt (nicht steht, denn stehen darf man auch mit Sommerreifen...).
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Und aus der Phase , wo du du Gesetze verstehen willst , bist du schon raus ?
Das interessiert mich nicht im Detail.
Mir geht es vielmehr um die kostengünstigste Lösung im Gesamt-Konzept.
Zitat:
Wenn der "mündige" Bürger sich auch mündig verhalten würde (siehe §1 StVO), gäb es mit Sicherheit auch weniger "Vorschriften". Aber leider gibt es ja immer wieder Zeitgenossen, die meinen sie wüssten eh alles besser, und könnten mit ihren High-Tec Panzerwagen sämtliche Regeln / Vorschriften missachten bzw. für sie, als nicht gültig zu betrachten.
Gruß
pesbod
Lieber Pesbod
die Diskussion hatten wir schon einmal - und weiterhin stehe ich auf dem Standpunkt, daß sich die Politik unmündiger verhält, als es jeder hier, da wir alle (Du vielleicht nicht?) einen "Hi-Tec-Panzerwagen" fahren, wie Du unser Gefährt so schön beschreibst.
Unmündig ist der, der die Regeln so aufstellt, daß das Maximum an zusätzlichen Geldern und Punkten zusammenkommt und die Verkehrsteilnehmer als Deppen dahinstellt. Und weiter stehe ich auf dem Standpunkt, daß der durchschnittliche Fahrer eines Phaeton ausreichend Grips im Kopf hat, um die Gängelung nicht zu brauchen.
Aber vielleicht bist Du ja Mitglied dieser illustren Runde, die jährlich in Goslar neue Deppenregeln erfindet?
Liebe Grüße von Velv, der heute den Wintereinbruch mit Tempo 100 auf der Autobahn auf der rechten Spur genossen hat.
Guten Morgen,
wie wir hier alle sehen können sind wieder einmal alle Register der lebenden Individien gezogen worden. Es gibt Befürworter der Wintereifenpflicht, Gegner der selben und auch Verfechter der "ist doch egal welche Reifen ich fahre" Fraktion.
Genauso verhält es sich mit der Annahme von Gesetzen. Geldmacherei, Bevormundung, Deppentum etc. Wie in jeder Diskussion Für und Wider.
Kann man es nicht einfach dabei belassen das Winterreifen für die kalte Jahreszeit und Sommerreifen für die warme Jahreszeit Sinn und Zweck erfüllen?
Hier wurden schon Themen diskutiert bei denen sich das Innengeräusch des Wagens bei verschiedenen Reifenherstellern und Grössen verändert hat.
Ganz klar, ein Luxusproblem.
Das hier allerdings die Sicherheit in einer solchen Spanne von Meinungen teilweise ausgehebelt werden soll nur weil ein Gesetz zu unkonkret sein soll geht mir nicht ein. Währe eine genaue Zeitspanne vorgeschrieben gäbe es auch hier wieder Gegner und Verfechter.
Wer glaubt denn im Ernst es gebe in unserem Zusammenleben die Ideallösung?
Und mal im Ernst. Wer heute noch nicht erkennt was ein Winterreifen ist bzw. ausmacht sollte sich ernsthaft fragen was er noch auf der Strasse macht.
Muss denn wirklich alles vorgeschrieben werden? Was ist ein Winterreifen? Ein Symbol, ein Aufdruck, Werbung? Soll etwa noch die Zusammensetzung des Gummis, der Aufbau der Karkasse usw. vorgeschrieben werden bzw. dem Käufer vor dem Kauf erklärt werden?
Das ist doch Nonsens.
Die Kritiker der Winterreifenpflicht mögen sich einmal fragen warum es denn eine "Pflicht Winterreifen aufzuziehen" überhaupt gibt. In erster Linie doch wohl weil diese Winterreifen für absolut unnötig erachten oder absolute Gegner aller Regeln sind.
Daher begrüsse ich es ausdrücklich das es diese Pflicht nun endlich gibt.
Wer es einmal selbst "probieren" möchte: Beim ADAC z.B. gibt es auch für Nichtmitglieder die Möglichkeit eines Fahrversuchs mit Beschleunigen und Bremsen sowie dem Fahrverhalten von Winterreifen und Sommerreifen bei verschiedenen Fahrbahnzuständen.
Spätestens nach dieser "Erfahrung" sollte dem letzen Kritiker ein Licht aufgehen.
winterliche Grüsse
Ralph
Zitat:
Original geschrieben von quattroallroad44
...
Spätestens nach dieser "Erfahrung" sollte dem letzen Kritiker ein Licht aufgehen.
100% Zustimmung für den kompletten Beitrag!
