Wildunfall Teilkasko und Werkstattbindung

BMW 3er F30

Gestern hatte ich leider eine betrübliche Begegnung mit einem Reh, wodurch meine Frontpartie lädiert ist.
Eigentlich keine große Sache, aber nach dem Studium meiner Versicherungsbedingungen steht da was von Werkstattbindung.
Meine Frage daher: hat das Auswirkungen auf die BMW Kulanz bzw. was kann man da noch machen den Wagen doch zu BMW zu bringen?

36 Antworten

Ich habe mir mal von meiner Versicherung die Werkstätten angesehen, die bei einem Tarif mit Vertragsbindung möglich sind.

In diese Werkstätten hätte ich mein Auto mit einem größeren Schaden niemals gegeben.

Die Vorstellung einen 15.000 Euro Frontschaden bei ATU richten zu lassen, treibt mir den Schauer über den Rücken.

Teure Autos fahren und bei der Versicherung den letzten Euro ansehen ist m.E. dämlich.

Wie bist du an die Liste der Werkstätten gekommen???

Ich meine die ist bei meiner Versicherung öffentlich, bzw kann man erfragen.

Ich hab die selber aus dem intranet.

Die HUK wollte damals damit nicht rausrücken!

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Zitat:

@only Diesel schrieb am 10. August 2016 um 12:22:06 Uhr:


Die HUK wollte damals damit nicht rausrücken!

Dann würde ich, wenn überhaupt, bei dieser Versicherung garantiert keinen Tarif mit Werkstattbindung abschließen. Transparenz und Fairness sieht anders aus.

Ich kann von der AXA sagen, dass einem dort die Vertragswerkstätten auf Wunsch für eine Region gerne mitgeteilt werden.

Zitat:

@gogobln schrieb am 10. August 2016 um 12:30:59 Uhr:



Zitat:

@only Diesel schrieb am 10. August 2016 um 12:22:06 Uhr:


Die HUK wollte damals damit nicht rausrücken!

Dann würde ich, wenn überhaupt, bei dieser Versicherung garantiert keinen Tarif mit Werkstattbindung abschließen. Transparenz und Fairness sieht anders aus.

Der Tarif ist ja deswegen günstig, weil er ohne Fairness und Transparenz ist... 😉

Bei der Kfz-Versicherung übermäßig zu sparen kann generell schnell nach hinten los gehen:
Wäre das Reh z.B. ein Raubvogel gewesen, gibt's in vielen Tarifen gar nichts, ebenso bei manchen Naturkatastrophen oder Schäden auf Fähren. Auch den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte man nach Möglichkeit ausgeschlossen haben.

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