Wildschaden

Ich hatte heute morgen einen Wildschaden mit nen Reh.
An meinen Auto ist vorne alles kurz und klein.
Ich hatte die Polizei angerufen und wurde über meinen Vesicherungsschutzbrief abgeschleppt.
Die Polizei hatte mir eine Wildbescheinigung ausgestellt.
Der Abschlepper hat mich zu sich auf den Hof geschleppt und mir unterdessen erzählt das er auch das Auto reparieren kann und auch Partner meiner Versicherung ist.
Im Gegenzug würde ich umsonst einen Leihwagen bekommen für die Dauer der Reparatur.
Ich hab mich erstmal abholen lassen von meiner Mutter, weil ich es nicht so schnell entscheiden wollte.

Habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen und der Mann am Telefon bestätigte mir das die Firma eine Partnerwerkstatt meiner Versicherung ist.
Was soll ich jetzt machen?
Die Firma machte einen sehr vernünftigen Eindruck und da standen auch ziemlich viele kaputte Autos rum.
Auch der Chef war wirklich sehr nett und machte einen kompetenten Eindruck.
Oder soll ich lieber in meine VW Werkstatt fahren, aber dort würde ich keinen Leihwagen bekommen.

Weiß jemand Rat?

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Die Werkstatt spart Verwaltungskosten, da man direkt mit dem Versicherer abrechnet und der Kunde als zweiter Ansprechpartner weniger aufwändig "umsorgt" werden muss.

Nein.

Mehr Geschäft bedeutet immer mehr und nicht weniger Verwaltung.

Mit der Versicherung muss jeder Zahlungseingang geprüft werden und verbucht werden. Im Einzelkundengeschäft wird dagegen häufig direkt und bar gezahlt, was auch noch pro Vorgang weniger verwaltungsintensiv ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Dann hat die Werkstatt den Vorteil der besseren Auslastung, da der Versicherer wohl der effektivste Absatzweg für Unfallreparaturen ist.

Die bessere Auslastung tritt zweifelsohne ein.

Auf der anderen Seite gerät die Werkstatt zunehmend in Abhängigkeit vom Nachfrager Versicherer und wird damit immer mehr zum Spielball.

Ob sich ein AN freut, wenn er für dasselbe Geld die doppelte Arbeit leisten muss?

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Das kostet natürlich alles Gewinnmarge. Ob die Arbeit dadurch schlechter ist?

Es liegt auf der Hand, das der Druck dadurch kompensiert wird, dass der Kunde zum Puffer wird.

Minderleistung ist häufig die Folge.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Bezahlt Ihr privat für Werkstattleistungen Listenpreis? Die Werkstätten haben schon für normale Dienstleistungen ordentliche Rabattspielräume. Bei Unfallreparaturen, wo die Gewinnmarge von vorn herein höher ist, geht dann noch etwas mehr Rabatt.

Meine Versicherung gibt mir auch immer 50 Prozent Sonderrabett.

Typische Milchmädchenrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Meine Werkstatt hat mir mal für einen vorab auf 2.000 EUR geschätzten Feuerschaden für mehr als eine Woche nen netten Ersatzwagen kostenlos überlassen, als Rabatt weil ich eben nicht zur Vertragswerkstatt des Versicherers gegangen bin. Das spricht für eine ordentliche Gewinnmarge 😉

Das spricht zunächst nur für ordentlichen Wettbewerbsdruck.

Jemand, der auf Lohnanteile verzichtet um den Job zu behalten, den könnte man andernfalls auch als überbezahlt bezeichnen. 😠

Ich kann aus meiner Erfahrung nicht bestätigen, dass die nicht Markengebundenen Instandsetzungsbetriebe schlechter reparieren, wie die Vertragshändler.

In unserer Region haben einige Markengebundene Betriebe Ihre Karosserie- und Lackierabteilungen bereits „outgesourst“ und arbeiten mit den freien Betrieben zusammen.

