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Windschutzscheibe total zerkratzt

Themenstarteram 28. Oktober 2006 um 11:28

Was kostet wohl eine neue WIndschutzscheibe? Meine ist leider vom Vorbesitzer total in Mitleidenschaft gezogen worden. Wenn die Sonne drauf steht sieht das schon echt übel aus.

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25 Antworten

...... tja... was ist "normaler" Verschleiß und was nicht.

Auf jedem Fall hatte ich Steinschläge im Sichtbereicht der Scheibe, die dürfen da nicht repariert werden, also habe ich es über die TK abgerechnet.

Habe sogar noch mit der Versicherung telefoniert und meinen Fall geschildert.

Sie haben gesagt ich soll es machen lassen und es wird über die TK abgerechnet.

Für mich ist es kein Betrug.

... es gibt halt immer Besserwisser.....

Gruß

Peter

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

...... tja... was ist "normaler" Verschleiß und was nicht.

Hierzu einige Stellungsnahmen der Versicherer :

Zitat:

Original Zitat Anfrage LVM

Guten Tag Herr ....,

....

Kratzer oder geringfügige Einkerbungen fallen nicht unter den Begriff des Bruchschadens.

Mit freundlichen Grüßen

....

Zitat:

Original Zitat Anfrage Generali

Sehr geehrter Herr ....,

uns liegt Ihre e-mail vom 07.03.2006, in der Sie um eine Definition für "Glasbruch" baten, zur Beantwortung vor.

Es handelt sich um einen erstattungsfähigen Glasbruch, wenn ein Riss in der Frontscheibe oder eine Beschädigungen der äußeren Scheibe bis zur Folie hin vorliegt.

Unter Glasbruch verstehen wir nicht Kratzer und andere Gebrauchsschäden bzw. Abnutzungserscheinungen wie Kerben oder Dellen. Diese sind als reine Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. der Oberfläche kein

Schaden im Sinne des § 12 AKB und damit nicht erstattungsfähig.

Wir hoffen, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen selbstverständlich für Nachfragen, gerne auch telefonisch, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Generali Versicherung AG

Zitat:

Original Zitat Anfrage Victoria

Sehr geehrter Herr ....,

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Glasbruchschäden, die wir wie folgt beantworten können:

Wie der Wortlaut schon aussagt, umfasst der Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen zur Teilkaskoversicherung lediglich "Bruchschäden".

Bruch wird dabei allgemein definiert als ein Sprung, der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Nicht als Bruch hingegen gelten Beschädigungen, die lediglich die Oberfläche betreffen, wie z.B. Kratzer.

Ansonsten wäre fast jede Scheibe ein Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer aufweist.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnten.

Mit freundlichen Grüßen

VICTORIA Versicherungs-Gesellschaften

Wenn jemand möchte, dann kann ich auch noch die 25 Antworten der anderen Versicherungen, die das gleiche beinhalten, posten oder zukommen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

... es gibt halt immer Besserwisser.....

Wenn man sich mit der Materie beschäftigt und die gesammelten Informationen preisgibt, dann ist dies sicherlich keine Besserwisserei, sondern reales Wissen.

Gut, dann rette die Welt und bezahle bei Steinschlag im Sichtbereich anstatt 150 Euro(Selbstbeteiligung) halt die dann fälligen 490 Euro.

Glückwunsch.

Ich kann gut schlafen... trotzdem ich ja anscheinend betrogen habe.

Komisch nur, daß auf Nachfrage bei meiner Versicherung Steinschlag im Sichtbereich zum Eintritt der TK geführt hat.

Hätte ich wohl ablehnen sollen???

Es ist ja auch ein Sicherheitsaspekt bei Nachtfahrten und bei Regen.

Gruß

Peter

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

Komisch nur, daß auf Nachfrage bei meiner Versicherung Steinschlag im Sichtbereich zum Eintritt der TK geführt hat.

Das ist nicht komisch, denn bei einem richtigen Steinschlag liegt ja nach Auffassung der Versicherung "Glasbruch" vor und ist dann auch erstattungsfähig.

