Wieder in Betriebnahme

VW Käfer 1200

Moin miteinander,

bin vorhin nach knapp 2 Jahren mit meinem 1200er fertig geworden 😁

Jetzt gehts darum in wieder in Betrieb zunnehmen und zuzulassen.

Ich habe da eine frage, ich habe passend zu dem Wagen folgende Dokumente vorliegen:

-VW Classic Gutachten
-Abmeldebescheinigung (von 93, "vorübergehend stillgelegt" angekreuzt)
-KFZ-Brief
-ASU (von 93, wurde vor abmeldung gemacht)
-Kaufvertrag

Der Wagen hat während seiner Zeit wo er abgemeldet war zweimal den Besitzer getauscht, vom Besitzer der ihn abgemeldet hat, über einen Herren und dann an mich.

Meine Frage jetzt: kann ich ihn nun einfach hier in meiner Zulassungstelle wieder anmelden?
Habe öfters gelesen es seie nur dem Besitzer möglich der ihn abgemeldet hat und auch nur in dem Bezirk.

Könnte mir von euch da jemand auf die Sprünge helfen?
Ist die erste Zulassung in meinem Leben 😁

Frohe Ostern und schöne Feiertage!
Flo

9 Antworten

Ich vermute einmal stark, dass Du lückenlos nachweisen wirst müssen, wie das Fahrzeug in Deinen Besitz gekommen ist.

Zumindest ist das in Österreich so...

Wenn zum Brief die Abmeldebescheinigung dabei ist, ist das von großem Vorteil. Ein Kaufvertrag ist hilfreich, sollte aber nicht nötig sein. Einzig noch vorher mit dem Brief beim TÜV o.ä. eine Vollabnahme machen, ist eine etwas umfangreichere HU. Und dann - viel Spaß.

Kaufvertrag wäre von großem Vorteil .
Ich hatte meinen damals zwar aus Italien aber ohne Kaufvertrag wäre nix gegangen obwohl ich den Brief und Abmeldebescheinigung hatte

Das Fahrzeug ist also knapp 20 Jahre (seit 1993) stillgelegt, es liegt der originale Brief vor der auch nicht entwertet ist und das alles spielt sich in Deutschland ab?

Dann ist die Sache grundsätzlich einfach: Wer den Brief vorlegen kann, der kann das Fahrzeug auch anmelden. Einen gesonderten Eigentumsnachweis braucht es nicht. Normalerweise sollte zusammen mit dem Brief und der Abmeldebescheinigung eine HU reichen (dazu natürlich eine EVB-Nummer, ein Ausweis des zukünftigen Halters und eine Kontonummer für die Abbuchung der Steuern). Falls der Sachbearbeitende nach dem Fahrzeugschein fragen sollte einfach freundlich darauf hinweisen, dass die Abmeldung vor Oktober 2005 erfolgt ist, damals wurde noch der Schein eingezogen und eine Abmeldebestätigung ausgehändigt.

Und jetzt kommt das große Aber:
Manche Zulassungsstellen verlangen nach so langer Zeit auch dann eine Vollabnahme, wenn die Fahrzeugdaten über den alten Brief noch vorliegen. Wenn das so ist, kannst du da nicht viel machen und musst diesen Weg gehen. Deswegen meine dringende Empfehlung, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen, ob man das Fahrzeug nach so langer Abmeldung mit Brief und "frischer HU" wieder anmelden kann.

Falls (was eigentlich naheliegend ist) das Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen soll:
Einfach an Stelle der HU ein "Gutachten nach §23" bzw. an Stelle der Vollabnahme ein "Gutachten nach §23 in Verbindung mit §21" machen lassen.

Die normale HU bzw. das normale §23-Gutachten kann jeder Prüfer machen, für die Vollabnahme bzw. das Oldtimergutachten in Verbindung mit der Vollabnahme brauchst du einen USB oder aaS.

