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Wildschaden - Versicherung stuft Schaden als Totalschaden ein

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 16:10

Hallo,

habe leider ein Reh überfahren.

Auto wird von der Werkstatt wirtschaftlich als Totalschaden gewertet.

Im Schreiben der Versicherung steht aber nur Totalschaden.

Das Auto ist aber noch fahrbereit, für das Fahren an sich wurden keine Teile beschädigt, halt "nur" Motorhaube, Stoßstange, Scheinwerfer usw.

 

Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zu wirt. Totalschaden und Totalschaden?

Denn wenn dem so ist, dann darf ich das Auto Versicherungstechnisch ja nicht mehr fahren?!

Oder wie ist das. Ich Bekomme den Wiederbeschaffungswert - Restwert ersetzt.

Ich möchte das Auto in Eigenregie für das Geld reparieren und weiterfahren.

Ist das mit der Diagnose "Totalschaden" denn überhaupt möglich oder muss ich mir einen Anwalt holen, damit das anders gewertet wird?

Hier das Zitat aus dem Schreiben:

"Nach den Feststellungen des Sachverständigen liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor. Wir erstatten

daher den Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Um den Verkauf des Fahr­

zeugs muss sich der Versicherungsnehmer selbst kümmern."

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40 Antworten

Ohne genauere Angaben lässt sich auch nichts konkretes sagen.

WBW - Restwert ist im Ansatz erstmal richtig. Du kannst zeitwertgerecht mit Gebrauchtteilen bis 100% WBW vollständig fachgerecht reparieren, das gutachterlich bestätigen lassen, weiternutzen und den nicht erlösten Restwert dann nachfordern. Ein paar Feinheiten sind dafür aber zu beachten.

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Ob das Fahrzeug (ggf. nach Reparaturen) verkehrstüchtig ist? Je nach Beschädigung nach Augenschein oder Gutachten (HU). Nach deiner Beschreibung keine Frage, dass "ja".

Zitat:

@situ schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:27:14 Uhr:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Ob das Fahrzeug (ggf. nach Reparaturen) verkehrstüchtig ist? Je nach Beschädigung nach Augenschein oder Gutachten (HU).

Da es hier um TK geht, geht der link am Problemkreis vorbei.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:27:14 Uhr:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Ob das Fahrzeug (ggf. nach Reparaturen) verkehrstüchtig ist? Je nach Beschädigung nach Augenschein oder Gutachten (HU). Nach deiner Beschreibung keine Frage, dass "ja".

Bitte richtige "Ratschläge" verlinken.

Der hier bezieht sich auf Schadenersatz im Haftplichschaden, Thema hier ist Kasko (Vertragsrecht)

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 16:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:23:45 Uhr:

Ohne genauere Angaben lässt sich auch nichts konkretes sagen.

WBW - Restwert ist im Ansatz erstmal richtig. Du kannst zeitwertgerecht mit Gebrauchtteilen bis 100% WBW vollständig fachgerecht reparieren, das gutachterlich bestätigen lassen, weiternutzen und den nicht erlösten Restwert dann nachfordern. Ein paar Feinheiten sind dafür aber zu beachten.

Das bedeutet Reparieren nach Methode A: Bei Google Teile zusammensuchen und dann in der Garage repariern geht nicht?

Sondern nur Methode B: Werkstatt finden, der das repariert (Gehen da auch Gebrauchtteile??) und Rechnung an Versicherung schicken?

Also konkret geht es um ein W211 E320 Mercedes. Wiederbeschaffungswert laut Versicherung Gutachter 3600€ Abzüglich Restwert 800€ =2800€

Schaden laut Gutachter 5800€

Das Geld(2800€) wird jetzt, ohne das ich irgend eine Entscheidung getroffen hätte, auf mein Konto überwiesen.

 

Für das Geld werde ich den Schaden auch selbst instandsetzen können. Natürlich mit Gebrauchtteilen und nicht neu.

Da ich an dem Auto hänge will ich das auch tun.

Aber wenn die jetzt das Auto abschreiben als Totalschaden und ich fahre damit weiter herum? Was passiert bei einem weiteren Unfall?

Ich bin sehr traurig. Ich wusste bislang nicht, dass sich ein Totalschaden bei Haftpflicht und Kasko unterscheiden. Mir ging es um die Frage nach dem Unterschied und der Verkehrstüchtigkeit.

