Will Krad verkaufen/Brief versehentlich gelocht - Fahrzeugschein noch vorhanden

BMW Motorrad

Hallo,

ich hatte vor etlichen Jahren bei einem Freund, einem Werksangehörigen bei BMW, ein Motorrad nach meinen Wünschen bestellt, dieses wurde dann formal an ihn ausgeliefert, so dass er auch als Erstbesitzer im Fahrzeugbrief eingetragen wurde. Das Motorrad stand dann erst mal ein halbes Jahr, bis er es formal mit ein paar Kilometern, die damals bei der Überführung anfielen, an mich verkaufen durfte.

1. Wenn ich das Krad nun verkaufen will: muss ich bei der Verkaufsanzeige mich nun als "Zweitbesitzer" betiteln, obwohl ich nachweislich das Krad von Anfang an gefahren habe (z. B. schon die Erst-Inspektion nach dem Kauf in meinem Namen durchgeführt, die Anfangskilometer stehen auch im Kaufvertrag) ?
Ich will auf der einen Seite eben keine rechtlichen Schwierigkeiten bekommen, wenn ich mich als "Erstbesitzer" ausgebe, auf der anderen Seite eben auch keine großen Einbußen beim VK-Preis hinnehmen...

2. Das Krad ist immer noch auf mich angemeldet, d. h. es existiert immer noch der alte Fahrzeugschein.
Jetzt habe ich den Fahrzeugbrief entdeckt, dummerweise wurde dieser gelocht (von wem, weiß ich leider nach all den Jahren nicht mehr) und im Ordner abgeheftet.
So wurde auf Seite 1 das Dienstsiegel des "Ersthalters" zu einem kleinen Teil gelocht und bei Ziffer 33 (Seite 2, Bemerkungen) ein Teil der Reifenbezeichnung für den Hinterreifen "weggelocht", allerdings kann man die Reifenbezeichnung noch gut im Fahrzeugschein erkennen, ansonsten wurden nur leere Felder mitgelocht.
Meine Frage: soll ich sicherheitshalber zur Zulassungsstelle und mir einen neuen Fahrzeugbrief (jetzt heißt das Ding ja anders) ausstellen lassen, damit ich beim Verkauf keine Schwierigkeiten beim künftigen Käufer bekomme oder weckt das erst recht das Misstrauen eines Käufers, wenn ich bei einer über 15 Jahre alten Maschine nun mit einem neuen Papier "daherkomme"?
Eine "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" habe ich übrigens auch noch, hier steht auch nochmal deutlich die Hinterreifenbezeichnung, die beim Brief eben gelocht ist, die muss ich ja dann auch dem Käufer mitgeben, oder?

3. Mir ist bei einer Probefahrt ja etwas mulmig, da das Bike noch auf mich angemeldet ist, wenn der potentielle Käufer das Weite sucht oder einen Unfall "baut".

Gibt's da ggf. einen eigenen "Vorvertrag" für eine Probefahrt ohne rechtliche Verpflichtung für den Käufer, anschließend die Maschine gleich kaufen zu müssen - oder wie handhabt ihr das mit der Probefahrt?

Danke schon mal für Eure Antworten :-)

12 Antworten

ZWeitbesitzer Ja- aber du kannst ja beim Verkaufen reden was und warum

BEi der Probefahrt einfach Kohle hinterlegen lassen- unfall ist immer doof!
Will aber keiner!

Gelocht? - spielt keine Rolle!

Du bist der zweite Halter, das ist vergleichbar mit Tageszulassungen.
Du musst daher angeben, dass es einen Vorbesitzer gibt.

Der Fahrzeugbrief wird bei Ummeldung ohnehin entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Die Lochung ist unerheblich.

Wenn der Käufer auf einer Probefahrt das Motorrad beschädigt, haftet er für den Schaden.
Das Problem kann sein, das Geld einzutreiben.
Daher würde ich eine Probefahrt nur gegen angemessene Sicherheit erlauben.

Außerdem unbedingt beide Seiten des Personalausweises kopieren oder fotografieren und alle wesentlichen Daten notieren, denn wenn das Fahrzeug Teilkasko versichert ist, würde die Versicherung nur dann zahlen.

Wenn Du ganz auf Nr. Sicher gehen willst, dann mach doch einfach, wenn Du das Ding in die Medien setzt, eine Vollkasko-Versicherung. Und laß Dir auf jeden Fall den Führerschein zeigen und notier Dir Name, Anschrift und die FS-Nummer. Bei Ausländern prinzipiell nur Ausweis und Führerschein, Ausweisnummer notieren. Und natürlich aufschreiben, wann er genau gefahren ist (Uhrzeit), wegen evt. Strafzettel oder Fahrerfluchten.

