Winterreifen eintragen nach Tieferlegung?
Hallo zusammen,
ich hab mein Coupe vor kurzem mit 30er H&R Federn bestückt und in Kombination mit BBS Felgen abnehmen lassen. Der Mechaniker sagte mir ich darf ohne erneute Abnahme die Serienbereifung fahren, die in den COC Papieren steht. Heute war ich zufällig beim Tüv und habe mich mal danach erkundigt. Der Prüfer sagte mir ich dürfe jetzt nur noch die Rad/Reifenkombi fahren die mit meinen Federn abgenommen wurden. Denn die Herstellerangaben von Mercedes beziehen sich auf das original Fahrwerk. Bedingt durch die Federn existiert dieses nicht mehr.
Hatte jemand schon mal das Problem und musste seine serien Winterreifen nach der Tieferlegung neu abnehmen lassen???
Gruß Heiko
Beste Antwort im Thema
Nun hat alles seine Richtigkeit mein Tüvbericht wurde geändert wie schon von Alpha Lyrae beschrieben steht jetzt bei den Felgen "auch genehmigt" drin. Und die Federn wurden ins Feld 20. geschrieben.
Jetzt darf ich auch die original Räder fahren.
Gruß
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bubbi_C204
Hatte jemand schon mal das Problem und musste seine serien Winterreifen nach der Tieferlegung neu abnehmen lassen???
Nein. Da wird auch niemand was sagen, keine Sorge. Nur bei Zubehörfelgen musst Du nochmal hin.
Im Text der Abnahme steht übrigens drin, was Du mit der Tieferlegung fahren darfst. Wenn da steht "nur zulässig mit der Rad-/Reifenkombination blabla", dann darfst Du halt NUR diese Kombi fahren. Meistens steht da entweder nix dazu oder sowas wie "auch zulässig mit...". Guck einfach nach, was da steht.
Bei mir war die Änderungsabnahme anders. In meiner Zulassungsbescheinigung stehen Tieferlegung, Distanzscheiben, ein Sonderrad und ein MB-Rad mit A-Teilenummer (s. Anlage).
Gruß
Alpha Lyrae
Ich hab Eibach 30mm Federn. Abgenommen mit den 16" Winterreifen (orig.). Kann alle orig. Räder montieren, im Sommer 17" Mischbereifung. War bis jetzt 2x bei der HU, es fiel nicht mal auf, dass ich andere Federn habe. Sind nämlich noch nicht eingetragen, nur erforderlich bei der nächsten Vorlage bei der Zulassungsstelle. Auch sind die 17" nicht in der ZB1 drin, sondern nur im COC.
Laut meinem Gutachten und der Eintragung im Schein darf ich VA 8,5 ET40 und HA 9,5 ET45 mit dieser Tiefelegung fahren ohne Änderungen am Radlauf. Und der Prüfer möchte das ich die Original Räder die in jeder Dimension schmaler als meine Sommerreifen sind eintragen lasse. Auch noch per Einzelabnahme weil es kein Gutachten gibt.
Glaube ich werde es bei der nächsten HU einfach mal versuchen. Mal sehen ob der Tüv mich durch winkt.
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Hallo Bubbi_C204,
was Dir der Prüfer gesagt hat, ist für mich nur teilweise verständlich. Für eine Bewertung aus meiner Sicht (nach etlichen Änderungsabnahmen) muss erst einmal die Sachlage vollständig geklärt sein.
Daher diese Fragen an Dich zur Bestandsaufnahme:
- Bei welchem KFZ-Prüfunternehmen wurde die Tieferlegung im Zusammenhang mit den BBS-Rädern abgenommen?
- Wie lautet der in der vorhandenen Anbaubestätigung erwähnte Text zur Änderung des Feldes 22 der Zulassungsbescheinung Teil I? Bitte jedes Zeichen exakt angeben.
- Welchen Link gibt es zum Teilegutachten der H&R-Federn? (Bitte hier keine Kopien vom Gutachten veröffentlichen.)
- Welche A-Teilenummer(n) haben die Winterräder von MB und welche Reifendimensionen sind darauf montiert?
Gruß
Alpha Lyrae
PS: Wenn eine sofortige Änderungsabnahme erforderlich ist, ist es eine schlechte Idee, eine Rad-/Reifenkombination einfach zu montieren und darauf zu hoffen, dass sie bei der nächsten HU nicht beanstandet wird. Dadurch wird sie nicht legalisiert. Vielmehr wärest Du längst Deinen Pflichten nicht nachgekommen und fährst Dein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Das solltest Du besser nicht machen.
@Alpha Lyrae
*Tüv Süd hat alles abgenommen.
*Im Feld 22 steht: zu 15.1:m.FW-Feder: 29076-2 VA, KBA:91080,Blau i.v.m. LM-Rad 8,5Jx19H2 ET40 a. 225/35R19 92Y* zu 15.2:m.FW-Feder:29076 HA, KBA:91080, Blau i.v.m. LM-Rad 9,5Jx19H2 ET 45 a. 255/30R19 94Y* keine Schneeketten* ***
*Hier der H&R Link: http://www.h-r.com/bin/29076.pdf
* Teilenummer
VA A204 401 41 02
HA A204 401 42 02
225/40R18 92H XL M+S
Gruß Heiko
Das ist eindeutig. Mit DEM Eintrag darfst Du mir jedem anderen Rad wieder hin...
