Winterräder ohne RDK ab EZ 09/14
Guten Morgen zusammen,
Wie verhält sich ein neuer 530D xdrive Touriing, wenn 4 Winterräder ohne Drucksensoren montiert werden ?
Dauergebimmel und wild flackernde Warnleuchten ? Oder nach anfänglichem Gepiepe ein dezentes Pictogramm im Display ?
Welche RDK Sensoren (Typenbezeichnung) sind notwendig? klar, BMW ruft die volle Packung auf, 400€.
Suche daher welche in der Bucht.
Beste Antwort im Thema
Ohne RDK gibts nur Fehlermeldung nach Fehlermeldung: geht es konkreter ??
In der Schweiz wäre dies nicht einmal erlaubt: habe ich danach gefragt ??
Hinzu kommt, dass ich mich schon frage, wie man sich einen 530D xDrive Touring leisten kann und die Drucksensoren sind dann zu teuer.: war nicht meine Frage...
Entschuldigung für diese Aussage, aber die EUR 400 fallen nun wirklich nicht ins Gewicht: Deine Liquidität wollte ich nicht wissen.
Zusammenfassung: Thread nicht gelesen oder verstanden + hochnäsige Kommentare = Setzen, 6
42 Antworten
Hallo,
bevor der TE handelt, sollte festgestellt werden ob RDK o. RDC für den 5er benötigt wird. Die Sensoren Kosten bei BMW vs Reifenhändler etwa 30% mehr. Den Kauf im Internet kann ich hier nicht empfehlen... Du kaufst online mit hoher Wahrscheinlichkeit die falschen Sensoren. Alternativ ist es eventuell (?) sinnvoll die alten Räder zu verkaufen und Original BMW Räder zu kaufen. Die o.g. Hinweise aus eigener Erfahrung... ist die Ausstattung einmal komplett, will man RDC/RDK nicht mehr missen.
RDKS, RPA, RDC, RFT ??
alter Schwede, je mehr ich lese umso verwirrender wird es.
Kann mir einer kurz und bündig sagen ob ich die elektronischen Ventile haben muß ?
Ich fahre einen F11 EZ 08/14 mit diesem Reifendruckkontrollsystem und den ensprechenden Ventilen in den Sommerreifen .
Ich habe noch Winterreifen von meinem alten F11 08/11 ohne Reifendruckkontrollsystem die ich weiter nutzen möchte.
Bei meinem Freundlichen bekam ich vom Verkäufer die Aussage "nein brauchen Sie nicht, erst ab EZ Nov.14" der Servicemitarbeiter sagte " Sie müssen , alles was im Fahrzeug verbaut ist muß auch funktionieren"
Danke und Gruß
Disk 4711
Zitat:
@disk4711 schrieb am 7. November 2014 um 21:54:04 Uhr:
Kann mir einer kurz und bündig sagen ob ich die elektronischen Ventile haben muß ?
Einfacher Test: Wenn Du im iDrive Menü unter Fahrzeuginfo bei der Reifendruckanzeige auf dem Bildschirm neben den grünen Reifen den Reifendruck in bar ablesen kannst, hast Du RDK installiert und benötigst RDK-Sensoren. Fehlt die Reifendruckanzeige in bar, dann hast Du RPA, also das einfache System, das über die ABS-Sensoren den Druckabfall misst.
Die Erstzulassung ist übrigens nicht maßgebend, sondern das Produktionsdatum (kann über die VIN herausgefunden werden). Soweit ich weiß, verbaute BMW ab März 2014 die RDK Sensoren.
Gruß
Der Chaosmanager
Zusatz:
Steht im Drive Menü bei Reifendruckanzeige der Reifendruck und die Temperatur dann brauchst Du RDC Sensoren.
Zur Auflösung der Begriffe:
RDK / RDCI = Reifendruckkontrolle, Reifendruck wird gemessen und angezeigt
RPA = ReifenPannenAnzeige, wird bei BMW seit Einführung E65 / E60/61 verbaut
RDC = ReifenDruckControl/ erweitertes RDK, zusätzlich zu Reifendruck wird die Temperatur gemessen und angezeigt
RFT o. auch RSC = Runflat System
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Hallo Chaosmanager
danke, dann hab ich RDK.
Die Frage ist weiterhin muß ich in meine "alten" Winterreifen die RDK Ventile einbauen lassen ? gezetzlich vorgechrieben ?, erlischt die Betriebserlaubnis wenn keine RDK Ventile in Winterreifen?
oder kann ich einfach sagen , ich drücke halt immer die Fehlermeldung weg und alles ist o.K.
