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Winterreifen kleiner als im Fahrzeugschein eingetragen.

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:07

Hi, ich fahre zur zeit einen Polo 6n Colour Concept. Ich habe das auto im Sommer mit den Originalen Colour Concept Felgen gekauft und das sind 195/45/R15 er Aber im Fahrzeugschein sind eingetragen also im Brief vorn: 175/65R13 80T mitten und hinten: 175/65R13 80T oder vorn: 185/55R14 78H mitten und hinten: 185/55R14 78H Naja die Sommerreifen darf ich ja drauf lassen ohne sie einzutragen weil das die Orginalen Colour Concept Felgen sind. Aber ich habe mir jetzt für den Winter schon Conti Winter Contacts in der Größe 155/60 R13 gekauft meine frage wäre jetzt darf ich mit diesen Reifen fahren oder nicht? die habe ich von einem Kollegen der auch einen Polo 6N hat und bei dem hat auch nie einer was gesagt der einzige unterschied ist das er einen 1,3er hat und ich 1,6.

Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 1. Dezember 2010 um 19:55

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Oberlehrer beschimpft werde, aber warum kauft man sich erst Reifen und schaut danach ob man sie benutzen darf?

Mfg Zille

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aaaaaaaaaaaaaaaaah stammtisch oder was? sorry aber warum immer so n quark schreiben wen man keine ahnung hat?

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

 

Aber zu den Reifen: Du darfst definitiv nur die Reifen auf Dein Fahrzeug aufziehen, die im Kfz.-Brief darinnen stehen

im breif? da steht bei mir keine einzige rad/reifen kombi drinne! und selbst wen den "alten brief" meinst ist diese aussage absoluter blödsinn.

Zitat:

oder Du hast für die Felgen und Reifen eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder eine Einzelabnahme beim TÜV.

aha und eine eintragung mittels teilegutachten ist nicht zulässig? interesant...

ach ja und für leute die nicht wissen was eine einzelabnahme ist...diese einzelabnahme selber bringt dir keinen müden cent weil sie sofort nach der abnahme in die fahrzeugpapiere eingetragen werden MUSS. somit stehen die dinger im schein. aber egal.

 

Zitat:

Alles andere ist unzulässig

auch interesant....und hersteller interne freigaben sind unzulässig? coc freigaben sind auch unzulässig?

Zitat:

und wenn Du andere Reifengrößen aufziehst erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug,

ein "erlöschen der be" gibts in diesem sinne nichtmehr.

 

Zitat:

dann kannst Du es nur noch in den Garten stellen. Denn zB Deine Versicherung ist auch nicht mehr gültig. Und noch jede Menge anderer Ärger könnte kommen. Siehe in Deinen Kfz.-Brief und vertraue keiner anderen Aussage, denn nur Du haftest für die Reifen auf Deinem Auto, sonst niemand, egal was er Dir erzählt hat.

ach ja? aus welchem glückskeks stammt die weissheit? eher deiner aussage nicht vertrauen. den das war alle nix.

ach ja und der unterschied zwischen eine, 1,3l polo und einem 1,6l polo sind 0,3l mehr hubraum. die reifen haben schon auf dem 1,6l nicht gepasst aber egal.:rolleyes:

am 3. Dezember 2010 um 1:43

Zitate: Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

aaaaaaaaaaaaaaaaah stammtisch oder was? sorry aber warum immer so n quark schreiben wen man keine ahnung hat?

Nun Onkel, ich habe keine Ahnung? Aber Du kannst doch nicht einmal korrekt Deutsch schreiben. Wäre nur schön gewesen, wenn Du ein sachliches Argument vorgetragen hättest, aber an Deinem Stammtisch gibt es solches wahrscheinlich überhaupt nicht.

 

 

Zitat:

im breif? da steht bei mir keine einzige rad/reifen kombi drinne! und selbst wen den "alten brief" meinst ist diese aussage absoluter blödsinn.

Es heißt Fahrzeugbrief und lesen kannst Du offensichtlich auch nicht, sonst könntest Du es nachlesen und wüßtest dann wo im Fahrzeugschein und im Kfz-Brief die zugelassenen Reifengrößen stehen.

 

 

Zitat:

auch interesant....und hersteller interne freigaben sind unzulässig? coc freigaben sind auch unzulässig?

So ist es, da nur die vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen Felgen- und Reifengrößen benutzt werden dürfen. Der Hersteller hat dazu überhaupt nichts mehr zu sagen. Der hat nur während des Zulassungsverfahrens einen Einfluß auf die Betriebserlaubnis, Du Nachtwächter. Sollte der Hersteller Änderungen vornehmen, muß er wie jeder andere auch, eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug einholen. Aber den genauen Ablauf des Zulassungsverfahrens schenke ich mir. Du verstehst es wahrscheinlich doch nicht.