Der Eintrag für Feld 22 ist wirklich einschränkend, und aus meiner Sicht unnötig. Wenn ich mir den Text ansehe, taucht darin KBA 91080 auf. Das würde darauf hinweisen, dass es für die Sonderfedern eine ABE gibt. Im Produktfinder von H&R finde ich zwar Sonderfedern mit ABE, der Link führt aber jeweils nur auf ein Teilegutachten. Das passt nicht zueinander. Wenn es eine ABE gibt, sollte man daraus ersehen können, welche werkseitigen Rad-/Reifenkombinationen mit den Sonderfedern ohne Änderungsabnahme möglich sind.
Es erstaunt mich auch, dass sich der Eintrag auf die Felder 15.1 und 15.2 bezieht (Reifendimensionen). Bei Tieferlegungsfedern sollte eigentlich eine Bemerkung zu Feld 20 auftauchen (Fahrzeughöhe). Das wurde versäumt und wirft kein gutes Licht auf den Prüfer. Dazu kommt noch, dass zu den Rädern weder Radtyp noch -hersteller erwähnt werden. Außerdem ist die Erwähnung der Betriebskennung der Reifen völlig überflüssig.
Eine ABE für die Federn ohne Einschränkung bezüglich der werkseitig erlaubten Rad-/Reifenkombinationen angenommen würde ich mir einen sauberen Eintrag dieser Art vorstellen:
Code:
FELD 20 HOEHE:FZ-TIEFERLEG.UM CA.30MM DURCH FEDERN HERST. H&R KENNZ.V/H 29076-2/29076 KBA 91080, FARBE BLAU*
AUCH GEN. LM-RAEDER BBS xxx V/H 8,5Jx19H2 ET40/9,5Jx19H2 ET45 M. VA 225/35R19 HA 255/30R19*
@Bubbi_C204: Die ABE zu den Federn würde ich mir gerne ansehen. Falls möglich, sende mir eine Kopie davon per E-Mail. Eine Veröffentlichung hier im Forum würde Rechte verletzen. Auf Anfrage sende ich Dir meine E-Mail-Adresse per PN.
Gruß
Alpha Lyrae
Alpha, genau so stelle ich mir einen Eintrag vor und nur so kenne ich ihn ("AUCH GEN. LM-RAEDER BBS..."😉. Der Prüfer, an den der TE geraten ist, hat offensichtlich keine Ahnung von seinem Job, den Schrieb hätte ich ihm um die Ohren gehauen und keinen Cent für den Mist bezahlt!
Grüße
@Alpha Lyrae ja bei dem Federn war eine ABE dabei. Werde dir eine Kopie zukommen lassen.
@Powermikey Hab in Sachen Gutachten noch nicht so die Erfahrungen gemacht. Der Mechaniker sagte mir auch das Tüv Gutachten nach 19.3 müsse ich nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen. Es würde reichen die Dokumente mit zu führen. Auf dem Tüv Bericht steht jetzt aber das ich dies unverzüglich eintragen lassen soll.
Werde Morgen mal in die Wekstatt fahren versuchen die Sache zu klären.
Der Mechaniker hat recht. Der TÜV-Mitarbeiter ist offensichtlich noch unfähiger als ohnehin noch vorhin gedacht...ich würde nicht die Werkstatt aufsuchen, sondern den TÜV und dort unangenehme Fragen stellen...der TÜV ist keine Behörde, da muss man sich nicht unterordnen... 😉
@Powermikey ich suche morgen erst mal die Werkstatt auf, denn denen hätte das ja auffallen müssen. Wenn der Prüfer sein Handwerk nicht versteht. Das ist eine Werkstatt die ist auf Tuning spezialisiert. Die legen Autos fast täglich tiefer. Denn ich als Laie kann beim Tüv nicht argumentieren ich weiß nicht wie eine Eintragung im Regelfall auszusehen hat.
Gruß
Hallo Bubbi_C204,
vielen Dank für die Zusendung der ABE-Kopie. Sie hat große Aussagekraft.
Der wichtigste Punkt ist:
Zitat:
Eine Prüfung des Anbaus der Sonder-Fahrwerksfedern durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder den Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisaton bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 19 Abs 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Das bedeutet, dass werkseitig vorgesehene Rad-/Reifenkombinationen ohne Änderungsabnahme mit den Sonderfedern gefahren werden dürfen. Die Forderung des Prüfers nach einer Einzelabnahme ist daher unverständlich, sowie null und nichtig. Eine Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere besteht hier nicht.
Für eine Kombination mit weiteren Änderungen wie Sonderrädern greift dies:
Zitat:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk.
Für die BBS-Räder war wohl eine Änderungsabnahme nach § 19(3) erforderlich. Klar, dass sie dabei im Zusammenhang mit der Tieferlegung bewertet werden müssen. Der vorhandene Text für die Änderung von Feld 22 der ZB I bleibt dennoch falsch, weil sie nichts anderes mehr zulässt als die Tieferlegung im Zusammenhang mit einer einzigen Rad-/Reifenkombination. Das ist eine deutliche Einschränkung gegenüber den Forderungen in der ABE der Federn. Wie es besser aussehen kann, habe ich ja bereits weiter oben geschrieben. Der Prüfer hat es versäumt, den Bestandsschutz zu wahren.
Fakt ist, dass Du aufgrund der ABE jede werkseitig vorgesehene Rad-/Reifenkombination ohne Änderungsabnahme fahren darfst.
Dennoch bleibt der unsinnige Text zur Änderungsabnahme der BBS-Räder. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere war ja zurückgestellt und ist hoffentlich noch nicht erfolgt. Man kann eine Anbaubestätigung durchaus anfechten.
Die von dem Prüfer geforderte Einzelabnahme ist jedenfalls vom Tisch.
Gruß
Alpha Lyrae
@Alpha Lyrae vielen Dank für die Hilfe. Ne ich habe noch nichts eintragen lassen. Dann werde ich die Reifen demnächst ran schrauben.
Gruß Heiko