MfG
P.S.: Ich hätte eine einfachere Formulierung vorgezogen. So schlicht wie "von Oktober bis April". Begründung im Text völlig überflüssig. Es wird ja auch ein Mindestprofil vorgeschrieben. Damit kann man auch leben, ohne über die Vorteile von Slicks auf perfekt trockenen Strassen zu lamentieren.
Zitat:
Original geschrieben von velv8ag8c
die Diskussion hatten wir schon einmal - und weiterhin stehe ich auf dem Standpunkt, daß sich die Politik unmündiger verhält, als es jeder hier, da wir alle (Du vielleicht nicht?) einen "Hi-Tec-Panzerwagen" fahren, wie Du unser Gefährt so schön beschreibst.
Ich fahre nicht nur einen 2.4 to sondern sogar einen 2.5 to High-Tec-Panzerwagen
Zitat:
Original geschrieben von velv8ag8c
Unmündig ist der, der die Regeln so aufstellt, daß das Maximum an zusätzlichen Geldern und Punkten zusammenkommt und die Verkehrsteilnehmer als Deppen dahinstellt. Und weiter stehe ich auf dem Standpunkt, daß der durchschnittliche Fahrer eines Phaeton ausreichend Grips im Kopf hat, um die Gängelung nicht zu brauchen.
Sorry, aber wenn ich das hier lese:
Zitat:
....mal angenommen es hat morgens geschneit,die straßen werden geräumt und ich fahre dann mit sommerreifen. die polizei hält mich an......droht mir dann eine strafe ? wenn ich an letztes jahr denke,die straßen waren frei nur am rand blieb der schnee liegen. und dieser zustand ging über wochen.
wieso brauch ich dann winterreifen ?
komme ich nicht umhin zu fragen, ob dies ein, wie sagst du so schön, "Depp" geschrieben hat.
Zitat:
Original geschrieben von velv8ag8c
Aber vielleicht bist Du ja Mitglied dieser illustren Runde, die jährlich in Goslar neue Deppenregeln erfindet?
Nein bin ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von velv8ag8c
Liebe Grüße von Velv, der heute den Wintereinbruch mit Tempo 100 auf der Autobahn auf der rechten Spur genossen hat.
Ich hoffe, du hattest wenigstens WR auf deinem High-Tec-Panzerwagen....😉
Im Grunde ist doch diese ganze Diskussion überflüssig wie ein Kropf. Wenn es in den letzten Jahren nicht diese ganze Verkehrsprobleme aufgrund nicht vorhandener Winterausrüstung gegeben hätte. Wäre wahrscheinlich niemand auf die Idee gekommen ein neues WR-Gesetz zu entwerfen.
Im Grunde kosten WR doch eigentlich kaum Geld. Schließlich teilen sich WR / SR die Laufleistung. Somit halten die SR entsprechend länger und müssen nicht so häufig erneuert werden.
An den Kosten kann es also eigentlich nicht wirklich liegen warum sich manche Zeitgenossen so vehement gegen WR stellt.
Mal ne andere Frage. Lauft ihr im Winter eigentlich auch mit euren Sommerschlappen rum?
Gruß
pesbod
Ja - wenn es sinnvoll ist, fahre ich die Winterreifen bis weit in den Sommer rein. Letztendlich muss ich den Leasingwagen mit ausreichender Sommerbereifung zurückgeben und da werde ich dann nicht noch neue Reifen aufziehen, wenn die Rückgabe in Sicht ist.
Ich bin kein Gegner von WR. Ich bin ein Gegner von unklaren Gesetzes. Die beschäftigen nur die Gerichte und die Versicherungen berufen sich auf ihre Leistungsfreiheit.
Da wir seit Jahren mit Sommer- und Winterzeit leben, kann man das auch auf die Bereifung anwenden. Wenn dann noch klar geregelt ist, wie ein Winterreifen beschaffen sein soll, ist doch alles in Ordnung.
Aber nach meinem jetzigen Kenntnisstand benötigen künftig ALLE Kraftfahrzeuge WR. Das sind auch Motorräder und Roller .....................
Und weil es so schön ist, hat man ja schon für die Lobbyisten Ausnahmen geschaffen. Busse benötigen WR angeblich nur auf der Antriebsachse. Daran sieht man, dass die negative Beschleunigung denen gar nicht so wichtig ist !!!
pesp
Zitat:
Daran sieht man, dass die negative Beschleunigung gar nicht so wichtig ist !!!
pesp
... ohne Worte ...
Warum lästerst DU ???
Wenn ich nur auf der Antriebsachse WR verlange, ist meine Feststellung eine logische Rückfolgerung.
Aber das dürfte Dir einfach zu hoch sein.
