Wiederbeschaffung W211 Baujahr 2007 zu niedrig?
Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachter,ein junger Bengel, kam zu dem Ergebnis das der Wiederbeschaffungswert bei € 3400 liegen würde. Lackierarbeiten die zur Verschönerung dienten wertete er als Vorschaden mit einer Wertminderung von € 400.-
Das diese einwandfrei ausgeführt wurden und der Grund Kratzer waren hat ihn überhaupt nicht interessiert.
Ebenso der gute Zustand des Fahrzeugs. Lediglich den Kilometerstand von 300000 hat er als Grundlage für seine Bewertung genommen. Demnach hat er Fahrzeuge bei Mobile oder ähnlich gesucht und wohl beim ersten Treffer diesen Wert, zugrunde gelegt.
Ich halte € 3400 für eine Frechheit.
Zum Fahrzeug E200 CDI Classic, Lackzustand sehr gut ohne Beulen und Kratzer, Keinerlei Steinschläge oder sonstiges, Tüv und Reifen neu, Innenraum gepflegt bis auf eine Scheuerstelle an der Sitzwange.
Fahrwerk 1a da viele Teile in den letzten Monaten erneuert wurden. Motor und Getriebe 1a.
Es gibt zur Zeit der Untersuchung keinerlei Mängel an dem Fahrzeug.
Was haltet ihr von dem Wiederbeschaffungswert?
27 Antworten
Was erwartest du? Das ist eine alte Classic-Karre die 20 Jahre alt ist. Rep.-Kosten werden so wie du es dir vorstellst nicht aufaddiert. Ausnahmen wie Getriebe oder Motor gibt es. Aber auch da wird nicht der volle Preis der Anschaffung addiert.
Wenn man viel Geld in Reparaturen und ggf. Nachrüstungen und Umbauten steckt lässt der schlaue Mann ein Wertgutschten erstellen. Damit gäbe es dieses Problem nicht. Aber ich schließe mich Christian an, eine Allerwelts–Classic–Taxi–Variante ohne echte Ausstattung die 20 Jahre alt ist. Da kannst du dem jungen Experten (nicht Bengel) wirklich keinen Vorwurf machen. Nur dir selber.
Unser E55 z. B. ist individuell versichert. Das heißt keine von der Stange Versicherung sondern sämtliche Nachrüstungen wurden der Versicherung mitgeteilt. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Vandalismus ist das Fahrzeug viel höher bewertet und damit höher versichert als eben ein normaler E55.
Ab einem gewissen Alter, Zustand und Seltenheitswert muss man grundsätzlich über ein Wertgutachten nachdenken. Die Kosten eines solchen Gutachtens schmerzen erstmal. Aber im Falle eines Falles hat man die wieder raus. Der Restwert eines alten Fahrzeugs im normalen Versicherungsfall ohne Wertgutachten entspricht nun mal nicht dem Wert, den dieses Fahrzeug für dich persönlich repräsentiert. Ist zwar scheisse, lässt aber nicht ändern, weil die Regeln so sind. In dem Fall haben die Versicherungen die Regeln gemacht und natürlich zu ihren Gunsten. Nach meinem Gefühl kannst Du über den ermittelten Wert ohne Wertgutachten sogar froh sein.
Andererseits könntest Du noch mal in den einschlägigen Portalen nach Preisen fast identischer Fahrzeuge suchen und wenn Du was Höheres findest, nochmal freundlich mit dem jungen Mann reden. Zoff nützt gar nichts. Der sitzt am längeren Hebel.
Oder Du lässt ein Gegengutachten erstellen. Kostet aber und möglicherweise kommt nicht das Ergebnis heraus, dass Du Dir vorstellst.
Den ganzen Ablauf halte ich ersteinmal für ungewöhnlich, sofern es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
Bei einem Haftpflichtschaden kann man sich einen eigenen Gutachter nehmen, sofern eine gewisse Schadenshöhe überschritten ist. Dann ist auch die gegnerische Versicherung der Ansprechpartner.
