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Schaden durch herumfliegenden Baustellenmüll

Themenstarteram 26. Oktober 2021 um 8:13

Guten Tag,

 

als ich am Samstag vor meinem Auto stand, war ich zuerst verwundert warum überall kleine Steinchen auf meinem Auto liegen. Neben meinem Auto lag eine Dämmplatte die mit Resten von Wandputz bedeckt war. Danach durfte ich feststellen dass mein Kofferraum komplett zerkratzt war.

Scheinbar ist durch den Sturm die Platte über meinen Kofferraum gefegt.

An dem Wohnhaus, wurde die Fassade erneuert und vor ca. 2 Wochen wurde hier der ganze Müll von der Baustelle abgeholt, bis auf ein paar Sachen die hier immer noch auf dem Hof herumliegen. Ich habe hier auf dem Gelände einen angemieteten KFZ Stellplatz und habe nun meiner Hausverwaltung gesprochen und die meint, dass ich diesen Schaden über meine Kaskoversicherung abwickeln muss. Ist das richtig so? denn meine Meinung nach muss doch die Baufirma dafür aufkommen, da der Müll nicht abgeholt wurde bzw. der Müll nicht anständig gesichert wurde oder liege ich da falsch?.

 

Schaden Kofferraum
Dämmplatte
Nicht gesicherter Müll
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36 Antworten

Mal eine sehr berechtigte und interessante Frage!

Und zunächst einmal, wenn man keine Kasko hätte sähe man hier in die Röhre?!

Und ist dies wirklich wie ein z.B. Hagelschaden zu sehen!?

Würden Dachpfannen auf's Auto fliegen, ok auch höhere Gewalt?

Aber ab wann ist Baustellenmüll ein zu schlampig windgesicherter Müll

oder Gegenstand?

Hilfreich wäre in die Kasko-Bedingungen mal zu schauen oder bei einem Versicherungs-

makler oder einer Vers. mal anzurufen. Muss ja nicht Deine sein.

Ist ja eine grundsätzliche Frage.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:30:27 Uhr:

 

Würden Dachpfannen auf's Auto fliegen, ok auch höhere Gewalt?

Aber ab wann ist Baustellenmüll ein zu schlampig windgesicherter Müll

oder Gegenstand?

Dachziegel: sofern die vorgeschriebenen Sturmhaken vorhanden waren: ja, höhere Gewalt. Herumfliegender Baustellenmüll: kommt drauf an, ob derjenige, der den Müll dort abgelagert hat, damit hätte rechnen müssen dass er umherfliegt.

Um jemanden für einen Schaden haftbar zu machen, musst der Geschädigte demjenigen erst einmal eine Fehlhandlung nachweisen. Angenommen, der Baustellenbetreiber ist davon ausgegangen, dass der Müll vor dem Sturm abgeholt wird, der Entsorger hat ihn aber aus irgendwelchen Gründen (falsch deklariert, hat nicht mehr in den Container gepasst o.ä.) liegen gelassen: wer hat jetzt etwas falsch gemacht?

Ich würde mich aber in jedem Fall an den Bauherren wenden, vielleicht kann man das ja auch ohne großes Tamtam lösen.

wenn windstärke 8 und damit sturm vorgelegen hat, wäre der schaden über die - ggf. vorhandene?! - teilkaskoversicherung zu regulieren. ansonsten vollkasko.

ansonsten kannst du dich, wenn du viel wertvolle lebenszeit zur freien verfügung hast, auch auf den weg machen, den schädiger ausfindig zu machen und diesem die schadenverursachung nachzuweisen, da es sich hier vermutlich nur um "bauschutt" handelt und nicht um abgelöste gebäudebestandteile. da würde die sachlage schon wieder anders aussehen..

die versicherung prüft dann im übrigen auch die regressmöglichkeiten, was dir wiederum wertvolle lebenszeit spart.

wende dich an den Hausbesitzer und bring die Baufirma in Erfahrung. Die hat hier Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und haftet dir gegenüber für den Schaden.

