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Wildschaden - Versicherung stuft Schaden als Totalschaden ein

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 16:10

Hallo,

habe leider ein Reh überfahren.

Auto wird von der Werkstatt wirtschaftlich als Totalschaden gewertet.

Im Schreiben der Versicherung steht aber nur Totalschaden.

Das Auto ist aber noch fahrbereit, für das Fahren an sich wurden keine Teile beschädigt, halt "nur" Motorhaube, Stoßstange, Scheinwerfer usw.

 

Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zu wirt. Totalschaden und Totalschaden?

Denn wenn dem so ist, dann darf ich das Auto Versicherungstechnisch ja nicht mehr fahren?!

Oder wie ist das. Ich Bekomme den Wiederbeschaffungswert - Restwert ersetzt.

Ich möchte das Auto in Eigenregie für das Geld reparieren und weiterfahren.

Ist das mit der Diagnose "Totalschaden" denn überhaupt möglich oder muss ich mir einen Anwalt holen, damit das anders gewertet wird?

Hier das Zitat aus dem Schreiben:

"Nach den Feststellungen des Sachverständigen liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor. Wir erstatten

daher den Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Um den Verkauf des Fahr­

zeugs muss sich der Versicherungsnehmer selbst kümmern."

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40 Antworten

Gelöscht

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:06

Zitat:

@steini111 schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:05:10 Uhr:

Wo sollen denn 2800€ her kommen?

Dein Auto war vor dem Unfall 3600€ wert, das ist der Maximale Betrag, den die Versicherung erstatten würde.

Dein Auto hat aber jetzt als Unfallwagen noch einen Wert von 2800€

Der wird von der Maximalen Erstattungssumme abgezogen.

Du bekommst 800€ und hast wieder den gleichen Geldwert wie vor dem Unfall.

Jetzt gibt es natürlich noch jede Menge mögliche Fehler, welche im Gutachten zu finden sind. Das kann die Werte noch etwas verschieben.

Ich halte es für sehr Wahrscheinlich, dass ein Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat, den wird das Controlling sehr wahrscheinlich finden und korrigieren.

Grüße

Steini

Habe den Beitrag editiert. Bitte nicht weiter daran aufhängen.........

@predator66

War unklar ausgedrückt. Mein Fehler.

OK, also beläuft sich der Restwert auf 800€ ?

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:09

Habe es editiert!!!! Siehe Beitrag mit dem Auszug aus dem Versicherungsschreiben!

Können wir jetzt endlich mal zu meinem Problem kommen?!

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:09

Jetzt bitte nochmal zu meinem Problem. Was kann ich jetzt tun?

 

Zitat:

"

Das bedeutet Reparieren nach Methode A: Bei Google Teile zusammensuchen und dann in der Garage repariern geht nicht?

 

 

Sondern nur Methode B: Werkstatt finden, der das repariert (Gehen da auch Gebrauchtteile??) und Rechnung an Versicherung schicken?

 

Also konkret geht es um ein W211 E320 Mercedes. Wiederbeschaffungswert laut Versicherung Gutachter 3600€ Abzüglich Restwert 800€ =2800€

 

Schaden laut Gutachter 5800€

 

Das Geld(2800€) wird jetzt, ohne das ich irgend eine Entscheidung getroffen hätte, auf mein Konto überwiesen.

 

Für das Geld werde ich den Schaden auch selbst instandsetzen können. Natürlich mit Gebrauchtteilen und nicht neu.

 

Da ich an dem Auto hänge will ich das auch tun.

 

Aber wenn die jetzt das Auto abschreiben als Totalschaden und ich fahre damit weiter herum? Was passiert bei einem weiteren Unfall?"

Ich weiß es, aber schreibe es als Amateur nicht.

Also selbst googlen, eventuell mit "HIS".

Zitat:

@predator66 schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:09:04 Uhr:

Habe es editiert!!!! Siehe Beitrag mit dem Auszug aus dem Versicherungsschreiben!

Können wir jetzt endlich mal zu meinem Problem kommen?!

da sind wir die ganze Zeit.

Bitte vernünftigen Input auf Fragen, dann bekommst du auch qualifizierte Auskünfte.

Wenn nicht, dann verschwende -zumindest ich- hier keine Zeit mehr mit dir.

Du brauchst hier Hilfe und Rat, keiner sonst, mal verinnerlichen bitte.......

Von mir gibt es auch nur noch eine Anregung :

 

Sprich mit dem Gutachter und der Versicherung über dein Vorhaben.

 

Es ist ja echt nicht schlimm, wenn man einen Fehler bei der Übernahme der Zahlen macht, aber gerade dann sollten die Töne nicht gerade im Herrschermodus angeschlagen werden, sonst zieht plötzlich keiner mehr am Seil welches man selbst ausgeworfen hat.

 

Grüße

Steini

Hallo, zeig außerdem mal ein Bild vom Schaden. Das die Stoßstange bei einem Wildunfall was abbekommt, ist normal. Aber Zusammen mit der Haube kann das durchaus auch was größeres sein ...

... übrigens ist das Auto möglicherweise nicht verkehrssicher, wenn die Scheinwerfer was abbekommen haben. Durchaus möglich, das "fahrfähig, aber nicht verkehrssicher" im Gutachten steht.

