Wie selber schrauben lernen?

Hallo,
ich beschäftige mich seit mehreren Jahren mit Fahrzeugtechnik und habe über das Internet viel Wissen angesammelt, jedoch nie selber Hand angelegt. Das einzige was ich gemacht habe, ist mit VCDS Fehlerspeicher auszulesen und Kleinigkeiten zu codieren. Durch mein Wissen habe ich gelernt, dass Ölwechsel oder auch zum Beispiel das Wechseln von Bremsen kein Hexenwerk ist.

Mein Audi A4 B9 hat bald wieder die 10.000km voll und ich würde gerne mal den Ölwechsel selber machen. Denkt ihr ich sollte mich da rantrauen? Zusätzlich wollte ich fragen ob so ein Reparaturleitfaden https://www.ebay.de/itm/392481293825?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=3jm2BtF2RsO&sssrc=4429486&ssuid=mxp2cozoqvk&var=&widget_ver=artemis&media=COPY für zukünftige Arbeiten mir helfen könnte, das Schrauben selbstständig zu erlernen.

edit: https://www.ebay.de/itm/392481293825?...

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Die Frage ob man „auf der Straße“ herumschrauben darf, stellt sich dauerhaft auch nicht wirklich.
Eine Straße eignete sich einfach nicht für so ein Hobby.

Da braucht man langfristig schon etwas trockenes, beleuchtetes und verschließbares wie eine Garage, Halle, Scheune o.ä.
„An der Straße“ kann man mal ne Batterie tauschen, ne Sicherung oder Glühlampe wechseln…..

Ich hab am Straßenrand schon z.B. Fensterheber und Handbremsseile getauscht, Sitze ein- und ausgebaut, Hohlraumversiegelung gemacht, etc. Wenn man eine ruhige Ecke und schönes Wetter hat, ist das ganz entspannt. Dass man dabei keinen / so wenig wie möglich Dreck macht und seinen Müll wieder mit nach Hause nimmt, sollte selbstverständlich sein, und dann ist das auch kein Problem.

Dass nur erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zum Glück Käse.

Hier in Essen gibt es die "Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung".😁

Darin steht z.b. das ich mit klaren Wasser mein Auto waschen darf, sofern nicht im Wasserschutzgebiet. Es stellt sich aber die Frage ob das auch auf meinem Grundstück gilt oder ich da die Schaumkanone hervorholen darf.

Weiter, ich zietiere wörtlich:
Verboten...
Das Reparieren von Kraftfahrzeugen, insbesondere die Durchführung von Motor- und
Karosseriearbeiten sowie Ölwechsel auf Verkehrsflächen und in Anlagen. Erlaubt sind nur solche
Reparaturarbeiten, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand zur Wiederherstellung der
Fahrbereitschaft durchgeführt werden können.

Also sehr schwammig. Was ist einfach? Für den einen ist ein gerissener Bremsschlauch ne Katastrophe, der nächste wechselt den in 10 min und entlüftet in weiteren 10 min...

Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter.
Tabu ist und bleibt natürlich mit Öl und anderen Flüssigkeiten rumzusauen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. Februar 2024 um 17:54:46 Uhr:


Jein. Grundsätzlich richtig, aber bei Bremsen zB hört der Spaß auf.

Man sollte schon wissen, was man macht. Auf der anderen Seite wird auch in Werkstätten gepfuscht. Selbst bei einfachsten Dingen, wie der Rädermontage mit korrektem Drehmoment. Die Bandbreite reicht dann vom Beinahe-Radverlust weil Schrauben locker, bis zur Notwendigkeit einer Stahlrohrverlängerung bei der nächsten Demontage - beides schon teils mehrmals gehabt.

Wenn selbst bei freien Werkstätten ein Bremsenwechsel (Scheiben und Beläge) inzwischen einen Tausender kosten soll (Arbeitsaufwand mit Hebebühne ca. 1 Stunde), dann muss man sich nicht wundern, dass vermehrt selbst Hand angelegt wird.

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Zitat:

@kasemattenede schrieb am 20. April 2024 um 22:37:59 Uhr:


Die Frage ob man „auf der Straße“ herumschrauben darf, stellt sich dauerhaft auch nicht wirklich.
Eine Straße eignete sich einfach nicht für so ein Hobby.

Vorallem sollte man in der Lage sein jederzeit sein Fahrzeug - in Sonderlagen - entfernen zu können.

Mit 'nem Motor der gerade am Galgen hängt oder die karosse auf 4 Böcken steht sicher nicht ratsam. Der abgelegene Parkplatz am Ende einer Sackgasse wo auch die Feuerwehr nicht hinmuß ist dann eher weniger ein Problem wenn gerade nur ein Rad in der Luft hängt.

Zitat:

@benprettig schrieb am 21. April 2024 um 09:04:18 Uhr:


Hier in Essen gibt es die "Ordnungsrechtliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung".😁

Darin steht z.b. das ich mit klaren Wasser mein Auto waschen darf, sofern nicht im Wasserschutzgebiet. Es stellt sich aber die Frage ob das auch auf meinem Grundstück gilt oder ich da die Schaumkanone hervorholen darf.
[...]

Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter.
Tabu ist und bleibt natürlich mit Öl und anderen Flüssigkeiten rumzusauen.

Und damit stellt sich die Frage auch nocht ob Du es öffentlich oder auf dem Privatgrundstück machst. Egal ob Du Öl oder Schaum als Thema hast.

Aber ich hatte das thema - zufällig auch in Essen - mit dem Waschen auch mal. Zufällig wohnt gleich gegenüber jemand vom "passenden Amt" in gehobener Position. Dem schwoll der hals als er mich mit meinem Eimerchen *klar* Wasser am Auto sah. Gab mir einen Einlauf(versuch) mit der harschen Aufforderung das sofort einzustellen ... ich zuckte erst nur mit den Schultern. Dann ranzte er mich an eben die polizei zu rufen ... ich erwiderte "Bitte! Machen sie am besten gleich Bilder von den nichtvorhanden Schaumbergen, dem nichtexistenten Tensidspendern und dem vorhanden Eimer Klarwasser, der geschlossenen Motorhaube. Ich werde erst aufhören wenn ich fertig bin" ... es schien ihm gedämmert zu haben ... es passierte nichts.

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