Winterräder vom S5 SB auf A5 Sb möglich? Schneeketten möglich?

Audi

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Die einzigen Winterräder die mir für den A5 Sportback gefallen und schneekettentauglich sind (laut Preisliste), sind die Räder vom S5. 8,5 J x 18 im 5-Parallelspeichen-S-Design 245/40 R18.
Ich würde erstens gerne wissen, ob ich diese Räder wirklich beim TüV eintragen lassen muss und ob ich auf diesen Rädern Schneeketten verwenden kann. Denn meines Wissen sind doch der A5 SB und der S5 SB baugleich. Also sie haben auch die gleichen Radkästen, so dass es da eigentlich nicht zu Problemen bzgl. der Schneeketten kommen sollte oder?. Müssen dann die Schneeketten auch vom TüV eingetragen werden?
Ich war nämlich heute beim ADAC und wollte nach Schneeketten fragen, die übrigens viel billiger sind als die Original Audi-Ketten (die beim ADAC sind von SNOX 129,95,-), und die Reifen 245/40 R 18 waren bei denen im Computer bei meinem Auto natürlich nicht eingetragen. Beim S5 schon. Sie sagten mir, dass ich das erst klären müsste und sie könnte mir ohne Zustimmung von Audi oder vom TüV die Schneeketten nicht geben.
Hat da zufällig jemand schon Erfahrung mit gemacht und fährt sogar die gleiche Auto-Reifen-Felgen-Kombination???

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG Affenzahndrauf

Beste Antwort im Thema

so, für alle die es interessiert hier mal die auflösung des ganzen:

also, man kann die s5 sb felgen auf einen a5 sb fahren. da es 8J sind und nicht 8,5 J, müssen sie jedoch vom TÜV eingetragen werden.
auf den 8,5 J kann man keine Schneeketten fahren, auf den 8J vom S5 allerdings schon. hat auch der TÜV bestätigt! Bei den 8,5 J ist die entsprechende Radfreiheit zur achse nicht gegeben, bei den 8 J schon.

Zusammenfassung:

Wer die S5 SB Winterräder auf einem A5 SB fahren möchte kann dies tun. Wär darauf auch noch Schneeketten machen möchte, kann dies auch tun!!!

Hier nochmal die genaue Räderbezeichnung:

Winter-Aluminium-Gussräder im 5-Parallelspeichen-S Design, Größe 8 J x 18
4 Aluminium-Gussräder mit Reifen 245/40 R 18
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 240 km/h; schneekettentauglich

Wär dazu fragen hat, kann sich gerne bei mir melden!

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Ich habe vorzugsweise auch die 225'er Reifen genommen. Somit gab's bei der Eintragung inkl. Schneekettentauglichkeit keine Probleme! 😉

Mal ein wenig off-topic im Zusammenhang mit dem Schneeketten-Foto: Mich würde interessieren, ob man die Ketten hinten montieren darf? Steht warhscheinlich in der BA...

Wenn ich mir neue Reifen holen müsste, würde ich auch 225 oder 235 nehmen. Nur habe ich auf den Felgen 245er drauf die noch sehr gut sind. Daher würde ich halt schon gerne die fahren und die Option Schneeketten offen haben.

Zitat:

Original geschrieben von stanbog


Mal ein wenig off-topic im Zusammenhang mit dem Schneeketten-Foto: Mich würde interessieren, ob man die Ketten hinten montieren darf? Steht warhscheinlich in der BA...

Soweit ich das in den "hochgeheimen Dokumenten" des deutschen TÜV gesehen habe, darf man die Schneeketten nur vorne drauf machen.

Wenn du natürlich hauptsächlich rückwärts fährst könntest du in Deutschland eventuell eine Sondereintragung für "hinten" bekommen.

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Hi,

laut thule.com sind auf den 18ern mit 245/40 Reifen die folgenden Kombis möglich:
THULE CK-7 102
THULE K-SUMMIT K33

Hat damit jemand Erfahrungen?

VG

@yoogi76: ja ich habe vom tüv dafür ohne probleme eine eintragung bekommen, sonst würde ich sie nicht fahren...

@stanbog: hoffe deine frage war nicht ernst gemeint.;-)

Hallo zusammen,
hallo Affenzahndrauf,

ich habe ein A5 coupé MJ 2012 und will genau wie Affenzahndrauf die S5 Felgen (5-Doppelspeichenfelge 8x18 ET 31 mit WR 245/40/18) samt Schneeketten beim TÜV eintragen zu lassen. Um dies dem TÜV-Prüfer und mir einfacher zu machen wäre eine Kopie dieser Eintragung im Brief sehr hilfreich. Kann mir jemand diese Kopie bitte zur Verfügung stellen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von Affenzahndrauf


@stanbog: hoffe deine frage war nicht ernst gemeint.;-)

War eigentlich absolut ernst gemeint. Vielleicht entgeht mir etwas, aber man soll doch die Ketten grundsätzlich an die angetriebene Achse montieren. Wenn ich mich nicht täusche, ist die Normalverteilung 30-70?