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:38

Ich möchte nur den Sachverhalt mit Schaden reparieren und Versicherung nach der Reparatur geklärt haben.

- Kann ich Auto "Auf Ebay" reparieren und danach weiterfahren oder geht das nur in einer Werkstatt mit Rechnung

- Wie ist das Versicherungstechnisch, wenn ich ein Auto weiter verwende, das von der Versicherung als Totalschaden eingestuft wurde, besonders dann, wenn man vielleicht nochmal einen Unfall hat.

An die Herren vor mir. Ich habe in meinen Beiträgen den Sachverhalt besser verständlich editiert. Und das mit dem WBW und RW dargelegt. Wenn dann danach nochmal 2 Hinweise diesbezüglich kommen, braucht man sich nicht wundern, wenn der Gegenüber ungehalten wird.

Außerdem ist das finanzielle bzgl. Summe völlig unerheblich für meine Frage.

@predator66

An die Herren vor mir. Ich habe in meinen Beiträgen den Sachverhalt besser verständlich editiert. Und das mit dem WBW und RW dargelegt. Wenn dann danach nochmal 2 Hinweise diesbezüglich kommen, braucht man sich nicht wundern, wenn der Gegenüber ungehalten wird.

Außerdem ist das finanzielle bzgl. Summe völlig unerheblich für meine Frage.

 

du hast hier weder das Recht, noch die Befugnisse ungehalten zu reagieren. Leuten wie dir, welche solch ein unverschämtes und arrogantes Verhalten an den Tag legen, sollte man eingentlich überhaupt nicht mehr antworten.

Ich kann mich übrigens maßlos ärgern, dass ich nach deinen weiteren Beiträgen dies überhaupt noch getan habe.

Eeventuell bekommst du ja auch nocht einen passenden Kommentar von entsprechender Stelle.

Menschen wie du vergrämen einem das helfen hier bei MT

Wirklich unglaublich..........:mad:

 

Zitat:

@predator66 schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:56:43 Uhr:

 

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert 3.600,00 €

- Restwert 800,00 €

-----------------------

Fahrzeugschaden 2.800,00 € 2.800,00 €

- Selbstbeteiligung 150,00 €

-----------------------

Kaskoersatzleistung 2.650,00 €

===============

du bekommst von der Versicherung 2650 Euro, kannst das Auto behalten und mit den 2650 das Fahrzeug nach deinen Wünschen reparieren falls das Geld reicht.

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 18:05

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:50:23 Uhr:

@predator66

An die Herren vor mir. Ich habe in meinen Beiträgen den Sachverhalt besser verständlich editiert. Und das mit dem WBW und RW dargelegt. Wenn dann danach nochmal 2 Hinweise diesbezüglich kommen, braucht man sich nicht wundern, wenn der Gegenüber ungehalten wird.

Außerdem ist das finanzielle bzgl. Summe völlig unerheblich für meine Frage.

 

du hast hier weder das Recht, noch die Befugnisse ungehalten zu reagieren. Leuten wie dir, welche solch ein unverschämtes und arrogantes Verhalten an den Tag legen, sollte man eingentlich überhaupt nicht mehr antworten.

Ich kann mich übrigens maßlos ärgern, dass ich nach deinen weiteren Beiträgen dies überhaupt noch getan habe.

Eeventuell bekommst du ja auch nocht einen passenden Kommentar von entsprechender Stelle.

Menschen wie du vergrämen einem das helfen hier bei MT

Wirklich unglaublich..........:mad:

Und ich kann mich über so Spezis wie dich ärgern, die auf Dingen rumreiten, die 2 Beiträge vorher schon geklärt wurden und die grundsätzlich nicht auf die eigentlichen Fragen sondern auf Belanglosigkeiten eingehen und die eigentliche Frage unkommentiert lassen.

Sollte ja wohl spätestens nach der 2. Antwort klar sein, das es sich um, in deinen Augen, einen Zahlendreher gehandelt hat. Genau genommen war es nicht mal ein Zahlendreher, ich habe es lediglich unsauber formuliert.

Darüberhinaus spielt die Höhe meiner erhaltenen Zahlung für meine Fragestellung überhaupt keine Rolle. Jedem hier dürfte schon im Eingangstext klar gewesen sein, was meine Frage war. Und die beinhaltetet nicht die Höhe der Zahlung meiner Versicherung.

 

Schau Dir mal die Vertragsbestimmungen deiner Versicherung genau an.

Bei meiner Versicherung steht da folgendes:

Zitat:

A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des

Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1

A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:

Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.

b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder Sie legen uns bei vollständiger und fachgerechter Reparatur keine Rechnung vor, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts

Demnach könntest du den vollen Wiederbeschaffungswert von der Versicherung bekommen, wenn du das Fahrzeug in einer Werkstatt fachgerecht und vollständig mit Rechnung reparieren lässt. Baust du es selber zusammen und hast keine Rechnung, gibt es nur WBW- Restwert.

Vieleicht kann der TE das ja auch nicht selbst erkunden, weil ihm die Begriffe zum Googlen fehlen (er fragt nach Abwicklung bei Folgeunfällen).

"Versicherung HIS" wurde bereits genannt. Er ging darauf aber nicht ein. Interessiert ihn wohl nicht.

"Versicherung Vorschaden" sagt ihm alles, wonach er fragt.

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