Wiederzulassung des Autos meiner Frau auf meinen Namen
Meine Frau und ich haben ein Auto, das derzeit auf ihren Namen zugelassen ist. Sie hat das Auto bei der Debeka Vollkasko versichert.
Wir würden das Auto gerne auf meinen Namen anmelden und eine neue Versicherung bei der HUK24 auf meinen Namen abschließen.
Ist es zu spät, die Versicherung zu wechseln? Soweit ich weiß, muss dies normalerweise vor dem 30. November geschehen.
Informiert die HUK24 die Debeka über die Kündigung oder sollen wir die Debeka selbst informieren?
Wir möchten auch die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Bei der Beantragung gibt es Seiten, auf denen Sie die Schadenfreiheitsklasse sowie den aktuellen Versicherer und die Versicherungsnummer eintragen können.
Allerdings gibt es eine Warnung: "Bitte beachten Sie, dass wir Sondereinstufungen des Vorversicherers nicht bei uns berücksichtigen können."
Kann es sein, dass die Schadenfreiheitsklasse nicht von der Debeka auf die HUK24 übertragen wird?
88 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Dezember 2023 um 14:49:34 Uhr:
Könnte bei einer online-Zulassung vielleicht nötig sein.
Auch da nicht.
Kein Polizist kann selbst die eVB abfragen.
Ob versichert oder nicht, bekommt er bei einer ZEVIS Abfrage angezeigt.
Mit abruf der eVB beim Zulassungsvorgang ist das Fahrzeug vorläufig versichert.
Wird die Deckung wegen nichtzahlung der Prämie, oder weil man beim Vertreter den Vertrag nicht unterzeichnet hat und dieser nicht zustande gekommen ist, zurück gezogen,dann muss die Versicherung einen Mitteilung gem § 51 FZV auslösen und dann wird die Zulassungsstelle aktiv.
Die Mitteilung § 51 kommt über das KBA zur Zulassungsstelle und der das Ende des Versicherungsschutz es wird in ZEVIS angezeigt. Auch die entsprechend von der Zulassungsstelle eingeleitete Maßnahmen ist dort zu sehen und der Rennleiter kann entscheiden, wie er weiter verfahren will. Anzeige wg fahren ohne Versicherungsschutz kommt eigentlich immer.
Wenn er VK beantragt hat, ist die mitversichert. Wenn die nicht mitversichert/abgelehnt wurde, muss das im Vertrag deutlich gekennzeichnet sein. Soweit ich weiß, versichert die HUK/24 keine Fahrzeuge, wenn sie älter als 10 Jahre sind. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:07:02 Uhr:
Was steht denn in deinem Vertrag? Nur wenn dir der vorläufige Versicherungsschutz ausdrücklich zugesagt worden ist, hast du ihn.
https://www.motor-talk.de/.../...au-auf-meinen-namen-t7569962.html?...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:16:10 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Dezember 2023 um 14:49:34 Uhr:
Könnte bei einer online-Zulassung vielleicht nötig sein.Auch da nicht.
Kein Polizist kann selbst die eVB abfragen.
Ob versichert oder nicht, bekommt er bei einer ZEVIS Abfrage angezeigt.Mit abruf der eVB beim Zulassungsvorgang ist das Fahrzeug vorläufig versichert.
Wird die Deckung wegen nichtzahlung der Prämie, oder weil man beim Vertreter den Vertrag nicht unterzeichnet hat und dieser nicht zustande gekommen ist, zurück gezogen,dann muss die Versicherung einen Mitteilung gem § 51 FZV auslösen und dann wird die Zulassungsstelle aktiv.Die Mitteilung § 51 kommt über das KBA zur Zulassungsstelle und der das Ende des Versicherungsschutz es wird in ZEVIS angezeigt. Auch die entsprechend von der Zulassungsstelle eingeleitete Maßnahmen ist dort zu sehen und der Rennleiter kann entscheiden, wie er weiter verfahren will. Anzeige wg fahren ohne Versicherungsschutz kommt eigentlich immer.
Werde ich auch informiert, wenn dies geschieht?
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:28:01 Uhr:
Wenn Du das öffnest, siehst auch wann die eVB verarbeitet, das Fahrzeug zugelassen wurde.
Leider nicht
Zugelassen auf
Versicherungsnehmer seit 12.2023
Zitat:
@Embody3644 schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:18:22 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:07:02 Uhr:
Was steht denn in deinem Vertrag? Nur wenn dir der vorläufige Versicherungsschutz ausdrücklich zugesagt worden ist, hast du ihn.https://www.motor-talk.de/.../...au-auf-meinen-namen-t7569962.html?...
Da steht nur, dass du vorläufigen Schutz in der VK hast, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Da steht nicht, dass es diese Vereinbarung gibt. Also ist nicht gesichert, dass du vorläufigen Schutz in der VK hast.
Wenn das Auto im Dez 22 erst zugelassen wurde und es keine Vorversicherungszeit gibt, ist die SF6 eine Sondereinstufung, was einer echten SF 1 oder höchstens SF2 entspricht
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2023 um 21:56:21 Uhr:
Wenn das Auto im Dez 22 erst zugelassen wurde und es keine Vorversicherungszeit gibt, ist die SF6 eine Sondereinstufung, was einer echten SF 1 oder höchstens SF2 entspricht
Wir waren mit unserem vorherigen Auto aus dem Jahr 2018 versichert. Dann sind wir auf dieses neue Auto umgestiegen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 21:27:50 Uhr:
Zitat:
@Embody3644 schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:18:22 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../...au-auf-meinen-namen-t7569962.html?...
Da steht nur, dass du vorläufigen Schutz in der VK hast, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Da steht nicht, dass es diese Vereinbarung gibt. Also ist nicht gesichert, dass du vorläufigen Schutz in der VK hast.
Ich habe meinen Versicherungsschein jetzt erhalten, also denke ich, dass ich versichert sein muss.
In der Haftpflicht bist du auf jeden Fall versichert. In der VK hängt es davon ab, was in deinem Fall konkret vereinbart worden ist. Einen vorläufigen Schutz gibt es nur, wenn das konkret vereinbart ist. Wenn es nicht konkret vereinbart ist, besteht der Schutz der VK erst ab der Bezahlung des Beitrages.
Da steht ein Hinweis auf die Bedingungen zur Bezahlung der Prämie und die Gefahr der Gefährdung des Versicherungsschutzes. Ich würde dringend empfehlen, die Bedingungen sehr genau zu lesen. Ich sage ja nur, dass die Gefahr besteht, dass es in der VK keinen vorläufigen Schutz gibt. Ob es ihn gibt, kann man aus den Bedingungen sehen, wenn man sie denn liest.