Wildunfall

Opel Astra J

Guten Morgen Opel Freunde,

ich habe einfach Pech mit meinem Opel. Hatte am Sonntagabend einen Wildunfall. Zusammenstoß mit zwei Rehe. Polizei gerufen, Förster gerufen, alles aufnehmen lassen. Soweit so gut. Schadensbild für mich als Laie, neue Stoßstange (680Euro) und gut ist. Gerade Anruf von der Werkstatt, alles rundum Kühler (350euro), Lüfter (300euro) und Xenonscheinwerferhalterung (770euro) kaputt. Das Sind die größten Posten. Laut Kostenvoranschlag wird es ca. 3900 Euro netto kosten. Teilkasko übernimmt den Schaden, Adac übernimmt die SB und der Schutzbrief übernimmt den Mietwagen bis 300 Euro. Nun aber meine Frage: Übernimmt die Teilkasko auch den Wertverlust? Dazu kann ich in meinem Vertrag nix finden. Hab ich überhaupt einen Wertverlust? Ich meine es werden "nur" Teile neu ersetzt, am Rahmen ist ja nix.

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße

Opel.Rulez

Beste Antwort im Thema

Da geht es einfach um Leistungsunterschiede, die vertraglich/gesetzlich festgelegt sind.

In der Kfz-Haftpflicht muss dem geschädigten 3ten der Schaden ersetzt werden. Er muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nie gewesen. Dazu gehört halt auch Wertminderung, Ausfallkosten (Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung), pauschale Auslagen, Anwaltskosten ...., halt alles was für den Geschädigten anfällt um seinen Schaden/die Ansprüche ordentlich abzuwickeln.

In der Kasko wird grundsätzlich nur der Schaden am versicherten Fahrzeug ersetzt (immer entsprechend der abgeschlossenen Versicherung/Tarif). Das wird aber genau durch den Vertrag geregelt. Theoretisch könnte eine Kaskoversicherung auch eine Wertminderung zahlen (müssen), wenn das im abgeschlossenen Tarif/Vertrag vereinbart wäre. Ohne eine entsprechende Vereinbarung gibt es dazu aber keine schadenersatzrechtliche Verpflichtung seitens der Versicherung. Und ich habe noch nicht gehört, dass es eine Versicherung gibt, die einen solchen Deckungsumfang anbietet.

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Zitat:

Original geschrieben von Dirty_Sanchezzz



Ja, korrekt. Aber was willst du mir damit sagen O_o?

Das es sich hier um ein Thema im Kasko-Schadenfall handelt und nicht wie von Dir angegeben um ein KH Schaden. Dort ist die Lage eine andere.

Danke für die Reaktionen.

Habe noch mal mit der Versicherung telefoniert. Wie Astradruide geschrieben hat, so ist es auch. Es wird keinen Wertverlust geben, da nix am Rahmen etc. ist. Es wird eher als "gut" befunden und wird keine Nachteile beim Verkauf haben.

Dann hoffe ich mal das ich mein Auto am Montag wieder bekomme. Find ich eigentlich schon recht flott. Bin übrigens bei der HUK Cuborg versichert. Bin sehr zufrieden mit der Versicherung.

Schönen Abend noch!

Eine Wertminderung besteht für die Versicherung nur dann, wenn Teile neu gerichtet werden müssen, oder Folgeschäden zu erwarten sind.

In den meisten Fällen zahlt eine Teilkasko nichts, sofern Teile nur getauscht werden müssen und der Wagen dannach wieder "wie neu" ist.

Bei der Vollkasko wird je nach Police trotzdem eine Wertminderung ausgezahlt.

