Wiederbeschaffung W211 Baujahr 2007 zu niedrig?
Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachter,ein junger Bengel, kam zu dem Ergebnis das der Wiederbeschaffungswert bei € 3400 liegen würde. Lackierarbeiten die zur Verschönerung dienten wertete er als Vorschaden mit einer Wertminderung von € 400.-
Das diese einwandfrei ausgeführt wurden und der Grund Kratzer waren hat ihn überhaupt nicht interessiert.
Ebenso der gute Zustand des Fahrzeugs. Lediglich den Kilometerstand von 300000 hat er als Grundlage für seine Bewertung genommen. Demnach hat er Fahrzeuge bei Mobile oder ähnlich gesucht und wohl beim ersten Treffer diesen Wert, zugrunde gelegt.
Ich halte € 3400 für eine Frechheit.
Zum Fahrzeug E200 CDI Classic, Lackzustand sehr gut ohne Beulen und Kratzer, Keinerlei Steinschläge oder sonstiges, Tüv und Reifen neu, Innenraum gepflegt bis auf eine Scheuerstelle an der Sitzwange.
Fahrwerk 1a da viele Teile in den letzten Monaten erneuert wurden. Motor und Getriebe 1a.
Es gibt zur Zeit der Untersuchung keinerlei Mängel an dem Fahrzeug.
Was haltet ihr von dem Wiederbeschaffungswert?
27 Antworten
Zitat:
@ThalerKlaus schrieb am 25. Mai 2025 um 07:33:13 Uhr:
Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Es gibt bei Haftpflicht zwei Möglichkeiten:
- Es ist dir egal was raus kommt. Dann lässt du die gegnerische Versicherung ein Gutachten machen und lässt das Geld überweisen.
- Du oder die reparierende Werkstatt beauftragen den Gutachter.
Bei Kasko kannst du einen Gutachter beauftragen (und bezahlen), die Versicherung wird ihren schicken. Bei Abweichung kannst du vor Gericht gehen, der Richter wird dann noch einen Gutachter beauftragen. Direkt über ein Beweissicherungsverfahren vor Gericht nen Gutachter zu holen ist sehr dumm in der Regel, weil sich das durchaus ein halbes Jahr hinzieht bis was passiert.
Eigentlich ganz einfach, da muss man nicht streiten oder verzagen.
Ebenso der gute Zustand des Fahrzeugs. Lediglich den Kilometerstand von 300000 hat er als Grundlage für seine Bewertung genommen. Demnach hat er Fahrzeuge bei Mobile oder ähnlich gesucht und wohl beim ersten Treffer diesen Wert, zugrunde gelegt.
Ich halte € 3400 für eine Frechheit......
Was haltet ihr von dem Wiederbeschaffungswert?
Ich halte die Geschichte für verwunderlich. Der Gutachter muss ja belegen können wie er zu dem Wert kommt und dazu nimmt man die Schwacke Liste. Das hört sich an als wäre der Gutachter kein Gutachter...
Zitat:
@ThalerKlaus schrieb am 25. Mai 2025 um 07:33:13 Uhr:
Innenraum gepflegt bis auf eine Scheuerstelle an der Sitzwange.
😂 Sind wir hier bei Mobile.de?
"Gepflegt mit Kratzern", "Gepflegt aber dreckig"....
Zur Pflege kann auch gehören, dass man Schäden beseitigt...oder das ist eher das Minimum an Pflege.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 25. Mai 2025 um 12:48:24 Uhr:
Zum Thema eigener Gutachter... macht der auch nur einen kleinen Fehler, dann kann das ganz schlecht laufen.
Ich dachte du willst mit dem Thread nichts mehr zu tun haben? Der Fehler liegt beim Anwalt und bei dir. Sicher nicht beim Gutachter.
