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Wie viel Punkte habe ich noch in Flensburg?

Hallo zusammen,

mir liegt ein "Kontoauszug" aus Felsnburg vom 24.03.2009 vor. Darin sind folgende Einträge vermerkt:

05.09.2005 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 30 km/h = 50 € und 1 Punkt

01.11.2005 Geschwindigkeitsübertretung innerhalb gesch. Ortschaft um 21 km/h = 50 € und 1 Punkt

21.03.2007 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 40 km/h = 40 € und 3 Punkte

02.01.2009 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 24 km/h = 50 € und 1 Punkt

Dann erwarte ich noch (Zeigenfragebogen gerade erst zurückgeschickt)

21.10.2011 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 32 km/h = 120 € und 3 Punkte

Kann mir jemand von euch bitte sagen, wie mein Punktestand in Flensburg jetzt nach dem Vorfall am 21.10. sein wird? Ich steige da durch die verschiedenen Verjährungs- und Tilgungsfristen nicht durch. Danke.

Viele Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema
am 18. November 2011 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Nur drei Punkte, da kannst Du künftig ruhig etwas mehr Gas geben...:D

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Zitat:

Schon die achte Antwort auf eine neutral gestellte Frage nach einer simplen Information, enthält einen überflüssigen wertenden, belehrenden Kommentar...

Genauso wie die siebte und zehnte ;) Antwort, und viele tausend Antworten in den Verkehrs- und Sicherheits-Foren. :D

Zitat:

Sieht der Gesetzgeber anders, weitere Maßnahmen sind da von der Seite aus noch lange nicht vorgesehen.

Da hast Du Recht. Dennoch entbindet das den TE nicht davon, die Verkehrsregeln zu beachten. Von einer systematischen Überschreitung der Geschwindigkeit, wie sie hier vorliegt, geht nämlich schon ein gewisses Gefährungspotenzial aus. Und: hätte sich der TE mehr an die Regeln gehalten, bräuchte er seine Frage erst gar nicht zu stellen.

Man muss sich ja vor Augen halten, wie fährt der TE ansonsten? Ist er nur an den Blitzern so eilig oder immer flott unterwegs? Ich tippe auf immer:D

am 18. November 2011 um 11:47

Den Punktestand in Flensburg kann man erfragen.

Das traut er sich nicht, weil er sich so sehr schämt:p

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

es kommt m.W. aus der Ausbildung (habe keine eigenen praktischen Erfahrungen) grundsätzlich auf das Datum des Verstoßes und nicht mehr auf das Datum der Bestandskraft/Rechtskraft an. ...

Seit wann gilt das?

Meines Wissens - basierend auf meiner Erfahrung aus dem vergangenen Jahr - wird der Zeitpunkt der Rechtskraft des vorigen bis zum Tatzeitpunkt des neuen Verstosses gezählt. In meinem Fall führten zwei Verstösse zwischen 20-25 km/h zu einem Monatsticket mit der Bahn. Zugegeben, dieser Regelung liegt zwar nur ein Zeitraum von 12 Monaten zugrunde, aber prinzipiell wäre ich nicht so sicher, ob dies nicht auch für die Tilgung der Punkte gilt.

 

Daher ist der sinnvollste Ratschlag der meines Vorredners (Fruchtzwerg), einfach eine Anfrage nach Flensburg zu senden.

By the way, wird in dieser Auskunft nebst dem Punktestand auch das voraussichtliche Tilgungsdatum genannt?

am 18. November 2011 um 12:06

Ich habe noch nie so eine Anfrage gemacht, habe irgendwie noch nie einen Punkt bekommen. Aber nur durch die Anfrage beim KBA in Flensburg bekommt man eine verlässliche Auskunft.

am 18. November 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

Hallo zusammen,

mir liegt ein "Kontoauszug" aus Felsnburg vom 24.03.2009 vor. Darin sind folgende Einträge vermerkt:

05.09.2005 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 30 km/h = 50 € und 1 Punkt

01.11.2005 Geschwindigkeitsübertretung innerhalb gesch. Ortschaft um 21 km/h = 50 € und 1 Punkt

21.03.2007 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 40 km/h = 40 € und 3 Punkte

02.01.2009 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 24 km/h = 50 € und 1 Punkt

Dann erwarte ich noch (Zeigenfragebogen gerade erst zurückgeschickt)

21.10.2011 Geschwindigkeitsübertretung außerhalb gesch. Ortschaft um 32 km/h = 120 € und 3 Punkte

Kann mir jemand von euch bitte sagen, wie mein Punktestand in Flensburg jetzt nach dem Vorfall am 21.10. sein wird? Ich steige da durch die verschiedenen Verjährungs- und Tilgungsfristen nicht durch. Danke.

