winterreifenpflicht ?
....mal angenommen es hat morgens geschneit,die straßen werden geräumt und ich fahre dann mit sommerreifen.
die polizei hält mich an......droht mir dann eine strafe ?
wenn ich an letztes jahr denke,die straßen waren frei nur am rand blieb der schnee liegen.
und dieser zustand ging über wochen.
wieso brauch ich dann winterreifen ?
mfg bernd
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen,
wie wir hier alle sehen können sind wieder einmal alle Register der lebenden Individien gezogen worden. Es gibt Befürworter der Wintereifenpflicht, Gegner der selben und auch Verfechter der "ist doch egal welche Reifen ich fahre" Fraktion.
Genauso verhält es sich mit der Annahme von Gesetzen. Geldmacherei, Bevormundung, Deppentum etc. Wie in jeder Diskussion Für und Wider.
Kann man es nicht einfach dabei belassen das Winterreifen für die kalte Jahreszeit und Sommerreifen für die warme Jahreszeit Sinn und Zweck erfüllen?
Hier wurden schon Themen diskutiert bei denen sich das Innengeräusch des Wagens bei verschiedenen Reifenherstellern und Grössen verändert hat.
Ganz klar, ein Luxusproblem.
Das hier allerdings die Sicherheit in einer solchen Spanne von Meinungen teilweise ausgehebelt werden soll nur weil ein Gesetz zu unkonkret sein soll geht mir nicht ein. Währe eine genaue Zeitspanne vorgeschrieben gäbe es auch hier wieder Gegner und Verfechter.
Wer glaubt denn im Ernst es gebe in unserem Zusammenleben die Ideallösung?
Und mal im Ernst. Wer heute noch nicht erkennt was ein Winterreifen ist bzw. ausmacht sollte sich ernsthaft fragen was er noch auf der Strasse macht.
Muss denn wirklich alles vorgeschrieben werden? Was ist ein Winterreifen? Ein Symbol, ein Aufdruck, Werbung? Soll etwa noch die Zusammensetzung des Gummis, der Aufbau der Karkasse usw. vorgeschrieben werden bzw. dem Käufer vor dem Kauf erklärt werden?
Das ist doch Nonsens.
Die Kritiker der Winterreifenpflicht mögen sich einmal fragen warum es denn eine "Pflicht Winterreifen aufzuziehen" überhaupt gibt. In erster Linie doch wohl weil diese Winterreifen für absolut unnötig erachten oder absolute Gegner aller Regeln sind.
Daher begrüsse ich es ausdrücklich das es diese Pflicht nun endlich gibt.
Wer es einmal selbst "probieren" möchte: Beim ADAC z.B. gibt es auch für Nichtmitglieder die Möglichkeit eines Fahrversuchs mit Beschleunigen und Bremsen sowie dem Fahrverhalten von Winterreifen und Sommerreifen bei verschiedenen Fahrbahnzuständen.
Spätestens nach dieser "Erfahrung" sollte dem letzen Kritiker ein Licht aufgehen.
winterliche Grüsse
Ralph
53 Antworten
Es war ein etwas größerer Artikel. Da wurde auch drauf hingewiesen, dass es erhebliche unzulässige Ungerechtigkeiten bei der Straßenreinigung gibt.
Mal eine Frage. Gilt die Schneeräumpflicht auch außerhalb geschlossener Ortschaften ?
peso
Gute Frage! Antwort "aus dem hohlen Bauch heraus":
Da die Satzung einer Gemeinde wohl nur innerhalb der Gemeindegrenzen gilt, dürfte eine Schneeräumpflicht daraus nicht herzuleiten sein.
Eine allgemeine Schneeräumpflicht über die Gemeindesatzungen hinaus kenne ich nicht. Wobei klar ist, dass das Ortsschild nicht unbedingt die Gemeindegrenze markiert.
Was ich mir ergoogelt habe, war, dass in den meisten Gemeinden die Räumpflicht auf die geschlossene Ortschaft beschränkt war. Ansonsten müsste ja jeder Bauer vor seinen Feld räumen ???
peso
Der Bauer muss ganz gewiss nicht vor seinem Feld räumen.