Ich verstehe auch gar nicht, was hier das Thema ist. Der Schaden ist unstrittig, der Vorschaden spielt bei der Regulierungspflicht keine Rolle. Kosten auf deinen Namen musst du erstmal zahlen. Auch vom Regress kein Risiko....muss man halt durchziehen, ggf. mit nem anderen Anwalt, der scheint ja nicht sooo willig zu sein.
Zitat:
@Scenicdrei schrieb am 26. Mai 2025 um 11:12:44 Uhr:
Eine Frage generell:
Kann man den Schuldigen auch privat , persönlich verklagen???
weil der Themenstarter nicht zufrieden mit dem Gutachten ist???
Naja, die Frage ist hier wer der Schuldige ist, es steht ja noch die Frage im Raum ob es nun Kasko oder Haftpflicht ist. Bei Kasko ist es in der Regel eher schwierig den Schuldigen persönlich zu verklagen...außer persönlich in den Wind pissen ist da meistens nicht viel drin.
Auch den Schuldigen auf ein Gutachten zu verklagen ist meistens eher nicht sehr sinnvoll, genau das möchte man ja mit nem eigenen Gutachter vermeiden.
Im Ernst: Im KFZ Bereich klagt man gegen die Versicherung (weil jedes angemeldete KFZ eine hat, versicherungsfrei, abgemeldet, usw. ausgenommen) wenn man Geld von dieser haben will. Gegen den Eigentümer des KFZ zu klagen macht in der Regel keinen Sinn. Genau umgekehrt ist es bei sonstigen Schäden, Privathaftpflicht, abgemeldete Autos usw.
Aber das stellt man sich immer soooo einfach vor, die Meinungen in Foren oder in privaten Diskussionen sind oft furchtbar naiv. Zuerst mal muss man den Schaden feststellen, sichern und eine Forderung aufstellen. Diese muss abgewiesen werden oder verfristen. Daran scheitert es ja hier schon, es gibt also noch gar nichts was man "verklagen" könnte. Wenn man dann wen und was hat, was man "verklagen" könnte wäre meistens auch noch gut wenn man einen Anwalt hat, der den Mist auch noch durchziehen will und nicht nur teure Standardbriefe schreiben will. Und nur weil man ne Telefonnummer in den Gelben Seiten oder gar ne Rechtsschutzversicherung hat, hat man noch lange keinen Anwalt und keine Übernahme durch die Versicherung...
Wohl dem, der nicht klagen muss...wobei wir wieder bei 1. sind. Manchmal ist es gar nicht so dumm das erstbeste Gutachten mit der Versicherung abzurechnen und die Sache zu schließen.
Hallo. nein persönlich kann man den Gegner nicht verklagen. Dafür ist ja die Versicherung da.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 26. Mai 2025 um 10:12:05 Uhr:
Ein bisschen anders lag Dein Fall ja nun schon, oder? Weder war Dein Auto sach-/fachgerecht repariert, noch konntest Du darüber Nachweis führen. Und eine Nachbegutachtung hast Du durch Verkauf verhindert. An Deinem Fall war keine Versicherung Schuld an irgendwas.
Habe ich auch nicht behauptet, sondern der Fehler im Gutachten(Vorschäden wurden nicht berücksichtigt). Ob das jetzt mein Fehler, der des Anwaltes oder des Gutachters war, wollte ich auch nicht wieder erörtern. Das war doch auch Stein des Anstoßes hier..... ein Vorschaden, der zu einer Wertminderung von 400€ führt. So etwas hätte in meinem Fall das Gutachten gerettet.
Zitat:
@ThalerKlaus schrieb am 25. Mai 2025 um 07:33:13 Uhr:
Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachter,ein junger Bengel, kam zu dem Ergebnis das der Wiederbeschaffungswert bei € 3400 liegen würde. Lackierarbeiten die zur Verschönerung dienten wertete er als Vorschaden mit einer Wertminderung von € 400.-
Das diese einwandfrei ausgeführt wurden und der Grund Kratzer waren hat ihn überhaupt nicht interessiert.
Vielleicht hat er einfach in die HIS geschaut?