Selbstverständlich gilt die 30% Regelung nicht allgemein für frei gestaltbare Verträge wie eine Kaskoversicherung.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:40:39 Uhr:

Ich bin sehr traurig. Ich wusste bislang nicht, dass sich ein Totalschaden bei Haftpflicht und Kasko unterscheiden. Mir ging es um die Frage nach dem Unterschied und der Verkehrstüchtigkeit.

Selbstverständlich gilt die 30% Regelung nicht allgemein für frei gestaltbare Verträge wie eine Kaskoversicherung.

dann sei mal nicht ganz so traurig und freue dich einfach mal, dass du hier wieder etwas gelernt hast.

Und verinnerliche einfach mal, dass Verlinkungen aus dem Netz von Amateuren, hier im Versicherungsform einfach auch mal Grütze sein können.

Besser wäre es dann dann die Finger von der Tastatur zu lassen, anstatt hier noch hochnäsige Kommentare im Nachgang dafür zu verfassen.

In diesem Sinne......

 

@predator66

 

Wenn du keine Zahlendreher fabriziert hast, bekommst du genau 800€ von der Versicherung...

Zitat:

@steini111 schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:53:05 Uhr:

@predator66

Wenn du keine Zahlendreher fabriziert hast, bekommst du genau 800€ von der Versicherung...

so sieht das aus. (erstmal)

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 16:56

Zitat:

@steini111 schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:53:05 Uhr:

@predator66

Wenn du keine Zahlendreher fabriziert hast, bekommst du genau 800€ von der Versicherung...

Ich habe das Schreiben vorliegen und es ist so wie gesagt.

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 16:56

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert 3.600,00 €

- Restwert 800,00 €

-----------------------

Fahrzeugschaden 2.800,00 € 2.800,00 €

- Selbstbeteiligung 150,00 €

-----------------------

Kaskoersatzleistung 2.650,00 €

===============

Zitat:

@predator66 schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:56:43 Uhr:

Sehr geehrter Herr Müller,

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert 3.600,00 €

- Restwert 800,00 €

-----------------------

Fahrzeugschaden 2.800,00 € 2.800,00 €

- Selbstbeteiligung 150,00 €

-----------------------

Kaskoersatzleistung 2.650,00 €

===============

 

Dein Beitrag hier:

Also konkret geht es um ein W211 E320 Mercedes. Wiederbeschaffungswert laut Versicherung Gutachter 3600€ Abzüglich Restwert 2800€

also doch ein Zahlendreher, wie Steini es vermutet

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:03

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:00:52 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:00:52 Uhr:

Zitat:

@predator66 schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:56:43 Uhr:

Sehr geehrter Herr Müller,

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert 3.600,00 €

- Restwert 800,00 €

-----------------------

Fahrzeugschaden 2.800,00 € 2.800,00 €

- Selbstbeteiligung 150,00 €

-----------------------

Kaskoersatzleistung 2.650,00 €

===============

 

Dein Beitrag hier:

Also konkret geht es um ein W211 E320 Mercedes. Wiederbeschaffungswert laut Versicherung Gutachter 3600€ Abzüglich Restwert 2800€

also doch ein Zahlendreher, wie Steini es vermutet

War unklar ausgedrückt. Mein Fehler.

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 17:04

Jetzt bitte nochmal zu meinem Problem. Was kann ich jetzt tun?

Zitat:

"

Das bedeutet Reparieren nach Methode A: Bei Google Teile zusammensuchen und dann in der Garage repariern geht nicht?

 

Sondern nur Methode B: Werkstatt finden, der das repariert (Gehen da auch Gebrauchtteile??) und Rechnung an Versicherung schicken?

Also konkret geht es um ein W211 E320 Mercedes. Wiederbeschaffungswert laut Versicherung Gutachter 3600€ Abzüglich Restwert 800€ =2800€

Schaden laut Gutachter 5800€

Das Geld(2800€) wird jetzt, ohne das ich irgend eine Entscheidung getroffen hätte, auf mein Konto überwiesen.

Für das Geld werde ich den Schaden auch selbst instandsetzen können. Natürlich mit Gebrauchtteilen und nicht neu.

Da ich an dem Auto hänge will ich das auch tun.

Aber wenn die jetzt das Auto abschreiben als Totalschaden und ich fahre damit weiter herum? Was passiert bei einem weiteren Unfall?"

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