Das alles natürlich unter der Annahme, dass der Wagen auch in dem Zustand ist, der im Brief beschrieben wird. Irgendwie ist das ausgerechnet bei Käfern häufig nicht der Fall 😉

Ja, bei der Zulassungsstelle zu fragen bzw. mit den vorhandenen Unterlagen vorzusprechen ist sicher der richtige Weg. Noch etwas, keine Zulassung ohne HU, kein Kurzzeitkennzeichen ohne HU, wie kommt das Auto dann zur HU? Rote Nummer oder Hänger ist der einzige Weg.

Natürlich bekommt man auch ohne HU ein Kurzzeitkennzeichen.

Das ist dann aber auf die Fahrt zur HU beschränkt sowie auf die danach ggf. notwendige Fahrt zur Behebung von Mängeln und zur Nachkontrolle. All das auch nur im eigenen Zulassungsbezirk oder einem benachbarten. Mit bestandener HU hat es dann den vollen Verwendungsbereich (also Probe- und Überführungsfahrten ohne örtliche Beschränkung).

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. April 2021 um 15:00:20 Uhr:


Das Fahrzeug ist also knapp 20 Jahre (seit 1993) stillgelegt, es liegt der originale Brief vor der auch nicht entwertet ist und das alles spielt sich in Deutschland ab?

Dann ist die Sache grundsätzlich einfach: Wer den Brief vorlegen kann, der kann das Fahrzeug auch anmelden. Einen gesonderten Eigentumsnachweis braucht es nicht.

Und jetzt kommt das große Aber:
Manche Zulassungsstellen verlangen nach so langer Zeit auch dann eine Vollabnahme, wenn die Fahrzeugdaten über den alten Brief noch vorliegen. ...

@hk_do so kenne ich das auch.

In D ist allein ein deutscher Fahrzeugbrief entscheidend für das "Eigentumsrecht". Deshalb soll man den Brief ja auch auf gar keinen Fall im Fahrzeug mitführen.
Wenn der Brief nicht vorhanden ist, wäre ein Kaufvertrag von Vorteil. Manche Zulassungsstellen reicht dann aber auch eine eidesstattliche Versicherung, dass man rechtmäßiger Eigentümer ist und die Dokumenten .... vom Hund aufgefressen wurden, oder beim Umzug im Altpapier gelandet sind ;-)
Die "Vollabnahmen" ist meines Wissens immer notwendig, wenn das Fahrzeug mehr als 2 Jahre stillgelegt war.
Ist aber nichts wildes. Einzig und allein die Gebühr ist etwas höher, weil ja vieeeeeel genauer hingeschaut wird ;-)

der "Stevie"

Zitat:

@steviewde schrieb am 4. April 2021 um 10:22:54 Uhr:



In D ist allein ein deutscher Fahrzeugbrief entscheidend für das "Eigentumsrecht".

Das nun ausdrücklich nicht.
Deswegen steht es sogar extra auf dem Dokument drauf:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Der Fahrzeugbrief "dient vor allem dem Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren", also genau das, was der TE will.

Bezüglich des Eigentums am Fahrzeug hat er lediglich eine Indizfunktion, aber das ist für den TE aktuell ja ohnehin kein Thema.

Zitat:

Die "Vollabnahmen" ist meines Wissens immer notwendig, wenn das Fahrzeug mehr als 2 Jahre stillgelegt war.

das ist seit dem 01.03.2007 schon nicht mehr der Fall...

@hk_do ... danke für die Aufklärung!!

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2021 um 15:13:24 Uhr:



Zitat:

Die "Vollabnahmen" ist meines Wissens immer notwendig, wenn das Fahrzeug mehr als 2 Jahre stillgelegt war.

das ist seit dem 01.03.2007 schon nicht mehr der Fall...

... ah, okay.
Naja, mein Käfer wurde 1989 abgemeldet ;-)
Chassis weiß ich gar nicht genau. Da habe ich nur den Brief ... aber einen Kaufvertrag könnte ich noch anfertigen lassen. Den ehemaligen Besitzer kenn ich ganz gut.

der "Stevie"

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