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Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 15. April 2013 um 14:53

Hi,

Ich hatte letzten Freitag nen Unfall (bin einem hinten rein Gefahren)

Da ich Vollkasko habe steht das Auto jetzt in der Werkstatt und mir wurde gesagt das es ein Schaden von 11.500€ ist.

Das Auto habe ich Mitte Januar gekauft für 12.000€.

Nun meinte der Mechaniker das bei der kurzen zeit der Zulassung meist noch der Kaufpreis genommen wird.

Ist das richtig?

Wenn der Wiederbeschaffungswert geringer ist wird mein Auto nicht mehr repariert oder und dabei ist es doch erst neu:-(

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2013 um 20:18

@TE

Lass dich nicht durch einige Beiträge hier verunsichern. Warte das Gutachten und die Entscheidung deines Versicherers ab. Wenn du dann etwas nicht verstehst, kannst du deine Fragen hier weiter stellen.

 

Bei einem Totalschaden erhältst du den Wiederbeschaffungswert deines PKW abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung. Den Restwert vom Käufer deines Unfallwagens. Einen Käufer nennt dir dein Versicherer. An den kannst du verkaufen - musst du aber nicht, wenn du einen anderen Kaufinteressenten hast.

 

Ist eine Kaufpreisentschädigung in deinem Vertrag enthalten und diese höher als der Wiederbeschaffungswert, wird diese anstelle des Wiebeschaffungswertes berücksichtigt. Das Alter deines Fahrzeuges spielt keine Rolle, sondern das Datum deines Fahrzeugkaufes. Du hast das schon richtig markiert und wenn du das Fahrzeug erst vor drei Monaten erworben hast, stellt das sicherlich kein Problem dar.

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am 16. April 2013 um 9:22

Es muss aber zuerst einmal ein Totalschaden werden.

Das wollte ich damit sagen.

Ob es einer wird, hängt eben vom Gutachten ab.

Themenstarteram 16. April 2013 um 9:30

Mit 11.500€ Reparatur und 12.000€ Kaufpreis vor 3 Monaten wird da wohl kein weg dran vorbei gehen

Themenstarteram 16. April 2013 um 15:08

Jetzt hab ich grad von der 130% Reglung gelesen.

Würde ich da rein fallen bzw wie verhält sich das?

am 16. April 2013 um 15:15

Nein. Die gilt nicht für Kaskoschäden.

Themenstarteram 16. April 2013 um 16:03

Für was gilt die denn?

am 16. April 2013 um 16:13

Nur für Haftpflichtschäden.

Themenstarteram 16. April 2013 um 16:27

Ok. Denn Unterschied hab ich noch nicht wirklich verstanden.

Gutachter heute meinte wohl das es sehr knapp aussieht aber muss auf Zahlen warten.

Kann ich diese restwertbörse einsehen?

am 16. April 2013 um 16:36

Wenn du der Geschädigte bist. Also dir jemand rein gefahren wäre. Dann würde diese 130% Regelung gelten.

Da du aber in diesem Fall deinen eigene Versicherung brauchst, gelten wieder andere Regeln. Hier gibt es diese 130% Klausel nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Screeser

Kann ich diese restwertbörse einsehen?

Nein

Die Höhe der Restwertgebotes kann Dir nur dann nicht egal sein, wenn Du das Auto behalten willst...

Ansonsten bekommst Du - wenn die zitierten Bedingungen für dich zutreffen:

Ursprungskaufpreis: 12.000,--

abz. enthaltene MwSt.: X,-- (entfällt bei Privatkauf, sonst u.U. Differenzbesteuerung)

abz. Selbstbeteiligung

abz. Restwert - den bekommst Du ja vom Aufkäufer

Wenn beim ursprünglichen Kauf Mehrwertsteuer ausgewiesen war, wird diese abgezogen und erst dann nachreguliert, wenn Du einen neuen/anderen (mit ausgewiesener MwSt.) kaufst.

Aber, wenn ich die Bedingungen richtig gelesen habe, musst Du ja ohnehin innerhalb von 24 Monaten ein anderes Auto kaufen.

 

Wenn Du den Wagen behalten (und ggf. selbst geradebiegen) willst, dann ist ein hohes Restwertangebot natürlich ärgerlich und macht Dir ggf. einen Strich durch deine Kalkulation.

Themenstarteram 18. April 2013 um 4:13

Naja der käs is eh gefressen. Der Gutachter hat den Schaden auf knapp 14.500€ geschätzt.

Hab jetzt einen Opel insignia 1.6 im Blick.

Aber der ausstattungstechnisch nicht so der brüller oder?

1.6 Sauger ?

Dann vor allem aber motormäßig nicht, es sei denn, Du bist zu 95% in der Stadt unterwegs.

 

Themenstarteram 18. April 2013 um 13:30

Wird wohl wieder ein octavia werden.

Sollte halt ein sportlich aussehendes familienauto sein

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