Wie schwer darf ein Wohnwagen hinter meinem Grand C-Max sein?
Hallo,
eventuell eine seltsame Frage, aber wir überlegen momentan unseren Grand C-Max nachträglich mit einer Anhängerkupplung versehen zu lassen, um gelegentlich mit dem Wohnwagen der Schwiegereltern auch mal auf Reise gehen zu können.
Nun stellt sich allerdings die Frage, welches Gewicht der Wohnwagen maximal haben darf. Leider werde ich aus dem Fahrzeugschein überhaupt nicht schlau (siehe Anhang). Scheinbar ist dort eine technisch maximale Anhängelast (gebremst) von gerade einmal 750 Kilo eingetragen. Das klingt für mich recht wenig. Allerdings gibt es im Feld 22 noch Zusatzanmerkungen, die ich leider so gar nicht interpretieren kann und an denen auch zwei meiner sonst Auto-technisch bewanderten Kollegen gescheitert sind.
Daher meine eigentlich simple Frage: Wie schwer darf unter Berücksichtigung des Fahrzeugscheins ein Wohnwagen hinter meinem Fahrzeug maximal sein?
Danke und Gruß
Sven
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69 Antworten
Willkür ist, dass mein wesentlich schwächerer 2.0tdci mit 85kw 1,6t ziehen darf...
Hm... evtl mehr Drehmoment?? Diesel dürfen meist mehr ziehen.
Kann sein. Mein Diesel schafft 280nm, glaube ich. Wie siehts beim Benziner aus?
240nm... vllt liegt es ja da dran.
Eher nicht da durch die kürzere Übersetzung des Benziners eher mehr Drehmoment an den Rädern ankommt als beim Diesel.
Die Gründe weswegen die Anhängelast so niedrig ist können Vielfältig sein, zb Kühlung oder Bremsanlage, oder schlicht die Kupplung. Denn für die Typgenehmigung muß mehrfach mit voller Anhängelast angefahren werden können und die Handbremse muß das Gespann zuverlässig am Hang halten können.
Da es wohl eher nicht am Motor liegen dürfte dürfte der Grund im Bereich Kupplung/Getriebe, Kühlung oder Bremse liegen, oder schlichtes Marketing weil man an Anhängerfreunde andere Modele verkaufen will.
Ja... Es wird schon Gründe dafür geben. Jedoch würde mich interessieren was sich denn am Auto ändert durch das 470€ Gutachten zur Zuglasterhöhung?! Vllt schaffe ich es morgen zur dekra und Berichte dann.
So... War gerade bei der Dekra. Der Prüfer meinte zu mir das ER das wahrscheinlich nicht mal eintragen würde. Er war auf der Internetseite und hat sich das mal angeschaut. Er fand das etwas zwielichtig und Hämatome davon abgeraten. Er würde dem nur zustimmen wenn so etwas direkt vom Hersteller, also Ford kommen würde.
Er meinte aber das das Gutachten vom TÜV kommen würde, ich solle mich da mal erkundigen. Aber die werden mir wohl auch nicht viel mehr sagen können.
@Boosterhase, ich habe auch glaubein ich eben herausgefunden was bei diesem Gutachten geändert wird. Und zwar die zuglast zur maximalen Steigung. Die wird dann nämlich auf 8% gesenkt.
Die Berechnung (siehe Foto) habe ich ganz unten auf einer Seite zur Zuglasterhöhung gefunden. Und darin dürfte auch die Begründung zur Zuglasterhöhung liegen.
Hallo Mäxler,
ich hab jetzt mal aus Neugier ins Prospekt geschaut.
C-Mäxchen 1.0 100PS : Zul. Gesamtzuggewicht 3100 kg, gebremst 1200 kg, ungebremst 695 kg
Grand Max 1.0 100PS : Zul. Gesamtzuggewicht 3050 kg, gebremst 900 kg, ungebremst 745 kg
Das mal als Beispiel, ich verstehe diesen ,,Dreher'' bei gebremst / ungebremst nicht.
Grüße aus dem Rheinland
und jetzt für die 170 PS Version mit Automatik
C-Max : zul. Gesamtzuggewicht 3550, gebremst 1500, ungebremst 750
Grand : zul. Gesamtzuggewicht 4100, gebremst 1800, ungebremst 750
Also, wie ich gelesen habe ist ein wichtiger Aspekt die Handbremse. Die muss das Gesamtgewicht an einer Stelle mit 12% steigung / Gefälle halten.
Ich glaube aber weniger, das Ford verschiedene Handbremssysteme verbaut hat.
