Wie verkauft man ein Motorrad (ernst gemeint)?

Hi zusammen,

ja es ist schon etwas blöd, aber wie genau geht man vor, wenn man beim Verkauf eines Moppeds (Auto natürlich fast analog) nix falsch machen will. Wie bin ich denn am besten abgesichert, wenn der Interessent ne Probefahrt macht und a) abhaut...oder b) einen Unfall baut?
Was erhält der Käufer WANN von mir? Wie ist das mit der Ummeldung? Ich muss mich doch irgendwie absichern, dass ab Zeitpunkt der Übergabe, ich nicht mehr verantwortlich bin. Immerhin ist das MOpped ja noch ne Weile auf mich angemeldet...
Schreibe ich nen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit, Kaufpreis usw...

danke euch für ernste Antworten.

Gruß,
Markus

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Warte ist das Problem: Ein Verkauf von privat geht nicht ohne Risiko - oder er geht gar nicht.

Die Male, die ich ein Fahrzeug von privat gekauft habe, hatte ich beim Erstbesuch nie die vom Händler ursprünglich geforderte Kaufsumme in bar dabei. Das würde ich auch nicht wollen, denn erstens wäre mir das zu gefährlich, und zweitens würde ich mich in eine ungünstige Verhandlungsposition bringen. Ich sag's mal so: Wenn der Verkäufer 5,6K für seinen Bock haben will, du aber weniger bezahlen willst, dann sagst du normalerweise irgendwann mal: "Komm, ich leg' dir jetzt 5.000 Euro in bar auf den Tisch, und wir sind im Geschäft! Deal?" Das funktioniert natürlich nicht, wenn du vorher schon 5.600 Euro auf den Küchentisch gelegt hast, damit du den Ofen mal fahren darfst.

Man sollte als Verkäufer auch im Hinterkopf behalten, wie viele ggfs. kostenträchtige Unannehmlichkeiten man dem Käufer denn bereiten möchte, nur damit man selber kein Risiko und keinen Ärger hat. Beispiel Überführung: Ich bin bislang meist zu Besichtigungsterminen allein gekommen. Wenn es um ein Mopped ging, hatte ich natürlich meine Motorradklamotten dabei - oft kam ich sogar mit dem Motorrad. Das bedeutet, dass ich gar nicht in der Lage gewesen wäre, das zu kaufende Krad gleich mitzunehmen. Wer mir jetzt zumutet, dass ich mit der vollen Verhandlungsbasis in Vorleistung gehe und mir außerdem noch irgendwo ein Auto mit Anhänger leihen muss, um den Ofen nach hause zu bekommen, der muss mir dann schon irgendwo anders gewaltig entgegen kommen - oder ich gewinne den Eindruck, der mag mich nicht als Kunde.

Ich habe meine letzten drei Motorräder (und mehrere Autos) von Privat so gekauft: Allein hingefahren, Interesse bekundet, kurze Probefahrt gemacht (20 Minuten), Preis verhandelt, gemeinsam Kaufverträge ausgefüllt und unterschrieben. Ab dann war das mein Mopped, nicht mehr das des Vorbesitzers. Dafür schuldete ich ihm Geld. Dann habe ich ihm eine Anzahlung gezahlt (Hausnummer: Ein Tausender), dafür bekam ich Nummernschild und Papiere incl. Brief ausgehändigt. Damit bin ich dann wieder gefahren und habe damit das Mopped auf meinen Namen angemeldet. Sobald das erledigt war, habe ich mit dem Verkäufer einen zweiten Termin ausgemacht, bin entweder in Begleitung oder mit der Bahn hingefahren, habe das neue Schild und die ausstehende Restsumme mitgenommen. Dann vor Ort Nummer ans Krad geschraubt, Restsumme bezahlt, Quittung erhalten, Schlüssel bekommen, aufgestiegen, heimgefahren.

Vorteil für den Verkäufer: Kein Risiko, dass ich mit dem Krad auf seiner Versicherung in der Gegend umherfahre, grundsätzlich wenig Mühe (er muss das Krad nicht selbst abmelden). Vorteil für mich: Kein Geschiss.

Wem das zu riskant ist, der muss eben an einen Händler verkaufen, der kommt dann auch gleich mit einem Ducato vorbei.

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Hallo zusammen,

da hätte ich noch ein Frage zu dem alten Thema.

Wenn ich mein Motorrad vor dem Verkauf abmelde, kann der vermeintliche Käufer doch auch keine Probefahrt machen oder?

Zitat:

@Gustl323ti schrieb am 7. Juni 2019 um 09:50:39 Uhr:


Hallo zusammen,

da hätte ich noch ein Frage zu dem alten Thema.

Wenn ich mein Motorrad vor dem Verkauf abmelde, kann der vermeintliche Käufer doch auch keine Probefahrt machen oder?

12 Jahre, Respekt.

Ohne Zulassung = ohne Kennzeichen = keine Probefahrt im öffentlichen Verkehrsraum.

Zitat:

@Gustl323ti schrieb am 7. Juni 2019 um 09:50:39 Uhr:


Hallo zusammen,

da hätte ich noch ein Frage zu dem alten Thema.

Wenn ich mein Motorrad vor dem Verkauf abmelde, kann der vermeintliche Käufer doch auch keine Probefahrt machen oder?