Anders verhält es sich natürlich bei einem Kaskoschaden. Da schickt die eigene Versicherung nen Gutachter.
Wie sieht es generell mit der Ausstattung aus? Classic bedeutet ja nicht zwangsläufig Nullausstatter.
Ich bin aktuell auch mit der Abwicklung eines Haftpflichtschadens beschäftigt. Schaden im Ausland in Kombination mit einem Versicherer eines weiteren Landes. Elegance mit weniger km auf der Uhr, ebenfalls mit EZ von 2007 (Auslieferungsparkplatz Sindelfingen 09/2006).
Welche Art von Schaden liegt vor, wenn man fragen darf?
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Wenn der Wagen nachweislich einen Vorschaden hat, dann sollte er dies in der HIS nachfragen können. Ich wäre froh, wenn mein Gutachter dies getan hätte.
Zum Thema eigener Gutachter... macht der auch nur einen kleinen Fehler, dann kann das ganz schlecht laufen.
https://www.motor-talk.de/forum/schadensregulierung-bei-problemen-mit-versicherung-t8242877.html
P.S. Ich habe gerade einen 200 CDI Automatic Elegance von 2006 mit 250.000km in der gleichen Farbe für 2000€ angeboten bekommen. Er hat eine Beule und die Bremsen müssen neu.
Zitat:Du hast recht.Es handelte sich um einen Kaskoschaden
@Grobi_190D schrieb am 25. Mai 2025 um 10:20:41 Uhr:
Den ganzen Ablauf halte ich ersteinmal für ungewöhnlich, sofern es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
Bei einem Haftpflichtschaden kann man sich einen eigenen Gutachter nehmen, sofern eine gewisse Schadenshöhe überschritten ist. Dann ist auch die gegnerische Versicherung der Ansprechpartner.
Anders verhält es sich natürlich bei einem Kaskoschaden. Da schickt die eigene Versicherung nen Gutachter.
Wie sieht es generell mit der Ausstattung aus? Classic bedeutet ja nicht zwangsläufig Nullausstatter.
Ich bin aktuell auch mit der Abwicklung eines Haftpflichtschadens beschäftigt. Schaden im Ausland in Kombination mit einem Versicherer eines weiteren Landes. Elegance mit weniger km auf der Uhr, ebenfalls mit EZ von 2007 (Auslieferungsparkplatz Sindelfingen 09/2006).
Welche Art von Schaden liegt vor, wenn man fragen darf?
Jetzt scheint es irgendwie drunter und drüber zu gehen.
Im ersten Beitrag heißt es: „Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dann wird geschrieben:“Du hast Recht, es handelte sich um einen Kaskoschaden“
Was denn nu?
Hi Leute eine Frage mal zum Wertgutachten. Ab welchem Alter kann, sollte man das tun?
Mein S211 Erstbesitz ist Bj 2007, keine Kratzer oder Dellen. Alle Funktionen tadelos. Scheckheft gepflegt nur in Stern Werkstatt.
Mal zu der Sache mit dem "Vorschaden", weil mir genau dass zum Verhängnis geworden ist.
Hatte der Wagen einen Schaden, der bereits als Haftplflicht oder Kaskoschaden abgewickelt wurde, dann wird dies in der HIS gespeichert. Wenn es für die Reparatur anschließend keine Belege im Umfang des ersten abgewickelten Betrages gibt, geht die Versicherung von einer unsachgemäßen Reparatur und damit Wertminderung aus.
Im worst hätte es dir, wie in meinem Fall, passieren können, dass Du einen eigenen Gutachter nimmst dem Du, weil Du diese Kratzer als belanglos ansiehst, nicht explizit darauf hinweist und er dieses nicht in seinem Gutachten erwähnt.
Dann passiert folgendes, die Versicherung lehnt die Regulierung ab, Du bekommst kein Geld für das Auto, die Bergung musst Du bezahlen, die Gutachterkosten und eventuell den Rechtsanwalt, also rund 2000€. Sei also froh, dass dieser "Bengel" sehr kompetent ist.