Zitat:
@tomate67 schrieb am 26. Mai 2025 um 16:59:07 Uhr:
Habe ich auch nicht behauptet, sondern der Fehler im Gutachten(Vorschäden wurden nicht berücksichtigt). Ob das jetzt mein Fehler, der des Anwaltes oder des Gutachters war, wollte ich auch nicht wieder erörtern. Das war doch auch Stein des Anstoßes hier..... ein Vorschaden, der zu einer Wertminderung von 400€ führt. So etwas hätte in meinem Fall das Gutachten gerettet.
Vielleicht hat er einfach in die HIS geschaut?
Ich bin überzeugt, dies spielt alles keine Rolle.
- Die Versicherung kann einfach nicht zahlen, dass ist aber weder im Sinne der Versicherung noch im Sinne des Geschädigten. Jede Versicherung die ich kenne wird aber in so nem Fall SOFORT einen eigenen Gutachter schicken um die Sache korrekt in die eigenen Bücher zu bekommen, bzw. korrekt abzuweisen wenn es eine Höhle ist. Nachwievor ist hier nicht klar, wer nun den "Bengel" beauftragt hat.
- Wie das Auto repariert ist, ist völlig egal weil der alte Schaden soweit ich das hier lese bei dir vorne ist und der neue Schaden hinten. Insofern wird der Gutachter der Versicherung (und später der Gutachter den der Richter bestellt) einfach über HIS und die eigenen Augen den Zustand der Reparatur feststellen können. Hier ist wohl auch die damalige Wertminderung aus HIS genommen. Wenn nicht -> eigenen Gutachter bestellen.
MEIN WEG in deinem Fall, keine Rechtsberatung:
Ich würde das Telefon in die Hand nehmen und mit der gegnerischen Versicherung telefonieren. Rausfinden was los ist. Die Versicherung hat auch das Recht einen Gutachter zu schicken, vermutlich ist das hier sogar gut vom Streitwert her, um die Sache zur Auszahlung zu bekommen. Danach würde ich rechnen, wieviel Rechtsstreit sich hier lohnt.
Genau das Gleiche ist hier der Fall: Wenn das ein fremder Gutachter ist, muss man einfach rechnen...Gutachten 800Euro, Anwalt 1000Euro...lohnt es sich zu Streiten? Oder lieber Telefon in die Hand nehmen und das vorliegende Gutachten einfach auszahlen lassen und fertig?
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Ich wollte meinen Fall hier nicht thematisieren..... im Nachhinein weiß ich vieles mehr.
Ich wollte doch nur hier darauf hinweisen, dass die Erwähnung und Beurteilung von Vorschäden im Gutachten extrem wichtig ist, weil der TE sich genau darüber und die daraus folgende Wertminderung aufgeregt hat. Ich habe gelernt und hoffe das anderen diese Fehler nicht passieren.
P.S. ja, deinen Weg versuche ich gerade zu gehen. Ich bin der Versicherung (noch) nicht böse, dem Gutachter auch nicht, ganz jung, ein Berufsanfänger, da passieren Fehler, nur der Anwalt, der hätte einiges anders machen müssen. Dabei sollten wir es hier belassen.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 26. Mai 2025 um 22:19:42 Uhr:
Ich wollte doch nur hier darauf hinweisen, dass die Erwähnung und Beurteilung von Vorschäden im Gutachten extrem wichtig ist
Naja, kein Gutachten ist korrekt....wenn du 10 Gutachter ein Gutachten machen lässt bekommst du am Ende 10 verschiedene Zahlen.
Die Frage ist, ob die gegnerische Versicherung damit happy ist oder nicht. Wie wichtig der Vorschaden ist hängt am Ende vom Thema Totalschaden ab. Auch so ein Punkt, der hier schwer zu diskutieren ist, weil die Threadersteller nicht wirklich viel Mühe aufwenden um die Situation zu beschreiben, um was es eigentlich geht.
nur der Anwalt, der hätte einiges anders machen müssen. Dabei sollten wir es hier belassen.