 

 

Zitat:

ein "erlöschen der be" gibts in diesem sinne nichtmehr.

Aha, was gibt es denn dann Herr Neunmalklug? Aber wahrscheinlich lebst Du am Nordpol oder im Tal der Ahnungslosen.

 

Zitat:

ach ja? aus welchem glückskeks stammt die weissheit? eher deiner aussage nicht vertrauen. den das war alle nix.

 

ach ja und der unterschied zwischen eine, 1,3l polo und einem 1,6l polo sind 0,3l mehr hubraum. die reifen haben schon auf dem 1,6l nicht gepasst aber egal.

Oh je Du bist soetwas von durchgeknallt. Hast Du eine Ahnung worüber wir hier diskutieren? Eigentlich schade für meine Zeit auf einen solchen Blödsinn zu antworten, aber leider lesen es ja dann doch viele andere Ratsuchende und für diese ist es mir dann wieder wert diesen Blödsinn aufzudecken. Onkel-howdy (naja, der Name sagt alles) Du solltest zurück in die Kinderstube und dort nocheinmal anfangen. Vielleicht klappt es dann.

 

am 3. Dezember 2010 um 7:03

Laut Dekra sind 5% Tolleranz erlaubt. Ansonsten hilft die Abnahme.

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

So ist es im Leben oder man nennt es machnmal auch Lehrgeld bezahlen.

Naja hab 40€ bezahlt für 4 Reifen mit 7mm Profil un das Conti Winter contacts ^^ krieg die immernoch fürs doppelte verkauft.

am 4. Dezember 2010 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Alles andere ist unzulässig und wenn Du andere Reifengrößen aufziehst erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, dann kannst Du es nur noch in den Garten stellen. Denn zB Deine Versicherung ist auch nicht mehr gültig.

Die Gültigkeit der Versicherung ist einzig von der fristgerechten Zahlung der Versicherungsprämie abhängig, ein Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis besteht nicht...:rolleyes:

Sag mal Lucolle, was ist eigentlich Dein Beweggrund, offensichtlich aus den Fingern gesogenen Müll zu verbreiten? Und dann auch noch auf unterstem Niveau rumzupöbeln, wenn man Dich darauf hinweist? Es ist ja nicht verwerflich, wenn von bestimmten Dingen keine Ahnung hat, nur sollte man ab und an einfach mal die Fresse halten...:eek:

am 4. Dezember 2010 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Es heißt Fahrzeugbrief und lesen kannst Du offensichtlich auch nicht, sonst könntest Du es nachlesen und wüßtest dann wo im Fahrzeugschein und im Kfz-Brief die zugelassenen Reifengrößen stehen.

Fast gut!

In der Zulassungsbescheinigung bzw. im alten fahrzeugbrief steht nur ein geringer Teil der zulässigen Rad-Reifen-Kombis. Die wichtigsten stehen u.a. auch in den COC-Papieren!

Zitat:

So ist es, da nur die vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen Felgen- und Reifengrößen benutzt werden dürfen. Der Hersteller hat dazu überhaupt nichts mehr zu sagen. Der hat nur während des Zulassungsverfahrens einen Einfluß auf die Betriebserlaubnis, Du Nachtwächter. Sollte der Hersteller Änderungen vornehmen, muß er wie jeder andere auch, eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug einholen. Aber den genauen Ablauf des Zulassungsverfahrens schenke ich mir. Du verstehst es wahrscheinlich doch nicht.

Bei der Aussage fragt sich mancher Leser heir bestimmt WER hier der Nachtwächter ist?

Der Hersteller bekommt eine Typgenehmigung für sein Fahrzeug. Und wenn er dies will und bezahlen kann lässt er sich 100derte Räder für das Fahrzeug abnehmen.

 

Zitat:

ein "erlöschen der be" gibts in diesem sinne nichtmehr.

Aha, was gibt es denn dann Herr Neunmalklug? Aber wahrscheinlich lebst Du am Nordpol oder im Tal der Ahnungslosen.

Schau doch nicht immer in den Spiegel und rede hier von dir!

Das Erlöschen der BE gibt es schon seit Monaten nicht mehr als Tatbestand im Bußgeldkatalog.

(aber das Thema mit dem Lesen und verstehen gab es ja glaub ich schon hier im Forum)

Zitat:

Eigentlich schade für meine Zeit auf einen solchen Blödsinn zu antworten,...

Ich hab mal deinen Fehler ausgebessert!

Denn wenn hier einer Blödsinn schreibst stehst du auf Platz 1 (jedenfalls bei diesem Thema)!

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