Wildschaden
Hallo!
Meine Mum hat heute leider ein Wildschwein erwischt. Was ist machbar, was kann man von der Versicherung verlangen?
26 Antworten
Dem Wildschwein eine Rechnung der Reparatur schicken vielleicht?😁
Spass beiseite!
Meinem Lehrmeister passierte das früher öfters, meist aber Karnickel, die er dann im Lager ausweidete und immer ein feinen Braten auf diese Weise bekam.
Ob er auch mal ein Wildschwein "mitgehen" liess, weiss ich allerdings nicht.
Mein Vater nahm mal mit dem motorrad ein Hirsch mit und konnte froh sein, das es für ihn damals gimpflich ablief. Bin schon froh, das mir das noch nie passiert ist.
Keine Ahnung, was man von der Versicherung verlangen kann. Hängt wohl ab was man alles in der Versicherung eingetragen hat. Auf jeden Fall sollte man es aber der Polizei melden, sonst macht man sich strafbar.
Das polizeiliche Geplänkel wurde ordnungsgemäß vollzogen. Der gute Insi geht jetzt zum FOH, zwecks Kostenvoranschlag etc. .
Ich möchte nur keine Geflickel an dem Auto haben. Mit dem Riss kann man auf eine neue Stoßstange spekulieren?
Frag einfach bei deiner Versicherung nach. Je nachdem welche Versicherung, kann sie auch Posten auf der Reparaturrechnung nicht begleichen.
Beispiel: Beim Corsa wurde wegen Steinschlag die Frontscheibe ausgetauscht. Die Versicherung verweigerte die Zahlung der Rahmenblenden. Grund, ihre Gutachter und Werkstätten hätten erkannt, dass die alten Blenden weiter verwendet werden können.
Es kann also auch erst sehr viel später zu Streitigkeiten kommen.
Alles was zur Ordnungsgemäßen Wiederherstellung nötig ist. Und dazu gehört auch eine neue Stoßstange in diesem Fall. Lass den Händler einen Kostenvoranschlag machen und telefoniere mit deiner Versicherung. Evtl. kann es sein das die ein ordentliches Gutachten wollen.
Gibt man dem foh nicht einfach seine versicherungsnummer und er regelt das alles für einen?
Was bei Unfall oder bei Steinschlag in der Windschutzscheibe funktioniert, sollte doch auch beim Wildschaden klappen....
Die Frage ist - wie bist du versichert?
Vollkasko, Teilkasko oder nur Haftpflicht?
Hab mich informiert, Vollkasko Ja / SB Nein. Wird gerade geklärt, ob ein Gutachter kommen muss, ansonsten steht einem Komplettwechsel nichts mehr im Weg.
Wenn Du im ADAC bist, dort auch mal anrufen, die übernehmen tw. auch Teile von Wildschäden, wenn die Versicherung nicht alles zahlt
Die TE ist ja bestens versichert - Vollkasko - ohne Selbstbehalt.
Ab zum FOH.
Neue Stoßstange, neuer Nebelscheinwerfer, Lackierung. Fertig.
Werde ich meiner Mum weitergegeben. Mal sehen was das Autohaus Böttcher sagt. Sind die eigentlich originaler FOH?
Zitat:
@virFortis schrieb am 29. März 2017 um 06:40:42 Uhr:
Gibt man dem foh nicht einfach seine versicherungsnummer und er regelt das alles für einen?Was bei Unfall oder bei Steinschlag in der Windschutzscheibe funktioniert, sollte doch auch beim Wildschaden klappen....
Ja, es ist möglich das an die Werkstatt abzutreten.
Grundsätzlich ist es eigentlich so, das alles, was der Fahrsicvherheit dient, resp., der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges ohne Einschränkungen, welche sich möglicherweise nachteilig im Verkehr erweisen, muss die Versicherung übernehmen.
So jedenfalls der Grundsatz.
Eine Stossstange gehört zur Verkehrssicherheit, wobei die Versicherung natürlich auch nur gewisse Teile als Schadensfall anerkennen können, da heutige Stossstangen ja nicht wie früher mal, aus einfachem Blech bestehen mit teuilwe. Gummidämpfern, sondern recht kompakt gebaut sind, wo Lampen und dergleichen alles integriert sind.
Es empfiehlt sich tatsächlich, entweder die Police zu studieren oder den Versicherungsvertreter zu kontaktieren, hat man einen, ansonsten sich direkt an die Versicherung zu wenden.
Allgemein bekannt aber dürfte sein, das Versicherungen gerne sehr trocken sind, wenn es um Schadensfälle geht, während sie sehr schnell dran sind, wenn man nur ein paar Tage mit der Prämie im Verzug ist.
Sollte dies in diesem Fall auch geschehen, so sollte man einen unabhängigen Gutachter (gibt es beim ADAC) engagieren.
Viel Glück!
Zitat:
@Schreinermonteur schrieb am 29. März 2017 um 21:23:46 Uhr:
...
Allgemein bekannt aber dürfte sein, das Versicherungen gerne sehr trocken sind, wenn es um Schadensfälle geht, während sie sehr schnell dran sind, wenn man nur ein paar Tage mit der Prämie im Verzug ist.
Sollte dies in diesem Fall auch geschehen, so sollte man einen unabhängigen Gutachter (gibt es beim ADAC) engagieren.Viel Glück!
Und der macht die Versicherung dann nass, oder wie??
Grundsätzlich kann man sagen, haben die Versicherungen eine € Grenze innerhalb der ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend ist (bis etwa 1.000€). Darüber hinaus muss es dann ein Sachverständiger begutachten.
Deshalb einfach mal eine ca. Summe von der Werkstatt geben lassen und die Versicherung anrufen. Alles andere klärt sich.
Vielen Dank für die guten Ratschläge und Tipps. Morgen kommt der Kostenvoranschlag vom FOH. Da bin ich gespannt, welche Höhe dieser beträgt und was die Versicherung dazu sagt. Ich kann euch ja auf dem Laufenden halten.
Grüße
Robert