Deine Kaskoversicherung braucht du dafür nicht, das ist dumes Gequatsche von der Hausverwaltung

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:36:47 Uhr:

Zitat:

@GerhHue schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:30:27 Uhr:

 

Würden Dachpfannen auf's Auto fliegen, ok auch höhere Gewalt?

Aber ab wann ist Baustellenmüll ein zu schlampig windgesicherter Müll

oder Gegenstand?

Dachziegel: sofern die vorgeschriebenen Sturmhaken vorhanden waren: ja, höhere Gewalt.

das ist so leider nicht richtig. § 836 bgb beachten - wenn sich gebäudebestandteile lösen, wird ein verschulden des besitzers erst mal vermutet, er kann sich aber entlasten.

Verantwortlich für die Baustelle und deren Sicherheit ist erstmal der Betreiber. Das ein Sturm kommt, war angekündigt. Wenn der Bauunternehmer einen Supi beauftragt entbindet Ihn das nicht von seinen Pflichten. Das weitere kann der dann mit ihm selber ausmachen.

Zitat:

@beachi schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:40:48 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:36:47 Uhr:

 

Dachziegel: sofern die vorgeschriebenen Sturmhaken vorhanden waren: ja, höhere Gewalt.

das ist so leider nicht richtig. § 836 bgb beachten - wenn sich gebäudebestandteile lösen, wird ein verschulden des besitzers erst mal vermutet, er kann sich aber entlasten.

Genau dafür hat mir der Dachdecker nach dem Errichten ein Zertifikat in die Hand gedrückt, dass die erforderliche Anzahl von Sturmhaken verwendet wurde. Persilschein sozusagen...

Wir hatten aber mal einen ähnlichen Fall, da ist auf dem Flachdach gelagertes Baumaterial heruntergeweht worden und hat auf einem Parkplatz mehrere Autos beschädigt. Den Schuh hat sich die Versicherung des Bauherren erst einmal angezogen, zumindest hat sie uns mit einem Gutachten beauftragt.

Der TE soll seine Teilkasko in Anspruch nehmen, der steht es nach der Regulierung frei, die H-Versicherung der Firma in Regress zu nehmen.

Das ist der Weg des geringsten Widerstandes.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Oktober 2021 um 11:05:38 Uhr:

Der TE soll seine Teilkasko in Anspruch nehmen, der steht es nach der Regulierung frei, die H-Versicherung der Firma in Regress zu nehmen.

Das ist der Weg des geringsten Widerstandes.

Dann kostet es ihn aber auch erst einmal Selbstbehalt.

Man kann beides parallel machen (Bauunternehmen + TK) ... vielleicht findet der schlampige Unternehmer die SB interessanter als ein längeres Gezerre.

Der Vorschlag von germania47 ist richtig.

Die TK-VS hat bessere Möglichkeiten, sich mit dem Verursacher herumzuschlagen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Oktober 2021 um 11:10:52 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Oktober 2021 um 11:05:38 Uhr:

Der TE soll seine Teilkasko in Anspruch nehmen, der steht es nach der Regulierung frei, die H-Versicherung der Firma in Regress zu nehmen.

Das ist der Weg des geringsten Widerstandes.

Dann kostet es ihn aber auch erst einmal Selbstbehalt.

so ist es. Und warum soll er seine Schadenquote versauen, weil andere auf dem Ast pennen?

Delle, dann muss aber der TE den Schaden beim Verursacher versuchen durchzusetzten. Evtl. mit der RS-VS... da möglicherweise auch mit SB und einer versauten Schadenquote...

Themenstarteram 26. Oktober 2021 um 9:35

Vielen Dank für die zalhreichen Antworten. Ich werde es wohl so machen wie germania47 es vorgeschlagen hat. Ich werde wohl auch erstmal zu einem Gutachter fahren und mal sehen wie hoch die Schadenssumme ist.

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