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Wie viel Punkte habe ich noch in Flensburg?

Hallo zusammen,

mir liegt ein "Kontoauszug" aus Felsnburg vom 24.03.2009 vor. Darin sind folgende Einträge vermerkt:

05.09.2005 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 30 km/h = 50 € und 1 Punkt

01.11.2005 Geschwindigkeitsübertretung innerhalb gesch. Ortschaft um 21 km/h = 50 € und 1 Punkt

21.03.2007 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 40 km/h = 40 € und 3 Punkte

02.01.2009 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 24 km/h = 50 € und 1 Punkt

Dann erwarte ich noch (Zeigenfragebogen gerade erst zurückgeschickt)

21.10.2011 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 32 km/h = 120 € und 3 Punkte

Kann mir jemand von euch bitte sagen, wie mein Punktestand in Flensburg jetzt nach dem Vorfall am 21.10. sein wird? Ich steige da durch die verschiedenen Verjährungs- und Tilgungsfristen nicht durch. Danke.

Viele Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema
am 18. November 2011 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Nur drei Punkte, da kannst Du künftig ruhig etwas mehr Gas geben...:D

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Zitat:

Kann mir jemand von euch bitte sagen, wie mein Punktestand in Flensburg jetzt nach dem Vorfall am 21.10. sein wird?

3 Punkte.

Danke dir. Bist du sicher, dass die alten Punkte alle weg sind. Da gibt es doch so eine Regel "verjähren nach x Jahren, wenn nichts neues mehr dazu kommt."

Viele Grüße

Christian

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

Da gibt es doch so eine Regel "verjähren nach x Jahren, wenn nichts neues mehr dazu kommt."

Ja gibt es, und beträgt bei einer OWi 2 Jahre.

Seit dem 02.01.2011 warst du ohne Punkte, wenn der Verstoß vom 02.01.2009 das Datum des rechtskräftigen Bußgeldbescheids war.

 

http://www.kba.de/.../haltbarkeit__node.html?__nnn=true

Frag beim Sachbearbeiter freundlich nach, der müßte dir den Stand sagen können da immer eine Abfrage gemacht wird.

Ganz sicher dann nur die 3 Punkte aus der aktuellen OWI.

Hallo ins Forum,

es kommt m.W. aus der Ausbildung (habe keine eigenen praktischen Erfahrungen) grundsätzlich auf das Datum des Verstoßes und nicht mehr auf das Datum der Bestandskraft/Rechtskraft an. Der Tilgungsfristen hat Kai70 schon verlinkt, aber den Hinweis auf die Tilungshemmung übersehen. Diese bewirkt, dass eine eigentlich fällige Tilgung nicht erfolgt, wenn was Neues dazu kommt. Die Hemmung läuft solange, bis der neue Verstoß getiligt werden könnte, soweit dann nicht wieder was Neues kommt.

Daher dürfte für den TE folgendes gelten:

1. Verstoß 5.9.05 1 Punkt, Tilgung regulär am 5.9.07, gehemmt durch 2, 3 und 4, Tilgung erfolgt am 2.1.11

2. Verstoß 1.11.05 1 Punkt, Tilgung regulär am 1.11.07, gehemmt durch 3 und 4, Tilgung erfolgt am 2.1.11

3. Verstoß 21.3.07 3 Punkte, Tilgung regulär am 21.3.09, gehemmt durch 4, Tilgung erfolgt am 2.1.11

4. Verstoß 2.1.09 1 Punkt, Tilgung regulär am 2.1.11, Tilgung erfolgt am 2.1.11

5. Verstoß 21.10.11 3 Punkte, Tilgung regulär am 21.10.13

Somit sind es aktuell 0 Punkte, wenn der neue Verstoß nich nicht eingetragen ist (nach Bestandskraft/Rechtskraft). Wenn doch, sind's 3 Punkte

Viele Grüße

Peter

PS: Zur Sicherung der Tilungshemmung gibt's noch die Überliegefrist von 1 Jahr bis tatsächlich das Papier vernichtet wird.

am 17. November 2011 um 23:34

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Frag beim Sachbearbeiter freundlich nach, der müßte dir den Stand sagen können da immer eine Abfrage gemacht wird.

kannst auch unfreundlich ;)

Ganz schönes Vorstrafenregister ;)

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Ganz schönes Vorstrafenregister ;)

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Sieht der Gesetzgeber anders, weitere Maßnahmen sind da von der Seite aus noch lange nicht vorgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Ganz schönes Vorstrafenregister ;)

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Es musste ja so kommen...

 

Schon die achte Antwort auf eine neutral gestellte Frage nach einer simplen Information, enthält einen überflüssigen wertenden, belehrenden Kommentar...

am 18. November 2011 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Nur drei Punkte, da kannst Du künftig ruhig etwas mehr Gas geben...:D

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Nur drei Punkte, da kannst Du künftig ruhig etwas mehr Gas geben...:D

genau, dann bist du schneller auf 18 punkten und dann bekommt man als prämie obendrauf ein ticket für die öffentlichen geschenkt ...... manchmal reichen auch schon 14 ..... :p

Im MT ist es sittenwidrig, einem TE ins Gewissen zu reden. Das sehen so einige Herrschaften überhaupt nicht gerne: Zahlen/Fakten/Antwort/Fertig. Keine menschliche Zuwendung aufkommen lassen:D

wo führe denn das hin:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Nur drei Punkte, da kannst Du künftig ruhig etwas mehr Gas geben...:D

Du kannst ja ein paar von deinen übertragen lassen :D

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