Diese Fragen konnte bisher keiner so richtig beantworten
Gruß
Disk4711
Ja/ja/ ja / neinZitat:
@disk4711
Die Frage ist weiterhin muß ich in meine "alten" Winterreifen die RDK Ventile einbauen lassen ? gezetzlich vorgechrieben ?, erlischt die Betriebserlaubnis wenn keine RDK Ventile in Winterreifen?
oder kann ich einfach sagen , ich drücke halt immer die Fehlermeldung weg und alles ist o.K.
Diese Fragen konnte bisher keiner so richtig beantworten
Gruß
Disk4711
Die Betriebserlaubnis betrifft Dein Auto. Durch fehlende Bauteile am alten Radsatz würdest Du mit diesem nicht durch die technische Untersuchung kommen = Pflicht zur Nachrüstung o. Entzug der Betriebserlaubnis.
Hallo Schottenrock,
Danke für deine Unterstützung. Dachte schon, dass die Besitzer eines nagelneuen 5er wissen was verbaut ist, und natürlich ist die Betriebserlaubnis erloschen, wenn ein Bauteil, was serienmäßig verbaut ist, einfach weggelassen wird. Wollte es auch erst nicht wahrhaben, lasse aber jetzt meine winterräder nachrüsten.
LG
PS: glaube der 5er hat das System seit April 2014
Mal eine Frage zum Selbstmontieren zb. von Sommer- auf Winterreifen.
Das Reifen-Center zu dem wir unsere Dienstwagen bringen, behauptet nun, dass bei einer Montage am Fahrzeug nun auch dokumentiert werden muss, dass die Reifendrücke stimmen, die Montage usw. korrekt ausgeführt wurde und zudem das Fahrzeug die neuen Reifen ohne Fehlermeldung des RDK-Systems "erkannt" hat. Dazu zeigte mir der Sachbearbeiter so ein DIN A4 großes "Protokoll" das sie zu jedem Reifenwechsel ausfüllen und dem Kunden mitgeben (müssen).
Dieses Protokoll soll man angeblich stets ähnlich wie eine ABE mitführen müssen, bzw. solls bei einem Schaden oder Unfall Probleme geben und ggf. die Versicherung die Regulierung/Schadenübernahme verweigern, wenn der Reifen/Felgenwechsel ohne eine entsprechende Dokumentation erfolgte.
Ich persönlich halte das schllichtweg für Panikmache und einen reinen Marketingversuch um nun Kunden an das Center zu binden. Denn alleine schon wenn ich mal an der Tanke den Reifendruck selbst ändere und das RDK-System neu initialisiere (zb. wg. Urlaubsfahrt mit viel Gepäck) ist das ganze Protokolldingens ja komplett für die Katz.
Oder ist da wirklich was dran?
Zitat:
@ghia_05 schrieb am 8. November 2014 um 08:48:29 Uhr:
Oder ist da wirklich was dran?
Nix ist dran. Es gibt (noch 😉) kein Gesetz, das dir verbietet selbst die Räder zu wechseln und da hast du auch kein Protokoll.
Sollte mal in Zukunft ein Sensor nicht mehr senden(Batterie leer zB), dann ist man ja auch nicht verpflichtet, am Strassenrand stehenzubleiben. Aber das Weglassen des Systems durch Verzicht bedeutet eben den Verlust der ABE mit allen Konsequenzen. Du kannst ja auch nicht das ABS deaktivieren und dich darauf berufen, dass es noch 25000 Golf 2 ohne ABS auf den Strassen gibt. Passt mir auch nicht, ich denke die Kombi Runflat ohne RDC ist ja auch nicht so unsicher, aber die Rechtslage ist klar.
Wie ich oben erwähnt habe, kenne ich auch einen Reifenhändler, der sich zumindest dokumentieren lässt, dass ein Kunde sich BEWUSST gegen die Montage der Sensoren entschieden hat. Für den Fall der Fälle.
LG
Jahrzehntelang fuhr man ohne Druckkontrollsystem und kontrollierte an der Tankstelle dann und wann den Druck. Da die Fahrer und vor allem Fahrerinnen zu faul, unfähig, bequem und unfähig wurden zu kontrollieren und es keine Tankwarte mehr gibt, setzten sich solche Systeme durch.
