Winterreifen vom Vectra c gts 2.2 auf Signum 3,2 v6 geht das ?????????

Opel Vectra C

Hallo Leute,
Ich habe meine Vectra c GTS 2.2 Verkauft und mir einen Signum 3,2 zugelegt.
Auf meinem Vectra hatte ich Winterreifen 195/60/15 bis 190 km/h zugelassen.

Die habe ich natürlich nicht dem Händler gegeben (vergessen)
vesrteht sich!
Kann ich die wohl auch auf meinem Signum fahren????
In meinem Fahrzeugschein steht nichts von 15 Zoll und auch nichts von 195 ér Reifen. Dachte nur.... weil es ja schon die selben Autos sind , ja gut mehr Ps aber dafür gibt es ja diese Aufkleber für den innenraum.
Ich habe sie nur 2 Monate gefahren und hoffe ich kann sie noch gebrauchen.

Oder muss ich sie Verkaufen???

Nette Grüsse
Spiro

62 Antworten

Jetzt muß man sich wegen eines Kommas schon geschlagen geben. J.M.G. es kann(!) sein, daß du Recht hast. Aber so schnell geb ich mich nicht geschlagen😉 Deine Erklärung scheint einleuchtend zu sein. Merkwürdig ist es aber trotzdem!

Gibt es denn hier keinen, der beim KBA oder Tüv arbeitet oder es genau weiß? Wer kann denn aus sicherer Quelle die Angaben bestätigen?

Gruß

PS: Blödes Komma!!! 😕 😕

Ich glaube ich kaufe mir jetzt einen A Corsa für den Winter.
Das ist bestimmt das einfachste 😛

Gute Idee!!!😁 😁

Und günstiger wird´s bestimmt auch noch!

Gruß

Ganz ehrlich, lieber Aefe: Wahrscheinlich stehen 99,99999% aller Beamten vor dem selben Problem wie wir. Mehr noch, 100% der Beamten werden keinen Blick auf Deine Räder werfen, wenn Du original Opel Vectra C Felgen mit den 225iger Winterreifen fährst.

Sehe also die Probleme nicht wirklich - wir machen uns zu viele Gedanken.

Fazit für den Urheber des Threads: 15" Felgen passen nicht über die Bremse.

Besser: 215/55 R16 auf 6,5x16 ET41 oder 225/45 R17 auf 7x17 ET41 kaufen.

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Ich denke auch nicht, dass es jemanden interessieren würde.
(Polizeikontrolle)
Aber ich denke bei einem größeren Unfall mit evtl. Personenschaden wird es sehr wohl Leute Interessieren.

Daher fahre ich am Montag einfach mal zum TÜV und frage nach.

useless one

Bei einem Unfall mit Personenschaden kannst Du jederzeit nachweisen, dass keine Gefahr von den 225igern ausgegangen ist (siehe Umrüstkatalog).

Bin sonst auch ein Fan von Eintragungen, aber in dem Fall würde ich genau GARNIX machen.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Bei einem Unfall mit Personenschaden kannst Du jederzeit nachweisen, dass keine Gefahr von den 225igern ausgegangen ist (siehe Umrüstkatalog).

Bin sonst auch ein Fan von Eintragungen, aber in dem Fall würde ich genau GARNIX machen.

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Hallo

Na Ja ,solange nichts passiert wird sich keiner drum scheren.
Aber, wie useless one schon sagte,bei einem Unfall werden die Gutachter für die jeweiligen Arbeitgeber alles versuchen
Schuld und Kosten abzuwenden.Es will keiner zahlen!!
Dann bleibt der wirtschaftlich schwächere auf der Strecke.
Recht haben und Recht bekommen.......
Da kann einem die kleinste Unregelmässigkeit eine Mitschuld
einbringen.Das sollte man zumindest vorher wissen oder ahnen.

Gruss Bernd

Zitat:

Original geschrieben von useless one


Daher fahre ich am Montag einfach mal zum TÜV und frage nach.

useless one

Auch ja, da bin ich gespannt was rauskommt bei den Onkel`s 😁 Nimm eine Kopie vom Umrüstkatalog aber mit !!! 😉

Tippe mal es kommt raus: Ähm, so genau wissen wir das auch nicht, fahren Sie mal ruhig die 215/55R16 Reifen 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Schelper


Auch ja, da bin ich gespannt was rauskommt bei den Onkel`s 😁 Nimm eine Kopie vom Umrüstkatalog aber mit !!! 😉

Tippe mal es kommt raus: Ähm, so genau wissen wir das auch nicht, fahren Sie mal ruhig die 215/55R16 Reifen 😁 😁

Hallo

Nicht schlecht getippt die Annahme Schelper !

Bei meinem Problem mit den 195 ern schauten sie auf den Umrüstkatalog : Ähm ,gehen sie mal zu Opel....
Der FOH sagte aber auch : Kann ich den Katalog mal kopieren,muss mal bei Opel nachfragen....
Wo du hinschaust ,nur Kompetenz!😁

Gruss Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Bernd Gehrke


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Hallo

Na Ja ,solange nichts passiert wird sich keiner drum scheren.
Aber, wie useless one schon sagte,bei einem Unfall werden die Gutachter für die jeweiligen Arbeitgeber alles versuchen
Schuld und Kosten abzuwenden.Es will keiner zahlen!!
Dann bleibt der wirtschaftlich schwächere auf der Strecke.
Recht haben und Recht bekommen.......
Da kann einem die kleinste Unregelmässigkeit eine Mitschuld
einbringen.Das sollte man zumindest vorher wissen oder ahnen.