Egal bei welcher Versicherung, es ist entscheident zu welchem Schluss der Gutachter kommt...das kann man nicht pauschalisieren. Aber mal im Ernst, ich denke deine Versicherung ist da der bessere Ansprechpartner...die haben doch alle 24h Hotlines...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Opel.Rulez


Es wird eher als "gut" befunden und wird keine Nachteile beim Verkauf haben.

soso...

das kreuz'chen in der verkaufsanzeige "unfallfahrzeug" wirkt sich also positiv auf die anzahl der potenziellen käufer, sowie preisfördernd beim verkauf auf... 😁

...und das hat dir die versicherung (dieselbe, die dir auch erzählt hat, du bekämst bei der vk wertminderung?!) erzählt? *rofl* 😁

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


soso...
das kreuz'chen in der verkaufsanzeige "unfallfahrzeug" wirkt sich also positiv auf die anzahl der potenziellen käufer, sowie preisfördernd beim verkauf auf... 😁

So sieht es aber die Versicherung. Dann lass das Kreutzchen halt weg...🙄 Solange die Teile 1zu1 getauscht werden und nichts gerichtet werden muss, kann eh nicht festgestellt werden ob ein Schaden vorlag. Deswegen gibts auch keine Wertminderung.

Zitat:

Original geschrieben von loug


kann eh nicht festgestellt werden ob ein Schaden vorlag.

der schaden wird zum einen im computersystem von opel, zum anderen in einer internen liste der versicherungen dokumentiert... 😰

...von minimalen farbabweichungen beim lackieren, sowie unterschiedlich geprägten produktionsdaten auf stoßstange und scheinwerfern mal ganz zu schweigen! der schaden lässt sich also binnen sekundenbruchteilen ohne größeren aufwand direkt vor ort nachweisen! 😰

dein ratschschlag, das kreuzchen einfach weg zu lassen, kann den te dann in teufels küche bringen - da er dann dem käufer gegenüber regresspflichtet ist und der käufer die rücknahme des fahrzeuges fordern kann!

Zitat:

Deswegen gibts auch keine Wertminderung.

wertminderung gibts hier einzig und alleine aus dem grund nicht, weil es sich hierbei um einen kasko-schaden handelt...würde es sich hierbei um einen haftpflicht schaden handeln, hätte der te sehrwohl anspruch auf wertminderung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


würde es sich hierbei um einen haftpflicht schaden handeln, hätte der te sehrwohl anspruch auf wertminderung!

Das hab ich auch nicht abgestritten...

Sofern die Reparatur beim FOH gemacht wird, wirds gespeichert. Wirds in ner freien Werkstatt gemacht wars das. Bei der Versicherung ruft eh keiner an...

Wie gesagt, sofern original Teile verbaut werden kanns sogut wie garnicht nachgewiesen werden. Kein Mensch klappert vor seinem Gebrauchtwagen kauf alle Werkstätten ab, ob der Wagen schonmal da war.

Und sofern an der Grundstruktur des Wagens nichts beschädigt wurde (zB nut Kotflügel ersetzt) hab ich auch kein schlechtes Gewissen dabei, das Kreutzchen wegzulassen.

Das ist ja mal interessant. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es eine Wertminderung.
Bei einem Kaskoschaden, bei dem dieselben Teile getauscht werden, allerdings nicht.
Wo ist da denn der Sinn bitte?
Sollte doch wohl auf den Schaden und nicht auf die zuständige Versicherung ankommen.

Zitat:

Original geschrieben von Dirty_Sanchezzz


Das ist ja mal interessant. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es eine Wertminderung.
Bei einem Kaskoschaden, bei dem dieselben Teile getauscht werden, allerdings nicht.
Wo ist da denn der Sinn bitte?
Sollte doch wohl auf den Schaden und nicht auf die zuständige Versicherung ankommen.

Mein Vater arbeitet bei der Versicherung - diese Materie ist kompliziert als man denkt. Zum Glück muss ich mich damit nicht befassen - aber sollte er mal nicht mehr sein, muss ich mir diesen ganzen Mist auch mal genau durchlesen und alles durrechnen ... brrr

Zitat:

Original geschrieben von Dirty_Sanchezzz


Das ist ja mal interessant. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es eine Wertminderung.
Bei einem Kaskoschaden, bei dem dieselben Teile getauscht werden, allerdings nicht.
Wo ist da denn der Sinn bitte?
Sollte doch wohl auf den Schaden und nicht auf die zuständige Versicherung ankommen.