Dazu noch was: Gab ja früher auch hier im Forum die Meinung, die Tipps sofort zum Anwalt zu rennen. Ich habe gelernt, dass der Anwalt meistens weder was rausholt wenn man sich an einfache Regeln hält, noch die Geschichten beschleunigt. Im Gegenteil, viele Fälle wie deiner wären besser ausgegangen wenn man mit der Versicherung telefoniert hätte und mal 5e gerade sein lässt beim letzten Cent.
Zitat: Wie wichtig der Vorschaden ist hängt am Ende vom Thema Totalschaden ab.
Es mag in AT etwas anders als in DE gehandhabt werden, ABER wenn bei uns schonmal ein Totalschaden abgelöst wurde (bei Gebrauchtwagen ja nicht immer nachvollziehbar), und die *sachgemässe Wiederherstellung* nicht mittels Besuch bei der Versicherung (die machen Fotos und geben sie zum Akt) nachgewiesen wurde, KANN der ausgezahlte Betrag stark nach unten korrigiert werden.
Hilft auch nichts, die Versicherung zu wechseln die haben eine gemeinsame Plattform im Netz.
Manchmal ist es sogar besser, sich einen Totalschaden auszahlen zu lassen als in eine teure Reparatur zu investieren, die dann aufgrund der geringen Zahlung schlecht gemacht wird ...... aus eigener Erfahrung.
Dann wäre es sogar gut, wenn der Restwert möglichst gering ist, desto mehr Geld gibts.
Lass das Auto doch von der gegnerischen Versicherung reparieren, dann werden sie ja sehen ob sie mit 3400,- hinkommen.
Falls es überlesen wurde.
Der TE hat sich im laufe der Beiträge korrigiert zur Schadensart.
Kaskoschaden und somit auch keine gegnerische Versicherung.
Das wurde überlesen dank der tollen "Verbesserung" des Forums, wo nun alle irgendwelche Zitate formatieren die es nie gegeben hat. BBCode für [url="http"]Links[/url] wird auch nicht mehr verarbeitet, geschweige denn gibt es die Möglichkeit den Editor auf Rohtext umzuschalten.
Zitat:
@svburke schrieb am 25. Mai 2025 um 13:39:27 Uhr:
Jetzt scheint es irgendwie drunter und drüber zu gehen.
Im ersten Beitrag heißt es: „Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dann wird geschrieben:“Du hast Recht, es handelte sich um einen Kaskoschaden“
Was denn nu?
Allerdings wurde vom Themenstarter nicht mehr auf meine o.g. Nachfrage reagiert.
Insgesamt hat er oder sie danach nichts mehr gepostet. Der Threat-Verlauf und damit die Bewertung des Fahrzeuges entsprach möglicherweise nicht dessen/deren Vorstellungen, sondern denen des „jungen Bengels“. 😜
Ich kann mich über den bei mir taxierten Wiederbeschaffungswert nicht beschweren. Hatte vor 10 Jahren nicht so viel mehr bezahlt, aber anschließend austattungsmäßig noch etwas aufgerüstet. Wertverlust ex Aufrüstung 100€/Jahr bei 100.000 km in der Zeit (war aber auch nen Freundschaftspreis).
Muss nur noch auf das Geld der Versicherung warten, was sich anderen Aussagen nach in die Länge ziehen kann.
Das ist ja das Verrückte. Ich hatte mit meinem Opel Astra von ca sieben Jahren einen lächerlichen Schaden. Ich sagte damals dem Verursacher "gib mit 200€ für eine neue Stoßstange und Motorhaube"....... er wollte nicht und ich bekam stattdessen 1900€ von seiner Versicherung.
Aber wehe es gibt bereits einen Vorschaden, dann wird es kompliziert.
Der TE hat hier i.Ü. nichts mehr geschrieben, seitdem er auf die Vorschadenproblematik hingewiesen wurde.