Viele Grüße

Christian

An die Überliegefrist denken! Nach der "Zwei-Jahres-Frist" werden die Punkte in die sogenannte "einjährige Überliegefrist" transportiert. Dies bedeutet, dass zwar zwei Jahre nach Datum der Rechtskraft die alten Punkte gelöscht sind - und auch das außenstehenden Dritten so mitgeteilt wird - aber wenn innerhalb der einjährigen Überliegefrist neue Punkte dazukommen, deren "Tatzeitpunkt" innerhalb der vorherigen "zwei Jahres Frist" resultiert, leben die alten Punkte wieder auf.

Es könnte vielleicht sein - wenn das Datum der Rechtskraft der letzten Punkte aus 2009 erst im Oktober 2009 gestellt wurde, dass der eine Punkt noch mit dazu kommt. Ist aber unwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Zitat:

Schon die achte Antwort auf eine neutral gestellte Frage nach einer simplen Information, enthält einen überflüssigen wertenden, belehrenden Kommentar...

Genauso wie die siebte und zehnte ;) Antwort, und viele tausend Antworten in den Verkehrs- und Sicherheits-Foren. :D

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Zitat:

Sieht der Gesetzgeber anders, weitere Maßnahmen sind da von der Seite aus noch lange nicht vorgesehen.

Da hast Du Recht. Dennoch entbindet das den TE nicht davon, die Verkehrsregeln zu beachten. Von einer systematischen Überschreitung der Geschwindigkeit, wie sie hier vorliegt, geht nämlich schon ein gewisses Gefährungspotenzial aus. Und: hätte sich der TE mehr an die Regeln gehalten, bräuchte er seine Frage erst gar nicht zu stellen.

Und für die Einhaltung der Verkehrsregeln bist du hier zuständig!?

Ich finde es aber positiv, dass ich zuerst sinnvolle Antworten bekommen habe und der Thread erst danach an die Wand gelabert wird. Oft ist das leider anders rum und die sinnvollen Antworten gehen unter. Ich lasse euch Besserwisser und Moralapostel jetzt mal alleine hier. Viel Spaß noch.

Erst im Forum um Rat fragen und dann, wenn man sich hier erdreistet, auf das Wie und Warum des Punktesammelns einzugehen, dann wird der Knabe noch frech. Was für ein allerliebster TE:D Behalte deinen Punktesalat doch künftig für dich alleine!:(

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Ganz schönes Vorstrafenregister ;)

Nimm das doch mal zum Anlaß, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Wozu? Sind doch rechtzeitig verfallen, also hat er ja alles richtig gemacht.

am 18. November 2011 um 14:46

Ich glaube ab einem bestimmten Punktestand wird man schon mal vorgewarnt, dass der Schein in Gefahr sein könnte.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Erst im Forum um Rat fragen...

Um mehr als um Rat habe ich ja auch nicht gebeten. Ermahnung, Bußgeld und Punkte als Maßregel kamen vom Amt. Dafür seid ihr hier nicht zuständig.

du solttest momentan 0 punkte haben. um sicher zu gehen beim kba anfragen, denn auch da kann was schief laufen.

ubrigens werden punkte die aus ordnungswiedrigkeiten entstanden sind nach 5 jahren gelöscht, egal ob neue dazukommen. das wissen viele nicht.

Tilgungsfrist

Punkte bleiben nicht ewig im Register. Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre,

bei Verkehrsstraftaten fünf Jahre.

Handelt es sich um Alkohol- und Drogenfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, beträgt

die Frist zehn Jahre.

Sie beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit Rechtskraft, beim Strafbefehl mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter und beim Strafurteil mit dem Tag des ersten Urteils.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis fängt die zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Erteilung einer neuen Fahrberechtigung an, spätestens aber fünf Jahre nach dem Führerscheinverlust.

Hemmung

Eine Ordnungswidrigkeit wird nur getilgt, wenn innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist kein neuer Verstoß begangen wurde.

Nur wenn ein solcher Verstoß innerhalb der einjährigen Überliegefrist eingetragen wird, beginnt mit dieser weiteren

Eintragung für alle Verstöße eine neue Zwei-Jahres-Frist.

Ist neben einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat registriert, so ist die Tilgung der Ordnungswidrigkeit so lange gehemmt,

wie die Straftat eingetragen ist.

Allerdings wird der Eintrag wegen einer Ordnungswidrigkeit stets nach spätestens fünf Jahren gelöscht

(Ausnahme: Alkohol- oder Drogenverstoß).

Die Tilgung einer strafrechtlichen Entscheidung wird nur durch weitere Straftaten, nicht aber durch Ordnungswidrigkeiten

gehemmt. 

 

Siehe:

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

Es könnte vielleicht sein - wenn das Datum der Rechtskraft der letzten Punkte aus 2009 erst im Oktober 2009 gestellt wurde, dass der eine Punkt noch mit dazu kommt. Ist aber unwahrscheinlich.

Selbst dann wären die beiden Einträge aus 2005 nicht mehr vorhanden.

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