Ein Steinschlag ist immer dann ein Steinschlag, wenn er die Äussere der zwei Scheiben komplett durchdringt. Ist die Beschädigung nur an der Oberfläche, dann ist dies laut Definition kein Steinschlag, sondern nur ein Krater bzw. eine Oberflächenbeschädigung.

Wenn man nun zu seiner Versicherung sagt, dass man einen Steinschlag hätte, obwohl nur eine Oberflächenbeschädigung vorhanden ist, dann macht man eine falsche Angabe, was die Versicherung veranlasst, den Schaden zu begleichen, obwohl er nicht erstattungsfähig wäre.

.... dann habe ich entweder eine kundenfreundliche, oder eine dumme Versicherung.

Ich habe denen am Tele gesagt, daß die Scheibe voll mit vielen kleinen Steinschlägen ist und ich bei Sonne, Regen oder eben auch bei Nacht in der Sicht behindert bin.

Daraufhin haben die mir angeboten ich soll die Scheibe austauschen lassen.

Ich bekam die Unterlagen für Carglas zugeschickt und habe mir dann einen neue mit Blaukeil(den ich vorher nicht hatte einbauen lassen.

Ich habe weder eine falsche Aussage gemacht, noch hatte ich eine Betrugsabsicht.

Gruß

Peter

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

Ich habe denen am Tele gesagt, daß die Scheibe voll mit vielen kleinen Steinschlägen ist

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

Ich habe weder eine falsche Aussage gemacht,

Hier wurde nach eigenen Angaben der Begriff "Steinschlag" der Versicherung übermittelt, so dass die Versicherung davon ausgehen muss, dass es sich um eine Beschädigung laut Definition handelt.

Hätte man hingegen gesagt, dass es sich um Oberflächenbeschädigungen handelt, dann hätte die Versicherung die Kostenübernahme normalerweise verweigert.

Zitat:

Original geschrieben von Heizöldüser

noch hatte ich eine Betrugsabsicht.

Eine Absicht hat hier niemand jemandem unterstellt.

Ich sag einfach mal, das hier

http://img234.imageshack.us/img234/8690/auto110br7.jpg

http://img142.imageshack.us/img142/5779/auto114hq7.jpg

fällt schon unter die Definition und deswegen hab ich es auch mal reparieren lassen bzw. die Scheibe tauschen lassen :D:D

Gruß Tecci

Ich glaube der am anderen Ende der Leitung wußte genau was ich meine. Wäre meine Scheibe voll mit hunderten Steinschlägen gewesen, die die erste Scheibe durchschlagen haben, dann hätte ich Radar beim Fahren benötigt.

Mir ist es echt egal, hauptsache ich habe ne neue Scheibe bekommen und sehe wieder ohne Beeinträchtigung.

Gruß

Peter

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ich sag einfach mal, das hier

http://img234.imageshack.us/img234/8690/auto110br7.jpg

http://img142.imageshack.us/img142/5779/auto114hq7.jpg

fällt schon unter die Definition und deswegen hab ich es auch mal reparieren lassen bzw. die Scheibe tauschen lassen :D:D

Eindeutiger geht es fast nicht mehr.

@ heizöldüser

Mein Gott nun reg dich doch nicht so auf. Du hast doch deine Scheibe bekommen und gut ists. Der Autoglasmeister hat nunmal Ahnung und gibt hier nur sein Wissen wieder, um eine eindeutige Schilderung der Sachverhalte zu erreichen.

Mit Sicherheit spielt bei dir auch der Fall mit rein, dass die Versicherung gerne zufriedene Kunden haben will, die im nächsten Jahr wieder den Vertrag unterschreiben. insofern haben die dir bereitwillig die Scheibe zugesprochen. Na und, selbst wenn du denen deine subjektiven Angaben schilderst. Du hast ne neue Scheibe und fertig.

Mich würde im übrigen mal die Meinung vom Autoglasmeister zu Carglas interessieren, sofern er nicht selbst dort arbeitet.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von urban84

sofern er nicht selbst dort arbeitet.