P.S. ist es ein Totalschaden?
Meine bisherige Erfahrung mit Kaskoschäden und den Gutachtern der eigenen Versicherung ist, dass der Fahrzeugwert und die Reparaturkostenversicherung immer am unteren Ende kalkuliert werden.
Auch werden gerne einige Posten aus der Rechnung, die man einreicht, herausgenommen. Selbst bei recht günstigen Werkstätten wird da der Rotstift angesetzt.
Bei den Kooperationswerkstätten scheint das wohl nicht so zu laufen. Vielleicht gibt es da von Hause aus noch nen Extrarabatt auf die normalen Preise.
Bei nem Wiederbeschaffungswert von 3500 € braucht es nicht viel für nen Totalschaden. Für den Querträger hinter dem Stoßfänger hinten werden Original schon 1800 € aufgerufen. Hinterer Stoßfänger komplett mit Querträger und Lackierarbeiten liegt aktuell bei rund 4600€. Wiederbeschaffungswert ist bei mir höher eingeschätzt worden.
Nur mit den Preisen einer freien Werkstatt mit Zubehörteilen wird man am Totalschaden vorbeikommen können. Hatte die Konstellation mit meinem E30 mal durch. Sturmschaden mit Lackschäden und zerstörter Frontscheibe. Mit BMW-Preisen wäre er definitiv als nicht reparaturwürdig eingestuft worden. Mit den nur halb so hohen Stundensätzen ging es gerade noch so auf.
Zitat:
@ThalerKlaus schrieb am 25. Mai 2025 um 07:33:13 Uhr:
Im Rahmen eines Haftpflichtschadens wurde von meiner Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gutachter,ein junger Bengel, kam zu dem Ergebnis das der Wiederbeschaffungswert bei € 3400 liegen würde.
Was haltet ihr von dem Wiederbeschaffungswert?
Da hat er wohl den guten Zustand schon berücksichtigt, der "Bengel". E-Klassen mit dem Alter und der Laufleistung in Einfachausstattung sind eben keine wertvollen Pretiosen - und fangen auch schon unter 2000€ an.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 25. Mai 2025 um 14:45:49 Uhr:
Mal zu der Sache mit dem "Vorschaden", weil mir genau dass zum Verhängnis geworden ist.
Hatte der Wagen einen Schaden, der bereits als Haftplflicht oder Kaskoschaden abgewickelt wurde, dann wird dies in der HIS gespeichert. Wenn es für die Reparatur anschließend keine Belege im Umfang des ersten abgewickelten Betrages gibt, geht die Versicherung von einer unsachgemäßen Reparatur und damit Wertminderung aus.
Im worst hätte es dir, wie in meinem Fall, passieren können, dass Du einen eigenen Gutachter nimmst dem Du, weil Du diese Kratzer als belanglos ansiehst, nicht explizit darauf hinweist und er dieses nicht in seinem Gutachten erwähnt.
Dann passiert folgendes, die Versicherung lehnt die Regulierung ab, Du bekommst kein Geld für das Auto, die Bergung musst Du bezahlen, die Gutachterkosten und eventuell den Rechtsanwalt, also rund 2000€. Sei also froh, dass dieser "Bengel" sehr kompetent ist.
Ein bisschen anders lag Dein Fall ja nun schon, oder? Weder war Dein Auto sach-/fachgerecht repariert, noch konntest Du darüber Nachweis führen. Und eine Nachbegutachtung hast Du durch Verkauf verhindert. An Deinem Fall war keine Versicherung Schuld an irgendwas.
Eine Frage generell:
Kann man den Schuldigen auch privat , persönlich verklagen???
weil der Themenstarter nicht zufrieden mit dem Gutachten ist???
Moin,
mit 3400€ ist die olle Möhre durchaus relistisch taxiert worden.
Einfach mal bei Mobile oder so schauen, für wieviel gleichwertige
Fahrzeuge über den Tisch gegangen sind.
Nicht von unrealistischen Angebotspreisen blenden lassen.