Nur mancher Vertragshändler bzw. manche Vertrauenswerkstatt könne in Zukunft mal in Erklärungsnotstand kommen, wenn sie zum Beispiel bei der Allianz im KH-Schaden einen Stundenlohn von 85 Euro berechnet, während dessen der HUK- Coburg oder der DEVK gegenüber mit einem Stundensatz von 55 Euro abrechnet.

Ob das auf Dauer gut geht, bleibt abzuwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich kann aus meiner Erfahrung nicht bestätigen, dass die nicht Markengebundenen Instandsetzungsbetriebe schlechter reparieren, wie die Vertragshändler.

Es ist schwierig hier eine allgemeingültige Aussage zu treffen.
In unserer Gegend gibt es auch sehr gute freie Karosseriebau -und Lackiererwerkstätten.
Allerdings haben auch guten Freien ihren Preis und können oder wollen nicht zu den Bedingungen eines "Vertrauensbetriebes" arbeiten.

Ja, da stimme ich dir vollumfänglich zu. "Rabatte" von teilweise bis zu 30 Euro auf den Stundenlohn sind Betriebswirtschaftlich wohl auch nur schwer darstellbar. Aber mancher macht es eben troztdem. Und wenn man dann nachfragt bekommt man zu hören: Bevor ich gar nicht reaparieren kann, mache ich es lieber für einen kleinen Euro.

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Seht die Sache doch mal von der anderen Seite: Wenn man als Werkstatt (Versicherungspartnerwerkstatt) vernünftig und schnell arbeitet, könnte es ja passieren, das der Kunde auch mal zu ner Inspektion kommt.Oder noch besser, ich bekomme neue Kunden durch Mundpropaganda.

Klar gibts schwarze Schaafe, aber die gibts auch bei freien Mitbewerbern.

Natürlich ist das absurd einfach pauschal zu behaupten, dass Partnerwerkstätten der Versicherung nur darauf auf sind den Kunden zu betrügen.

Darüber muss man hier wirklich nicht mehr diskutieren.

Problematisch kann die ganze Sache für die Vertragswerkstätten –egal ob frei oder Markengebunden- werden, wenn sich das mit den vergünstigten Stundensätzen bei allen Versicherungen herumspricht.

Was eine solche Partnerschaft bedeuten kann, möchte ich dem Interessierten Leser hier aus eigener Anschauung kurz schildern.

Ich habe in meiner Kundschaft einen freien Karoserie- und Lackierfachbetrieb. Der beschäftigt 10 Mitarbeiter in der Werkstatt und existiert seit über 30 Jahren. Der Junior (mit dem bin ich befreundet) hat den Betrieb vor ca. 8 Jahren vom Vater übernommen.

Anfang des Jahres 2005 hat er einen Partnervertrag mit einer großen Versicherung (mit drei Buchstaben) abgeschlossen. Er musste seinen Stundenverrechnungssatz von 75 Euro netto auf 55 Euro Brutto (!) reduzieren. Fahrzeug in einem Umkreis von 80 KM mussten kostenlos geholt, gebracht und nach der Instandsetzung komplett gereinigt werden.

Es gab Fälle, da wurde ein Auto aus einer 60 Km entfernten Stadt geholt, Lackiert werden musste ein Außenspiegel. Jeder kann sich ausmalen, was hier verdient wurde.

Stellten sich während der Reparatur Weiterungen heraus, gingen diese zu Lasten der Werkstatt, da der von dort vorab (Kostenlos) erstellte Kostenvoranschlag für beide Seiten als verbindlich galt.

Mein Freund und Kunde hat zum Ende 2006 diese Partnerschaft beendet, da nach Studium der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Gesprächen mit dem Steuerberater eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass diese Partnerschaft nur für eine Seite Vorteile gebracht hat.

