Wiederzulassung des Autos meiner Frau auf meinen Namen

Meine Frau und ich haben ein Auto, das derzeit auf ihren Namen zugelassen ist. Sie hat das Auto bei der Debeka Vollkasko versichert.

Wir würden das Auto gerne auf meinen Namen anmelden und eine neue Versicherung bei der HUK24 auf meinen Namen abschließen.

Ist es zu spät, die Versicherung zu wechseln? Soweit ich weiß, muss dies normalerweise vor dem 30. November geschehen.

Informiert die HUK24 die Debeka über die Kündigung oder sollen wir die Debeka selbst informieren?

Wir möchten auch die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Bei der Beantragung gibt es Seiten, auf denen Sie die Schadenfreiheitsklasse sowie den aktuellen Versicherer und die Versicherungsnummer eintragen können.

Allerdings gibt es eine Warnung: "Bitte beachten Sie, dass wir Sondereinstufungen des Vorversicherers nicht bei uns berücksichtigen können."

Kann es sein, dass die Schadenfreiheitsklasse nicht von der Debeka auf die HUK24 übertragen wird?

Huk24 SF-Klasse
Huk24 SF-Klasse
88 Antworten

Beim Fahrzeugwechsel soll das bei der HUK24 noch gehen. Aber nur da.
Ich hatte das dies Jahr dort angefragt.

Aha ? Das wäre super. Danke für den Hinweis.

Das geht auch beim Fahrzeugwechsel nicht mehr, man könnte höchstens den Fahrzeugwechsel am 2.1. machen
Bei einem Versichererwechsel zum 01.01. bleibt der Ablauf

Warum kannst du denn keinen Fahrzeugwechsel am 01.01. machen?

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Dezember 2023 um 17:35:07 Uhr:


Warum kannst du denn keinen Fahrzeugwechsel am 01.01. machen?

Weil da alle Zulassungsstellen geschlossen sind. 😰😰😰

Heißt das denn, es gibt bei der HUK(24) faktisch überhaupt keine Möglichkeit mehr auf Hauptfälligkeit 01.01.?

Ganz einfach weil man an einem Feiertag (01.01.) nirgendwo ein Auto zulassen kann?
Der früheste Termin ist der 02.01. und das ist eben dann der 02.01. und nicht der 01.01. Ergo, real keine Möglichkeit mehr die Hauptfälligkeit zum 01.01. zu bekommen. Ist das so richtig?

Vielleicht geht es mit Onlinezulassung

Ist der einen Tag so entscheidend?
Ob nun 1.1 oder 2.1 ist doch völlig egal

@Siggi1803 : Geht denn Online-Zulassung nur zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen?

Gibt es denn inzwischen in allen Gemeinde die Möglichkeit der Online-Zulassung?

Die Möglichkeiten werden eher weniger, klick.

Internet ist eben Neuland bei uns.

Liegt ja nicht am internet sondern an den Mindestsicherheitsanforderungen die das KBA an die Schnittstellen stellt.
Diese konnten von vielen Zulassungsstellen oder deren Portalbetreibern nicht erfüllt werden und dann wurden die Zugänge halt abgeklemmt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. Dezember 2023 um 13:35:32 Uhr:


Internet ist eben Neuland bei uns.

Und dann wir hier vom autonomen Fahren geträumt.

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