Im Übrigen sollten wir mal den Gesetzestext abwarten und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen. Wenn dort wirklich als eine der Begründungen "Glatteis" ausfgeführt wird, wird die Sache doch noch alberner.
peso
Gerade als Kommentar gefunden:
Die Zustimmung zur neuen Verordnung über die Winterreifen-Pflicht im Bundesrat heute gilt als sicher. Das suggeriert Nägel mit Köpfen, also ein in jeder Hinsicht wasserdichtes Gesetz. Ist es aber nicht.
Zwar werden nun eindeutiger die Straßenverhältnisse beschrieben, die als winterlich gelten und bei denen das Fahren mit Sommerreifen bestraft wird. Aber im Einzelfall ist Streit programmiert: Was ist Reifglätte, gilt eine Flocke schon als Schnee? Wäre ein fester Zeitraum nicht besser gewesen, selbst wenn Flachländler den Kopf schütteln?
Was in dem neuen Gesetzentwurf ganz fehlt, sind eindeutige Anforderungen an Winterreifen. Das "M+S"-Symbol auf dem Gummi gibt keine Garantie, so lange beispielsweise Reifen aus Fernost nicht auf ihre Wintertauglichkeit geprüft werden. Die Polizei, die künftig bei Verstößen mehr kassieren darf, kann das nicht. Und Automobilclubs bezweifeln, dass eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern ausreichen soll. "Abgelatscht" sagen sie - im schlimmsten Fall bietet ein profilträchtiger Sommerreifen da immer noch besseren Halt.
Ja, das Gesetz ist ein Fortschritt. Aber in einigen Punkten weiterhin schwammig. Also Nägel ohne Köpfe.
Siehe auch = http://www.motor-talk.de/.../...esst-winterreifenpflicht-t2998965.html
Hier wirds aufn Punkt gebracht.
Es ist kein Wunder , das 22% der auf der Welt erhältlichen Bücher sich mit dem deutschen Steuerrecht befassen. Wir bekommen es ja noch nichtmals hin , eine schriftlich kurz und knappe Formulierung hinzubekommen , um eine Winterreifenpflicht zu manifestieren.
Hierbei denke ich auch immernoch an die 12 tonnen DIN- A 4 Papier !! - zwölf tonnen !! " die unsere Herren Politiker benötigten , um mit Siemens und Tallcollect Mautgebühren und Erfassungssysteme zu vereinbaren. Zwölf tonnen !!
Und genau diese Herren "Verkomplizierer" versuchen sich grad in Winterreifen. Ich kann da nur sagen "Reduce to the max" und " Sechs , setzen !"
Kann man noch blöder sein ?
http://www.focus.de/.../...-dank-buerokraten-ping-pong_aid_575405.html
Das ist ja jetzt der Text:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Interessant ist, dass die Polizei jetzt eine Krücke gegen abgefahrene Winterreifen (also unter 4mm) sucht. Hier spricht man von einer ungeeigneten Bereifung.
Immer das Gleiche. Diese Poltikerpfeifen sind zu nichts nutze. Noch nicht mal eine Vorschrift aufgrund eines Urteils kann man erstellen.
peso
Na dann schauen wir mal, was man sich in diesem Winter noch so alles einfallen lässt.
Ist es nicht ein Witz, dass bei einigen Gemeinden bereits jetzt das Salz knapp wird und an manchen Stellen gar nicht mehr gestreut wird? Haben die Leute den letzten Winter verpennt??? Oder gehen sie davon aus, dass der Winter bei uns nur noch ein paar Tage stattfindet? Die B 4 war heute nördlich von Gifhorn in den Fahrspuren spiegelglatt. Streufahrzeuge waren nicht zu sehen...
Ich fahre schon einige Jährchen Auto, und zwar sehr gern. Besonders gern, wenn es glatt ist. Ich kann mich an Zeiten erinnern (das ist noch gar nicht soooo lange her...), als wir es wagten, Autos OHNE ESP und OHNE ABS und OHNE die ganzen elektrischen und elektronischen Helferlein auch im Winter zu bewegen. Seltsamerweise funktionierte das auch. Und damals war es bei weitem nicht die Regel, mit Winterreifen zu fahren.
Woran liegt es, dass es jetzt so grosse Schwierigkeiten gibt?
Heute in der NRZ gelesen, dass man die Anwohner auch zur Schneebeseitung "AUF" der Fahrbahn verpflichtet.
peso
Das geht aber doch wohl nur, indem man die entsprechende Satzung ändert. Ob das so schnell möglich ist? Ausserdem müssten dann fairerweise die Gebühren für die Strassenreinigung gesenkt werden, denn in ihnen sind auch die Kosten für den Winterdienst enthalten.