Ein Klick auf den Button "Website" neben meinen Beiträgen hätte die Frage beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Mich würde im übrigen mal die Meinung vom Autoglasmeister zu Carglas interessieren

Ich werde hier nicht meine komplette Meinung dazu äussern, aber einige Teilbereiche beleuchten. Auch muss ich von vorneweg dazusagen, dass diese Aspekte nicht daherrühren, dass Carglass in direktem Wettbewerb mit uns steht. Diese Meinung, die ich mir gebildet habe hätte ich auch erlangt wenn ich einen anderen Beruf hätte und mir die Fakten anschaue.

1. Weshalb wird eine Werkstattkette von den Versicherungen empfohlen, die zum grössten Teil teuerer ist, als ein freier Betrieb? So z.B. zu erkennen, dass die Kosten der Steinschlagreparatur von 2002-2005 von 150 DM auf 95 Euro gestiegen sind. Dies ist eine Preissteigerung in 3 Jahren von 30%, die der Versicherungsnehmer letztendlich mitbezahlen muss.

Was könnte da dahinterstecken? Ich weiss es, darf es allerdings nicht sagen.

2.CarGlass Mitarbeiter

Hierzu einmal ein Pressebericht von Carglass (Belron-Gruppe) selbst zur Mitarbeiterauswahl:

Zitat:

Pressebericht Inside Belron

Unser ganzes Anforderungsprofil für Monteure hat sich geändert, erklärte Van den Sanden am Morgen des Eurofitter-Einbauwettbewerbs.Vor Jahren stellten wir 20-25jährige ein, die gut mit Fahrzeugen umgehen konnten und eine gewisse Begeisterung für Autos mitbrachten. Heute tun wir das nicht mehr. Wir suchen Einbauer die älter als 25 Jahre sind, möglichst verheiratet, mit Kindern, die gute Kundendienstfertigkeiten mitbringen. Wir haben festgestellt, dass es einfacher ist, diesen Monteuren die erforderlichen Einbaufertigkeiten zu vermitteln, anstatt Ihnen den guten Kundenumgang beizubringen.

Eine berufliche Qualifikation oder Ausbildung zum KFZ-Mechaniker ist für die Einstellung nicht erforderlich, da ein ausgebildeter KFZ-Mechaniker wesentlich mehr Lohnkosten verursachen würde. Daher kann es passieren, dass ein Friseur oder Bäcker die Scheibe Eueres Autos einbaut. Nichts gegen diese ehrenwerte Handwerksberufe, aber wir schneiden unseren Kunden auch nicht die Haare, oder versorgen sie mit selbstgebackenen Brötchen.

3.Wahl des Betriebes

Hierzu einmal mein ehrlich gemeinter Tip zur Werkstattwahl und das egal ob Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder Autoglaserei:

Achte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt in Deinen eigenen Interesse auf einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese erkennst Du am Innungslogo ( KFZ-Gewerbe blau mit weisser Schrift ). Der Grund ist einfach der, dass Du Dich im Streitfall dann auch an eine Schiedsstellen der Innung wenden kannst, die sich dann dafür einsetzt eine Einigung zu erzielen. Denn nicht jeder Fachbetrieb ist auch ein Meisterbetrieb und dann kann es sich bei Reklamationen schon hinziehen.

Ein Tip am Rande und wirklich nicht um jemanden schlecht zu machen, such Dir am Besten einen mittelständischen Betrieb aus in dem der Chef auch noch mitarbeitet, denn im Fall aller Fälle ist es schließlich sein Geld, das er bei Reklamationsarbeiten ausgeben muss. Bei Filialbetrieben ist es meistens der Fall, dass es dem Mitarbeiter wohl egal ist ob nochmals Kosten für den Betrieb entstehen.

Beachte auch, dass nicht jeder Fachbetrieb, der sich so nennt auch tatsächlich ein Fachbetrieb ist, denn dieser Name ist nicht geschützt im Gegensatz zum Meisterbetrieb bei dem eine eindeutige geprüfte Qualifikation vorliegen muss.

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