Die andere Seite hat nicht nur nichts verdient, nein sie hat draufgezahlt.

Da nützt dann auch keine Inspektion oder Mundpropaganda mehr.

Und solche Geschehnisse sollte sich jeder Unternehmer wohlweislich und reiflich überlegen bevor er sich auf so einen Partnerschaftsvertrag einlässt. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die andere Seite hat nicht nur nichts verdient, nein sie hat draufgezahlt.

Da nützt dann ... Mundpropaganda.

Aus Fehlern lernt man.
Hin und wieder.

wohl war 😉

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


 

Plötzlich zahlst du gerechtfertigte UPE Aufschläge und die Verbringung zum Lackierer.

Hallo,

Verbringungskosten kann ich ja verstehen, aber wieso bist Du der Meinung, dass diese Aufschläge gerechtfertigt sind ?
Es handelt sich immerhin um den Verkaufspreis, d.h. der Händler hat daran schon verdient. Als Lagerhaltungskosten sind sie auch nicht (mehr) zu erklären, da Unfallersatzteile doch meistens ohnehin bestellt werden müssen.

Verträge brauchen mindestens zwei Unterschriften.
@Dellenzaehler, im Bsp. wurde sicherlich zum Ende 06 eine vorhersehbare falsche unternehmerische Entscheidung berichtigt.

Ich kenne eine ähnliche Geschichte, da hat sich ein Kfz-Lackierbetrieb auf einen Vertrag mit einem Wolfsburger Autobauer eingelassen. Gegenstand dieses Vertrages war die Beseitigung von fehlerhaften Lackierungen im Rahmen der Gewährleistung. Es wurden Stückpreise vereinbart, die Verbringungskosten musste der Kfz-Lackierbetrieb übernehmen. Nach 2 Jahren wurde der Vertrag vom Lackierbetrieb gekündigt.
Stichwort:Minusgeschäft.

Zitat:

Original geschrieben von DaTho


Es handelt sich immerhin um den Verkaufspreis, d.h. der Händler hat daran schon verdient.
UPE

Zitat:

Original geschrieben von DaTho


Hallo,

Verbringungskosten kann ich ja verstehen, aber wieso bist Du der Meinung, dass diese Aufschläge gerechtfertigt sind ?
Es handelt sich immerhin um den Verkaufspreis, d.h. der Händler hat daran schon verdient. Als Lagerhaltungskosten sind sie auch nicht (mehr) zu erklären, da Unfallersatzteile doch meistens ohnehin bestellt werden müssen.

"UPE" bedeutet unverbindliche Preisempfehlung; "UPE-Aufschläge" bedeutet die Ansetzung eines Zuschlages zu den unverbindlichen Preisempfehlungen. Es geht um Ersatzteilpreise, die Vertragswerkstätten für Originalersatzteile ihren Kunden berechnen. Wie das Wort "unverbindlich" zeigt sind die markengebundenen Vertragswerkstätten nicht verpflichtet, die ihnen von den Herstellern vorgeschlagenen Preise 1:1 an ihre Kunden weiterzugeben.

Bei den Werkstätten muss jemand die Ersatzteile in Empfang nehmen, dann in die eigene Warenwirtschaft eingeben, ins Lager tragen und schließlich wieder aus der ganzen Lagerhaltung austragen. Für diesen Aufwand berechnen nahezu jede markengebundene Vertragswerkstatt im gesamten Bundesgebiet Ersatzteilpreisaufschläge im Mittel durch einen Aufschlag von 10 - 15% auf den vom Hersteller empfohlenen, unverbindlichen Ersatzteilpreis. Geschädigte sind deshalb so gut wie überhaupt nicht in der Lage, Ersatzteile zu den unverbindlichen Preisvorschlägen der Hersteller ohne Aufschlag zu beziehen.

Nach ständiger Rechtsprechung sind UPE-Aufschläge auch fiktiv zu regulieren.