Das siehst du völlig richtig 🙂

Klar, kann der eine Probefahrt machen. Es ist bloß nicht erlaubt.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 7. Juni 2019 um 10:24:45 Uhr:


Klar, kann der eine Probefahrt machen. Es ist bloß nicht erlaubt.

... außer das private (u. gesperrte?) Grundstück des Verkäufers ist groß genug, dass es eine Probefahrt zulässt.

Wenn Du also einen asphaltierten Fußballplatz (mit Zaun) Dein Eigen nennst, kann der etwaige Käufer sicher auch dort eine kleine Probefahrt machen.

Ich bin allerdings -etwas- erstaunt, dass so eine Frage überhaupt aufkommt.
Es sollte eigentlich, mit Erwerb der Fahrerlaubnis, jedem klar sein, dass man mit nicht zugelassenen Fahrzeugen nicht im öffentlichen Verkehrsnetz unterwegs sein darf...?!

Hätte ja sein können dass es jetzt eine andere Möglichkeit gibt eine Testfahrt zu machen.

Durch ein ausgefülltes Formular wo beide unterschreiben und einem gültigen Tüvgutachten.

Scheint wohl nicht der Fall zu sein. Somit braucht er dann ein rotes Nummernschild.

Danke.

Zitat:

@Gustl323ti schrieb am 7. Juni 2019 um 12:38:08 Uhr:


Somit braucht er dann ein rotes Nummernschild.

Nicht unbedingt.

Es geht auch mit einem Kurzzeitkennzeichen.

Rote Kennzeichen bekommen nur Händler.

Eben.

Und die werden auch immer eins für eine Probefahrt zur Verfügung haben. Ist ja praktisch Grundlage ihres Geschäftes.

Verleih an Privatpersonen (Verkäufer) ist aber nicht zulässig.

Aus meiner Warte ist das Problem: Ein Verkauf von privat geht nicht ohne Risiko - oder er geht gar nicht.

Die Male, die ich ein Fahrzeug von privat gekauft habe, hatte ich beim Erstbesuch nie die vom Händler ursprünglich geforderte Kaufsumme in bar dabei. Das würde ich auch nicht wollen, denn erstens wäre mir das zu gefährlich, und zweitens würde ich mich in eine ungünstige Verhandlungsposition bringen. Ich sag's mal so: Wenn der Verkäufer 5,6K für seinen Bock haben will, du aber weniger bezahlen willst, dann sagst du normalerweise irgendwann mal: "Komm, ich leg' dir jetzt 5.000 Euro in bar auf den Tisch, und wir sind im Geschäft! Deal?" Das funktioniert natürlich nicht, wenn du vorher schon 5.600 Euro auf den Küchentisch gelegt hast, damit du den Ofen mal fahren darfst.

Man sollte als Verkäufer auch im Hinterkopf behalten, wie viele ggfs. kostenträchtige Unannehmlichkeiten man dem Käufer denn bereiten möchte, nur damit man selber kein Risiko und keinen Ärger hat. Beispiel Überführung: Ich bin bislang meist zu Besichtigungsterminen allein gekommen. Wenn es um ein Mopped ging, hatte ich natürlich meine Motorradklamotten dabei - oft kam ich sogar mit dem Motorrad. Das bedeutet, dass ich gar nicht in der Lage gewesen wäre, das zu kaufende Krad gleich mitzunehmen. Wer mir jetzt zumutet, dass ich mit der vollen Verhandlungsbasis in Vorleistung gehe und mir außerdem noch irgendwo ein Auto mit Anhänger leihen muss, um den Ofen nach hause zu bekommen, der muss mir dann schon irgendwo anders gewaltig entgegen kommen - oder ich gewinne den Eindruck, der mag mich nicht als Kunde.

Ich habe meine letzten drei Motorräder (und mehrere Autos) von Privat so gekauft: Allein hingefahren, Interesse bekundet, kurze Probefahrt gemacht (20 Minuten), Preis verhandelt, gemeinsam Kaufverträge ausgefüllt und unterschrieben. Ab dann war das mein Mopped, nicht mehr das des Vorbesitzers. Dafür schuldete ich ihm Geld. Dann habe ich ihm eine Anzahlung gezahlt (Hausnummer: Ein Tausender), dafür bekam ich Nummernschild und Papiere incl. Brief ausgehändigt. Damit bin ich dann wieder gefahren und habe damit das Mopped auf meinen Namen angemeldet. Sobald das erledigt war, habe ich mit dem Verkäufer einen zweiten Termin ausgemacht, bin entweder in Begleitung oder mit der Bahn hingefahren, habe das neue Schild und die ausstehende Restsumme mitgenommen. Dann vor Ort Nummer ans Krad geschraubt, Restsumme bezahlt, Quittung erhalten, Schlüssel bekommen, aufgestiegen, heimgefahren.

Vorteil für den Verkäufer: Kein Risiko, dass ich mit dem Krad auf seiner Versicherung in der Gegend umherfahre, grundsätzlich wenig Mühe (er muss das Krad nicht selbst abmelden). Vorteil für mich: Kein Geschiss.

Wem das zu riskant ist, der muss eben an einen Händler verkaufen, der kommt dann auch gleich mit einem Ducato vorbei.

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