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Winterreifen kleiner als im Fahrzeugschein eingetragen.

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:07

Hi, ich fahre zur zeit einen Polo 6n Colour Concept. Ich habe das auto im Sommer mit den Originalen Colour Concept Felgen gekauft und das sind 195/45/R15 er Aber im Fahrzeugschein sind eingetragen also im Brief vorn: 175/65R13 80T mitten und hinten: 175/65R13 80T oder vorn: 185/55R14 78H mitten und hinten: 185/55R14 78H Naja die Sommerreifen darf ich ja drauf lassen ohne sie einzutragen weil das die Orginalen Colour Concept Felgen sind. Aber ich habe mir jetzt für den Winter schon Conti Winter Contacts in der Größe 155/60 R13 gekauft meine frage wäre jetzt darf ich mit diesen Reifen fahren oder nicht? die habe ich von einem Kollegen der auch einen Polo 6N hat und bei dem hat auch nie einer was gesagt der einzige unterschied ist das er einen 1,3er hat und ich 1,6.

Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 1. Dezember 2010 um 19:55

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Oberlehrer beschimpft werde, aber warum kauft man sich erst Reifen und schaut danach ob man sie benutzen darf?

Mfg Zille

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jein...

1) muss auch die traglast etc passen.

2) WAS du alles fahren darfst steht in den coc papieren. bzw sagt dir dein vw mensch. da gibts interne freigaben auf anfrage.

Zitat:

Naja die Sommerreifen darf ich ja drauf lassen ohne sie einzutragen weil das die Orginalen Colour Concept Felgen sind.

Original spielt keine Rolle. Du darfst nur die Rad-/Reifenkombinationen fahren, die auch in deinen Papieren stehen.

Evtl. gibt es von VW neuere Freigabelisten. Wenn nicht, solltest du das mit dem TÜV klären.

Zitat:

… einzige unterschied ist das er einen 1,3er hat und ich 1,6.

Kann sein, das Deiner größere Bremsen hat und deswegen die 13-Zöller nicht zulässig sind.

Zitat:

… und bei dem hat auch nie einer was gesagt …

Wenn die Größe in seinen Papieren steht, sagt auch keiner was.

Das Bedeutet aber nicht das bei dir Keiner was sagt. Die Versicherung könnte bei einem Unfall was sagen.

am 1. Dezember 2010 um 19:55

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Oberlehrer beschimpft werde, aber warum kauft man sich erst Reifen und schaut danach ob man sie benutzen darf?

Mfg Zille

Ich habe jetzt nicht nach den reifengrößen selber geguckt, aber frag mal beim Autohersteller nach, ob die für dein Modell erlaubt sind.

Ich habe auch Reifen drauf, die nicht im Fahrzeugschein stehen, aber zulässig sind. Die eingetragenen originalen Breitreifen sind im Winter nicht so gut wie die schalen Reifen, die bei der Ausstattung mit kleineren Motor drauf sind.

Bei mir sind die beiden Reifengrößen im Bordbuch vermerkt. Wenn dein Arbeitskollege den gleichen Wagen mit anderem Motor fährt kann es gut sein, das es passt. Kommt bei den Felgen nur drauf an, ob sie z.B. mit der größe der Bremsscheiben harmonieren.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Oberlehrer beschimpft werde, aber warum kauft man sich erst Reifen und schaut danach ob man sie benutzen darf?

 

Mfg Zille

ob du es glaubst oder nicht: weil mitunter erst der Monteur vom Reifendienst bemerkt, das Ford-Felgen mit falscher Einpresstiefe nicht auf einen VW gehören ...

am 1. Dezember 2010 um 23:12

Das mag sein,

aber in diesem Fall hätte ja ein Blick in den Fahrzeugschein genügt.

Mfg Zille

erkundige dich beim nächsten vw händler nach der reifenfreigabeliste -dann hast du alles in trockenen tüchern.

 

aber ich habe schlechte nachrichten leider:

hab gerade bei muttis 6n(1,3) nachgesehen, die wr sind 155/70r13 bzw sr 175/65R13 (beides noch im alten schein) - also eher schlechte karten für deine mit dem 60er querschnitt :/

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Das mag sein,

 

aber in diesem Fall hätte ja ein Blick in den Fahrzeugschein genügt.

 

Mfg Zille

stimmt schon. Im von mir beschriebenen Fall wurde auch einfach geglaubt, was der Schrotti gesagt hat: "das passt schon"

Der TE hat ja geschrieben:

Zitat:

Aber im Fahrzeugschein sind eingetragen also im Brief vorn: 175/65R13 80T mitten und hinten: 175/65R13 80T oder vorn: 185/55R14 78H mitten und hinten: 185/55R14 78H

Also gehe ich davon aus, das er den alten Brief/Schein hat.

Das sind die Angaben in den Feldern 20 bis 23.

Unten im Feld 33 stehen die zugehörigen Felgengrößen und alle sonst noch zulässigen Reifengrößen.

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 15:19

ICh frag morgen mal beim vw nach ^^ aber danke für die so vielen antworten.

am 2. Dezember 2010 um 15:45

Die 155/60 R13 haben gegenüber den o.g. freigegebenen Bereifungen eine Umfangsdifferenz jenseits von 7%, sieht also nicht so gut aus.

Genau.

Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das die auf ein und demselben Modell passen sollen, sebst bei anderer Motorisierung ändert sich der Raddurchmesser im normalfall nicht.

Die Grösse 155/60 R13 passt absolut nicht zu den anderen Grössen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Oberlehrer beschimpft werde, aber warum kauft man sich erst Reifen und schaut danach ob man sie benutzen darf?

 

Mfg Zille

Nö Zille, ein Oberlehrer bist Du sicher nicht, sondern nur ein logisch-pragmatisch denkender Mensch. Aber in Deutschland ist dies leider nicht immer der Fall. Da kommt es öfters vor, daß man zuerst zahlt und hinterher fragt und anschließend wird gejammert oder geklagt.

 

Und MT-Freund Gokhi schreibt doch selbst, der Freund hat als einzigen Unterschied nur 1.3l und er eine 1.6l Maschine. Daß da Welten dazwischen liegen können, ist ihm überhaupt nicht bewußt. So ist es im Leben oder man nennt es machnmal auch Lehrgeld bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Gokhi90

ICh frag morgen mal beim vw nach ^^ aber danke für die so vielen antworten.

Oh sorry, Du heißt Gokhi, habe ich leider mit meinen müden Augen falsch gelesen (konnte es inzwischen noch korrigieren).

 

Aber zu den Reifen: Du darfst definitiv nur die Reifen auf Dein Fahrzeug aufziehen, die im Kfz.-Brief darinnen stehen oder Du hast für die Felgen und Reifen eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder eine Einzelabnahme beim TÜV. Alles andere ist unzulässig und wenn Du andere Reifengrößen aufziehst erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, dann kannst Du es nur noch in den Garten stellen. Denn zB Deine Versicherung ist auch nicht mehr gültig. Und noch jede Menge anderer Ärger könnte kommen. Siehe in Deinen Kfz.-Brief und vertraue keiner anderen Aussage, denn nur Du haftest für die Reifen auf Deinem Auto, sonst niemand, egal was er Dir erzählt hat.

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