(vgl. u.a. OLG Hamm, Aktenzeichen: 13 U 135/97, Urteilsdatum: 21.01.1998; LG Saarbrücken, Aktenzeichen: 2 S 219/02, Urteilsdatum: 25.09.2003; LG Aachen, Aktenzeichen: 6 S 200/04, Urteilsdatum: 07.04.2005, AG Rüdesheim, Aktenzeichen: 3 C 265/05, Urteilsdatum: 10.01.2006)

Grüße
G.o.

Zitat:

Für diesen Aufwand berechnen nahezu jede markengebundene Vertragswerkstatt im gesamten Bundesgebiet Ersatzteilpreisaufschläge im Mittel durch einen Aufschlag von 10 - 15% auf den vom Hersteller empfohlenen, unverbindlichen Ersatzteilpreis.

Nicht jede Markenwerkstatt berechnet UPE Aufschläge. Die VW und Audi- Vertragshändler beliefern die NORA- Kunden (NORA= nicht Organisations-Gebundene-Rabattbefähigte-Abnehmer) Das sind die freien KFZ- Werkstätten.

Die treffen nach Vorgabe des Herstellers mit Ihren Abnehmern eine Vereinbahrung, dass diese keine Ersatzteilaufschläge berechnen. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel ein Kotflügel für einen VW Golf in Kassel genau so viel kostet wie in Dortmund oder in Nürnberg.

Die Hersteller gewähren Ihren Vertragshändlern einen Rabatt in Höhe von 15-25% auf Ihre UPE, so dass hier schon eine Verdienstspanne enthalten ist.

Kauft zum Beispiel eine freie Werkstatt einen Kotflügel bei einem VAG Händler, gibt dieser Ihr einen Händler-Rabatt von 10%. Somit hat sowohl der VAG Händler als auch die freie Werkstatt eine Marge. Dies ist logisch und auch sinnvoll, denn warum soll den ein Ersatzteil bei einer freien Werkstatt teuerer sein wie bei einem Markenhändler?

Das trifft aber nicht für alle Hersteller zu. So berechnen zum Beispiel die Hersteller Opel, Skoda, Ford sowie sämtliche fernöstliche Importeure Ersatzteilaufschläge auf die UPE in unterschiedlicher Höhe.

Hier ist der Sachverständige im Einzelfall gefordert zu prüfen welche und wie viel Ersatzteilaufschläge regional am Wohnort des Anspruchstellers (nicht am Wohnort des SV) anfallen. Diese sind dann auch in der Kalkulation im Gutachten auch aufzunehmen und auszuweisen.

Ebenso verhält es sich mit den Verbringungskosten zum Lackierer. Auch hier hat der SV im Einzelfall zu prüfen, ob die vom Anspruchsteller favorisierte Werkstatt über eine eigene Lackiererei verfügt oder ob Sie die Lackarbeiten fremd vergeben.

Ist dies der Fall, sind in der Kalkulation im Gutachten die Verbringungskosten (in der Regel eine Stunde) mit zu berücksichtigen. (Obwohl so ziemlich alle Lackierbetriebe die Autos kostenlos holen und bringen -Stichwort Kundenservice- aber das steht auf einem anderen Blatt)

Anders verhält es sich im Kasko Schaden. Hier sind die aktuellen AKB der einzelnen Versicherer für den Sachverständigen das Maß der Dinge.

In diesen steht nahezu bei allen Versicherern, dass UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nicht im Gutachten aufzunehmen sind. Bei den Stundenverrechnungssätzen ist ein mittlerer ortsüblicher Stundenverrechnungssatz vom SV zu berücksichtigen. Nach durchgeführter Reparatur wird dann aber in der Regel von der Versicherung gegen Rechnungsnachweis alles erstattet, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde

... auch bei Mercedes sind UPE Aufschläge eher unüblich.

Grüße
G.o.

ja, das stimmt.

Grüßle

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