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Parkrempler Totalschaden Wiederbeschaffungswert gemäß TÜV

Hallo liebe Community,

mir ist in meinen parkenden Wagen ein LKW reingefahren. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Winterfahrzeug (Skoda Fabia BJ 2007), mit genau 100.000 km, läuft technisch sehr gut, unfallfrei, ist von meinem Großvater ich bin der 2. Halter, super sauber Werkstatthistorie.

Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten vom TÜV Rheinland erstellen lassen, das Fahrzeug wurde als Totalschaden eingeordnet (da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen). Ok, ist dann so, die Werkstatt (wo ich den Wagen hingebracht habe) hat sich auch zickig mir Kosten zu benennen.

Womit ich aber ein Problem habe ist der Wiederbeschaffungswert. Da der Wagen so alt sei, würde adäquater Ersatz nicht über einen Händler sondern nur Privat zu bekommen sein (Außerdem wurden Halter und Ausstattung gemäß Gutachten nicht berücksichtigt). Jetzt wurde hier ein Wert aufgerufen, den ich so nicht nachvollziehen kann bzw. bei mobile ist der günstigste unfallfreie Vergleichswagen (nur Kilometer und Alter berücksichtigt) ca. 30 % höher eingepreist (klar realistisch geht da wohl was am Preis), aber wohlgemerkt der Günstigste.

Mir ist klar, das ich die Historie technisch wie emotional nicht bepreisen kann. Aber für das aufgerufene Geld bekomme ich aus meiner Sicht keinen adäquaten Ersatz.

Jetzt zu meiner Frage, wie ihr rauslesen könnt geht es hier um niedrigere Werte, lohnt es sich hier mit der Versicherung zu streiten, ggf. sogar Rechtsbeistand zu konsultieren? Was könnte man machen, Schwacke runterladen / Screenshot Mobile und entgegenhalten? Oder ist das aussichtslos? Ich habe noch nicht mit der Versicherung gesprochen.

Vielen Dank im Voraus.

Ben

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29 Antworten

Anwald einschalten, aber einen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, nicht Arbeitesrecht oder sowas.

Eigentlich sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass man in so einem Fall, den Gutachter selbst wählt und rechtzeitig einen Fachanwalt einschaltet.

Ich verstehe es auch nicht...; warum lässt man die gegnerische Partei das eigene Auto "bewerten"?

Nenne doch mal konkrete Zahlen; das wäre auch hilfreich...

Puh dhh in Haag so gut wie alles falsch gemacht, sorry. Aber in solche ein Fall immer den eigenen Gutachter + Anwalt, ich würde dir empfehlen such dir ein Anwalt wo der Schwerpunkt auch drin liegt, und Versuch mit ihm die Kuh vom Eis zu kriegen.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 17. März 2021 um 22:33:29 Uhr:

Ich verstehe es auch nicht...; warum lässt man die gegnerische Partei das eigene Auto "bewerten"?

Nenne doch mal konkrete Zahlen; das wäre auch hilfreich...

Ich bin davon ausgegangen, dass der TÜV Rheinland unabhängig vom Auftraggeber einen fairen Wert ermittelt (der Reparaturwert ist auch realistisch mit 3.500 EUR). Mir wurde 1350 EUR als Wiederbeschaffungswert ausgewiesen. M. E. kann ich mit dieser Summe keinen adäquaten Ersatzwagen kaufen bzw. nur mit viel Glück und nicht in 10 Tagen.

Ich werde nochmal ein rechtlichen Beistand konsultieren, ich war nur der Annahme, dass ein Anwalt ja schon mit 4 Stundensätzen den Differenzbetrag übersteigt und es sich daher nicht lohnt.

