ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Wie verkauft man ein Motorrad (ernst gemeint)?

Wie verkauft man ein Motorrad (ernst gemeint)?

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 18:15

Hi zusammen,

ja es ist schon etwas blöd, aber wie genau geht man vor, wenn man beim Verkauf eines Moppeds (Auto natürlich fast analog) nix falsch machen will. Wie bin ich denn am besten abgesichert, wenn der Interessent ne Probefahrt macht und a) abhaut...oder b) einen Unfall baut?

Was erhält der Käufer WANN von mir? Wie ist das mit der Ummeldung? Ich muss mich doch irgendwie absichern, dass ab Zeitpunkt der Übergabe, ich nicht mehr verantwortlich bin. Immerhin ist das MOpped ja noch ne Weile auf mich angemeldet...

Schreibe ich nen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit, Kaufpreis usw...

danke euch für ernste Antworten.

Gruß,

Markus

 

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Warte ist das Problem: Ein Verkauf von privat geht nicht ohne Risiko - oder er geht gar nicht.

Die Male, die ich ein Fahrzeug von privat gekauft habe, hatte ich beim Erstbesuch nie die vom Händler ursprünglich geforderte Kaufsumme in bar dabei. Das würde ich auch nicht wollen, denn erstens wäre mir das zu gefährlich, und zweitens würde ich mich in eine ungünstige Verhandlungsposition bringen. Ich sag's mal so: Wenn der Verkäufer 5,6K für seinen Bock haben will, du aber weniger bezahlen willst, dann sagst du normalerweise irgendwann mal: "Komm, ich leg' dir jetzt 5.000 Euro in bar auf den Tisch, und wir sind im Geschäft! Deal?" Das funktioniert natürlich nicht, wenn du vorher schon 5.600 Euro auf den Küchentisch gelegt hast, damit du den Ofen mal fahren darfst.

Man sollte als Verkäufer auch im Hinterkopf behalten, wie viele ggfs. kostenträchtige Unannehmlichkeiten man dem Käufer denn bereiten möchte, nur damit man selber kein Risiko und keinen Ärger hat. Beispiel Überführung: Ich bin bislang meist zu Besichtigungsterminen allein gekommen. Wenn es um ein Mopped ging, hatte ich natürlich meine Motorradklamotten dabei - oft kam ich sogar mit dem Motorrad. Das bedeutet, dass ich gar nicht in der Lage gewesen wäre, das zu kaufende Krad gleich mitzunehmen. Wer mir jetzt zumutet, dass ich mit der vollen Verhandlungsbasis in Vorleistung gehe und mir außerdem noch irgendwo ein Auto mit Anhänger leihen muss, um den Ofen nach hause zu bekommen, der muss mir dann schon irgendwo anders gewaltig entgegen kommen - oder ich gewinne den Eindruck, der mag mich nicht als Kunde.

Ich habe meine letzten drei Motorräder (und mehrere Autos) von Privat so gekauft: Allein hingefahren, Interesse bekundet, kurze Probefahrt gemacht (20 Minuten), Preis verhandelt, gemeinsam Kaufverträge ausgefüllt und unterschrieben. Ab dann war das mein Mopped, nicht mehr das des Vorbesitzers. Dafür schuldete ich ihm Geld. Dann habe ich ihm eine Anzahlung gezahlt (Hausnummer: Ein Tausender), dafür bekam ich Nummernschild und Papiere incl. Brief ausgehändigt. Damit bin ich dann wieder gefahren und habe damit das Mopped auf meinen Namen angemeldet. Sobald das erledigt war, habe ich mit dem Verkäufer einen zweiten Termin ausgemacht, bin entweder in Begleitung oder mit der Bahn hingefahren, habe das neue Schild und die ausstehende Restsumme mitgenommen. Dann vor Ort Nummer ans Krad geschraubt, Restsumme bezahlt, Quittung erhalten, Schlüssel bekommen, aufgestiegen, heimgefahren.

Vorteil für den Verkäufer: Kein Risiko, dass ich mit dem Krad auf seiner Versicherung in der Gegend umherfahre, grundsätzlich wenig Mühe (er muss das Krad nicht selbst abmelden). Vorteil für mich: Kein Geschiss.