Gruss Bernd

Nochmal: Der gegnerische Gutachter muss nachweisen, dass die Reifengröße CAUSAL für den Unfall war. Das wird schwer, da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des KBA für diese Reifen vorliegt, d.h.: Die Betriebserlaubnis des Vectra C 3.2 V6 umfasst bereits die 225/45 R17 M&S, egal was in den Papieren steht. Der einzige erfolgreich mögliche Tatvorwurf ist der einer Ordnungswidrigkeit, weil der Halter nicht der Pflicht nachgekommen ist diese Größe entsprechend nachtragen zu lassen. Ich bin mir in dem Fall extrem rechtssicher, da ich zum einen meinen persönlichen juristischen Beistand habe, zum anderen, weil solche Dinge mein Job sind...

Hallo J.M.G.

Das was du schreibst klingt sehr plausibel.Ich glaube ,die
Formulierungen fallen einem nicht so ein ,da mus man schon beruflich irgend was damit zu tun haben. Meine Anmerkungen
waren auch mehr allgemeiner Natur.Zum Teil auch eigene Erfahrungen.

195/65 R15 stehen auch im Umrüstkatalog.Das Teilegutachten der Rial-Felgen hat nur die Auflage alles in der Zulassung nachtragen zu lassen. Der TÜF-Mann sagte:
Juristisch gesehen brauchen sie nicht zu uns,und lachte.
Wenn sie das aber in der Zulassungsstelle eintragen lassen
wollen,machen die das nicht und schicken sie erst zu uns!!!
Ich mus sagen,von den Damen am Schalter kann man auch nicht verlangen das sie sich durch Umrüstkataloge,Gutachten und ABE durchkämpfen.

Ansonsten, J.M.G.der Glaube an Politik und Recht ist doch sehr
ramponiert .Das wirst du doch nicht einfach so vom Tisch wischen 😉

Gruss Bernd

Zitat:

Original geschrieben von useless one


Komplett unter Punkt 33 steht:

ZIFF.16:H.1020 B.A NH-BETR.*ZIFF.20 U.21 A.Felge 6 1/2JX16,ET 41MM*ZIFF.22 U.23 OD.225/45R17 91W A.FELGE 7JX17,ET 41MM, NUR ALS SOMMERBEREIFUNG. ZUL.*ZIFF.27 GEN.: E1 00-1128 OD.E11 00-3528 FALLS WERKSEITIG MONTIERT*

useless one

So, komme gerade vom TÜV.

Ich darf die 225/45R17 fahren.
Das Verbot "Nur als Sommerreifen zulässig" bezieht sich auf die Reifengröße 215/50R17 die unter Punkt 22 u. 23. eingetragen ist.

Man hätte die Reifengröße 225/45R17 im Schein hinter die Regelung "Nur als Sommerreifen zulässig" schreiben sollen.

Geändert wurde es in meinem Schein jetzt nicht, da ich dafür hätte zahlen müssen.
Der TÜV´ler meinte aber das es völlig ausreicht, eine Kopie des Umrüstkataloges mitzuführen.
Selbst dies wäre aber nicht nötig.

useless one

Moin,

sag ich doch...

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Eine durch Komma getrennte Anmerkung zu einer Ziffer bezieht sich grundsätzlich auf die unter der Ziffer genannten Daten.

So ist dies zumindest gemäß EWG zu lesen.

Somit dürfen 215/50 R17 auf keinen Fall auf einem Vectra C als Winterbereifung gefahren werden.

Wobei ich mir nach wie vor nicht sicher bin, ob der Durchschnittsbulle auf der Straße das schnallt...

Das sind auch meine Bedenken.

Was nützt mir die Aussage eines TÜV-Mitarbeiters in einer nächtlichen Kontrolle auf der Autobahn ?

Sicher wird der TÜV-Mitarbeiter recht haben, aber der ist leider zu dieser Uhrzeit nicht greifbar. 😉

Naja, mit den neuen EU-Fahrzeugscheinen wird ja alles einfacher 😁

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das sind auch meine Bedenken.

Was nützt mir die Aussage eines TÜV-Mitarbeiters in einer nächtlichen Kontrolle auf der Autobahn ?

Sicher wird der TÜV-Mitarbeiter recht haben, aber der ist leider zu dieser Uhrzeit nicht greifbar. 😉

Naja, mit den neuen EU-Fahrzeugscheinen wird ja alles einfacher 😁

Klar hilft das in dem Momant nicht.

Aber ist die Polizei nicht auch verpflichtet zu beweisen, dass es verboten ist bevor Sie die weiterfahrt verbieten?

Und mann kann es im Schein auch "deutlicher" schreiben lassen. Aber ich denke das dafür die Kosten einer Eintragung fällig werden.

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