winterreifen auf alu ziehen....wie rausfinden ob ich die fahren darf??
nabend...
Habe noch meiner meinung nach schöne momo felgen von meinem 316,da waren sommerreifen drauf.
Da mein neuer 323 sommer auf alus hat ,möchte ich gern meine winterreifen die auf stahl sind auf die momo felgen vom alten auto draufzziehen.
Wie nun vorgehen ob ich die fahren darf und ob ich die eintragen muss.
Die felgen waren damals auf dem 316 drauf als mein vater sich das auto gekauft hatte.und im fahrzeuschein war auch nichts eingetragen oder so...muss ich die dann eintragen??
Reifengröße : 185 x 65 r15 92t (was heißt dieses 92t ??? )
Auf der felge ist die nummer KBA 43255 drauf...sind 15 zoll.
Hier ist ein bild von den felgen
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von seb89
p.s.: wenn du die linse hast, wirkts noch besser!!ot: warum wurde eigentlich die linse zum fl durch den reflektor ersetzt? meiner meinung nach sind linsen das bessere "system" 😕
Er hat n Facelift --> H7 --> Reflektor
Und warum die das so gemacht haben?Da ein Freiformreflektor wohl mehr aus der Leuchtkraft der H7 machte,wie die Linse der H1.
Greetz
Cap
aha, danke! na dann ist es einleuchtend, aber meiner meinung nach ist ein gutes linsensystem immer besser als reflektoren, aber nunja.
Das Linsensystem im E36 wurde ja vor dem Reflektor entwickelt und nicht mehr überarbeitet. 😉
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Fremdfelgen müssen IMMER eingetragen werden, wenne s bei deinem vater nicht der fall war, dann wurde es auf jeden fall vergessen oder absichtlich nicht gemacht, was jedoch in beiden fällen streng genommen illegal wäre.
92 gibt den tragfähigkeitsindex an (wieviel gewicht die reifen aushalten)
t steht für die max. zulässige geschwindigkeitbeide angaben findest du unter wikipedia ausführlich erklärt.
Zum Thema: Fremdfelgen müssen IMMER eingetragen werden :::
Hab mir eine ABE besorgt bei einem reifenhändler und der meinte noch ,ich brauch die nicht eintragen weil die angegebenen größen von momo entpricht der reifengröße die ich drauf hab.
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Was hat die Reifengröße denn mit den Felgendaten zu tun?
Ob die Felge geeignet ist für deinen E36 oder ned,entscheidet nicht,welche Reifengröße aufgezogen ist.
Denn Tragfähigkeit der Felge,Einpreßtiefe usw. sind sicher nicht identisch mit irgendeiner zugelassenen BMW-Felge.....
Genau aus DIESEM Grund mußt du die Felge eintragen lassen!
Greetz
Cap
nein du hast mich falsch verstanden glaube ich.Also auf deem ABE - zetlle stehen paar reifenkombinationen die von momo vorgegeben sind.
Und eines der kombinationen ist die gleiche wie meine Reifen.Deshalb muss ich sie nicht eintragen, mein der reifenhändler.
MMorgen fahre ich zur nachuntersuchung.Dann ma schaun was der prüfer sagt
Ich hab dich schon verstanden,aber dein Reifenfuzzi hat keine Ahnung,sag ihm das mal.Der Felge und dem Prüfer is erstmal egal,welche Reifengröße auf der Felge ist.
Wenn die Felge nicht die Traglast hat,die dein Fahrzeug braucht,wirst du sie nicht fahren dürfen und auch wenn die sonstigen Daten der Felge nicht fürs Auto passen.Die Felge muß eingetragen werden,die Reifengröße ist dann wieder die Sache des Felgengutachtens.Was auf die Felge gezogen werden darf,gibt dann der Felgenhersteller in seinem Felgengutachten an.
Greetz
Cap
Im Gutachten der Felge steht alles notwendige drin. 😉
Das bekommt man bspw. übers KBA,indem man die Nummer auf der Felge angibt.
Obs was kostet,weiß ich ned.
Greetz
Cap
Hallo zusammen
ich möchte meinen Senf auch dazugeben
Räder (Felgen) müssen immer entweder eingetragen bzw. mit ABE muß auf verlangen (Polizei ectr.)vorgelegt werden .
Wenn in Verbindung Rad Reifen die Reifengröße in den Papieren eingetragen ist reicht es aus wenn die ABE der Räder vorliegt.
Nach der Abnahme beim TÜV ist ein Nachtrag der Papiere bei der Zulassungsstelle erforderlich.
soo...komme grad vom tüv.....Felgen müssen NICHT eingetragen werden da abe vorhanden ist und dort auch einer der von momo angegebenen reifengrößen für den e36 mit meiner reifengröße passt.....so war die aussage vom prüfer
das habe ich dir doch ebenfalls schon gesagt, wenn eine ABE vorhanden ist, keine eintragung vorgenommen werden muss.
die frage ist aber, bist du im besitz der ABE?
ich hab euch doch gestern oder vorgstern gesagt dass ich mir ne abe beim reifenhändler besorgt habe...und der captain meinte,dass ich die trotzdem eintragen müsste