Wem das zu riskant ist, der muss eben an einen Händler verkaufen, der kommt dann auch gleich mit einem Ducato vorbei.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Was du keinesfalls hergibst bevor du das Geld hast ist der Fahrzeugbrief. ;)

Wenn einer bei der Probefahrt abhaut ist es Diebstahl und es geht wohl den gleichen Weg als hätte man es vor der Haustür geklaut. Ganz sicher bin ich mir aber nicht ob das nicht als fahrlässig gilt, schließlich hat man ihm ja den Schlüssel anvertraut... Eventuell halt als Sicherheit den Ausweis da lassen...

also 1. für probefahrt immer perso und führerschein

2. egal was du schreibst egal welche unterschriften du hattest , wenn er mit deinem bike nen unfall baut oder geblitzt wird bist du schuld!!! hatte das schon vor gericht.

verkaufen immer " gekauft wie gesehen" falls die maschine mägel hat noch hinzufügen( käufer hat die mängel zur kentnis genommen)

3. alle pappiere erst nach dem du das ganze geld in den griffeln hast.

kaufvertrag immer mit datum, uhrzeit ,betrag,und betrag in druckbuchstaben ausschreiben.

ps.glaube bei adac.de oder so kannste vorgefertigte verträge ausdrucken.

Würde mir vor der Probefahrt den Kaufpreis als Kaution geben lassen. Wer kein Geld mit hat, braucht auch nicht probefahren.

am 25. Juli 2007 um 22:04

Das geht meiner meinung nach aber nur bei "moppeds" nicht bei allen "richtigen Motorrädern" weil wenn man zum beispiel eine Suzuki GSX-R1000 K6 als gebrauchte probefahren will, brigt man nicht den kaufpreis von z.b. 9000€ in bar mit also das klappt nicht immer.

Zitat:

Original geschrieben von nürburgracer

Das geht meiner meinung nach aber nur bei "moppeds" nicht bei allen "richtigen Motorrädern" weil wenn man zum beispiel eine Suzuki GSX-R1000 K6 als gebrauchte probefahren will, brigt man nicht den kaufpreis von z.b. 9000€ in bar mit also das klappt nicht immer.

also wenn bei mir einer privat nen bike für 9,000€ kauft will ich nicht hinter dem geld herlaufen, ausser es wurde von vornherein so abgemacht.

Zitat:

Original geschrieben von nürburgracer

Das geht meiner meinung nach aber nur bei "moppeds" nicht bei allen "richtigen Motorrädern" weil wenn man zum beispiel eine Suzuki GSX-R1000 K6 als gebrauchte probefahren will, brigt man nicht den kaufpreis von z.b. 9000€ in bar mit also das klappt nicht immer.

Na klar bringt man bei einem Privatverkauf den Kaufpreis in bar mit, wie denn sonst? Wer das Geld nicht hat, braucht auch nicht probefahren.

Ich hab schließlich meine "richtigen Motorräder" auch bar bezahlt.

Nicht jeder hat ein Lesegerät für EC-Karten daheim. :D

Nur Bares ist Wahres :D

Und einen Scheck würd ich ganz sicher NICHT nehmen. ;)

am 26. Juli 2007 um 10:42

Wenn du dann das Fzg. verkauft hast, rufe bei deiner Versicherung an gebe durch das du es zu dem und dem zeitpunkt verkauft hast. Im falle eines unfalls wird die versicherung alle ansprüche an den käufer richten.

Im kaufvertrag solltest du vermerken wann (datum/Uhrzeit) du das fzg. übergeben hast. Im falle eines straffzettels kannst du es als beweiss verwenden. Wenn es möglich ist melde das kfz. vorher ab, wenn es nicht geht vereinbare schriftlich bis wann es abgemeldet werden soll.

Ebenso gilt sowohl fürs Motorrad wie auch fürs Auto

-> Es wird nur abgemeldet verkauft !!

Es gibt für den Käufer genug Möglichkeiten das Motorrad zu transportieren / abzuholen

Zitat:

Original geschrieben von sekrtar-gaza

Wenn du dann das Fzg. verkauft hast, rufe bei deiner Versicherung an gebe durch das du es zu dem und dem zeitpunkt verkauft hast. Im falle eines unfalls wird die versicherung alle ansprüche an den käufer richten.

