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Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 15. April 2013 um 14:53

Hi,

Ich hatte letzten Freitag nen Unfall (bin einem hinten rein Gefahren)

Da ich Vollkasko habe steht das Auto jetzt in der Werkstatt und mir wurde gesagt das es ein Schaden von 11.500€ ist.

Das Auto habe ich Mitte Januar gekauft für 12.000€.

Nun meinte der Mechaniker das bei der kurzen zeit der Zulassung meist noch der Kaufpreis genommen wird.

Ist das richtig?

Wenn der Wiederbeschaffungswert geringer ist wird mein Auto nicht mehr repariert oder und dabei ist es doch erst neu:-(

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2013 um 20:18

@TE

Lass dich nicht durch einige Beiträge hier verunsichern. Warte das Gutachten und die Entscheidung deines Versicherers ab. Wenn du dann etwas nicht verstehst, kannst du deine Fragen hier weiter stellen.

 

Bei einem Totalschaden erhältst du den Wiederbeschaffungswert deines PKW abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung. Den Restwert vom Käufer deines Unfallwagens. Einen Käufer nennt dir dein Versicherer. An den kannst du verkaufen - musst du aber nicht, wenn du einen anderen Kaufinteressenten hast.

 

Ist eine Kaufpreisentschädigung in deinem Vertrag enthalten und diese höher als der Wiederbeschaffungswert, wird diese anstelle des Wiebeschaffungswertes berücksichtigt. Das Alter deines Fahrzeuges spielt keine Rolle, sondern das Datum deines Fahrzeugkaufes. Du hast das schon richtig markiert und wenn du das Fahrzeug erst vor drei Monaten erworben hast, stellt das sicherlich kein Problem dar.

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am 15. April 2013 um 15:02

Jetzt kommts auf die Qualität von deinem Versicherungsvertrag drauf an.

Wenn er gut ist, hat der eine Kaufpreisentschädigung in den Bedingungen mit dabei.

Der Kaufpreis den du bezahlt hast, muss nicht dem WBW entsprechen.

Auch wird noch ein Restwert vorhanden sein, so dass es sich auf alle Fälle um einen Totalschaden handelt.

Themenstarteram 15. April 2013 um 15:16

Was würde das in meinem Falle bedeuten ganz doof gefragt?

Das ich es nicht mehr reparieren lassen kann.

Hab einen octavia Ambiente mpi 1.6 bj2008 30.000km runter

am 15. April 2013 um 15:40

Zumindest wirst du wohl nicht den kompletten Betrag von der Versicherung erstattet bekommen.

Wie ist der Stand der Dinge?

War schon ein Gutachter da?

Themenstarteram 15. April 2013 um 15:48

Gutachter kommt wohl morgen aber bis das Gutachten fertig ist dauert ja auch ne ganze Weile oder?

Kannst du anhand der Angaben ca sagen was ich bekomme?

am 15. April 2013 um 16:21

Wenn du eine Kaufpreisentschädigung mit dabei hast, bekommst du dein vollen 12.000,- € erstattet.

Ansonsten das, was der aktuelle Wiederbeschafftungswert, festgestellt durch den Gutachter ist.

Woher hast du deine Versicherungspolice? Selber im Internet abgeschlossen, oder über Vermittler.

Falls Vermittler. Anrufen und fragen ob Kaufpreisentschädigung mit dabei ist.

Themenstarteram 15. April 2013 um 16:27

Ja über einen Assekuranz Menschen und dann bei der vhv.

Wie Gros ist denn die Chance das ich sowas mit dabei hab?

Das kannst du in deinem Vertrag nachlesen.

Ob das allerdings auch bei einem 5 Jahre alten Fahrzeug dann noch gilt?

Ansonsten sind die Gutachten normalerweise sehr schnell fertig. (nur nen paar Tage)

am 15. April 2013 um 16:34

Bei dem Fahrzeugalter siehts wohl leider schlecht aus.

Meist gibts die Kaufpreisentschädigung nur bis zu 4 Jahren

Themenstarteram 15. April 2013 um 17:24

ja ok. . .5 jahre ist schon wahr, aber eben auch er 30.000Km runter.

Meint ihr der Werkstattmensch kann mit dem Gutachter etwas rden?

Weil er will ja auch das er das Auto reparieren kann.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Bei dem Fahrzeugalter siehts wohl leider schlecht aus.

 

Meist gibts die Kaufpreisentschädigung nur bis zu 4 Jahren

Meist ist die Kaufpreisentschädigung bedingungsgemäß bis 2 Jahre nach EZ vom KFZ.

Nur bei wenigen Versicherer gegen Aufpreis auch mehr (Wenn TE es mitversichert hat, in den Basistarifen wird i.d.R. keine Kaufpreisentschädigung gezahlt)

 

@TE

Den WBW setzt der Gutachter fest, je nach Ausstattung, BJ, KM Leistung und den entsprechenden Marktwert.

 

Leistung des Versicherers bei Totalschaden = WBW - MWST(Diff.St) - RW - SB = Leistung

 

Die MWST(DiffSt) wird nach einreichen des Kaufvertrages (Kopie) des Folgefahrzeuges nachreguliert.

 

Zitat:

Original geschrieben von Screeser

ja ok. . .5 jahre ist schon wahr, aber eben auch er 30.000Km runter.

Meint ihr der Werkstattmensch kann mit dem Gutachter etwas rden?

Weil er will ja auch das er das Auto reparieren kann.

Kein Gutachter läßt sich vom Werkstattpersonal beeinflussen.

 

Themenstarteram 15. April 2013 um 17:53

mag mir ja aber kein neues KfZ kaufen :-(

er ist ja FAST neu *heul*.

erst vor 3 monaten gekauft und erst so wenig Kilometer runter.

keine unfallschäden und ne topp ausstattung

Mach Dir keine schlechten Gedanken, warte erst mal ab, was das Gutachten aussagt, nicht immer gleich an den Weltuntergang denken.

 

War das KFZ finanziert ?

 

Themenstarteram 15. April 2013 um 18:06

naja viel mut macht mir die wahrheit hier im forum nicht:-(

naja hb halt noch knapp 12.000€ Schulden beim Opa...

man. . . .mag mein auto wieder :-((((

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