Was ist aber, wenn ausserhalb der geschlossenen Ortschaft zB Wohnhäuser stehen, vor deren Grundstücken ein Gehweg ist? Wenn der Gehweg zum Grundstück gehört, dann besteht mE deswegen eine Räum-"pflicht", weil sonst im Schadenfall Schadenersatzansprüche gegen den Anlieger und Grundstückseigentümer gestellt werden können. Und ob das durch die Haftpflichtversicherung gedeckt wäre, ist fraglich. Wenn der Gehweg nicht zum Grundstück gehört - tja, dann kann es eigentlich nicht sein, dass ein Geschädigter deswegen auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil der nicht innerhalb der Ortschaft entstanden ist.
Aber die Frage ist echt gut! Hat jemand eine fundierte Antwort???
Zitat:
Original geschrieben von hhkov8
Der Bauer muss ganz gewiss nicht vor seinem Feld räumen.Was ist aber, wenn ausserhalb der geschlossenen Ortschaft zB Wohnhäuser stehen, vor deren Grundstücken ein Gehweg ist? Wenn der Gehweg zum Grundstück gehört, dann besteht mE deswegen eine Räum-"pflicht", weil sonst im Schadenfall Schadenersatzansprüche gegen den Anlieger und Grundstückseigentümer gestellt werden können. Und ob das durch die Haftpflichtversicherung gedeckt wäre, ist fraglich. Wenn der Gehweg nicht zum Grundstück gehört - tja, dann kann es eigentlich nicht sein, dass ein Geschädigter deswegen auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil der nicht innerhalb der Ortschaft entstanden ist.
Aber die Frage ist echt gut! Hat jemand eine fundierte Antwort???
Das Bauerbeispiel passt schon. Es gibt genügend Felder, die an einen Fußweg grenzen.
Wie kommst Du da drauf, dass die Räumpflicht nur vor Gehwegen vor Häusern gilt? Die Eigentumsverhältnisse sind an sich egal.
Die Frage ist einfach, gilt die Räumpflicht nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft ? Und diese Frage kann keiner beantworten :-(
peso
Vielleicht kommt man so an die Lösung heran:
Generell ist der Anlieger, also der, dessen Grundstück an eine öffentliche Fläche grenzt, nicht zur Reinigung dieser öffentlichen Fläche verpflichtet. Ich wüsste jedenfalls nicht, wo das stehen sollte. Grundsätzlich müsste also der Eigentümer der öffentlichen Fläche Reinigung, Schneeräumung etc vornehmen.
Ich meine, die Regelung, den Anlieger zur Reinigung zu verpflichten, ist Sache der Kommune. Übrlicherweise geschieht das mit einer Satzung. In ihr müsste stehen, in welchem Umfang und in welchen Grenzen die Reinigung zu erfolgen hat.
Mir ist nicht bekannt, dass es ähnliche Satzungen oder Bestimmungen in Landkreisen oder gar Bundesländern gibt.
Dort, wohin so eine Satzung nicht reicht, dürfte für den Anlieger keine Reinigungs- und Räumpflicht auf öffentlichen Flächen bestehen.
So sehe ich das derzeit auch.
Ich habe ein Ferienhaus am Ende der Welt. Da ist nur vor meinem Haus ein Stück kombinierte Rad-/Fußweg. Jetzt habe ich mal die Gemeindesatzung angefordert.
peso
Zitat:
Original geschrieben von hhkov8
Vielleicht kommt man so an die Lösung heran:Generell ist der Anlieger, also der, dessen Grundstück an eine öffentliche Fläche grenzt, nicht zur Reinigung dieser öffentlichen Fläche verpflichtet. Ich wüsste jedenfalls nicht, wo das stehen sollte. Grundsätzlich müsste also der Eigentümer der öffentlichen Fläche Reinigung, Schneeräumung etc vornehmen.
Ich meine, die Regelung, den Anlieger zur Reinigung zu verpflichten, ist Sache der Kommune. Übrlicherweise geschieht das mit einer Satzung. In ihr müsste stehen, in welchem Umfang und in welchen Grenzen die Reinigung zu erfolgen hat.
Mir ist nicht bekannt, dass es ähnliche Satzungen oder Bestimmungen in Landkreisen oder gar Bundesländern gibt.
Dort, wohin so eine Satzung nicht reicht, dürfte für den Anlieger keine Reinigungs- und Räumpflicht auf öffentlichen Flächen bestehen.
Schau mal
peso
@ peso
Wir sind mE weit ab vom Thema. Du hast PN.