Im kaufvertrag solltest du vermerken wann (datum/Uhrzeit) du das fzg. übergeben hast. Im falle eines straffzettels kannst du es als beweiss verwenden. Wenn es möglich ist melde das kfz. vorher ab, wenn es nicht geht vereinbare schriftlich bis wann es abgemeldet werden soll.

genau das ist der fehler ! denn du bist solange für dein kennzeichen verantwortlich ,wie es auf deinen namen läuft. egal ob du die versicherung anrufst oder datum uhrzeit hast. wie gesagt hatte das alles vor gericht.

habe mal nen auto verkauft (angemeldet) und ich hatte es schrifftlich ,dass er es innerhalb 3 tage ummeldet+kopie vom perso usw. nach einer woche habe ich ihn angerufen weil es noch nicht umgemeldet war. darauf sagte er nur "ja pech" habe ich ne anzeige gemacht .dann lief es so vor sich hin . und du kannst nichteinmal dein eigenes auto abmelden, weil du keine kennzeichen hast ; weil du keine kennzeichen hast, kannste nicht mal bei der versicherung abmelden. und du bist für alles was in der zeit passiert verantwortlich egal obs nen blitzer ist oder nen unfall. DAS HABE ICH SCHRIFFTLICH VOM GERICHT und sage es nicht einfachso.

nach 4wochen hat er das auto abgemeldet , nachdem ich ihn nen besuch erstattet habe.

am 26. Juli 2007 um 13:39

Da hat calitobi recht!

Also entweder abmelden dann verkaufen oder was ich auch schon gemacht habe: Nach Erhalt des vollen Preises habe ich Papiere - Nummernschilder und sämtliche Schlüssel übergeben - nur das Fahrzeug selber nicht - das stand in einer agesperrten Garage. Der käufer marschierte dann zur Zulassung und als er mit dem ganzen umgemeldeten Kram zurückkam kriegte er das Möp. So war es auch auf dem Kaufvertrag vermerkt.

Ben

am 27. Juli 2007 um 17:02

Ich hab dem Verkäufer meistens meinen Perso da gelassen wenn ich Probe gefahren bin. B.z.w da ich meistens mit dem Auto da war und dieses bei ihm vor der Tür stand hat sich seine Angst dann auch in Grenzen gehalten. Oder ich bin einfach unheimlich vertrauenerweckend. ;-)

Bahres hab ich zur Probefahrt nie mit gehabt, ich weiss ja nicht ob mir die erst beste Maschiene gefällt und schleppe nicht jedesmahl tausende euros mit mir rum. Wer weiss ob nicht ich der jenige bin der geplündert werden soll!

Wenn mir ein Moppet gefallen hat hab ich nach der Probefahrt den Kaufvertrag unterschrieben und ne Woche später das Moppet bar bezahlt und mit nem roten Kennzeichen abgeholt.

Das Moppet abgemeldet zu übergeben ist sicher ne gute Idee, da kann dann nichts mehr schief gehen. Aber auch die Wariante dass der Käufer es ummeldet ist nicht ungewöhnlich. Hab ich auch schon so gemacht. Wenn man nicht gerade an ein Ars...... gerät eigendlich kein Problem. Auch wenn er dann mit deinem Kennzeichen geblitzt wird bekommst du zwar die Post, kannst ja aber angeben dass du nicht gefahren bist und hast ja die Daten des neuen Besitzers. Sollte bei der Busgeldstelle eigendlich keine probleme geben.

Und wie schon erwähnt wurde machen sich diese fertigen Kaufverträge, die es bei verschiedenen Automobielklubs gibt, immer gut.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von mallispoeks

Würde mir vor der Probefahrt den Kaufpreis als Kaution geben lassen. Wer kein Geld mit hat, braucht auch nicht probefahren.

Na dann könntest du die Mühle aber mal gerade behalten, du glaubst doch nicht ernsthaft das jemand der noch bei Sinnen ist einem Wildfremden 5000 oder was weiß ich wie viel Euros in die Hand drückt um mal ne Runde zu fahren.

Auf jeden Fall den Führerschein und Ausweis zeigen lassen, den natürlich während der Probefahrt behalten. Irgendwie erkenne ich aber auch ernste Interessenten, jedenfalls hat bei mir noch nie jemand ne Probefahrt gemacht und das Fahrzeug nicht gekauft.

Vor rausgabe der Papiere zaählt bei mir: Nur bares ist wahres, Schecks nur nach telefonischer Rücksprache mit der Bank.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni

Zitat:

Original geschrieben von mallispoeks

Würde mir vor der Probefahrt den Kaufpreis als Kaution geben lassen. Wer kein Geld mit hat, braucht auch nicht probefahren.

Na dann könntest du die Mühle aber mal gerade behalten, du glaubst doch nicht ernsthaft das jemand der noch bei Sinnen ist einem Wildfremden 5000 oder was weiß ich wie viel Euros in die Hand drückt um mal ne Runde zu fahren.

Ach, aber einem wildfremden sein Motorrad im Wert von 5000 Euro in die Hand drücken ist ok oder was? Aber der eine muss nicht kaufen, der andere nicht verkaufen ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Wie verkauft man ein Motorrad (ernst gemeint)?