Mal abgesehen davon, daß ich mit neuen Runflats unterwegs bin und vor mir der alte Fiesta mit 15 Jahre alten Sommerreifen bei allem was geht auf der Autobahn🙂
Aber was solls, ein paar hundert Euronen, um zu sehen, dass nach 5 Kilometern Serpentinen die Temperatur auch im Reifen schön ansteigt. Die Wirtschaft und der Staat sollen ja auch nicht leben wie die Streuner.
[f
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. November 2014 um 14:04:27 Uhr:
Wenn der Wagen nach dem 1. November zugelassen wird, ist RDK Vorschrift und dann müssten auch die Winterräder mit RDK-Sensoren ausgerüstet sein. Ansonsten erscheinen ja - wie bereits beschrieben - die entsprechenden Fehlermeldungen.Zitat:
@scooter17 schrieb am 7. November 2014 um 12:50:05 Uhr:
ich muss mich hier mal mit einer frage anschliessen.
wir haben unseren neuen (dienst)wagen bestellt, die auslieferung wird auf winterreifen, sommerreifen im kofferraum erfolgen.
kann ich davon ausgehen, dass, falls der wagen RDK haben sollte, was ich nicht wiess, ordnungsgemäss mit den entsprechenden sensoren an den WR kommt ?
wenn nicht, müsste dann nicht sofort auf kosten der leasinggesellschaft nachgerüstet werden ?Bei BMW sind m. W. die Sensoren ab Fertigungsdatum März 2014 serienmäßig verbaut.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. November 2014 um 13:56:24 Uhr:
Die Erklärung, dass der A8 keine Sensoren benötigen würde, DA der Abrollumfang über die Sensoren abgeglichen würde, ist so nicht ganz richtig. Dieses System hatte BMW ja bis vor kurzem auch und es funktionierte m. E. vollkommen ausreichend.Zitat:
@rudiratlos1 schrieb am 7. November 2014 um 13:25:46 Uhr:
Habe nen neuen A8, der ist bezüglich der gesamten IT/ Multimedia-Landschaft wesentlich primitiver - benötigt keine Sensoren, da der Abroll-umfang über die ABS/ESP-Sensorik mit allen Rädern abgeglichen wird und ein Druckluft-Unterschied zu den anderen Rädern dann eine Warnmeldung aktiviert. Zeigt halt keinen absoluten Luftdruck an.Die neue EU-Richtlinie gilt ab 1.11. d. J. auch für neu zugelassene A8 - genau wie für alle anderen Typen und Modelle der Hersteller ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ich weiss gar nicht, was diese Panikmache soll, die jeglicher Grundlage entbehrt.
Ja, die EU-Verordnung 661/2009 schreibt Reifendruckkontrollsysteme für neu homologierte Fahrzeugtypen ab dem 1.11.2012 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 1.11.2014 vor.
ABER: Die Verordnung schreibt nicht die Art des Systems vor! Die allseits bekannten indirekt messenden Systeme (über die Raddrehzahlsensoren des ABS/ESP) erfüllen die Anforderungen.
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 8. November 2014 um 20:14:53 Uhr:
Ich weiss gar nicht, was diese Panikmache soll, die jeglicher Grundlage entbehrt.
Ich weiß nicht, wo ich hier Panik verbreite. Wenn ich die Audi-Unterlagen richtig deute, dann hat der A8 ein Reifendruckkontrollsystem verbaut, das mit RDK-Sensoren arbeitet und nicht über die ABS-Sensoren misst.
Dass die EU-Verordnung auch andere Systeme zulässt, ist ja gut und schön - aber was nützt es dem Neuwagenkäufer, wenn sein Wunschautomobil RDK-Sensoren drin hat?
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 8. November 2014 um 20:33:42 Uhr:
Ich weiß nicht, wo ich hier Panik verbreite. Wenn ich die Audi-Unterlagen richtig deute, dann hat der A8 ein Reifendruckkontrollsystem verbaut, das mit RDK-Sensoren arbeitet und nicht über die ABS-Sensoren misst.Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 8. November 2014 um 20:14:53 Uhr:
Ich weiss gar nicht, was diese Panikmache soll, die jeglicher Grundlage entbehrt.Dass die EU-Verordnung auch andere Systeme zulässt, ist ja gut und schön - aber was nützt es dem Neuwagenkäufer, wenn sein Wunschautomobil RDK-Sensoren drin hat?
Gruß
Der Chaosmanager
Nein, Du hast ganz klar geschrieben, dass ab dem 1. November RDK-Systeme mit Sensoren vorgeschrieben seien. Und das ist falsch.