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Wie tief darf man?

Themenstarteram 15. November 2004 um 20:42

Moinsen erstmal...

Ich hab da mal ne frage: Ich hab mir neulich nen Frontspoiler gekauft und will nun wissen was der für einen Abstand zum Boden haben muss-wegen TÜV halt. Ich hab gehört, das müssen min. 11 cm sein, stimmt das?

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26 Antworten
am 15. November 2004 um 21:02

Re: Wie tief darf man?

 

Zitat:

Original geschrieben von Pan_Tao

Moinsen erstmal...

Ich hab da mal ne frage: Ich hab mir neulich nen Frontspoiler gekauft und will nun wissen was der für einen Abstand zum Boden haben muss-wegen TÜV halt. Ich hab gehört, das müssen min. 11 cm sein, stimmt das?

liegt im ermessen des prüfers es gibt kein gesetz das eine mind. bodenfreiheit vorschreibt wenn ausser die 50cm scheinwerfer zum boden...

Themenstarteram 15. November 2004 um 21:11

och so, endlich mal ne gute nachricht!

Es sei denn du bist aus Österrecih! Da gelten die 11cm! Die sind da ganz pingelig! 10.9 sind schon zu niedrig und die drücken da kein Auge zu!

LG, Andi

am 15. November 2004 um 21:57

weniger als 8 cm is net zu empfehlen. da kommt man beim TÜV net mehr auf die Grube. Is mir passiert.

es gibt ausserdem mehrere Vorschriften wie tief man sein darf.

am 15. November 2004 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von hardbowl

weniger als 8 cm is net zu empfehlen. da kommt man beim TÜV net mehr auf die Grube. Is mir passiert.

es gibt ausserdem mehrere Vorschriften wie tief man sein darf.

zeig mir ein gesetz wo ne mid. höhe vorgeschrieben wird es gibt empfehlungen aber keine vorschrift! glaub mir hab das ganze schon x mal durchgekaut....

am 15. November 2004 um 23:23

der vordere schweller darf net wenger als 6cm über dem boden sein. Am voderad der hintere Radlauf muss 11cm Bodenfreiheit haben, scheinwerferunterkante min 50 cm und nummernschild unterkante 20 cm.

Halte da mal was net ein und fahr mal zum Tüv.

Fährst ohne eintragung wieder vom Hof

weis nicht genau ob vorschrift oder nicht ....

die kante der grube beim tüv ist 80mm hoch und muss berührungsfrei überfahren werden können ....ausserdem die mindesthöhe für scheinwerfer und blinker ( alfa 146 haben da probleme wegen tiefliegender blinker )

am 16. November 2004 um 0:30

Zitat:

Original geschrieben von hardbowl

der vordere schweller darf net wenger als 6cm über dem boden sein. Am voderad der hintere Radlauf muss 11cm Bodenfreiheit haben, scheinwerferunterkante min 50 cm und nummernschild unterkante 20 cm.

Halte da mal was net ein und fahr mal zum Tüv.

Fährst ohne eintragung wieder vom Hof

wobei scheinwerfer hab isch gesagt kennzeichen hat nichts mit bodenfreiheit zu tun! ist einfach anbringungssache....

und die schweller ist nicht!es gibt die empefhlung/richtlinie dazu wie eben auch die 8zentimeter bzw 11zentimert usw aber ist der tüv prüfer der ansicht das das ok ist dann passt das!

Der ED9 hat vorne nur 11 cm Bodenfreiheit und 51cm Scheinwerferunterkante :/

Kann ich da trotzdem noch 35 bis 50 mm tieferlegen mit eintragung?

Ein Opel Tigra hat glaub ich auch nur 51 cm Höhe an der Scheinweferunterkante. Da wäre ja dann auch nicht viel mit tieferlegen!

opel calibra is auch knapp.

dann fahr halt net zum tüv zum eintragen sondern in eine werkstatt deines vertrauens die keine so blöde grube hat :D

am 16. November 2004 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von mlooner2000

Der ED9 hat vorne nur 11 cm Bodenfreiheit und 51cm Scheinwerferunterkante :/

Kann ich da trotzdem noch 35 bis 50 mm tieferlegen mit eintragung?

es gibt kleine hintertürchen z.B. das man sagt man nimmt die mitte des austretenden lichkegels als messpunkt schon hast wieder etwas gut höhe gutgemacht kommt dann auber sehr auf den prüfer an...

Also ein Ferrarie kommt weder auf über die Schwelle, noch sind die scheinwerfer so hoch 50cm!!

 

Und der bekommt auch TÜV!!

 

Gruß Kim

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