M. E. gibt es keine stichhaltige Begründung dafür, dass die Zuglastbegrenzungen so sind, wie sie sind. Bei völlig identischer Karosserie und Motoren, von denen man keinen als schwächlich bezeichnen kann, sind eine Zuglastdifferenz von über 1 Tonne und eine Gesamtzuglast-Differenz von 1,2 Tonnen technisch nicht wirklich plausibel erklärbar.
Mir kann niemand ernsthaft erzählen, dass ein moderner Benziner wie der 1.6 EB mit einer dieselähnlichen Leistungscharakteristik und dem Diesel vergleichbarer Endleistung und Höchstgeschwindigkeit (teils sogar höher) nicht auch in Punkto Fahrwerkfestigkeit und Bremsen in der Lage wäre, dieselben Anhängelasten wie die Dieselmodelle zu verkraften. Auch die Festigkeit der AHK ist mit D-Wert 10,0 mehr als ausreichend dimensioniert.
Es ist ganz einfach: Wenn jemand sich einen Wohnwagen der höheren Preisklasse leisten möchte, dann wollen auch die Hersteller der Zugfahrzeuge ihren Anteil daran haben. Und deshalb ist die Anhängelast auch mit der Fahrzeug(preis)klasse verknüpft und nicht allein durch technisches Vermögen bestimmt. Wäre dem nicht so, gäbe es auch keine Fremdanbieter, die offensichtlich TÜV-Gutachten für Zuglasterhöhungen gegen viel Geld verkaufen, mit denen man nur gegen ein Stück Papier eine Ausnahmegenehmigung ohne jegliche zusätzliche technische Änderung eingetragen bekommt.
Wo bitte soll denn auch das Problem liegen, dem 1.6 EB mit 150 PS dieselben 1.500 kg Zuglast zuzubilligen, wie dem 2.0 TDCi Automatik mit 115 PS? Man könnte dagegenhalten, der Diesel habe ein um 400 kg höheres Gesamtzuggewicht (3.800 kg, warum eigentlich?). Ok, aber das Gesamtzuggewicht des 1.6 EB lässt sich ja auf die aktuellen 3.400 kg begrenzen. Bei 1.500 kg ausgenutzter Zuglast blieben so immer noch 1.900 kg, sprich 400 kg Zulademöglichkeit für das Zugfahrzeug übrig. Und eine Gewichtsverteilung 1.900 kg vorn und 1.500 kg hinten ist fahrdynamisch noch unproblematisch. Selbst mit nur 1.300-1.350 kg Zuglast ist das nutzbare Wohnwagenangebot schon erheblich größer, als für 1.200 kg, die schon sehr einschränken.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich nicht ein TÜV-Mensch findet, der diese Logik teilt und ohne großes Gezerre eine Zuglasterhöhung auf 1.400-1.500 kg i. V. mit unverändertem Gesamtzuggewicht durchzuwinken bereit wäre. Auch die gewerblichen Gutachten-Händler können schließlich auf keine Herstellerfreigabe verweisen.
Theorie ist das eine... Praxis das andere.
Die ganzen Rechenbeispiele bringen nicht viel wenn sich niemand findet der das umsetzt.
Wenn ich bedenke, was manche anderer ziehen darf mit kleineren Autos ist das ganze für mich auch nicht begreifbar. Mein Bruder mit seinem kleineren Seat Leon mit 140Ps darf zb 1500kg gebremst ziehen. Der kleine Clio mit 75 PS seiner Freundin 1300kg gebremst.
Und dann der große c-max mit 150ps nur 1200kg.
Nächste Woche werde ich mal zum TÜV selbst fahren und schauen was die sagen. Hoffe ich habe jemand willigen da und keinen der sich direkt auf die Herstellerangaben bezieht.
Ja, letztlich bringt nur der Versuch wirkliche Klarheit.
Ich komme auch hin und wieder an einer TÜV-Stelle vorbei, wo ich mal fragen könnte.
Mein Cousin hat außerdem eine Autowerkstatt, wo auch der TÜV zur HU hinkommt, insofern gute Beziehungen. Vielleicht lässt sich auch über diese Schiene etwas machen bzw. erfahren. Kann aber dauern.
Ja... Es eilt aktuell nicht. Da ich am Mittwoch an der Hand operiert wurde kann ich zur Zeit selbst nicht Auto fahren und bin auf meine Frau angewiesen.
Und wenn es garnicht klappt, dann geht es halt nicht anders. Sollten wir dann mal Camper werden, habe ich auch einen wohnwagen der uns zu sagt und 1200kg Gesamtgewicht hat.