Wie tief kann ich hinten?
Also, habe vorn eine vva drin und soweit runter gegangen das die 195/50 R15 knapp vorm Koti stehen. Fahre hinten 195/60 R15 auf ner 7J Mangels Felge. Meine Frage: Hintenachse um zwei oder doch nur einen Zahn verstellen. Achso, kurze Spax sind schon drin.
25 Antworten
Einen Zahn finde ich zu krass.
Hatte ich damals bei meinen ersten Versuchen mit meinem 73 er 1303 in Verbindung mit Kerscher Federn auch mal .... aber nur einen Tag...danach auch 5 Mal gegeneinander verdreht.
Beim Cabrio hatte ich ihn sogar lediglich um 4 Zähne gegeneinander in Verb. mit den Kerscher Federn vorn.
Das mit dem einen Zahn außen war kaum fahrbar...die Kurvendynamik geht dann gegen null....
Gruß
Yep, das finde ich auch... ein Zahn ist schon reichlich grenzwertig.
Jedenfalls ist beim Pendelachser das eine ziemliche Garantie für einen Radlagerschaden oder für kaputte Gleitsteine im Diffi. Da sind schon ein paar Getriebe mal geplatzt...
Also leute rauf oder runter spielt doch keine rolle.Ich glaube du musst mindestens 7cm
Bodenfreiheit einhalten.Sonst kriegst du beim Bremsenprüfstand vomTüv probleme.Das
ist das Maß der Dinge.Sonst kriegste keine plakette.
Erstmal danke für die Tipps. Und 3,6cm sind mehr als OK. Der Bremsenprüfstand ist das kleinste Problem, dafür gibt es ja Prüfstände die ,die Bremswirkung durch Reibung messen.Das sind irgend welche Schienen mit Sensoren. Wir haben hier in MD nen Neubau von der KÜS,die haben son Teil. Extra für so Menschen wie uns.
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Hallo,
die Bodenfreiheit von 7cm reicht wirklich für den Tüv ?
Grüße Andre
Bodenfreiheit 7cm? Theoretisch ja.
Nur federt der Käfer recht weit ein. Er wird mit den Serien Drehstäben durchschlagen.
Somit macht's auf dem Prüfstand einen netten Rumser und das war's dann...
Es gibt also Handlungsbedarf...
Ein Fahrzeug sollte maximal so teif sein (also das tiefste am Fahrzeug hängende Teil, z. Bsp Auspuff) dass das Fahrzeug beladen mit 1 Fahrer (70kilo) und vollem Tank über ein Hindernis fahren kann, welches 110mm hoch und 800mm breit ist. Das ist aber nur eine Vorgabe zur Orientierung des Bundesvekehrsministeriums in verbindung mit TÜV und Dekra. Die Tieferlegung eines Fahrzeug darf maximal so groß sein, dass bei der Verschränkung des Fahrzeug (vl und hr anheben, oder vr und hl) die Reifen nicht in Radkasten schleifen. Dadurch ist gewährleistet, dass kein Probleme des Aufsetzens/Radkastenschleifens bei Gruben, Hebebühnen, Bodenwellen oder sonstigen Erhöhungen oder Absenkungen besteht.
Hi,
ich habs mal gemessen: habe unter den Cabrioholmen durchgehend ca. 15cm, unter den Serien-Endrohren ca. 23 cm. Bin aber mit den originalen Anschlaggummis hinten fast auf Anschlag.
Grüße Andre
110mm..? Da kriegen Ferrari Lambo und co aber ganz große Probleme.
Scheinwerferunterkante min 47cm über Boden hab ich auch schon gehört. Strassenschonende Fahrweise muss möglich sein...noch so Fadenscheinig.
Und egal was eingetragen ist...jeder Polizist kann jede Eintragung erstmal anzweifeln und das kfz stilllegen. Was dann passiert steht auf nem anderen Blatt......
Zitat:
@Red1600i schrieb am 24. September 2016 um 11:27:29 Uhr:
Bodenfreiheit 7cm? Theoretisch ja.Nur federt der Käfer recht weit ein. Er wird mit den Serien Drehstäben durchschlagen.
Somit macht's auf dem Prüfstand einen netten Rumser und das war's dann...
Es gibt also Handlungsbedarf...
bei unserem Terence geht der Ahnendorp auch regelmäßig beim TüV auf dem Prüfstand auf. Der Prüfer meint, dass sei normal, weil der Prüfstand auch für Trecker ausgelegt ist...🙂😁
Ooooh, so einen Prüfer zu finden is'n Lotto Sechser... 🙂