Bei einem Haftpflichtschadenfall ist der Schaden i.d.R. durch eine 3. Person

verursacht

worden (also nicht durch höhere Gewalt bzw Eigenverschulden).

Aus diesem Grund gibt es eine Wertminderung nur bei Haftpflichtschäden.

Da geht es einfach um Leistungsunterschiede, die vertraglich/gesetzlich festgelegt sind.

In der Kfz-Haftpflicht muss dem geschädigten 3ten der Schaden ersetzt werden. Er muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nie gewesen. Dazu gehört halt auch Wertminderung, Ausfallkosten (Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung), pauschale Auslagen, Anwaltskosten ...., halt alles was für den Geschädigten anfällt um seinen Schaden/die Ansprüche ordentlich abzuwickeln.

In der Kasko wird grundsätzlich nur der Schaden am versicherten Fahrzeug ersetzt (immer entsprechend der abgeschlossenen Versicherung/Tarif). Das wird aber genau durch den Vertrag geregelt. Theoretisch könnte eine Kaskoversicherung auch eine Wertminderung zahlen (müssen), wenn das im abgeschlossenen Tarif/Vertrag vereinbart wäre. Ohne eine entsprechende Vereinbarung gibt es dazu aber keine schadenersatzrechtliche Verpflichtung seitens der Versicherung. Und ich habe noch nicht gehört, dass es eine Versicherung gibt, die einen solchen Deckungsumfang anbietet.

Danke für die Erklärung.
Wenn ich es richtig verstehe gibt es also doch eine Wertminderung am Fahrzeug (Schadensbild ist ja das Gleiche) nur zahlt es einem bei der Kasko Versicherung niemand. Damit wäre ich ja wieder bei meinem Ursprünglichen Beitrag.
Alles andere wäre auch extrem konfus. Wenn der Wert eines Kfz sinkt durch einen Schaden, sollte es ja wohl egal sein wer diesen Schaden verursacht hat. Der Unterschied ist nur ob man es bezahlt bekommt oder nicht.

Zitat:

Solange die Teile 1zu1 getauscht werden und nichts gerichtet werden muss, kann eh nicht festgestellt werden ob ein Schaden vorlag.

Wer sich darauf verlassen mag .... ? Nicht jeder "Fachmann" ist blind.

Zitat:

Original geschrieben von Realist218



Zitat:

Solange die Teile 1zu1 getauscht werden und nichts gerichtet werden muss, kann eh nicht festgestellt werden ob ein Schaden vorlag.

Wer sich darauf verlassen mag .... ? Nicht jeder "Fachmann" ist blind.

Du kaufst auch immer mit Gutachter einen Gebrauchten, was? Wenn ein Käufer meckert, soll der sich halt nen anderen Wagen suchen und fertig.

Nur mal so nebenbei...heutzutage muss man keine Angst davor haben Unfallschäden zu vertuschen. "Dann hat den Schaden halt ein Bekannter verursacht, dem ich den Wagen geliehen hab und den Schaden richten lassen, ohne dass ich davon etwas gemerkt habe."

ab wann macht ein unfall mitm fahrzeug ein fahrzeug zum unfallfahrzeug? ;-)
ein abgefahrener spiegel? eine ausgetauschte tür? eine ausgetauschte Stoßstange, weil ich beim ausparken en Pfosten erwischt habe und das Plastik en Riss hat?

also ich habe es beim corsa-Verkauf nicht angekreuzt, im Fließtext aber erwähnt und dem Käufer die Rechnung der Reparatur vorgelegt, so dass alles dokumentiert ist.

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