Natürlich gibst Du dem Käufer alle Papiere mit, die irgend etwas mit dem Bike zu tun haben!

Ich habe noch nie ein Motorrad mit einer "Probefahrt" verkauft.

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Und ich hab, und werde auch nie ein Fahrzeug ohne Probefahrt kaufen. 😉

Gruß Jürgen

Danke für Eure Antworten/Vorschläge :-)
Ich habe jetzt beim ADAC noch ein Muster-Formular "Vereinbarung Probefahrt" gefunden und mir zusätzlich zum Kaufvertrags-Formular runtergeladen.
Keine Probefahrt wäre auch ein Option, mal sehen, wie der Käufer da mitspielt - schließlich wurde im Dezember erst der TÜV neu gemacht.
Momentan hat die Maschine eben nur Teilkasko, vielleicht greife ich ja noch den Vorschlag auf, z. B. für 1 Woche eine Vollkasko zusätzlich abzuschließen - dürfte ja nicht die Welt kosten...
Wisst Ihr im Großraum München auch einen Händler (BMW am Frankfurter Ring hatte ich schon erfolglos gefragt), die Maschinen zu einem fairen Preis ankaufen? Lieber nehme ich ein paar Euro weniger in Kauf und habe mit dem Verkauf keinen Stress, da ich momentan extrem wenig Zeit habe. Zu wenig Zeit ist auch der Grund, warum ich mich schweren Herzens von meinem Hobel trennen muss - es tut mir einfach in der Seele weh, wenn das Moped die meiste Zeit nur noch rumsteht...
Auf die Schnelle hatte ich schon hadoMoto und einen Händler in Feldmoching aufgetrieben - hat hier jemand schon positive/negative Erfahrungen?

Zur Probefahrt möchte ich noch etwas sagen. Erst einmal muß mir der Käufer sympatisch sein. Und man merkt sofort, ob der Dir Gegenüber steht, eine gewisse Fachkenntniss hat.
Aus 40 Jahren Erfahrung kann ich Dir aber auch sagen, daß viele Leute nur wegen der Probefahrt kommen.
Besonders dann, wenn du etwas "Besonderes" anbietes.
Gruß Martin

Um was für eine BMW geht es denn überhaupt?
Und wie ist Deine Preisvorstellung?
Ev. findet sich ja hier ein passender Käufer.

jepp sag doch mal welche BMW - und welche "Maße und Gewichte"

Zitat:

@duc-man1961 schrieb am 22. Januar 2017 um 15:30:50 Uhr:


Zur Probefahrt möchte ich noch etwas sagen. Erst einmal muß mir der Käufer sympatisch sein. Und man merkt sofort, ob der Dir Gegenüber steht, eine gewisse Fachkenntniss hat.
Aus 40 Jahren Erfahrung kann ich Dir aber auch sagen, daß viele Leute nur wegen der Probefahrt kommen.
Besonders dann, wenn du etwas "Besonderes" anbietes.
Gruß Martin

Danke für den Tipp.
Sicher hätte ich auch noch mein "Bauchgefühl" entscheiden lassen.
"Besonderes" im Sinne von einmalig habe ich denke ich nicht, siehe Antwort in den Folgeposts.

Andreas

Zitat:

@0016 schrieb am 23. Januar 2017 um 06:09:00 Uhr:


Um was für eine BMW geht es denn überhaupt?
Und wie ist Deine Preisvorstellung?
Ev. findet sich ja hier ein passender Käufer.

Komisch, ich hatte vor dem Post extra meine Maschine ausgewählt, offensichtlich ist aber nichts davon sichtbar, liegt wohl daran, dass ich mich ursprünglich im "Renault-Forum" registriert hatte 🙄...
Es sei an dieser Stelle nur soviel verraten: es ist eine schwarze R 1150 GS mit viel Zubehör, die dauerhaft auf einem TG-Stellplatz untergestellt ist.
Ich hatte bewusst keine näheren Details genannt, da ich erst mal die rechtlichen Formalitäten klären wollte und primär die Maschine nicht gleich zum Verkauf anbieten wollte.
Ich denke, dafür ist hier dann ein anderes Unterforum besser geeignet bzw. ich biete die Maschine dann ggf. auf einer anderen Online-Plattform an, dazu muss aber erst die Maschine nochmal geputzt werden, Fotos gemacht werden etc. 😉 Ich denke, in dieser Richtung passiert vor Ende Februar sowieso noch nichts.

Okay.
Wenn Du das Teil dann irgendwo anbietest kannst Du das ja hier kundtun.
Ich für meinen teil bin raus, ne GS ist nix für mich.

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