Wildunfall

Opel Astra J

Guten Morgen Opel Freunde,

ich habe einfach Pech mit meinem Opel. Hatte am Sonntagabend einen Wildunfall. Zusammenstoß mit zwei Rehe. Polizei gerufen, Förster gerufen, alles aufnehmen lassen. Soweit so gut. Schadensbild für mich als Laie, neue Stoßstange (680Euro) und gut ist. Gerade Anruf von der Werkstatt, alles rundum Kühler (350euro), Lüfter (300euro) und Xenonscheinwerferhalterung (770euro) kaputt. Das Sind die größten Posten. Laut Kostenvoranschlag wird es ca. 3900 Euro netto kosten. Teilkasko übernimmt den Schaden, Adac übernimmt die SB und der Schutzbrief übernimmt den Mietwagen bis 300 Euro. Nun aber meine Frage: Übernimmt die Teilkasko auch den Wertverlust? Dazu kann ich in meinem Vertrag nix finden. Hab ich überhaupt einen Wertverlust? Ich meine es werden "nur" Teile neu ersetzt, am Rahmen ist ja nix.

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße

Opel.Rulez

Beste Antwort im Thema

Da geht es einfach um Leistungsunterschiede, die vertraglich/gesetzlich festgelegt sind.

In der Kfz-Haftpflicht muss dem geschädigten 3ten der Schaden ersetzt werden. Er muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nie gewesen. Dazu gehört halt auch Wertminderung, Ausfallkosten (Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung), pauschale Auslagen, Anwaltskosten ...., halt alles was für den Geschädigten anfällt um seinen Schaden/die Ansprüche ordentlich abzuwickeln.

In der Kasko wird grundsätzlich nur der Schaden am versicherten Fahrzeug ersetzt (immer entsprechend der abgeschlossenen Versicherung/Tarif). Das wird aber genau durch den Vertrag geregelt. Theoretisch könnte eine Kaskoversicherung auch eine Wertminderung zahlen (müssen), wenn das im abgeschlossenen Tarif/Vertrag vereinbart wäre. Ohne eine entsprechende Vereinbarung gibt es dazu aber keine schadenersatzrechtliche Verpflichtung seitens der Versicherung. Und ich habe noch nicht gehört, dass es eine Versicherung gibt, die einen solchen Deckungsumfang anbietet.

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Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Original geschrieben von Realist218


Wer sich darauf verlassen mag .... ? Nicht jeder "Fachmann" ist blind.

Du kaufst auch immer mit Gutachter einen Gebrauchten, was? Wenn ein Käufer meckert, soll der sich halt nen anderen Wagen suchen und fertig.

Nur mal so nebenbei...heutzutage muss man keine Angst davor haben Unfallschäden zu vertuschen. "Dann hat den Schaden halt ein Bekannter verursacht, dem ich den Wagen geliehen hab und den Schaden richten lassen, ohne dass ich davon etwas gemerkt habe."

Zu 1) Ist ja schön, denn mit diesem Satz widerlegst du deine eigene Aussage, daß es eh keiner merkt. Und nur zur info: ich kaufe nie einen Gebrauchten!!!

zu 2) Diese Zeilen sind wohl ein Eigentor, denn aus diesen Zeilen kann man nur zu der Beurteilung kommen, daß man von dir auf gar keinen Fall einen Gebrauchten kaufen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von pit84


ab wann macht ein unfall mitm fahrzeug ein fahrzeug zum unfallfahrzeug? ;-)

es ist dafür nicht zwangsläufig ein anderes fahrzeug von nöten!

i.d.r. spricht man von einem unfallfahrzeug spätestens dann, wenn tragende teile getauscht werden bzw. die blechschere ausgepackt wird...

...darunter bzw. bis zur bagatellschadengrenze (die liegt fließend iwo bei 700-1200€, je nach auslegung), ist das fahrzeug zwar 'kein unfallwagen' aber auch 'nicht unfallfrei'.

Zitat:

Original geschrieben von Opel.Rulez


Danke für die Reaktionen.

Habe noch mal mit der Versicherung telefoniert. Wie Astradruide geschrieben hat, so ist es auch. Es wird keinen Wertverlust geben, da nix am Rahmen etc. ist. Es wird eher als "gut" befunden und wird keine Nachteile beim Verkauf haben.

Weil Du das Fahrzeug dann auch nicht als Unfallwagen deklarieren mußt. Den erst diese Deklaration führt zu einem Wertverlust. (Nicht das jetzt noch jemand denkt ich arbeite auch in der Versicherungswirtschaft)

Zitat:

Dann hoffe ich mal das ich mein Auto am Montag wieder bekomme. Find ich eigentlich schon recht flott. Bin übrigens bei der HUK Cuborg versichert. Bin sehr zufrieden mit der Versicherung.

Da kann man ja nicht mal mehr von Schleichwerbung sprechen. Ten Dollars for you 😁

...aber ich kann sagen das ich dort schon sehr lange nicht mehr dort versichert bin 😛

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Weil Du das Fahrzeug dann auch nicht als Unfallwagen deklarieren mußt.

bei dieser schadenhöhe handelt es sich defintiv um einen unfallwagen!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Weil Du das Fahrzeug dann auch nicht als Unfallwagen deklarieren mußt.
bei dieser schadenhöhe handelt es sich defintiv um einen unfallwagen!

An dieser Stelle sollte man mall 2 Begriffe sicher herausstelle:

Unfallfrei

und

Unfallwagen

. Als Unfallfrei kann sich fast kein Gebrauchtwagen bezeichnen. Zur Deklaration

Unfallwagen

gehört das die, primär, tragende Karosserie in Mitleidenschaft gezogen worden sein muß.

Ich muß mich aber korrigieren bzw. meine Gedanken präzisieren: Bis auf Bagatellschäden muß auch immer der Status "Unfallfrei" bewertet und "Unfallwagen" deklariert werden. Inwieweit sich aber jemand bei einem nicht-unfallfreien aber nicht-Unfallwagen im Preis drücken lässt ist jedermanns eigenes Verhandlungsgeschick. Kritisch wird insbesondere das unterschlagen des Status Unfallwagen bzw. dessen Umfang nach Gutachten/Reparaturbericht oder bestem gewissen. Den Umfang sollte man immer im Kaufvertrag festhalten bzw. auf ein ausgehändigtes Gutachten/Reparaturbericht verweisen. Ein Kopie solcher Unterlagen, incl. Vertrag, sollte man sich noch für ein paar Jahre zurücklegen. Egal ob man an Privat oder Händler verkauft.

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