Vielen Dank und VG

Ben

Das ist das beste was du machen kannst mit dem Anwalt, du hast natürlich recht dir einen Leihwagen zu nehmen in der Regel bezahlen die Max 3 Wochen. Dann aber nur wenn du einen neuen (alten) anmeldest wenn nicht stehen dir Max 2 Wochen zu

1350 Euro scheint mir für einen 14 Jahre alten Fabia mit 100000 km ein realistischer Wert zu sein. Viele bewerten den Wert ihres Wagens einfach zu hoch. Hinzu käme noch die 30 % Regelung, so dass ab einem Reparaturwert von ca. 1800 Euro ein Totalschaden vorliegt.

Selbst wenn ein anderer Gutachter auf einen Wert von 2500.- kommen würde wäre es immer noch ein Totalschaden.

Hier ist einfach der Abstand zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten zu hoch.

Zitat:

@Ben9 schrieb am 17. März 2021 um 22:16:42 Uhr:

Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten vom TÜV Rheinland erstellen lassen, ...

Du mußt dir den Gutachter immer selber suchen, niemals einen von der gegnerischen Versicherung annehmen.

Zitat:

Da der Wagen so alt sei, würde adäquater Ersatz nicht über einen Händler sondern nur Privat zu bekommen sein ...

Das ist IMHO gut, da du ein längere Ausfallzeit hast (da von privat die Beschaffung länger dauert).

Zitat:

Jetzt wurde hier ein Wert aufgerufen, den ich so nicht nachvollziehen kann bzw. bei mobile ist der günstigste unfallfreie Vergleichswagen (nur Kilometer und Alter berücksichtigt) ca. 30 % höher eingepreist (klar realistisch geht da wohl was am Preis), aber wohlgemerkt der Günstigste.

...

Jetzt zu meiner Frage, wie ihr rauslesen könnt geht es hier um niedrigere Werte, lohnt es sich hier mit der Versicherung zu streiten, ggf. sogar Rechtsbeistand zu konsultieren?

Definitiv, wird sich nur jetzt keiner mehr darum reißen, da der Streitwert nur noch die Differenz ist und der Anwalt nach Streitwert bezahlt wird.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Ben9 schrieb am 17. März 2021 um 23:00:04 Uhr:

Ich werde nochmal ein rechtlichen Beistand konsultieren, ich war nur der Annahme, dass ein Anwalt ja schon mit 4 Stundensätzen den Differenzbetrag übersteigt und es sich daher nicht lohnt.

???

Der Anwalt kostet dich doch nichts.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. März 2021 um 08:19:34 Uhr:

Definitiv, wird sich nur jetzt keiner mehr darum reißen, da der Streitwert nur noch die Differenz ist und der Anwalt nach Streitwert bezahlt wird.

Gruß Metalhead

Ich hatte mal so einen Fall. Streitwert: 200 Euro. Da wollte der Anwalt eine Sondervereinbarung. Ich habe es dann gelassen.

Ich würde versuchen, den Wiederbeschaffungswert durch ein anderes Gutachten zu erhöhen. Wahrscheinlich wird es dann immer noch ein Totalschaden bleiben. Es gibt aber bestimmt Werkstätten die den für weit unter 3500 Euro reparieren.

lege das Gutachten einem qualifizierten Sachverständigen vor. Der soll das prüfen und wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt, beauftragst du Ihn ein Gutachten zu erstellen. Das Honorar hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. So eine überprüfung macht ein Sachverständiger in der Regel als Kundenservice.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. März 2021 um 08:37:19 Uhr:

Ich würde versuchen, den Wiederbeschaffungswert durch ein anderes Gutachten zu erhöhen. Wahrscheinlich wird es dann immer noch ein Totalschaden bleiben. Es gibt aber bestimmt Werkstätten die den für weit unter 3500 Euro reparieren.

Das ist ja der schlechteste Tipp den man bekommen kann. Er müsste die DEKRA verklagen dass das Gutachten falsch ist, viel Glück weil so unrealistisch finde ich das nicht. Bei mobile sind genug Autos drin zu diesem Preis, einen höheren Wiederbeschaffungswerte sollte man auch begründen können.

MfG

Mike

Meinem Kollegen ist das vor Jahren mal gelungen. Am Schluss war es zwar knapp aber sein alter VW Passat wurde dann doch noch repariert.

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