Hab was dazu im A4-Forum gefunden: http://www.motor-talk.de/.../...en-montieren-bei-quattro-t2501653.html

Guten Morgen zusammen,

habe nun meine 8 x 18 mit 245/40 R18 eintragen lassen. Leider ohne Schneekettenfreigabe. Der TÜV Prüfer meinte dazu, dass normalerweise keine Schneeketten eingetragen werden, da die Felgenhersteller das nicht zulassen. Aus seiner Sicht darf ich aber schon Schneeketten aufziehen obwohl die Eintragung explizit ohne Schneekettenfreigabe erfolgt. Wenn ich Schneeketten aufziehe erfolgt das eh immer auf eigene Verantwortung. Im Anhang ist das Gutachten. Falls jemand das gleiche Gutachten mit expliziter Schneekettenfreigabe hat würde ich mich über eine Kopie des Gutachtens freuen und nochmals mit meinem TÜV-Prüfer reden (gerne auch an PN).

Vielen Dank für eure Hilfe

Also ich habe im Winter die Originalen 8,5x18" drauf mit 245er Reifen.

Bei mir wurde die Schneekettenfreigabe wegen der Tieferlegung ausgetragen (Ich drehe ihn im Winter aber 2cm hoch). Aber ich ich habe dennoch welche und die lassen sich auch montieren. Streifen auch nirgendwo am Radkasten. Bisher habe ich sie aber nur 1x gebraucht. Und wenn es soweit ist, das man auf der öffentlichen Straße in D, F, ... Schneeketten braucht, dann fährt vor einem eh keiner schneller wie 40 km/h. Also ich sehe kein Problem ob das eingetragen ist oder nicht. Entweder du machst Ketten drauf und darfst weiterfahren oder bleibst ohne Ketten unten stehen. Da interessiert keinen ob eingetragen oder nicht.

(jajajaja, Versicherung, bla. Also wenn eure Ketten natürlich am Kotflügel streifen, dann geht das natürlich nicht, ein wenig eigene Intelligenz kann ich ja wohl voraussetzen? Ich habe komplett verschränkt und es hat noch genug Platz gehabt. Und vor jetzt die Diskussionen losgehen, ja es ist eben nicht eingetragen, was aber zwangsläufig nicht bedeutet das es für einen möglichen Unfall die Ursache ist (das muss man jedoch dann auf eigene Faust beweisen] wenn Schneekettenpflicht ist, müssen die Dinger drauf, da bist du ohne Ketten aber sicher mehr für den Unfall verantwortlich. Wenn es dir allerdings den Radkasten dabei zerlegt, (--> Für unsere Freunde der Panik -->)dein Auto abbrennt und die anderen in der Tiefgarage auch, dann bist du selber Schuld. Also montieren, testen und fahren, oder eben am Berg unten stehen bleiben.)

Schneeketten A5 mit 8,5x18"

@ golfgtitdi

Ich schätze Deine Beiträge hier immer sehr. Deine kleine egoistische Outlaw Engineering Predigt in allen Ehren, wenn man sie nicht zu ernst nimmt. Ich verstehe auch Deinen Standpunkt und ärgere mich auch darüber, dass ich nicht mal eben 10,5J x 20 mit ET25 rundherum aufziehen und herunterfahren darf. Dennoch muss ich hier mal wieder Moral-apostolisch antworten.

Was bedeutet eine solche Haltung, wie von Dir geschildert, in der Praxis, wo ziehst Du denn da die Grenze? Gehst Du davon aus, dass ruhig jedermann ein bisschen "herumsachverständigen" sollte und das technisch Machbare "auf eigene Verantwortung" ausloten darf? Wer darf wieviel ab wann und ohne passende Ausbildung? Geht man zum Metzger, um Tapeten zu kaufen?

Ich spreche Dir auch überhaupt nicht ab, dass Du und viele andere Automobilisti hier im Forum absolut in der Lage sind, vernünftige und auch fundierte Einschätzungen zu treffen und in privatem Rahmen zu testen, was problemlos geht und was nicht. Aber das ist "draußen" ganz und gar nicht der Fall. Sollte z. B. Deine Großmutter einen eigenen Verschränkungstest durchführen dürfen und sich eine Freigabe erteilen?

Auch gibt es da noch etwas außerhalb Deines Beitrages, dass Du noch vergessen hast. Es geht nicht nur um Dich bei der technischen einwandfreien Funktionalität Deines Autos, sondern um die vielen Anderen um Dich herum. Wenn Du Dein Auto ganz oder teilweise zerlegst, ist das eine Sache, wenn Du mich aufgrund eines technischen Problems mit hinein ziehst, ist das eine ganz andere Sache. Es ist wie bei der Beleuchtung am Auto, die für Sehen UND Gesehen werden zuständig ist.

So, alles wieder gut bei mir. 😁 😉

Ich sagte ja "eigene Intelligenz kann ich ja wohl voraussetzen" wenn es sich jemand nicht zutraut, ist das ja ok, ich mache ja auch keine Anlagenfonds oder fange an Brezeln zu machen 🙂
Aber ich wollte nur klarstellen, dass es ohne Probleme passen kann, aber wer es nicht testen kann, soll es natürlich lassen 🙂

Ich frage mich jetzt, sind Schneeketten von einer Eintragung abhängig.
Ich kann mich an solch eine Eintragung/Genehmigung bei keinem meiner Fahrzeuge erinnern.

Schneeketten sind meistens mit ABE, solange Serienbereifung, Serienfelgen und Serienzustand des Wagen vorhanden

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