Winterkompletträder Online bestellen
Hallo,
ich habe mir bei xxxxxx.com Winterkompletträder bestellt, so weit so gut. Heute kommt die eMail das noch weitere Angaben zum Fahrzeug benötigt werden.
In der eMail steht:
Zitat:
Wir bitten hierzu noch um folgende Angaben:
- Lochzahl
- Lochkreismaße
Kein Problem dachte ich mir und klick auf den eingefügten Link. Dort ist dann die Rede von:
Zitat:
- Lochzahl
- Lochdurchmesser
Lochzahl bekomm ich hin aber was soll der Lochdurchmesser sein? Doch nicht der Lochkreis? Wieso wissen die das nicht?
Und das Beste ist:
Zitat:
Wichtiger Hinweis:
Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.
Kann mir jemand aus dem Fach vielleicht weiter helfen?
Danke und einen schönen Gruß!
c.dub
12 Antworten
Wenn es um den H in deim Profil geht bist du hier im J forum vielleicht falsch. Sollte es aber um den J gehen, dieser hat je nach Motorisierung einen 105er (für die kleinen) oder 115er (für die großen) Lochkreis oder Lochdurchmesser.
bei dem Gesetzestext kann ich dir nich helfen, bzw was wiilst damit sage??
So wie sich das anhört nehmen die Felgenrohlinge und bohren die Löcher seperat
Macht dann ein "persönchich angefertigtes" Komplettrad ist somit Wunschbestellung und daher vom Umtausch ausgeschlossen.
Was sagen die Juristen unter uns?
Sorry es geht um das Auto hier:
Opel Astra Sports Tourer 2.0 CDTI
Was mich halt wundert ist das bei der Bestellung schon der Lochkreis mit 5X115 angegeben war. Ist Lochkreis und Lochdurchmesser denn das gleiche?
Ein Kollege meinte schon das es auch der Nabendurchmesser sein kann.
Der Gesetzestext ist nur so angegeben, wenn ich halt eine falsche Angabe mache bleib ich drauf sitzen.
Eigentlich sollte doch der Händler die richtige Lochanzahl und den Lochkreisdurchmesser an Hand der Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein in seiner Datenbank finden.
Hast Du die Schlüsselnummern bei der Bestellung angegben? Wenn nicht,würde ich eine mail zurückschicken mit Angabe der Schlüsselnummern und dem Hinweis, dass es Dir als "Laie" wohl nicht möglich ist, solche Fachspezifika zu kennen.
Wenn die das dann nicht gebacken kriegen, tritt von der Sache zurück und schau Dich im örtlichen Reifenhandel um. Die sind meistens auch nicht viel teuerer (hatte bei mir beim Mercedes für Ronal-Felgen mit 195er Conti einen Unterschied von 45,- € gemacht. Dafür waren Sie dann aber auch schon auf dem Auto montiert).
Nicht falsch verstehen, ich bestelle auch viele Dinge online, aber wenn ein Shop so "unwissend dilletantisch" daherkommt, hätte ich ein ungutes Gefühl... 😕
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Die Angaben wie Typennummer und Herstellerschlüssel habe ich gemacht. Deswegen reg ich mich grad auch auf. Ich arbeite im Büro am Rechner und hab wirklich von solchen technischen Sachen keine Ahnung. Die müßten doch als Fachhändler so was wissen oder?
Zitat:
Original geschrieben von c.dub
Die Angaben wie Typennummer und Herstellerschlüssel habe ich gemacht. Deswegen reg ich mich grad auch auf. Ich arbeite im Büro am Rechner und hab wirklich von solchen technischen Sachen keine Ahnung. Die müßten doch als Fachhändler so was wissen oder?
Genau das müssten sie als Fachhändler wissen.
Und wenn sie das nicht wissen, dann antworte Ihnen entsprechend und storniere die Bestellung.
Hallo,
habe gerade das gleich durchgemacht (Online Shop bei reifensh...at).
Gemeint ist die Lochanzahl und der Lochkreis.
Habe mich auch ziemlich geärgert, bzw. tue es immer noch.
Schon vor einer Woche bestellt und dann immer diese nervigen Mails mit Fragen welche eigentlich schon im Zuge der Bestellung beantwortet waren.
Habe heute eine Mail bekommen, dass die Felgen und die Reifen nun bestellt werden.
Wann die Lieferung kommt ???
Dann geh halt gefälligts das nächste mal zu eurem Reifenhändler vor Ort. Da kostet es vielleicht 10% mehr aber du hast jemander der dich berät und einen Ansprechpartner bei Problemen.
Aber wer sparen will, muss da halt durch.
Den Passus am Schluß würde ich persönlich gepflegt ignorieren. Denn es ist im Normalfall keineswegs so, dass die Kompletträder speziell produziert werden. Wenn Felge X aus dem Regal genommen wird und darauf Reifen Y, ebenfalls aus Dem Regal, montiert wird, so handelt es sich danach keinesfalls um ein nach Kundenspezifikation gefertigtes Produkt. Entsprechende Urteile aus dem EDV-Sektor gibt es dazu bereits und ein aus Komponenten gefertigter PC sollte durchaus einem aus zwei Teilen gefertigten Komplettrad ebenbürtig sein. Da würde ich es jederzeit auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wobei der Passus in jedem Fall nicht zieht, wenn das Rad falsch geliefert wird. So ist es mir vor zwei Jahren passiert, online Kompletträder bestellt, Felgenmaß an Hand eines Online-Konfigurators nach Automarke und Modell, und gekommen sind dann nicht passende Kompletträder mit zu kleinem Lochkreis. War auch etwas Gehampel bis ich das Geld wieder hatte (per Kreditkarte gezahlt) aber schlußendlich erfolgreich. Komischerweise mag mich der Onlinehändler nun nicht mehr beliefern 😉
Zitat:
Original geschrieben von MadCat69
War auch etwas Gehampel bis ich das Geld wieder hatte (per Kreditkarte gezahlt) aber schlußendlich erfolgreich.
Etwas OT:
Bei Kreditkartenzahlung ist das recht einfach. Anruf/Fax an die Bank von Deiner Abrechnung; strittigen Posten markieren und kurze Begründung warum. Die Bank schreibt das Geld Deiner Kreditkarte wieder gut und der "Gegner" ist in der Beweispflicht, warum sein Anspruch rechtens war.
Habe ich schon zwei Mal hinter mir und ging immer reibungslos.
was seit ihr doch alles für helden. wollt ihr eine Felge auf der schon ein reifen montiert war? man muss das mal aus der sicht des händlers sehen, wenn jeder alles einfach zurück gibt, hat er nur noch felgen, die keiner möchte, also unverkäuflich. nur weil ein paar leute zu blöd waren, das richtige zu bestellen oder glauben, einfach mal so zum spaß zu bestellen. fakt ist, dass kein felgenhersteller eine felge zurück nimmt, auf der schon einmal ein reifen montiert war. wenn der händler mist gebaut hat, dann muss er ihn zurück nehmen, bei allem anderenmacht ihr die händler kaputt!!!
geht doch zu eurem händler vorort, aber da macht man dann keinen rückzieher, weil man ja nicht so viele rechte wie im onlinehandel hat:-(
lg jochen
Zitat:
Original geschrieben von astraexpress
geht doch zu eurem händler vorort, aber da macht man dann keinen rückzieher, weil man ja nicht so viele rechte wie im onlinehandel hat:-(
na Du Held, es wird ja kein Haendler gezwungen Fernabsatz zu betreiben..