Wildschaden
Hallo!
Meine Mum hat heute leider ein Wildschwein erwischt. Was ist machbar, was kann man von der Versicherung verlangen?
26 Antworten
Die wichtigste Info fehlt! Welcher Kaskoschutz besteht denn genau?
Ab TK hat man Anspruch auf die komplette Wildschadenreparatur und wenn es nur ein Kratzer ist, kann man auch den reparieren lassen. Eventuelle Selbstbeteiligungen und auch (ganz modern) Werkstattbindungen müssen allerdings immer beachtet werden.
ERSTER Ansprechpartner ist immer die Polizei zwecks Wildschadenmeldung für die Versicherung, danach zeitnah die Meldung an die Versicherung.
Wenn Du das ganze über nen anerkannten Sachverständigen begutachten lässt, muss diesen die Versicherung zahlen. Dieser fügt dann auch noch die Kosten eines Ersatzfahrzeugs ein, das Dir für die Dauer der Reparatur zusteht.
Ist halt alles eine Frage, ob Du den Wagen nur repariert haben möchtest, oder ob Du möglichst viel Aufwand ersetzt bekommen haben möchtest.
Bei Reparaturen mit größeren Lackierarbeiten ist der Wagen schnell 1 Woche in der Werkstatt.
Polizei war da und hatte alles aufgenommen. Polizist war auch zum Glück meiner Mum, noch aus dem gleichem Dorf. Der Kostenvoranschlag ging über 7 Seiten. Erkundige mich nochmal, hinsichtlich des Ersatzautos .
Vielen Dank für eure Meldungen.
Zitat:
@Indian-Summer schrieb am 1. April 2017 um 21:26:02 Uhr:
Erkundige mich nochmal, hinsichtlich des Ersatzautos .
Selbstverständlich steht dir auch ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer zu. Am Einfachsten und Stressfreiesten nimmst eines, das vom Reparaturbetrieb zur Verfügung gestellt wird. Die rechnen dann direkt ab.
Ein Sachverständiger wird erst bei komplizierteren bzw größeren Reparaturen interessant. Bei Schäden die in die Totalschadenshöhe gehen, kann ich nur einen professionellen Schadensabwickler empfehlen. Die Kosten müssen bei Fremdverschulden in der Regel von den Versicherungen übernommen werden und kümmern sich um den kompletten "Kram".
Ich war auch immer der Meinung, daß man sich (den Versicherern) bei klarer Schuldfrage, diese Kosten sparen kann. Nach dem Theater um den mir zustehenden Leihwagen, beim kürzlichen fremdverschuldeten Totalschaden, können mich die Versicherungen in Zukunft mal gern haben.
Dass nach einem Wildschaden die Kosten für einen Ersatzwagen von der TK übernommen werden halte ich, weil ohne Wissen bei welcher Versicherung welcher Tarif abgeschlossen wurde, für eine typisch scherzhafte Aussage an diesem Apriltag.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 1. April 2017 um 22:46:53 Uhr:
Dass nach einem Wildschaden die Kosten für einen Ersatzwagen von der TK übernommen werden halte ich, weil ohne Wissen bei welcher Versicherung welcher Tarif abgeschlossen wurde, für eine typisch scherzhafte Aussage an diesem Apriltag.
OK, mein Fehler. Habe einen Vertrag, bei dem das drin ist und bin davon ausgegangen, daß es normal ist.
Vollkasko bei der ÖSA, ohne SB. Das bringt mich/uns jetzt auch nicht weiter. Am Montag weiß wieder mehr.
Zitat:
@Indian-Summer schrieb am 1. April 2017 um 23:19:57 Uhr:
Vollkasko bei der ÖSA, ohne SB. Das bringt mich/uns jetzt auch nicht weiter. Am Montag weiß wieder mehr.
Vollkasko spielt hierbei ja keine Rolle, da nicht selbst verschuldet. Lässt aber zumindest darauf schließen, dass du in der Teilkasko auch keine SB hast. Ist schonmal gut. Hochgestuft wird man in der Teilkasko auch nicht, also alles in Ruhe laufen lassen, alles wird gut 😉
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen Diebstahl, Brand oder Explosion, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Glasbruchschäden, Marderbiss sowie Schäden beim Zusammenstoß mit Haarwild.. . .
So oder ähnlich gilt es für eine normale TK in D. Daß es sich um Österreich handelt, war nirgends ersichtlich. Einzig die Vollkasko ohne SB hat mich etwas verwundert, denn die ist bei uns in D schweineteuer.
Die SB lasse ich sowieso ausser Acht, denn die wird (sofern vorhanden) bei einer Rep sowieso fällig.
Mit Aprilscherzen hat das absolut nix zu tun, denn wenn es um Geld geht, hört der April schnell auf.
Bei solchen Schäden ist es immer wichtig genauer hinzusehen. Der Stoßfänger ist ja recht elastisch. So kann es schonmal sein, dass eine dahinterliegende Scheinwerferhalterung (z.B.) die gebrochen ist, die Kosten gewaltig explodieren läßt.
Ausserdem ist es wichtig, die Beiträge der richtigen "Abteilung" zuzuordnen. Der hier gehört eigentlich ins Versicherungsforum. 😉
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 2. April 2017 um 00:59:59 Uhr:
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........................Mit Aprilscherzen hat das absolut nix zu tun, denn wenn es um Geld geht, hört der April schnell auf.
Moin schrotti,
lies noch mal kurz worauf sich mein Einwand bezog.
Sonnigen Sonntag 🙂