Winterreifen - Italien: Wird das wirklich bestraft?
Moin zusammen,
meine bessere Hälfte hat heute unser Auto gegen den Gartenzaun gesetzt, sodass es für Kurztrip nächste Woche an den Gardasee leider nicht fahrbereit sein wird.
Jetzt hab ich nur das Winterauto zur Verfügung (Eingetragen H Reifen, T Reifen sind droben). De jure darf ich damit in Italien ja nicht fahren - ich habe aber keine Chance so kurzfristig entsprechende Sommerreifen zu bekommen (in München.. falls jemand einen Tipp hat, woher ich bis Dienstag die Reifen aufgezogen bekomme gerne her damit..)
Wird diese Strafe in Italien wirklich umgesetzt (sprich ist das eine genutzte Touristenabzocke oder ist das einfach eine Regelung die zwar vorhanden ist, aber ohne Unfall zumindest nicht aktiv kontrolliert wird?)
Weiter als wie nach Südtirol hab ich es noch nie geschafft und zumindest damals hat es niemanden auch nur ansatzweise interessiert.
Falls doch: wie hoch sind die erwartbaren Strafen?
Danke und viele Grüße
54 Antworten
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 15. Juli 2023 um 16:54:46 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juli 2023 um 16:51:41 Uhr:
Eine ähnliche Regelung gab es hier auch?
Vor wie viel Jahren soll das gewesen sein?Ich denke mal 10 oder 15 Jahre. Da gab es ja die Regelung, dem Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung auf dem Wagen zu haben. (sic)
... und ist auch heute noch so!
Zitat:
@ME1200 schrieb am 15. Juli 2023 um 17:10:24 Uhr:
Bei Eis und Schnee .
Das ist der Punkt!
Zitat:
Im Sommer waren hier Winterreifen aber immer erlaubt bzw nie verboten ,
So wie in D auch Sommerreifen im Winter erlaubt sind wenn kein Eis und Schnee liegen!
Zitat:
zeitweise wurde auch empfohlen WR mit nicht mehr für den eigentlichen Zweck ausreichendem Profil außerhalb des Winters abzududeln .
Von "offizielelr" Seite?
Damit kommt man auch zu einem Schwachstelle bei der These das WR im Sommer erlaubt sind. Bei extrem Sommerlichen Umständen - Brüllhitze, "glühender" Aspahlt - halt ich auch WR nicht für jahreszeitentsprechende Bereifung. Im Klartext heisst das das sic bei mir im Kopf manifestiert hat das, wenn mich mal eienr wegschieben sollte, ich vermutlich prüfen werde ob WR auf des gegeners Fahrzeug sind und dies gegebenenfalls bei der Polizeilichen Unfallaufnahme zu Protokollbringen lassen würde.
sicher kein einfacher Fall wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, denn tatsächlich ist die Prifiltiefe auch noch von entscheidender Bedeutung. Ein WR mit 3mm Restprofil dürfte im Hochsommer längst nicht so negative Auswirkungen haben wie frischer mit 7.5 mm.
Zitat:
... und ist auch heute noch so!
Nein, nur noch bei Eis, Schnee, Nässe, etc. - nicht mehr allgemein bei Witterungsverhältnissen.
Ich war auch letztes Jahr noch mit Winterreifen in Spanien, geht auch.
selbstverständlich darf ich meinen Geländewagen mit AT Bereifung, die immer das M+S Symbol trägt auch im Sommer bei 50 Grad Asphalttemperatur fahren.
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Zitat:
@Zahn schrieb am 16. Juli 2023 um 14:59:11 Uhr:
selbstverständlich darf ich meinen Geländewagen mit AT Bereifung, die immer das M+S Symbol trägt auch im Sommer bei 50 Grad Asphalttemperatur fahren.
Das sind ja auch keine Winterreifen 🙂
Jedenfalls nicht, wenn die nach 31.12.2017 hergestellt worden. 😉
Den dürfte man dann auch nicht bei winterlichen Wetterverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte) fahren.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 16. Juli 2023 um 14:43:25 Uhr:
Zitat:
... und ist auch heute noch so!
Nein, nur noch bei Eis, Schnee, Nässe, etc. - nicht mehr allgemein bei Witterungsverhältnissen.
Vllt. solltest Du vor dem Zitieren aufmerksamer lesen und nachdenken. Natürlich muß ich bei Eis, Schnee, Reif Winterreifen drauf haben. Ich muß aber nicht bei -10 °C und trockener Straße mit WR fahren ... SR sind da auch zulässig.
Wenn sich im Hochsommer unter WR der Bremsweg - 0/100 - z.b. von 35 auf 50m verändert, ist das für mich im Schadensfall keine angepasste Bereifung mehr. Wenn einem jemand noch mit 50 bis 60 ins Heck rauscht wo er eigentlich stehen können sollte.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. Juli 2023 um 21:14:02 Uhr:
Wenn sich im Hochsommer unter WR der Bremsweg - 0/100 - z.b. von 35 auf 50m verändert, ist das für mich im Schadensfall keine angepasste Bereifung mehr.
Ganz so dramatisch wie dargestellt ist es nicht.
Gerade diejenigen, die ihre für Schnee nicht mehr tauglichen Winterreifen im Sommer abfahren, also weniger als 4mm Profiltiefe aufweisen, haben zwar einen höheren Bremsweg, der sich aber bei extremen Temperaturen aus 100km/h nur um 5m verlängert. Das haben Tests ergeben.
(Der Bremsweg ist hier extrem von der Profiltiefe abhängig, bei neuem Winterreifen ist es natürlich am schlimmsten)
Am Ende ist und bleibt es eben legal, Winterreifen im Sommer zu fahren.
Allwetterreifen sind ja auch nur ein fauler Kompromiss, ich persönlich halte die für untauglich.
Zitat:
Vllt. solltest Du vor dem Zitieren aufmerksamer lesen und nachdenken. Natürlich muß ich bei Eis, Schnee, Reif Winterreifen drauf haben. Ich muß aber nicht bei -10 °C und trockener Straße mit WR fahren ... SR sind da auch zulässig.
Darum geht es nicht. Früher musste man auf die Witterungsverhältnisse achten, heute auf Eis, Schnee, etc.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 16. Juli 2023 um 21:40:15 Uhr:
(Der Bremsweg ist hier extrem von der Profiltiefe abhängig, bei neuem Winterreifen ist es natürlich am schlimmsten)
Es liegt im Bereich des möglichen das ich das weiter oben schon anklingen lassen habe.